Archiv der Kategorie: Ungarn

Ungarn Überblick

Lage
Zentraleuropa, östlich von Österreich, südlich von der Slowakischen Republik, westlich von Rumänien.
Fläche
gesamt: 93 030 qkm
Land
92 340 qkm
Wasser
690 qkm
Landesgrenzen
gesamt: 2 009 km
Grenzstaaten
Österreich 366 km, Kroatien 329 km, Rumämien 443 km, Jugoslawien 151 km, Slowakische Republik 515 km, Ukraine 103 km
Küste
Kein Zugang zum Meer

Daten des Statistischen Bundesamtes

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Bevölkerung 10,2    Mill.  2001
Fläche 93029   qkm  2001
Bevölkerungsdichte 110   Einw. je qkm  2001
Arbeitslosenquote 6,4   %  2000
Bruttoinlandsprodukt (BIP) 46337   Mill.US-$  2000
Jährliches BIP-Wachstum (real) 5,2   %  2000
BIP je Einwohner (real) 5459   US-$  2000
Inflationsrate 9,1   %  2001
Importe 31955   Mill.US-$  2000
Exporte 28013   Mill.US-$  2000
Saldo der Im- und Exporte -3941   Mill.US-$  2000
PKW-Dichte 237   je 1000 Einw.  2000
Personal-Computer 101   je 1000 Einw. 2001
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Einwohner
10 138 000
Hauptstadt
Budapest
Klima
Es herrscht ein kontinentales Klima mit kalten Wintern und warmen Sommern. In den Sommermonaten können Dürreperioden auftreten, aber Gewitter auch ergiebige Niederschläge bringen. Die Schneeschmelze im Alpengebiet führt im Frühjahr oft zu Überschwemmungen.

Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen im Luft- und Seeverkehr

Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen im Luft- und Seeverkehr veröffentlicht. Laut diesem Bericht können die Sicherheitskosten im Verkehr erheblich sein und werden derzeit größtenteils von den Nutzern getragen. Demnach gilt eine öffentliche Finanzierung von Anti-Terror-Maßnahmen im Transportwesen nicht als staatliche Beihilfe.

In dem Bericht werden die unterschiedlichen Finanzierungsmechanismen in den Mitgliedstaaten dargestellt und wird davor gewarnt, dass die verschiedenen Ansätze zu einer Verfälschung des Wettbewerbs führen können. Die Schlussfolgerung aus dem Bericht ist, dass mehr Transparenz bei Sicherheitsabgaben und -gebühren den Nutzern der Verkehrsdienste zugute käme und dass eine öffentliche Finanzierung von Maßnahmen zur Terrorabwehr im Verkehr im Allgemeinen keine staatliche Beihilfe darstellt.

Im Luftverkehr entfallen auf die Sicherheitsgebühren für Flüge innerhalb der Gemeinschaft zwischen 1 und 2 % des durchschnittlichen Flugpreises. Es bestehen zwei Finanzierungsmodelle: ein zentralisiertes, bei dem die Sicherheitsmaßnahmen im Wesentlichen vom Staat finanziert werden, und ein dezentralisiertes, bei dem die Sicherheitsmaßnahmen von den Flughafenbehörden erbracht werden. In beiden Modellen finanziert jedoch letztendlich hauptsächlich der Fluggast die Sicherheit, entweder durch Steuern oder Sicherheitsgebühren der Luftfahrtunternehmen.

Für den Seeverkehr verfügt die EU über mehr als 1 200 Seehäfen, 4 000 Hafenanlagen und 9 000 Schiffe. Auch wenn die Investitionen für neue Sicherheitsmaßnahmen pro Schiff in absoluten Zahlen recht hoch sind (rund 100 000 €), stellen sie doch nur einen geringen Prozentsatz (etwa 0,0006 bis 0,0015 %) der Gesamtinvestitionen dar. Was die Hafenanlagen angeht, belegt die Studie erhebliche Bandbreiten bei den Investitionen in die verschiedenen Arten von Infrastruktur, etwa Mehrzweck-Anlagen und solchen für den Containerumschlag. Dies lässt sich in erster Linie dadurch erklären, dass – je nach der besonderen Aktivität – manche Arten von Anlagen bereits über Ausstattungen und Vorkehrungen verfügen, mit denen grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllt werden oder beispielsweise Diebstahl verhindert wird. Die Kosten werden im Wesentlichen von den Hafenbehörden und den Betreibern selbst getragen.

In der Folge der Anschläge vom 11. September 2001 und späterer Terrorakte bleibt die Gefahrenabwehr ein hochaktuelles Thema. Mittlerweile wurden europäische Rechtsvorschriften zur Gefahrenabwehr im Luft- und Seeverkehr angenommen, und die Kommission hat eine Aktualisierung der Rechtsvorschriften zur Luftsicherheit vorgeschlagen. In diesem Rahmen wurde der Bericht erstellt.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass eine größere Transparenz bei Sicherheitsabgaben und -gebühren im Interesse der Nutzer der Verkehrsdienste läge. Der derzeitige Mangel an Transparenz erschwert es auch, mögliche Verfälschungen des Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftsbeteiligten zu erkennen. Auch die Unterschiede beim Ansatz zur Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen erhöhen die Möglichkeit von Wettbewerbsverfälschungen. Dies ist besonders in den Fällen von Belang, in denen Mitgliedstaaten zusätzlich strengere Maßnahmen vorschreiben als die europäischen Rechtsvorschriften.

Von besonderer Bedeutung ist die Auffassung der Kommission, dass angesichts der Tatsache, dass der Schutz der Bürger Europas vor Terroranschlägen im Wesentlichen eine Aufgabe des Staates ist, die öffentliche Finanzierung von Maßnahmen zur Verhinderung von Anschlägen keine staatliche Beihilfe darstellt, da sie mit der Ausübung von typischerweise hoheitlichen Befugnissen verbunden ist.

Vizepräsident Jacques Barrot erklärte dazu: „Der Schutz der Bürger vor Terroranschlägen muss weiterhin Vorrang haben. Sicherheitsmaßnahmen im Luft- und Seeverkehr sollten auch von öffentlichen Stellen finanziert werden, jedoch ohne Wettbewerbsverzerrungen.“

Kommission setzt Defizitverfahren gegen Ungarn fort

Aufgrund einer Bewertung der ungarischen Haushaltslage hat die Europäische Kommission dem Rat heute empfohlen, festzustellen, dass die von Ungarn zur Korrektur seines übermäßigen Haushaltsdefizits getroffenen Maßnahmen nicht wirksam waren. Auch wenn eine gewisse Konsolidierung erreicht wurde, dürften die Defizitziele von 4,6 % des BIP für 2004 und 4,1 % des BIP für 2005 doch um 0,9 Prozentpunkt verfehlt werden.

Weitere Maßnahmen scheinen geboten, um sicherzustellen, dass das von der ungarischen Regierung gesteckte und vom Rat empfohlene Ziel, nämlich das Defizit bis 2008 unter die 3 %-Marke zu senken, auch tatsächlich erreicht wird.

Trotz ehrgeiziger Pläne waren die Maßnahmen, die Ungarn zur Korrektur des übermäßigen Defizits entsprechend dem im Konvergenzprogramm vom Mai 2004 abgesteckten Anpassungspfad getroffen hat, doch nicht wirksam. Im Jahr 2005 und den darauf folgenden Jahren sind weitere Korrekturmaßnahmen erforderlich, damit das Land noch eine Chance hat, das öffentliche Defizit 2008 unter 3 % des BIP zu senken“, so Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquín Almunia.

Nachdem das öffentliche Defizit 2003 nachweislich bei etwa 6 % und damit deutlich über dem Referenzwert von 3 % des BIP gelegen hatte, entschied der Rat am 5. Juli 2004 auf Empfehlung der Kommission, dass in Ungarn ein übermäßiges Defizit bestand, und richtete gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag eine Empfehlung an die ungarischen Behörden mit dem Ziel, das übermäßige Defizit zu beenden.

Der Rat empfahl Ungarn, das übermäßige Defizit in einem mehrjährigen Rahmen bis spätestens 2008 zu korrigieren, was auch dem ungarischen Konvergenzprogramm vom Mai 2004 entsprach. Im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt setzte der Rat Ungarn eine Frist von vier Monaten, d.h. bis zum 5. November 2004, um wirksame Maßnahmen zur Erreichung des Defizitziels 2005 zu ergreifen. Er empfahl den ungarischen Behörden außerdem, nötigenfalls zu zusätzlichen Maßnahmen bereit zu sein, um das Defizitziel von 4,6 % des BIP für 2004 zu erreichen.

Nach Einschätzung der Kommission wurde im Jahr 2004 zwar eine gewisse Konsolidierung herbeigeführt, doch reichen die von den ungarischen Behörden seit Juli getroffenen Maßnahmen (ein Korrekturpaket im Umfang von 0,2 % des BIP und eine Maßnahme zur Vermeidung weiterer Ausgabenüberschreitungen) nicht aus, um das für 2004 gesteckte Ziel zu erreichen, das nach der Herbstprognose der Kommission um 0,9 Prozentpunkt verfehlt werden dürfte.

Außerdem hat die ungarische Regierung das Defizitziel für 2005, das im Konvergenzprogramm vom Mai und in der Empfehlung mit 4,1 % des BIP angesetzt worden war, auf 4,7 % des BIP heraufgesetzt. Auch wenn der Haushalt 2005 neue Maßnahmen zur Ausgabenkontrolle vorsieht, könnten sich diese doch als unzureichend erweisen. Auch auf der Einnahmenseite bestehen Risiken. Dementsprechend rechnet die Kommission in ihrer Herbstprognose mit einem Defizit von 5,2 % des BIP, womit das ursprüngliche Ziel um über einen Prozentpunkt verfehlt würde.

Obgleich seit Juli eine Reihe von Maßnahmen getroffen wurde, hat Ungarn die Empfehlung des Rates doch nicht befolgt. Nach Artikel 104 Absatz 8 EG-Vertrag, der durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt geklärt wurde, muss die Kommission dem Rat empfehlen, förmlich festzustellen, dass Ungarn aufgrund der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 keine wirksamen Maßnahmen getroffen hat. Da Ungarn noch nicht zum Euro-Gebiet gehört, finden die weiteren Schritte des Defizitverfahrens nach Artikel 104 Absatz 9 und Artikel 104 Absatz 11 wohlgemerkt keine Anwendung, d.h. es können keine Sanktionen verhängt werden.

Die von der Kommission vorgenommene Bewertung ist hier abrufbar: Bewertung.