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Investitionssteuerung durch Gesellschaftsrecht

Investitionen beeinflussen Unternehmen erheblich, weil eine langfristige Kapitalbindung nicht ohne Schwierigkeiten und teils nur mit Verlusten rückgängig gemacht werden können.

Investitionen in den mittel- und osteuropäischen Staaten lassen sich auf zwei entscheidende Gründe zurückzuführen, zum einen auf die Kostenfaktoren und zum anderen auf die Marktfaktoren:

  • Ausnutzung des niedrigeren Lohnniveaus um Waren aus den Investitionsstaaten zu exportieren, z. B. in der Textilienproduktion, die inzwischen hauptsächlich in sogenannten Niedriglohnländern ausgeführt wird.
  • Rohstoffe und Fertigprodukte günstig einzukaufen und eine Qualitätskontrolle durchzuführen, etwa im Bereich der Holz- und Möbelbranche in Südosteuropa häufig anzutreffen.
  • Sicherung der Rohstoffquellen z. B: bei der Ölförderung.
  • Kundennähe, z. B. ein Hersteller von Brauereianlagen, der im Investitionsland mehrere Kunden hat.
  • Erweiterung des eigenen Absatzgebietes oder Konzernumsatzes, anzutreffen z.B. bei Banken oder transportkostensensiblen Gütern aus der Baustoffindustrie
  • Aufbau von Repräsentanzen, um auf dem nationalen Markt präsent zu sein
  • Prestigegründe
  • aber auch nur die Marktforschungen, um festzustellen, ob sich Investitionen überhaupt lohnen.

Ob die Unternehmensziele erreicht, Renditeerwartungen erfüllt werden können, ist wegen der für den Investoren oftmals nur mangelhaft erfassbaren Faktoren eine schwere Entscheidung. Sowohl im Beschaffungs- und Personalbereich wie auch beim Absatz ergeben sich zahllose Unbekannte, die der Investor abschätzen muss. Neben der Frage, ob die notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe überhaupt geliefert werden können, müssen Lagerkapazitäten, ob ausreichend qualifiziertes Personal anzuwerben ist, welche Löhne bezahlt werden müssen, die Absetzbarkeit der Produkte und eventuelle Auswirkungen auf das Preisgefüge berücksichtigt werden.

In der Betriebswirtschaftslehre werden diverse Modelle diskutiert, die unter Berücksichtigung der finanziellen, technischen und absatzmäßigen Möglichkeiten ein optimales Investitionsprogramm ermitteln. Hierbei handelt es sich um die Bestimmung eines optimalen Investitionsprogramms unter Berücksichtigung der Abhängigkeit einzelner Funktionsbereiche. Diese Investitionsrechnungen sind im allgemeinen an der Gewinnmaximierung orientiert. Die vielfältige, mit unterschiedlichen Inhalten bedachte Größe „Gewinn“ wird dabei in den Modellen zumeist als Differenz der diskontierten Auszahlungen über die diskontierten Einzahlungen errechnet (Barwert, Net Present Value).

Die verschiedenen Methoden reichen von einfachen Faustregeln bis hin zu theoretisch anspruchsvollen mathematischen Verfahren, von statischen zu dynamischen Ansätzen, von solchen, die unter Annahme von Sicherheiten ausgehen bis hin zu solchen, die die Unsicherheiten ausdrücklich mit einbeziehen. Je exakter ein Verfahren vom theoretischen Standpunkt aus ist, desto schwieriger erweist sich im allgemeinen seine Realisierung in der Praxis, da eine Quantifizierung der exogenen Variablen kaum möglich ist. Abhängig vom  konkretisierten Unternehmensziel kommen verschiedene Methoden allein oder gemeinsam mit anderen Methoden der Investitionsrechnug zur Anwendung:

Hier geht es weiter zum Text von Eckhard Höffner (Oktober 1999)

Ein Gedanke zu „Investitionssteuerung durch Gesellschaftsrecht“

  1. Sicherlich kann man durch das Gesellschaftsrecht Einfluss nehmen auf das Investitionsklima. Viel wichtiger ist dabei jedoch die rechtliche Praxis als viel versprechende Gesetze.

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