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Schlussfolgerung

In ihrer Stellungnahme von 1997 gelangte die Kommission zu der Feststellung, dass Ungarn die politischen Kriterien erfüllt. Seither hat Ungarn seine Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung und Schutz der Minderheiten garantierenden Institutionen in beachtlicher Weise weiter konsolidiert und ausgebaut. Die Anstrengungen des zurückliegenden Jahres zielten in dieselbe Richtung. Ungarn erfüllt nach wie vor die in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien[*].

Die Reform der öffentlichen Verwaltung wurde mit der Einführung eines neuen Rechtsrahmens zur Stärkung der Rechenschaftspflicht und Effizienz der Verwaltung vorangebracht. Der öffentliche Dienst hat außerdem durch Verbesserungen in der Besoldung und bei den Aufstiegsmöglichkeiten an Attraktivität hinzugewonnen. Im Bereich der Weiterbildung, die inzwischen zu einem wesentlichen Bestandteil jeglicher Laufbahn im öffentlichen Dienst geworden ist, wurden ebenfalls zusätzliche Anstrengungen unternommen.

Im Bereich des Justizwesens hat sich nach weiteren Maßnahmen im Verwaltungsaufbau wie zum Beispiel Modernisierung der IT-Systeme und der Verfahren, Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen und Personalerneuerung die Leistungsfähigkeit der Gerichte allgemein verbessert. Aufgrund fortdauernder Überlastung ist der Oberste Gerichtshof nur begrenzt in der Lage, sich der Anleitung der nachgeordneten Gerichte und der Vereinheitlichung der Gerichtspraxis zu widmen. Die übrigen Aspekte der Justizreform lassen sich angesichts knapper Haushaltsmittel nur schwer verwirklichen.

Der Kampf gegen die Korruption steht auf der Prioritätenliste der Politik weiterhin ganz oben; zur Bewältigung der Problematik wurde eine neue gesetzliche Regelung der Vermögenserklärung und eine Verschärfung der Strafgesetzgebung verabschiedet. Die Korruption ist jedoch nach wie vor ein Problem für das Land; die neuen Maßnahmen müssen umgehend in die Tat umgesetzt werden, wenn der Kampf gegen die Korruption stärkere Wirkung zeigen soll.

Im Bereich Menschenrechte und demokratische Grundfreiheiten sind Fortschritte im Asylrecht zu verzeichnen; kürzere und effizientere Verfahren sowie besser geeignete Aufnahmeeinrichtungen haben eine erhebliche Verbesserung der Lage bewirkt. Die gemeldeten Fälle polizeilicher Übergriffe erfordern Maßnahmen zur Verbesserung der Polizeidisziplin. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Medien muss eine Lösung für die personelle Besetzung der Vorstände der drei Rundfunkkuratorien gefunden werden.

Das Instrumentarium zum Schutz der Rechte der Roma-Minderheit wurde durch zusätzliche Maßnahmen erweitert. Parallel dazu wurden die Haushaltsmittel für die Fortsetzung der Verwirklichung des von der Regierung bereits 1999 verabschiedeten mittelfristigen Aktionsprogramms merklich angehoben. Förderschwerpunkte des Jahres 2001 sind die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Sozialpolitik, Rechtsschutz und Kultur. In diesen Bereichen bedarf es noch nachhaltiger Anstrengungen im Kampf gegen die weit verbreitete Diskriminierung und bei der lückenlosen Umsetzung der geltenden gesetzlichen Regelungen. Der Roma-Minderheit müssen zudem mehr Möglichkeiten zu aktiver Mitwirkung im öffentlichen Leben gegeben werden.

Was die weitere Umsetzung des mittelfristigen Aktionsprogramms zugunsten der Roma einschließlich der Aufstockung der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel und die Fortsetzung der Verwaltungs- und Justizreform anbelangt, so hat Ungarn diese in der Beitrittspartnerschaft von 1999 als kurz- und mittelfristige Prioritäten ausgewiesenen Ziele verwirklicht.

Ungarn ist ein Land mit funktionierender Marktwirtschaft und dürfte in absehbarer Zukunft in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, vorausgesetzt, es weicht nicht von seinem Reformkurs ab und es führt die Umsetzung konsequent fort.

Die nach wie vor gesunde makroökonomische Situation ist gekennzeichnet durch starkes BIP- Wachstum bei gleichzeitig wachsenden Investitionen, weiter rückläufige Arbeitslosenzahlen und eine günstige Entwicklung der Leistungsbilanz. Die Umstrukturierung der Bahn fand ihre Fortsetzung in der staatlichen Übernahme eines erheblichen Anteils der Schulden und der Umschuldung der Restschulden. Ungarn hat sein Währungs- und Wechselkurssystem neu gestaltet, was sich bereits dämpfend auf die Inflation auswirkt. Die Finanzpolitik befindet sich im Jahr 2001 jedoch auf Expansionskurs. Wenig transparente Finanzpraktiken der letzten Zeit, die ungewisse Zukunft der Rentenreform und die in Verzug geratene Gesundheitsreform haben Zweifel an der Fortsetzung der Konsolidierung und der mittelfristigen Sanierung der öffentlichen Finanzen aufkommen lassen. Die Regierung muss weiter Finanzdisziplin üben um zu gewährleisten, dass die neue Währungspolitik und das außenwirtschaftliche Gleichgewicht durch eine entsprechende Finanzpolitik gestützt werden. Dies wäre ein Beitrag zur weiteren Dämpfung der Inflation. Die Gesundheitsreform muss zügig in Angriff genommen werden. Ungarn hat bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in vielen Bereichen weitere Fortschritte erzielt. Im Berichtszeitraum wurde durch stetige Fortschritte ein Grad an Verwaltungskapazität erreicht, der eine erfolgreiche Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes möglich macht.

Im Bereich Binnenmarkt sind weiterhin gute Fortschritte festzustellen. Der überwiegende Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes wurde nach und nach übernommen, und der erforderliche Verwaltungsunterbau ist vorhanden. In Bezug auf den freien Warenverkehr hat Ungarn die Umsetzung der harmonisierten europäischen Normen und der Normen nach den Richtlinien des Neuen Konzepts fortgesetzt. Das Land konnte nunmehr auch einen Antrag auf Vollmitgliedschaft in den Europäischen Normenorganisationen CEN und CENELEC stellen. Die Errichtung einer kohärenten und umfassenden Marktaufsicht muss weiter betrieben werden. Im öffentlichen Auftragswesen müssen sich die Anstrengungen darauf richten, dass die Harmonisierung abgeschlossen wird; ferner müssen die geltenden Vorschriften auf allen Ebenen einschließlich der Ebene der Gebietskörperschaften und in allen Sektoren - namentlich im Autobahnbau - transparent gehandhabt und praktisch umgesetzt werden. In den Sparten Dienstleistungen, Banken und Versicherungen ist die Rechtsangleichung weitgehend vollzogen, und die Aufsichtsbehörde leistet allem Anschein nach gute Arbeit. Der Kapitalverkehr ist nahezu vollständig liberalisiert. Die Verabschiedung eines wichtigen neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche, das u. a. die allmähliche Auflösung anonymer Sparkonten entsprechend den Empfehlungen der Internationalen Financial Action Task Force (FATF) vorsieht, ist im Parlament anhängig. Im Bereich Gesellschaftsrecht ist die gesetzliche Regelung des Schutzes der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum bereits weitgehend auf dem Stand des Gemeinschaftsrechts; in der Durchsetzung dieser Rechte ist Ungarn relativ erfolgreich gewesen. Im Bereich Wettbewerb wurden die inhaltlichen und prozeduralen Vorschriften im Zusammenhang mit der Überwachung der staatlichen Beihilfen weitgehend dem Besitzstand angeglichen. Hinsichtlich der Angleichung der staatlichen Beihilfen, insbesondere der Steuerbeihilferegelungen, bedarf es noch zusätzlicher Anstrengungen. Das Wettbewerbsaufsichtsamt und das Aufsichtsamt für die Überwachung der staatlichen Beihilfen leisten erfolgreiche Arbeit.

Im Steuerbereich wurden die Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuersätze weiter harmonisiert. Der Aufbau geeigneter IT-Systeme für den Austausch elektronischer Daten mit der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten muss noch fortgesetzt werden. Im Zollbereich wurden die administrativen und operativen Kapazitäten durch Schulungsmaßnahmen und eine Modernisierung der Ausrüstung verstärkt. Ungarn muss noch zusätzliche Arbeit leisten, um die Kompatibilität seines IT-Systems mit den EDV-Systemen der Zollverwaltungen in der EG herzustellen und so die Voraussetzungen für die Zusammenschaltung bis zum Beitritt zu schaffen. Im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion wurde mit der Verabschiedung des neuen Nationalbankgesetzes die Unabhängigkeit der Bank weiter gestärkt. Für die Industriepolitik und die kleinen und mittleren Unternehmen bedeutet die Verabschiedung und Umsetzung des Széchenyi-Plans einen weiteren Fortschritt. Im Berichtszeitraum konnten bei der Umstrukturierung der ungarischen Stahlindustrie Fortschritte erzielt werden.

Erhebliche Fortschritte gab es im Bereich des Umweltschutzes, namentlich dank der Verabschiedung der Gesetze über die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Wasserwirtschaft, die Abfallwirtschaft, die Bekämpfung von industriebezogener Umweltbeeinträchtigung und Risikomanagement, über Chemikalien und zum Strahlenschutz. Die Verwaltungskapazitäten im Sektor Umweltschutz wurden zwar ausgebaut, bedürfen aber noch weiterer Verstärkung. Notwendig ist vor allem eine klare Aufgabenteilung der beteiligten Ministerien.

In der Landwirtschaft blieben die Fortschritte im Berichtszeitraum auf die Bereiche Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beschränkt; die Regelung der Inspektionen in den Bereichen Tiergesundheit und Pflanzenschutz muss noch angepasst werden. Es bedarf zusätzlicher Anstrengungen, damit Ungarn rechtzeitig für seine Teilnahme an der Gemeinsamen Agrarpolitik über die erforderlichen Verfahren und Strukturen verfügt. Im Verkehrssektor muss die Rechtsangleichung verstärkt fortgesetzt werden; die Anstrengungen müssen sich auf die Umstrukturierung der Bahn konzentrieren, die mit Blick auf die Vorbereitung der Umsetzung des Besitzstandes im Bereich Marktzugang unerlässlich ist. Außerdem müssen geeignete Einrichtungen für die ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstandes geschaffen werden. Die Fortschritte im Energiesektor hielten sich in Grenzen. Ungarn muss noch den für seine Teilnahme am Energiebinnenmarkt erforderlichen Rechtsrahmen schaffen. Der Sektor audiovisuelle Medien hat keine Fortschritte zu verzeichnen.

Die Fortschritte im Bereich Beschäftigung und Soziales sind beträchtlich, namentlich dank der Verabschiedung des geänderten Arbeitsgesetzes. Als Anstoß zu einem echten verstärkten Sozialdialog sind vertrauensbildende Maßnahmen notwendig.

Im Zusammenhang mit der Regionalpolitik ist Ungarn bei der Vorbereitung auf die Programmierung der Strukturfondsmittel und bei der Klärung der Frage der für die Umsetzung erforderlichen Strukturen gut vorangekommen, doch hinsichtlich der Verwaltungskapazitäten und im Bereich der Finanz- und Haushaltsverfahren bedarf es noch zusätzlicher Anstrengungen. Vorzusehen sind ferner wirksam arbeitende ministerienübergreifende Koordinierungsmechanismen, und außerdem sollte eine noch umfassendere Umsetzung des Partnerschaftsprinzips gewährleistet sein.

Den Fortschritten bei der gesetzlichen Regelung des Telekommunikationssektors müssen Maßnahmen folgen, die eine wirksame Umsetzung garantieren.

Im Bereich Justiz und Inneres wurden beträchtliche Fortschritte durch eine weitergehende Angleichung der Bereiche Visapolitik, Migration und Asyl mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand erzielt. Der Kampf gegen Betrug, Korruption, Geldwäsche und organisierte Kriminalität hat durch die Verabschiedung zusätzlicher Gesetze und die Verstärkung institutioneller Strukturen an Effizienz gewonnen. Im Zusammenhang mit den Außengrenzen wurde eine Strategie der integrierten Entwicklung von Grenzübergängen verabschiedet. Der von der ungarischen Regierung aufgestellte Schengen-Aktionsplan befasst sich mit den wichtigsten Bereichen des diesbezüglichen gemeinschaftlichen Besitzstandes.

Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik kollidieren scheinbar einige der im ungarischen Gesetz über die in den angrenzenden Ländern als Minderheit lebenden Ungarn enthaltenen Bestimmungen mit dem derzeitigen Standard des europäischen Minderheitenschutzes. Ungarn muss deshalb mit seinen Nachbarn eine Einigung erzielen und sich die vor kurzem vorgelegten Schlussfolgerungen des Berichts des Venedig-Ausschusses zueigen machen. Wie in seinem Artikel 27 Absatz 2 vorgesehen, muss das Gesetz spätestens bis zum Beitritt an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen werden, da es zur Zeit nicht mit dem im Vertrag in den Artikeln 6, 7, 12 und 13 niedergelegten Grundsatz der Nichtdiskriminierung vereinbar ist.

Im Bereich der Finanzkontrolle wurden bei der externen Kontrolle ebenso wie bei der Innenrevision einige Fortschritte erzielt. Die administrativen Kapazitäten müssen jedoch noch generell ausgebaut werden, und die funktionale Unabhängigkeit der mit der Innenrevision befassten Stellen muss noch zusätzlich verstärkt werden. Im Zusammenhang mit den Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind zur Erfüllung der Auflagen der Gemeinschaft in Bezug auf Kofinanzierung und Mehrjahresprogrammierung noch zusätzliche Anstrengungen erforderlich.

Ungarn hat bei der Verstärkung seiner für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlichen Verwaltungskapazitäten in den meisten Sektoren zusätzliche Fortschritte erzielt. Die Kapazitäten der Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden bedürfen jedoch namentlich in den Bereichen Überwachung der staatlichen Beihilfen, audiovisuelle Medien, Marktaufsicht, Verkehr und Landwirtschaft noch zusätzlicher Verstärkung. Der Aufbau der zur Gewährleistung einer soliden, effizienten und übersichtlichen Verwaltung der EG-Mittel erforderlichen Kapazitäten bedarf ebenfalls noch weiterer Anstrengungen.

Abgesehen von einigen Teilaspekten der Bereiche Landwirtschaft, audiovisuelle Medien, freier Warenverkehr und Wettbewerb hat Ungarn weiterhin auf die Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft als kurzfristige Prioritäten ausgewiesenen Ziele hingearbeitet. Außerdem hat Ungarn eine Reihe von mittelfristigen Prioritäten umgesetzt, und zwar in den Bereichen Beschäftigung und Soziales, im Bereich Umweltschutz sowie im Bereich Justiz und Inneres (Asylangelegenheiten und Visapolitik).


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