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Mittelfristige Prioritäten

Im Jahr 2000 beschäftigte sich Ungarn bereits mit folgenden mittelfristigen Prioritäten: Im Rahmen der wirtschaftlichen Kriterien wurde die Politik im Bereich der KMU weiter vorangetrieben durch die Erarbeitung des Széchenyi-Plans, einem Nationalen Entwicklungsplan. Im Energiesektor wurde die Energieeffizienz-Politik durch die Einführung eines Energieeffiziensprogramms der Regierung und durch eine weitere Angleichung an den einschlägigen Besitzstand weitgehend verbessert. Weitere Bemühungen wurden unternommen, um die nukleare Sicherheit zu verbessern. Im Bereich Justiz und Inneres wurden die Verwaltungskapazitäten in den Bereichen Grenzverwaltung, Asylrecht und Kampf gegen die organisierte Kriminalität ausgebaut. Im Juli wurde eine neue Strategie zur Bekämpfung des Drogenproblems angenommen. Die schrittweise Angleichung der ungarischen Visabestimmungen wurde fortgesetzt. Ungarn verbesserte ebenfalls das Niveau der Aufnahmezentren für Asylbewerber.

Daher werden nachstehend nur die mittelfristigen Prioritäten angeführt, von denen im Regelmäßigen Bericht 2000 gesagt wurde, dass die gesetzten Ziele nicht oder nur teilweise erreicht worden waren.

Politische Kriterien
Die Umsetzung des mittelfristigen Aktionsprogramms betreffend die Rom-Minderheit ist fortgesetzt worden und die Regierung hat zusätzliche Mittel dafür bereitgestellt. Maßnahmen werden insbesondere in folgenden Bereichen ergriffen: Bildung, Beschäftigung, Sozialpolitik und öffentliche Gesundheit, Rechtsschutz und Kultur. Die verfügbaren Mittel sind jedoch in Anbetracht des Ausmaßes der sozialen Benachteiligung der Roma eher begrenzt. Das Regierungsprogramm umfasst ferner keine Bestimmungen, um beurteilen zu können, in welchem Umfang die geplanten Maßnahmen positive Auswirkungen auf die Zielgruppe haben. Die Lage im Hinblick auf die Bildung gibt weiterhin Anlass zur Sorge, denn in gewissen Gebieten gehört etwa ein Drittel der Schüler der Rom-Minderheit an. Das Schulsystem verfügt jedoch nicht über die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen, um gezielt auf die Bildungsbedürfnisse eines Großteils der Schulpopulation eingehen zu können. Trotz dieser bedeutenden und anerkannten Bemühungen steht die wirtschaftliche und soziale Eingliederung der Roma erst am Anfang eines Prozesses, der sich als sehr langwierig herausstellen könnte. Es ist daher sehr wichtig, mit Bestimmtheit und Ausdauer gegen diskriminierende Haltungen, insbesondere auf Gemeindeebene, vorzugehen und Maßnahmen zum Abbau der sozialen Benachteiligung der Rom-Minderheit zu ergreifen. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden daher weitgehend erreicht.
Wirtschaftliche Kriterien
Die Grundsätze des gemeinschaftlichen Rechnungswesens machen eine allmähliche Konsolidierung der öffentlichen Finanzen deutlich. Im April 2001 legte Ungarn erstmals finanzielle Übersichten nach den harmonisierten EU-Standards des ESA 95 vor, so dass sie mit den Zahlen der Mitgliedstaaten leichter zu vergleichen sein dürften. Die Hauptunterschiede im Vergleich zur nationalen Definition sind ein breiter ausgelegter Begriff des Sektors Staat, z. B. durch die Berücksichtigung der Privatisierungsagentur APV, sowie der Übergang von Barzahlungen auf ein System des Betriebsvermögensvergleichs. Verglichen mit der traditionellen Rechnungslegungsmethode des Staates machte das gesamtstaatliche Defizit nach ESA 95 3,4% (anstelle von 3,7%) des BIP im Jahr 2000 aus, während der Primärüberschuss bei 2,2% (anstelle von 1,8%) liegt. Bei der Gesundheitsreform wurden keine weiteren Fortschritte erzielt. Die Klein- und Mittelunternehmen entwickeln sich dynamisch weiter. Der Ungarische Nationale Entwicklungsplan, der Széchenyi-Plan, sieht ein auf die KMU ausgerichtetes Programm vor, mit dem folgende Ziele verfolgt werden: Förderung einer Unternehmenskultur und der Kompetenzen (Ausbildung, verbesserter Zugang zur Information), Ausbau von KMU-Geschäftsverbindungen (z. B. Schaffung von Unternehmernetzen und -gruppen, Zusammenarbeit bei der Versorgung und der internationalen Zusammenarbeit) sowie einen verbesserten Zugang zu Finanzierungsmitteln (z. B. Systeme, bei denen auf die Bedürfnisse der Unternehmen je nach Entwicklungsphase eingegangen wird, Fortsetzung des Kleinstkreditprogramms, Bürgschaftsregelungen). Außerdem werden im Plan Maßnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren vorgeschlagen. Besonders relevant für die Entwicklung von KMU sind die im Plan vorgesehenen getrennten Programme in den Bereichen Vergabe von Unteraufträgen und Förderung des Fremdenverkehrs. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden von Ungarn weitgehend erreicht.
Binnenmarkt
Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens wurden Fortschritte nur bei den Durchsetzungs- und Rechtsmittelverfahren im Versorgungssektor verzeichnet. Im Bereich des freien Warenverkehrs ist die Angleichung der Normen, Zertifizierung und Konformitätsbewertung zwar noch nicht abgeschlossen, macht jedoch große Fortschritte. Ungarn dürfte demnächst Vollmitglied der europäischen Normungsgremien CEN und CENELEC werden. Fast alle noch verbleibenden Restriktionen im Bereich der mittel- und kurzfristigen Kapitaltransaktionen sind aufgehoben worden. Die anonymen Sparkonten wurden jedoch noch nicht abgeschafft. Im Bereich der Freizügigkeit von Personen ist die Angleichung in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Befähigungsnachweisen noch nicht abgeschlossen. Die für die Koordinierung der sozialen Sicherheit erforderlichen Verwaltungsstrukturen müssen ausgebaut werden. Ungarn muss die vollständige Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und der Regeln für staatliche Beihilfen gewährleisten und die Ausbildung auf allen Verwaltungsebenen intensivieren. Die Angleichung der Zollverfahren wurde fortgesetzt dank des Inkrafttretens von Rechtsvorschriften über verbindliche Zollauskünfte und verbindliche Ursprungsauskünfte im Januar 2001. Die Verfahren im Hinblick auf die Verarbeitung unter zollamtlicher Kontrolle, für aktive und passive Veredelung wurden weiter an den Besitzstand angeglichen. Ferner kamen vereinfachte Verfahren zum Tragen. Die Lizenzen bei Zollverfahren mit wirtschaftlichen Auswirkungen wurden vor allem im Rahmen der aktiven und der passiven Veredelung, der Zolllager und der vorübergehenden Einfuhr erteilt. Seitdem den Zollbehörden die Waren auf elektronischem Weg vorgelegt werden, sind die Zollverfahren weit weniger zeitaufwendig. Bei jeder Änderung des EU-Zolltarifs wurde der ungarische Zolltarif entsprechend angepasst. Während des Berichtszeitraums baute die ungarische Zoll- und Finanzkontrollbehörde ihre administrativen und operationellen Kapazitäten aus. Beträchtliche Anstrengungen wurden im Bereich der Ausbildung unternommen, insbesondere im Hinblick auf die EU-Bestimmungen, den Erwerb von Fremdsprachen und der IT. Die Zollbehörde setzte den Automatisierungsprozess durch die Übernahme von IT-Systemen fort, die von der Kommission betrieben werden. Was die Grenzübergangsstellen betrifft, hat die ungarische Regierung beschlossen, sich vorrangig um einige Grenzen zu kümmern und den Schwerpunkt dabei auf die südlichen Grenzen zu legen. Insbesondere wurde der Grenzverkehr modernisiert und neue Grenzübergangsstellen wurden eingerichtet. Weitere Anstrengungen im gesetzgeberischen Bereich sind hinsichtlich der zollfreien Zonen erforderlich. Die sich zur Zeit auf 95 belaufende Zahl der zollfreien Zonen muss in bedeutendem Maße verringert werden. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden weitgehend erreicht.
Landwirtschaft
Seit dem Regelmäßigen Bericht vom letzten Jahr erzielte Ungarn begrenzte Fortschritte bei der Einführung eines rechtlichen Rahmens und von Verwaltungsstrukturen für die Einrichtung gemeinsamer Marktorganisationen. Die ungarische Regierung hat beschlossen, dass die landwirtschaftliche Interventionsstelle eine ausschlaggebende Rolle bei der Verwaltung der größten gemeinsamen Marktorganisationen spielen wird; dies muss jedoch noch in rechtlicher Hinsicht gebilligt werden. Die Rolle der Produktionsberatung in den geplanten gemeinsamen Marktorganisationen muss noch definiert werden, da sie zur Zeit ebenfalls Aufgaben wahrnimmt, die später von der Interventionsstelle übernommen werden. Im April 2001 wurde eine Strategie zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit von einer interministeriellen Arbeitsgruppe für Lebensmittelsicherheit ausgearbeitet. In diesem Strategiepapier werden alle betroffenen öffentlichen Gremien, ihre Rolle, die Organisation und Personalbesetzung sowie die geplanten institutionellen Änderungen beschrieben, damit die Koordinierung zwischen dem Gesundheitsministerium, dem Ministerium für Landwirtschaft und regionale Entwicklung und der Generalinspektion für Verbraucherschutz gewährleistet wird. Beim Gesundheitsministerium wurde ein beratender Ausschuss eingesetzt. Ungarn plant ferner die Einsetzung einer Agentur für Lebensmittelsicherheit; ihre Aufgaben stehen jedoch noch nicht fest. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden somit teilweise erreicht.
Energie
Bei der Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, insbesondere im Hinblick auf die Strom- und Gasrichtlinien, wurden keine Fortschritte verzeichnet. Die Regierung hat eine Änderung des Stromgesetzes vorbereitet, die eine weitere Liberalisierung des Strommarkts bewirken soll; die Verabschiedung durch das Parlament steht jedoch noch aus. Im Rahmen des Auf- und Ausbaus der Institutionen wurde im Oktober 2000 der unabhängige Netzbetreiber (MAVIR, ungarische Energieversorgungsgesellschaft) eingesetzt. Im Januar 2001 wurde ein neues Preissystem mit dem Ziel eingeführt, die bestehenden Preisverzerrungen allmählich zu beseitigen. Dies führte im Juli 2001 zu einer Anhebung der durchschnittlichen Gaspreise für die Verbraucher um 12% und der durchschnittlichen Strompreise für die Verbraucher um 6%. Wie im Ende 1999 angenommenen Energieeffizienzprogramm vorgesehen, setzt sich die Regierung weiterhin für die Förderung der Energieeffizienz ein. Im Rahmen des Programms werden Energieeinsparungsdarlehen, die Nutzung erneuerbarer Energieträger, die Modernisierung des Fernwärmesektors und der Verbrauchssysteme, die Förderung des Energiebewusstseins in der Öffentlichkeit sowie der Energieeffizienz im Verkehrswesen unterstützt. Die Durchführung des Programms für nukleare Sicherheit des Kernkraftwerks Paks ­ das Ende 2002 abgeschlossen sein soll ­ wurde mit dem Ergebnis fortgesetzt, dass über zwei Drittel der Maßnahmen bereits Ende 2000 durchgeführt worden waren. Dank dieser Maßnahmen ist die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung des Kerns um Faktor 10 gesunken. Die Ungarische Kernenergiebehörde ist eine äußerst kompetente Organisation, die über das nötige Know-how verfügt, um sich mit dem Regelungsbereich und den technischen Aspekten der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes zu befassen. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden somit teilweise erreicht.
Verkehr
Im Straßengüterverkehr wurden die Regeln für den Zugang zum Beruf und über Sicherheitsgurte angepasst. Der gegenseitige Marktzugang wurde in einem bestimmten Maße durch internationale Vereinbarungen über den gelegentlichen grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr, den Güterkraftverkehr und den kombinierten Verkehr erreicht. Die Bestimmungen über den Marktzugang, die Straßensicherheit, gefährliche Güter und Besteuerung müssen noch weiter angepasst werden. Im Eisenbahnsektor wurde die Trennung der Buchführung von Infrastrukturmanagement und Zugbetrieb bei der ungarischen Eisenbahngesellschaft (MÁV) abgeschlossen. Die Überarbeitung des 1999 angenommenen Programms zur Umstrukturierung der Bahn kommt jedoch nur langsam voran, was möglicherweise weitere Umstrukturierungsmaßnahmen und die Angleichung der Rechtsvorschriften hinauszögern könnte. Im Bereich der Luftfahrt wurden Fortschritte erzielt im Hinblick auf technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt, computergesteuerte Buchungssysteme, die Zulassung des Bordpersonals und die Haftung von Luftfahrtunternehmen. Ferner ist als positiv zu werten, dass Ungarn in diesem Jahr der Joint Aviation Authorities als Vollmitglied beigetreten ist. Die Verhandlungen mit Ungarn über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum, die eine frühzeitige Anwendung des Besitzstands im Luftfahrtbereich gewährleisten würden, sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Bereich der Binnenschifffahrt sind anzuführen die Registrierung der Schiffe, die Erteilung von Zulassungen für den Navigationsbetrieb, die Navigationsqualifikationen, die Qualifikationen und Identifikationskarten der Inspektoren, die technischen Anforderungen für Schiffe und die Benennung von Stellen für die Erteilung von Konformitätsbescheinigungen für Schiffe. Der geplante Binnenschifffahrtsfonds und die erforderlichen institutionellen Vorkehrungen stehen noch aus. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden daher teilweise erreicht. In allen Teilsektoren ist eine weitere Angleichung jedoch noch erforderlich.
Beschäftigung und Soziales
Als wichtige Neuerung im geänderten Arbeitsgesetz vom Juli 2001 ist die Begrenzung der Arbeitszeit auf maximal 12 Stunden täglich und auf 48 Stunden wöchentlich (einschließlich der Überstunden) zu erwähnen. Weitere Änderungen in diesem Gesetz handeln von der Angleichung an den Besitzstand in den Bereichen Massenentlassungen, vertragliche Regelung des Beschäftigungsverhältnisses, Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für Zeitarbeiter, Schutz von Jugendlichen bei der Arbeit, Europäische Betriebsräte, Richtlinien über Chancengleichheit und Bekämpfung von Diskriminierungen. Das geänderte Arbeitsgesetz enthält ebenfalls Verbesserungen im Hinblick auf die Gleichbehandlung, insbesondere im Hinblick auf gleiches Entgelt und Beweislast. In allen einschlägigen Bereichen werden Bemühungen unternommen, um den Grundsatz der Gleichbehandlung zu verbreiten und anzuwenden. Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz sind neue Rechtsvorschriften in Kraft getreten, mit denen folgende Richtlinien umgesetzt wurden: chemische und biologische Stoffe sowie physikalische Einwirkungen, Richtgrenzwerte, Verbot bestimmter Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren, Vinylchloridmonomer, metallisches Blei, Asbest und Karzinogene. In den Bereichen Bohrarbeiten, mineralgewinnende Industriezweige und Lärm wurden ebenfalls Fortschritte erzielt. Im Juni 2001 nahm Ungarn ein Zehnjahresaktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit an, mit dem eine Verbesserung der Lebenserwartung angestrebt wird. Im Dezember 2000 traten neue Rechtsvorschriften zur Regelung der Tabakwerbung in Kraft, mit der eine teilweise Annäherung an die EU-Tabakbestimmungen erzielt wurde. Ein Programm zur Umgestaltung und Verbesserung der Blutversorgung wurde eingeleitet. Außerdem wurde ein neues regionales System eingerichtet. Im Bereich des sozialen Dialogs konnten sich Regierung und Sozialpartner nicht auf eine Änderung des Arbeitskodexes und auf einen nationalen Mindestlohn für 2001 einigen. Im März 2001 schloss die Regierung eine Vereinbarung für drei Jahre mit dem größten Gewerkschaftsverband des öffentlichen Dienstes ab. In diesem Zusammenhang wurde ein neues Konsultationsforum, der Nationale Arbeitsrat für Beamte, geschaffen. Eine gemeinsame Überprüfung der Beschäftigungslage wurde eingeleitet, um den Fortschritt Ungarns bei der Anpassung seines Beschäftigungssystems zu ermitteln; eine Anpassung des Beschäftigungssystems ist erforderlich, um die europäische Beschäftigungsstrategie umsetzen zu können. Ungarn ist bemüht, das Gleichgewicht zwischen den Belangen des Sozialschutzes und dem wirtschaftlich Möglichen zu wahren. In diesem Kontext wurden Fortschritte bei der Reform in folgenden Bereichen erzielt: Invaliditäts- und Behindertenbeihilfen, Familienzulagen, Sozialhilfe, Pflegedienste und Überprüfung der bereits umgesetzten Rentenreformen. Verbesserungen auf dem Gebiet der Altenpflege und der Kinderfürsorgebeihilfe wurden durch Änderungen des Gesetzes über Sozialverwaltung und Sozialhilfe sowie des Kinderfürsorgegesetzes herbeigeführt. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden daher teilweise erreicht.
Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
Ungarn hat sich weiterhin um die Anpassung des rechtlichen Rahmens bemüht und hat die institutionelle Struktur im Hinblick auf die Programmierung und Umsetzung der Förderung durch die Struktur- und Kohäsionsfonds bestimmt. Das Wirtschaftsministerium ist daher weiterhin für die Planung und den Zeitplan zuständig. Das Amt des für PHARE zuständigen Ministers ohne Portefeuille ist mit der Einsetzung der Verwaltungsbehörde für das gemeinschaftliche Förderkonzept beauftragt worden. Zur Unterstützung des neuen Programmplanungsprozesses und zur Vorbereitung auf die künftige Verwaltung der Strukturfonds wird in Ungarn zusätzliches Personal für die zuständigen Ministerien und Stellen eingestellt und wird die Ausbildung gefördert. Die Vorbereitung auf die Finanz- und Haushaltsführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds beruht auf dem System für das Finanzmanagement, das für die Heranführungs-Finanzierungsinstrumente geschaffen wurde. Die Staatskasse soll die Rolle der künftigen Zahlstelle wahrnehmen; dies muss jedoch noch bestätigt werden. Der rechtliche Rahmen für die Finanzkontrolle öffentlicher Ausgaben ist geschaffen worden und die erforderlichen internen und externen Kontrollstellen wurden eingesetzt. Das Finanzministerium ist für folgende Bereiche zuständig: allgemeine Regulierung, Überwachung und Ausbau im Bereich der öffentlichen Finanzen, Schatzamtsystem, öffentliche interne Finanzkontrolle und Finanzprüfungen. Das Ministerium ist ebenfalls zuständig für die Koordinierung der Maßnahmen, die für eine einheitliche Umsetzung des Besitzstandes erforderlich sind, sowie für die Koordinierung mit den Institutionen der Gemeinschaft. Im Hinblick auf die Überwachung und Bewertung werden die Einleitung der Ex-ante-Bewertung des nationalen Entwicklungsplans und die Durchführung einer makroökonomischen Impaktstudie konkret vorbereitet. Ein für die Bewertung zuständiger Unterausschuss des Interministeriellen Ausschusses für die Koordinierung der Entwicklungspolitik ist eingesetzt worden. Ein Pilot-IT- Überwachungssystem wurde mit PHARE-Mitteln bei der Regierungskontrollbehörde geschaffen. Dieses System sollte jedoch auch für die Stellen vorgesehen werden, die künftig als Verwaltungsbehörden fungieren sollen. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden von Ungarn weitgehend erreicht.
Umweltschutz
Im Berichtszeitraum hat Ungarn beträchtliche Fortschritte in diesem Bereich gemacht. Die Einbeziehung des Umweltschutzes in andere Politikbereiche ist eine der Aufgaben des Rates für Umweltschutz, einem Beratungsgremium der Regierung. Eine der Prioritäten im überarbeiteten Plan für die nationale Entwicklung ist die Einbeziehung des Umweltschutzes in andere Politikbereiche. Im Bereich des Naturschutzes wurden Fortschritte bei der Angleichung der Bestimmungen zum Schutz wildlebender Vogelarten erzielt. Das Fang-, Tötungs-, Störungs-, Transport-, Verkaufsverbot usw. bestimmter Arten wurde im Mai 2001 durch neue Rechtsvorschriften ausgedehnt auf alle geschützten Arten und auch auf alle wildlebenden Vogelarten in Europa. Im Bereich der Wasserqualität wurde ein ausführliches nationales Programm für die Umsetzung des jeweiligen Besitzstandes im Juni 2001 erstellt. Im Januar 2 001 wurden die im Zusammenhang mit der Abwassersammlung empfindlichen Gebiete festgelegt und im Mai 2001 wurde das Gemeinschaftsrecht über die durch landwirtschaftliche Tätigkeiten verursachte Nitratverschmutzung vollständig umgesetzt. Ein neues Informationssystem über Lärm wird geschaffen, mit dem Daten über Tätigkeiten im industriellen und kommerziellen Sektor und den Straßenverkehr zusammengetragen werden. Im Bereich der genetisch veränderten Organismen und der chemische Stoffe betraf die Angleichung die gefährlichen Stoffe, die Klassifizierung, die Verpackung, die Kennzeichnung, die Ausfuhr und die Einfuhr, die chemische Sicherheit, Geldstrafen bei Chemikalienbelastung, Einschränkungen bei der Vermarktung und der Verwendung, die Bewertung der Risiken für Mensch und Umwelt, und die Verhütung der Umweltverschmutzung durch Asbest. Auch im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes wurden während des Berichtszeitraums weitere Fortschritte erzielt bei der Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle von einem Mitgliedstaat in einen anderen, in die Gemeinschaft und aus der Gemeinschaft. Was die Luftqualität betrifft, wurden die Bestimmungen über die Vermeidung von Luftverschmutzung und über Grenzwerte der Luftqualität und Emissionsgrenzwerte im Juli 2001 noch weiter an den Besitzstand angeglichen. Bei der Einführung eines Luftüberwachungssystems mit 44 Messstationen und einem System zur Meldung von Daten auf nationaler Ebene wurden Fortschritte erzielt. Eine Datenbank über Luftqualität beim Institut für Umweltmanagement gewährleistet eine einheitliche Bereitstellung von Daten unter Berücksichtigung der jeweiligen Meldepflicht. Das Institut ist ferner zuständig für die Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle. Zur Gewährleistung einer problemlosen Arbeitsweise müssen zusätzliche Fachkräfte eingestellt werden (Ausbildungsmaßnahmen finden statt) und eine angemessene Ausstattung wird benötigt. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden daher erreicht
Justiz und Inneres
Im Bereich der Visapolitik wurde ein neuer Visumzwang für Weißrußland, Bosnien- Herzegowina, Moldawien, Rußland und EJRM eingeführt. Durch das neue im Juni 2001 verabschiedete Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern wurden neue Visummarken eingeführt; dies bewirkt eine weitere Angleichung an den Besitzstand für Januar 2002. Das Gesetz sieht ferner den Austausch personenbezogener Daten zwischen zusammenarbeitenden Ausländerbehörden vor und gewährleistet die Angleichung an die Anforderungen der Gemeinsamen Konsularischen Instruktionen. Diese Bestimmungen treten jedoch erst zum Zeitpunkt des Beitritts in Kraft. Das ungarische Online-System für das Visumverfahren wird jetzt in zusätzlichen diplomatischen und konsularischen Vertretungen Ungarns verwendet, was die Gesamtzahl auf 59 steigen lässt. Das Personal des Sicherheitsdienstes für die Strafverfolgungsstellen beim Innenministerium, das für die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Korruptionsfällen in den Strafverfolgungsstellen zuständig ist, wurde um 86 Personen erweitert. Innerhalb der Polizeidienstsstellen wurde eine mobile Sondereinheit zur Bekämpfung der Korruption von Polizeibeamten auf der Straße geschaffen. Zu ihren Aufgaben gehören die Aufdeckung und Meldung von Fällen, in denen Polizeibeamte sich von Bürgern bestechen lassen, und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bzw. eines Strafprozesses gegen sie. Im Jahr 2000 wurden 800 solcher Fälle, davon 200 von dieser Einheit, aufgedeckt. Die Ausbildung in diesem Bereich wurde fortgesetzt. Im Berichtszeitraum setzte die Regierung ihre Bemühungen fort, um die Aufnahmezentren für Asylbewerber und illegale Einwanderer zu modernisieren. Die meisten dieser Zentren werden jetzt den gesundheitlichen Mindestnormen gerecht und gewährleisten eine Grundversorgung. Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden daher erreicht.
Stärkung der Leistungsfähigkeit
Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, auch in den Bereichen Verwaltung und Kontrolle von EU-Mitteln

Die Fortsetzung der Reform der ungarischen Behörden ist eine prioritäre Aufgabe im Rahmen des Regierungsprogramms. Der einschlägige Rechtsrahmen für Beamte gewährleistet ihre Unabhängigkeit und Laufbahnaussichten. Die Haushaltsmittel wurden in beträchtlichem Umfang angehoben (mehr als vervierfacht), um eine reibungslose Umsetzung des Gesetzes von 2001 zu gewährleisten, die einhergeht mit einer bedeutenden Anhebung der Gehälter im Verlauf der kommenden drei Jahre und zwar oberhalb der jährlichen Inflationsrate. Diese bedeutende Veränderung der Gehaltsstruktur dürfte zur Verbesserung des allgemeinen Beamtenstatus beitragen und bei der Anwerbung von gut ausgebildetem Personal eine anziehende Wirkung haben. Im Rahmen der Reform wurde die Ausbildung prioritär behandelt. Die Beamten müssen eine Prüfung über EU-relevante Fragen ablegen. Das der Kanzlei des Premierministers unterstehende ungarische Institut für öffentliche Verwaltung wurde mit dieser Aufgabe betraut. Im Berichtszeitraum setzte Ungarn die 1997 eingeleitete Reform im Justizwesen fort. Diese Maßnahmen betrafen die Anwerbung von zusätzlichem Personal, die Rationalisierung der Gerichtsverfahren, die Ausbildung ungarischer Richter und die weitere Modernisierung des gerichtlichen Informationssystems. Der Oberste Gerichtshof ist jedoch zunehmend überlastet, da die Mehrheit der Rechtssachen Rechtsmittelsachen sind. Das neue Regionale Berufungsgericht, das im Jahr 2003 in Budapest eingerichtet werden soll, dürfte die Behandlung der beim Obersten Gerichtshof anhängigen Verfahren beschleunigen. Aufgrund budgetärer Einschränkungen könnte seine Einrichtung jedoch noch weiter verzögert werden. Generell sind die technischen Gegebenheiten in den Gerichten jedoch immer noch unangemessen. Die Richter verbringen viel Zeit mit der Regelung von Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit den Rechtssachen, für die sie zuständig sind. Im Bereich der Betrugsbekämpfung setzte Ungarn die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand fort. Bei der Änderung des Strafgesetzbuches wurde das Konzept der Strafbarkeit für Betriebsleiter bei der Bestechung ausländischer Amtsträger und bei Betrügereien, die sich nachteilig auf die finanziellen Interessen der Europäischen Union auswirken, eingeführt. Das Konzept der passiven Bestechung ausländischer Beamter des öffentlichen Dienstes wurde ebenfalls eingeführt. Dies hat zur Folge, dass Beamte des öffentlichen Dienstes in internationalen Organisationen und Beamte aus einem anderen Land im Falle aktiver bzw. passiver Bestechung den selben Strafen wie ungarische Beamte des öffentlichen Dienstes ausgesetzt sind. Trotz all dieser Fortschritte scheinen zusätzliche Humanressourcen in diesem Bereich erforderlich zu sein, um diese gesetzgeberischen Maßnahmen wirksam umsetzen zu können. Im Bereich der Finanzkontrolle müssen geeignete Verfahren eingeführt werden, um das Finanzmanagement und die Überwachung der EU-Mittel weiter zu dezentralisieren, die Ungarn sowie regionale Umsetzungsstellen von der Kommission erhalten. Was die externe Rechnungsprüfung betrifft, scheinen die grundlegenden Voraussetzungen für eine wirksame Arbeitsweise des staatlichen Rechnungsprüfungsamtes erfüllt zu sein. Jedoch muss der Schwerpunkt jetzt auf Handbücher und die Ausbildung in den Bereichen Rechnungsprüfung und Leistungsprüfung gelegt werden. Ferner sollte die Zusammenarbeit zwischen den internen Rechnungsprüfungsstellen und dem staatlichen Rechnungsprüfungsamt ebenfalls verbessert werden. Im statistischen Bereich hatte Ungarn bereits ein hohes Angleichungsniveau erzielt. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen auf statistischer Ebene verläuft reibungslos. Jedoch sind noch weitere Bemühungen erforderlich, um die Harmonisierung einiger Statistiken, einschließlich der Außenhandelsstatistik, zu verfeinern. Dieses prioritäre Ziel wurde daher weitgehend erreicht.


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