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Dieser Artikel behandelt die Besteuerung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Nach Absatz 1 steht das Besteuerungsrecht grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zu. Nur soweit Einkünfte in dem anderen Vertragsstaat durch eine dort belegene feste Einrichtung erzielt werden, hat der Tätigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht. Absatz 2 enthält die Definition des Begriffs ,,freier Beruf``.
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