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Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands

1998 wurde der Europäischen Kommission das Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes zum ersten Mal vorgelegt. In den nachfolgenden Jahren wurde das Programm überarbeitet. Dabei wurden die im Rahmen der Vorbereitung auf den Beitritt erzielten Fortschritte sowie die Änderung der ungarischen Arbeitshypothese im Hinblick auf das Beitrittsdatum vom 1. Januar 2002 auf den 1. Januar 2003 berücksichtigt. Ungarn ist fest entschlossen, die Vorbereitung auf den Beitritt bis Ende 2002 abzuschließen. Die Neufassung des Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes für 2001 entspricht dieser Verpflichtung und umfasst korrekt aktualisierte Maßnahmen für die Jahre 2001 und 2002.

Das Programm umfasst 41 Kapitel. Das Nationale Programm deckt den gesamten Besitzstand ab und hat die gleiche Gliederung wie der Regelmäßige Bericht 2000.

Die Neufassung des Programms umfasst einen kurzen Überblick über die derzeitige Lage für jedes Kapitel und umfasst schwerpunktmäßig die im Jahr 2000 erzielten Fortschritte. Im Programm werden die wesentlichen Maßnahmen im Bereich der Rechtsangleichung dargelegt. Dabei wird auf das gesamte Rechtsangleichungsprogramm Bezug genommen, das aktualisiert und zusammen mit diesem Programm von der Regierung angenommen wurde. Es umfasst einen ausführlichen Zeitplan für die Angleichung jedes Bereichs des Besitzstands. Die geplanten Verwaltungsaufbaumaßnahmen zur Schaffung der für die Anwendung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungskapazitäten werden zusammen mit einem Zeitplan für die Umsetzung vorgelegt. Was den Bereich Justiz und Inneres betrifft, umfasst das Programm weder Informationen über die erforderlichen Anstrengungen zum Abbau des Rückstands bei den vor dem Obersten Gerichtshof anhängigen Rechtssachen noch über die Umsetzung der Strategie zur Korruptionsbekämpfung. Im Programm wird nirgends verwiesen auf sonstige Fragen im Bereich Justiz und Inneres (Datenschutzgesetz, Betrug, regionale Drogenlabors, überbelegte Strafvollzugsanstalten). Das Gleiche gilt für das Kapitel Umweltschutz, in dem nicht auf die Rechtsvorschriften über chemische Stoffe eingegangen wird, und auch für das Kapitel über Regionalpolitik, in dem die Vorbereitung auf den Kohäsionsfonds nicht erwähnt wird. In diesem Kapitel sollte der Zeitplan für das Nationale Entwicklungsprogramm demjenigen angepasst werden, den die Kommission im März 2001 vorgelegt hat; derjenige für operationelle Programme sollte ebenfalls aktualisiert werden. Auch der Zeitplan für die Umsetzung des Besitzstands in den Bereichen Kartellrecht und staatliche Beihilfen sollte gestrafft werden.

Im Hinblick auf die Maßnahmen für den Verwaltungsaufbau sollten die Einsetzung der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen für die Operationellen Programme der Strukturfonds und die künftige Einrichtung der Datenschutzkontrollstelle sowie die Struktur und Zuständigkeitsbereiche der Einrichtungen, die für die sektorenspezifischen Richtlinien im Rahmen des Kapitels über die Freizügigkeit der Personen zuständig sind, eingehender beschrieben werden.

Die Ministerien und andere Regierungsstellen haben ausführliche Pläne vorgelegt für im Bedarfsfall neu einzurichtende Stellen, die Umstrukturierung der Organisation bzw. der Tätigkeiten bestehender Stellen zur Verbesserung ihrer Fähigkeit, Kontroll-, Überwachungs- und Begleitfunktionen wahrzunehmen, die Einstellung von zusätzlichem Personal, die fachmännische Ausbildung des Personals und die Modernisierung in technischer Hinsicht. Anders als in den bisherigen Nationalen Programmen zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes umfasst dieses Programm jedoch keine Angaben über die genaue Zahl des zusätzlich einzustellenden Personals im Bereich des Umweltschutzes.

Im Programm werden auch noch die im Rahmen des Besitzstands erforderlichen Entwicklungen im Hinblick auf die Infrastruktur und auf sonstige Investitionen in den einschlägigen Bereichen erwähnt. Das Programm umfasst ausführliche Finanzierungspläne in jedem Kapitel, in dem ein Mittelbedarf besteht: der ungarische Staatshaushalt, die erwartete Unterstützung seitens der EU und sonstige Quellen werden in kohärenter Weise angegeben. Die für die Umsetzung des Programms erforderlichen Finanzierungsmittel sind im Haushalt für 2001-2002 enthalten, den das ungarische Parlament bereits angenommen hat.

Die von der Regierung im Jahr 1999 angenommene Strategie zur Aufholung des Rückstands Europa gegenüber bildet zusammen mit dem von der ungarischen Regierung im April 2001 angenommenen und der Europäischen Kommission unterbreiteten wirtschaftlichen Heranführungsprogramm die wirtschaftspolitische Grundlage des Nationalen Plans. Der Vorläufige Nationale Entwicklungsplan im Rahmen von PHARE, der Plan für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen von SAPARD, die Umweltschutz- und Verkehrsstrategien im Rahmen von ISPA und des Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes wurden an das Nationale Programm angepasst.

Das dem Außenministerium angegliederte Integrationskabinett, das die allgemeine Verantwortung für die Vorbereitung trägt, überwacht fortlaufend die Umsetzung des Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, um jegliche Verzögerung zu vermeiden.

Die Kommission wird sich im Verlauf des Jahres noch ausführlich zum Nationalen Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes äußern.

Das Nationale Programm deckt die verbleibenden Fragen der Beitrittsvorbereitung. Es dürfte ein nützliches Instrument sein, um eine optimale Vorbereitung auf den Beitritt zu erzielen.


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