Der BGH hatte am 15. Juli 2010 zu entscheiden, ob mittels der für Schokoladenwaren eingetragenen dreidimensionalen Marke “Lindt-Goldhase” der Vertrieb ähnlicher Schokoladenhasen untersagt werden kann. Die am 6. Juli 2001 eingetragene Marke besteht aus einem in Goldfolie eingewickelten sitzenden Schokoladenhasen mit rotem Halsband mit Schleife und Glöckchen sowie dem Aufdruck “Lindt GOLDHASE”. Der Schokoladenhersteller...
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