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Kapitel 29: Finanz- und Haushaltsbestimmungen

Ungarn hat im Berichtszeitraum namentlich in bezug auf den Staatshaushalt und Maßnahmen betreffend EG-Kofinanzierungen weitere Fortschritte gemacht. Das Gesetz über die öffentlichen Finanzen von 1992 wurde im Dezember 2000 geändert. Die Änderungen beinhalten eine Verstärkung der Mehrjahresplanung und regeln die Einführung eines Zweijahreshaushaltsplans für die Jahre 2001 und 2002. Der Haushaltsplan enthält inzwischen auch eine getrennte Übersicht mit der Zusammenfassung aller EU-beitrittsrelevanten Mittel. Trotz einiger methodologischer Unebenheiten hat dies zu erheblich größerer Transparenz bei den EU-relevanten Ausgaben geführt.

Die Umorganisierung des Finanzministeriums wurde mit einer Ausweitung der Zuständigkeiten auf sämtliche öffentliche Ausgaben- und Einnahmenzentren fortgesetzt. Inzwischen wurde ein voll auf EDV umgestelltes integriertes Online-System eingerichtet, das sämtliche Transaktionen einschließlich Mittelbindungen und Mittel der internationalen Hilfe erfasst.

Das Staatliche Schuldenverwaltungszentrum ist für die Transparenz der Schuldenverwaltung verantwortlich. Außerdem wurde das Allgemeine Regierungsamt für Finanzen eingerichtet, dem die zum Teil über das Finanzministerium laufende Ausführung des Staatshaushalts obliegt.

Im Bereich eigene Mittel und Verwaltungsunterbau hat das Finanzministerium die Vorarbeiten im Zusammenhang mit der Berechnung der Mittel eingeleitet. Ungarn dürfte damit in der Lage sein, die in der EU angewandte ESA 95-Methode zu übernehmen. Bei den Berechnungen im Zusammenhang mit dem BIP arbeitet das Ungarische Zentralamt für Statistik weiterhin eng mit Eurostat zusammen. Die Harmonisierung der Methode macht Fortschritte.

Gesamtbewertung

Ungarn verfügt bereits über ein Haushaltswesen, das weitgehend dem in der Gemeinschaft üblichen System entspricht. Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen sind in dem seither geänderten Gesetz über die öffentlichen Finanzen von 1992 niedergelegt. Es bedarf jedoch noch zusätzlicher Verbesserungen, namentlich bei der Harmonisierung der Berechnung des BIP nach der ESA 95-Norm.

Die Haushaltstechniken, auf die im Zusammenhang mit den Kofinanzierungsmaßnahmen zurückgegriffen wird, beziehen sich schwerpunktmäßig auf das Funktionieren der Sonderhaushalte und auf die Mittelüberweisungen an die Gebietskörperschaften. Das System der Mehrjahresprogrammierung wurde 1997 eingeführt. Seitdem muss jeder Haushaltsplan bereits eine Planung für die zwei folgenden Haushaltspläne beinhalten, wobei die Mehrjahresausgabenschätzungen der einzelnen Ministerien zugrunde gelegt werden. In diesem Zusammenhang werden Projektionen für die wichtigsten makroökonomischen Indikatoren vorgelegt, und für jedes Haushaltsjahr wird ein gesamtstaatliches Defizitziel festgelegt.

Das Finanzministerium, das durch die Einrichtung der Zentralen Finanzierungs- und Vergabestelle ergänzt wurde, verwaltet den Nationalen Fonds für die Verwaltung der für die Vorbereitung auf den Beitritt bestimmten EG-Mittel. Die Regelungen für die zur Vorbereitung auf den Beitritt bereitgestellten Mittel stehen kurz vor der Fertigstellung. Es bedarf noch zusätzlicher Anstrengungen, um Ungarn in die Lage zu versetzen, die Strukturfondsanforderungen in bezug auf Kofinanzierung und Mehrjahresprogrammierung zu erfüllen.

Die Verwaltung der eigenen Mittel unterliegt der Kontrolle durch das Finanzministerium und das Ungarische Zentralamt für Statistik, das die im Zusammenhang mit dem BIP erforderlichen Berechnungen und Schätzungen vornimmt. Die Abteilung Wirtschaftsanalyse des Finanzministeriums befasst sich mit den Entwürfen von BIP-Modellen und -Projektionen. Die einschlägigen Verfahren für Zoll- und Mehrwertsteuerangelegenheiten sind vorhanden.

Die zentrale Koordinierungsstruktur für die ordnungsgemäße Erhebung, Begleitung, Auszahlung und Kontrolle der an den EG-Haushalt abzuführenden bzw. der aus dem EG-Haushalt zu leistenden Mittel besteht bereits. Die Verwaltungskapazitäten einiger anderenorts in diesem Bericht beschriebener Politikbereiche wie Zoll, Steuerwesen, Regionalpolitik, Landwirtschaft und Finanzkontrolle müssen ausgebaut werden. Insbesondere im Hinblick auf eine einwandfreie Berechnung, Erhebung und Kontrolle der eigenen Mittel der Gemeinschaft müssen das Finanzministerium und die Steuer- und Finanzkontrollbehörde weiter ausgebaut werden. Dazu sollte erwogen werden, auf die Kontrollmoduln der gemeinsamen Initiative zur Verbesserung der innerstaatlichen Verwaltungssysteme zurückzugreifen. Im Zusammenhang mit der Kontrolle der künftig an die EG abzuführenden eigenen Mittel besteht noch Handlungsbedarf, denn es gilt, für die Betrugsbekämpfung namentlich im Bereich Mehrwertsteuer und Zollabgaben ein wirksames Instrument zu entwickeln.

Ungarn muss die geeigneten Verwaltungsmaßnahmen treffen, um eine adäquate Koordinierung der einzelnen in die Anwendung des Systems der eigenen Mittel involvierten Behörden zu gewährleisten.


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