Der EuGH zeigte sich bekanntlich bei der Auslegung der Richtlinien der Europäischen Union zum Schutz des geistigen Eigentum gnädig: »Wörter als solche stellen keine vom Schutz erfassten Bestandteile dar.« Das exklusive Recht, die Verbreitung zu erlauben oder zu verbieten, steht in der Theorie und auf dem Papier ja den Urhebern oder — bei einer...
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