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Beitrittspartnerschaft und Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands: Allgemeine Bewertung

In der Beitrittspartnerschaft soll Folgendes in einem einheitlichen Rahmen dargelegt werden:

  • die im Regelmäßigen Bericht der Kommission ausgewiesenen Prioritäten für das weitere Vorgehen,
  • die finanziellen Mittel, die zur Unterstützung der Beitrittsländer bei der Umsetzung dieser prioritären Maßnahmen zur Verfügung stehen,
  • die Bedingungen für diese Unterstützung.

Jedes Beitrittsland wurde aufgefordert, ein Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands zu erstellen, das Angaben über das geplante Vorgehen im Rahmen der Beitrittspartnerschaft, einen Zeitplan für die Erfüllung der prioritären Aufgaben und Angaben zu den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln enthalten muss. Die Beitrittspartnerschaften und die Nationalen Programme zur Übernahme des Besitzstands werden regelmäßig überprüft, um den Fortschritten Rechnung zu tragen und neue Prioritäten festzusetzen.


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