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Kurzfristige Prioritäten

Im Rahmen der Beitrittspartnerschaft wurde Ungarn bereits im Jahr 2000 einer ganzen Reihe kurzfristiger Prioritäten aus dem Jahr 1999 gerecht, so etwa im Hinblick auf das Steuerwesen (Änderung des Gesetzes über die Verbrauchsteuer für Wein). Bezüglich des Bereichs Beschäftigung und Soziales kann gesagt werden, dass die Gemeinsame Überprüfung der Beschäftigungslage abgeschlossen wurde, und dass Leitlinien für eine Europäische Beschäftigungsstrategie erarbeitet worden sind. Im Bereich des Umweltschutzes wurde im Jahr 2000 das Abfallentsorgungsgesetz verabschiedet. Auch im Pharmasektor sind inzwischen die meisten Umsetzungsvorschriften angenommen worden. Im Hinblick auf den Zollkodex wurde eine weitere umfangreiche Harmonisierung erzielt. Was die Landwirtschaft betrifft, wurde Ungarn der 1999 im Rahmen der Beitrittspartnerschaft festgelegten kurzfristigen Priorität im Bereich des Pflanzenschutzes durch die Verabschiedung des Pflanzenschutzgesetzes gerecht. Aus diesem Grunde werden nur die kurzfristigen Prioritäten nachstehend angeführt, von denen es im Regelmäßigen Bericht 2000 hieß, dass die entsprechenden Ziele nicht bzw. nur teilweise erreicht worden waren.

Wirtschaftliche Kriterien:
Die makroökonomische Lage ist weiterhin gut. Dank vergangener Strukturreformen und einer sorgfältigen makroökonomischen Mittelbewirtschaftung konnte das Wirtschaftswachstum sein bisher höchstes Niveau seit der Wende erreichen. Obwohl der Privatisierungsprozess so gut wie abgeschlossen ist, werden Wachstum und Produktivitätsgewinne weiterhin durch ausländische Direktinvestitionen gefördert. Die Inflationsrate liegt weiterhin hoch. Erst seit kurzem ergreifen die Behörden Gegenmaßnahmen, indem sie Änderungen bei den Wechselkursen und der Währungspolitik vornehmen, um eine weitere Senkung der Inflation zu erreichen. Bei der Leistungsbilanz wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Die Haushaltskonsolidierung wurde im Jahr 2000 fortgesetzt. Im Jahr 2001 könnten jedoch expansive haushaltspolitische Maßnahmen ergriffen werden. Nach einem vielversprechenden Beginn verzögerte sich die Reform des Gesundheitswesens jedoch. Das jetzige System weist bedeutende Mängel auf, wie etwa die weiterhin hohen Festkosten für die Aufrechterhaltung einer ineffizienten Infrastruktur mit zu vielen Krankenhausbetten.

Die Qualität der erbrachten Dienstleistungen nimmt ab, da die Ausstattung überholt ist und Ärzte und Krankenschwestern unterbezahlt sind. Die für das Gesundheitswesen bereitgestellten Haushaltsmittel beliefen sich auf 0,8% des Bruttoinlandsprodukts für das Jahr 2000. Die rasche Überalterung der Bevölkerung vergrößert das Problem noch und könnte langfristig zu einer ernsten Gefahr für die öffentlichen Finanzen werden. Generell kann gesagt werden, dass der Grundstückmarkt in Ungarn sich positiv entwickelt. Viele Grundstücke, die von größeren landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen genutzt werden, wurden gepachtet und in einigen Fällen sogar gekauft. Pachtverträge werden auf einen längeren Zeitraum abgeschlossen und sie werden auch immer detaillierter, wodurch die Sicherheit für die Betriebe erhöht und damit Anreize für Investitionen geschaffen werden.

Was die Umstrukturierung der Stahlindustrie betrifft, hat Ungarn Fortschritte bei der Reform erzielt. Im Juni 2001 zog die ungarische Regierung ihren Antrag auf Verlängerung der fünfjährigen Gnadenfrist im Rahmen des Protokolls Nr. 2 des Europa-Abkommens zurück, innerhalb derer die Stahlindustrie in den Genuss staatlicher Beihilfen zu Umstrukturierungszwecken gelangen kann. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden zum Großteil erreicht.

Binnenmarkt
Beim Ausbau der Marktaufsicht und der Konformitätsbewertungsstellen wurden Fortschritte erzielt; weitere Anstrengungen sind jedoch noch erforderlich. Rechtliche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Eröffnung neuer anonymer Konten zu verhindern bzw. bestehende Konten aufzulösen; die Umsetzung muss jedoch vorangetrieben werden. Ungarn hat sich um mehr Transparenz bei den staatlichen Beihilfen bemüht, indem es den Anwendungsbereich der Beihilfen vergrößerte, die der Aufsichtsbehörde für die Überwachung staatlicher Beihilfen im voraus zu melden sind. Der Anwendungsbereich muss jedoch noch zusätzlich erweitert werden. Das Verzeichnis zur Erfassung staatlicher Beihilfen ist noch nicht vollständig abgedeckt. Bei der Gewährung staatlicher Beihilfen ist die Aufsichtsbehörde zunehmend in die Beschlussfassung eingebunden, hat jedoch nicht die Befugnis, die Gewährung illegaler Beihilfen zu verhindern. Im Telekommunikationsbereich werden die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde und ihre Befugnisse (insbesondere Beilegung von Streitigkeiten) ausgebaut dank des kürzlich verabschiedeten Gesetzes über das Telekommunikationswesen, mit dem der Besitzstand von 1999 umgesetzt werden soll.

Die punktuelle Umsetzung des Gesetzes muss rasch erfolgen, da die Liberalisierung für den 1. Januar 2002 geplant ist, und auch mit Blick auf das abgeleitete Recht. Trotz der Bemühungen der Regierung im Bereich des audiovisuellen Besitzstands wurde der Gesetzentwurf über Rundfunk und Fernsehen (das sogenannte Mediengesetz) nicht vom Parlament verabschiedet, da die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen ist. Der Gesetzentwurf sah insbesondere Regeln für die Überwachungstätigkeit und eine effektive Kontrolle der Medienunternehmen sowie die Definition und Förderung europäischer Werke, Bestimmungen zur Regelung von Werbung, Sponsoring und Teleshopping, exklusive Senderechte und bestimmte Copyrightvorschriften vor. Im Bereich der Mehrwertsteuer fand eine weitere Harmonisierung im November 2000 statt, als der Umfang der Warenpalette, für die ermäßigte Mehrwertsteuersätze gelten, schrittweise angepasst wurde. Ungarn wird den Anwendungsbereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze, auch die Abschaffung des Null-Satz-Systems, überprüfen müssen. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden weitgehend erreicht.

Wirtschafts- und Währungsunion
Im Juni 2001 wurde ein Gesetz über die Zentralbank verabschiedet, das die Unabhängigkeit der Zentralbank insbesondere im Hinblick auf die staatliche Kreditaufnahme festigt. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden daher erreicht.
Landwirtschaft
Ungarn hat die Übernahme des Besitzstands im Veterinärbereich intensiv vorbereitet. Mit dem im Juli 2001 in Kraft getretenen geänderten Veterinärgesetz kam der Grundsatz einer Regionalisierung und der Einführung von Tierpässen zum Tragen. Außerdem werden die Aufgaben von Amtstierärzten und von privaten Tierärzten in diesem Gesetz definiert. Die Änderungen betreffen ebenfalls den Grundsatz eines vollen Ausgleichs für die Erzeuger sowie die Bestimmungen zur Regelung von Veterinärkontrollen im Binnenmarkt. Diese Bestimmungen treten jedoch erst zum Zeitpunkt des Beitritts in Kraft. Im Januar 2001 nahm die Regierung eine Strategie zum Ausbau der Kontrollstellen an den Außengrenzen an. Die Modernisierung der Grenzinspektionsposten in Letenye, Roszke und Zahony wurde behindert, weil es Probleme beim Erwerb der nötigen Grundstücke gab.

Bei der Modernisierung der fleisch- und milchverarbeitenden Betriebe mit Blick auf die Erfüllung der EU-Standards im Bereich Hygiene und öffentliche Gesundheit bewertete das ungarische veterinärmedizinische Amt im vergangenen Jahr die Fleisch verarbeitenden Betriebe unter dem Gesichtspunkt der Lebensmittelsicherheit. 228 der 471 Betriebe haben eine große Produktionskapazität; 64 von ihnen werden allen EU-Anforderungen gerecht. Die verbleibenden 164 Großbetriebe sind dazu aufgefordert worden, einen ausführlichen Entwicklungsplan zu erstellen und mit der Behebung der bis März 2001 festgestellten Mängel zu beginnen. Alle erforderlichen Maßnahmen müssen spätestens im Dezember 2007 abgeschlossen sein. Im April 2001 führte Ungarn EU-Bestimmungen über spezifisches Risikomaterial (SRM) ein. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Schlachthöfe in Ungarn (ungeachtet ihrer Größe) die SRM-Bestimmungen einhalten. Im März 2001 wurde ein Überwachungsprogramm unter Einhaltung der EU-Bestimmungen für die Durchführung von TSE-Untersuchungen gestartet. Bei der Erstellung eines Weinbauregisters wurden jedoch keine Fortschritte verzeichnet. Das Gesetz über die statistische Übersicht über die Rebflächen wurde im Dezember 2000 verabschiedet. Zwischen Juni und Oktober 2001 wurde eine statistische Erhebung durchgeführt. Anschließend muss ein funktionsfähiges Rebflächenkataster aufgestellt und laufend aktualisiert werden. Dieses prioritäre Ziel wurde teilweise erreicht.

Umweltschutz
Im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden weitere Fortschritte im April 2001 erzielt, als Rechtsvorschriften über die Bewertung der Auswirkungen gewisser öffentlicher und privater Projekte erlassen wurden. Im Bereich der Abfallentsorgung ging es bei der Angleichung um Durchführungsbestimmungen zum Abfallentsorgungsgesetz. Insbesondere folgende Bereiche wurden harmonisiert: öffentliche Dienstleister in den Bereichen Abfallentsorgung und öffentliches Auftragswesen, Gebührenberechnung für Leistungen der Daseinsvorsorge der kommunalen Abfallwirtschaft, Abfallkategorien und Entsorgung gefährlicher Abfälle. Auch in den Bereichen Altölbeseitigung, Beseitigung von PCB/PCT, Verwendung von Abwässern und Klärschlamm in der Landwirtschaft und deren Aufbereitung, Handhabung von Batterien und Akkumulatoren wurde eine weitgehende Angleichung erzielt. Was die Bekämpfung der Umweltverschmutzung und das Risikomanagement betrifft, wurde die Richtlinie über die Gefahren schwerer Unfälle, bei denen gefährliche Stoffe freigesetzt werden, im Juni 2001 übernommen, ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden somit erreicht.

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