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Kapitel 28: FinanzkontrolleWährend des Berichtszeitraums konnten in diesem Bereich einige Fortschritte erzielt werden. Was die Innenrevision anbelangt, so wurde das Finanzministerium umorganisiert und modernisiert, so dass die einzelnen Aufgaben klarer verteilt sind. Der Verwaltungsrahmen der Ex-ante-Kontrolle wurde durch die Einrichtung eines Netzes von Komitatsdirektionen der Regierungskontrollbehörde verstärkt. Was die externe Kontrolle anbelangt, so wurde im März 2001 ein neues Gesetz über die Tätigkeiten der höchsten Rechnungsprüfungs- und Finanzkontrollbehörde des Landes, des Staatlichen Finanzkontrollamts (SFK) verabschiedet. So wurde 2001 das Überprüfungsmandat des Staatlichen Finanzkontrollamts auf die EG-Mittel bis hin zum Endempfänger ausgedehnt. Durch Änderung des Zentralbankgesetzes wird das Staatliche Finanzkontrollamt nunmehr auch die Ungarische Nationalbank in seine Kontrolltätigkeit einbeziehen können. Im SFK wird ein umfangreiches mehr als 300 Mitarbeiter betreffendes Schulungsprogramm für die Bereiche Finanz- und Leistungsprüfung und Kontrolle von EG-Mitteln durchgeführt. Ferner haben Anstrengungen im IT-Bereich zum Ergebnis geführt, dass nun die Zentrale der SFK über ein Netz mit seinen regionalen Zweigstellen verbunden ist. Das SFK hat die allgemeinen internationalen Rechnungslegungsstandards der Erklärung von Lima und die Rechnungslegungsstandards der INTOSAI übernommen. Ungarn hat in bezug auf die Kontrolle der Ausgaben für Strukturmaßnahmen Fortschritte erzielt. In einem entsprechenden Finanzplanungserlass wurde der rechtliche Rahmen für die Bewirtschaftung und die Kontrolle von EG-Mitteln geschaffen. Die Regierung hat zwar einen Beschluss über die nationale Zulassung der SAPARD-Zahlstelle beim SFK gefasst, doch im Bereich der Kontrollen und Buchprüfung der für die Vorbereitung auf den Beitritt bereitgestellten SAPARD-Mittel hat es nur begrenzt Fortschritte gegeben. Keine neue Entwicklung gab es im Bereich Schutz finanzieller Interessen der EG. GesamtbewertungUngarn hat entscheidende gesetzgeberische Schritte unternommen und die für die Innenrevision und die externe Kontrolle erforderlichen Einrichtungen geschaffen. Außerdem steht inzwischen der Rechtsrahmen für die Entwicklung einer Struktur für die Ex-ante-Überprüfungen. Es ist jedoch noch nicht endgültig geklärt, ob sich die Ex-ante-Überprüfungen auch auf Aspekte des Beschaffungswesens und der Auftragsvergabe erstrecken werden. Die Innenrevision in den einzelnen Behörden ist personell unterbesetzt und nicht ausreichend auf ihre künftigen Aufgaben vorbereitet. Es geht darum, die funktionale Unabhängigkeit der mit der Innenrevision befassten Stellen zu garantieren und auszubauen. Die Funktionen und Zuständigkeiten des Finanzministeriums, des Schatzamtes und der Regierungskontrollbehörde, insbesondere im Bereich der Innenrevision, müssen anhand einer eingehenden Analyse geklärt werden. Die Innenrevisionsdienste der einzelnen Fachminister müssen ausgebaut werden. Im Bereich der externen Kontrolle scheinen die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Funktionieren des Staatlichen Finanzkontrollamts im wesentlichen erfüllt zu sein, doch nun muss die Erstellung von Leitfäden und die Ausbildung auf dem Gebiet der IT-System gestützten Rechnungslegung und der Leistungserfolgsprüfungen im Vordergrund stehen. Das SFK erstattet dem Ungarischen Parlament Bericht. Für die Aufstellung eines revidierten Verfahrenssystems, das ein entsprechendes Follow-up seiner Empfehlungen gewährleistet, bedarf es noch einiger gesetzlicher Änderungen. Das Staatliche Finanzkontrollamt ist befugt, die in Staatsbesitz befindliche Unternehmen zu kontrollieren. Im Falle der Nationalbank bleibt diese Befugnis auf die Prüfung der Beziehungen zwischen der Bank und den öffentlichen Finanzen beschränkt. Bis zur vollen Dezentralisierung der Bewirtschaftung und Kontrolle der für die Vorbereitung auf den Beitritt bestimmten Mittel bedarf es noch erheblicher Fortschritte. Dazu ist unter anderem noch eine umfassende Beschreibung der Systeme erforderlich, auf die im Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen, der Auftragsvergabe und den Mittelauszahlungen zurückgegriffen wird. Im Bereich Kontrolle und Beitreibung von EG-Mitteln existiert in Ungarn zwar bereits die Grundlage für ein System zum Schutz der finanziellen Interessen der EG, aber es bedarf in diesem Bereich noch wirksamerer Verfahren. Mit dem im Januar 2001 in Kraft getretenen Regierungserlass besteht nun ein institutionalisiertes System für die Bewirtschaftung der für die Vorbereitung auf den Beitritt bereitgestellten Mittel, das die Regeln für die Finanzkontrolle und für das Vorgehen im Falle von Unregelmäßigkeiten sowie Strafen und Sanktionen nennt. Ungarn muss möglichst bald unter Einschaltung des eigens für die Zwecke des Schutzes der finanziellen Interessen der EG benannten Kontaktpunkts die Zusammenarbeit mit dem Dienst OLAF aufnehmen. |
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