Archiv der Kategorie: Umwelt

TEEB-Studie

»Tierarten, selbst ganze Ökosysteme verschwinden in einem nie dagewesenen Tempo. Unternehmen verweigern sich dennoch dem Naturschutz, die Schäden gehen in die Billionen«, titelte die Zeit.

Die Kosten des Biodiversitätsverlusts summieren sich weltweit auf viele Milliarden oder Billionen Dollar. Sie beeinflussen damit auch zunehmend Märkte und Verbraucher: In Umfragen zeigen sich die Verbraucher problembewußt.

  • 60 Prozent der Verbraucher aus Amerika und Europa und mehr als 90 Prozent der Verbraucher aus Brasilien sollen sich des Problems des Biodiversitätsverlusts bewusst sein.
  • Mehr als 80 Prozent der Verbraucher weltweit wollen zukünftig keine Produkte mehr von Unternehmen kaufen, die ökologische und soziale Aspekte in ihrer Geschäftspolitik vernachlässigen.

Dies sind Ergebnisse des jüngsten Berichts der TEEB-Studie „TEEB für Unternehmen“ (The Economics of Ecosystems and Biodiversity), der auf einer Konferenz in London vorgestellt wurde. Die Wissenschaftler von TEEB kommen zu dem Schluss, dass Unternehmen aktuellen Marktanforderungen nur gerecht werden können, wenn sie ein nachhaltiges Biodiversitätsmanagement in ihre Unternehmensstrategie integrieren.

TEEB schlägt Unternehmen dazu vor, sich neuartige Konzepte zur Bilanzierung ihrer Tätigkeit zu Eigen zu machen. Als erfolgreiches Modell nennt der TEEB-Bericht das Beispiel des multinationalen Bergbaukonzerns Rio Tinto. Das Unternehmen hat sich freiwillig zu, „positiven Nettoauswirkungen” im Bereich Biodiversität verpflichtet. In Zusammenarbeit mit führenden Naturschutzexperten hat das Unternehmen neue Wege zur Bewertung der biologischen Vielfalt seiner Ländereien entwickelt und damit begonnen, Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.

Der TEEB-Bericht für Unternehmen fordert außerdem eine verbesserte Bilanzierung von Unternehmensauswirkungen – positive wie negative – auf die biologische Vielfalt, um Änderungen bei Unternehmensinvestitionen und Geschäftsbetrieb herbeizuführen. Dazu empfiehlt er, dass Fachverbände und Bilanzfachleute neue Instrumente wie beispielsweise gemeinsame Standards und Kennzahlen für Unternehmen entwickeln.

TEEB wurde von Deutschland und der Europäischen Kommission auf Vorschlag der G8-Umweltminister im Jahr 2007 initiiert, um den ökonomischen Wert der biologischen Vielfalt und die Kosten der Naturzerstörung zu untersuchen. Die Studie wird unter der Schirmherrschaft des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) durchgeführt. Ein erster Zwischenbericht der TEEB-Studie wurde auf der UN-Naturschutzkonferenz im Mai 2008 in Bonn vorgelegt. Im November 2009 erschien der TEEB-Bericht für politische Entscheidungsträger. Bis Oktober 2010 werden ein Bericht für öffentliche Verwaltungen und Empfehlungen für Verbraucher folgen. Der TEEB-Abschlussbericht soll bei der 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) im Oktober 2010 in Japan vorgestellt werden.

Solange die nachteiligen externen Effekte sich nicht in der Bilanz der Unternehmen niederschlagen, haben diese keinen Anlass, ihre Geschäftspolitik zu ändern. Solche Maßnahmen scheitern regelmäßig an dem Argument, dass Alleingänge nur dazu führen, dass in einem anderen Land die Konkurrenz davon profitiert. Und so hat jedes Land diverse Branchen, die sich gegen eine besondere Belastung wirksam zur Wehr setzen wissen und so im Ergebnis effiziente Maßnahmen unterbinden.

Insofern wäre die Meidung der Produkte von Unternehmen, die sich wenig um die ökologischen Aspekte kümmern, ein Mittel, die Unternehmen zu strafen. Wie jedoch die Verbraucher selbst auf offensichtliche Krisen wie etwa die Ölpest im Golf von Mexiko reagieren (oder nicht reagieren), ist bekannt. Was kann man dann erst bei den oft nicht bekannten Produktionsmethoden in zahllosen anderen Branchen erwarten? Schließlich stellt sich — selbst wenn die von der TEEB genannten Zahlen stimmen — die Frage, ob die Verbraucher überhaupt erkennen können, dass sie Produkte mehr von Unternehmen, die ökologische und soziale Aspekte in ihrer Geschäftspolitik nicht berücksichtigen. Die großen Konzerne agieren ja nicht als „Unternehmen“, sondern können sich über Markenpolitik, Werbung und andere Maßnahmen das Bild, dass sich die Verbraucher von einem Produkt machen, steuern.

100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen

Bis 2050 lässt sich die deutsche Stromversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Dies ist mit der besten bereits heute am Markt verfügbaren Technik möglich. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Umweltbundesamtes. Voraussetzung sei aber, dass der Strom sehr effizient genutzt und erzeugt wird.

Nach der Studie des Umweltbundesamtes (UBA) „Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen“ sei allerdings bereits eine frühzeitige politische Weichenstellungen erforderlich: „Je früher, je entschlossener wir handeln, desto mehr Zeit bleibt uns für die notwendigen technischen und gesellschaftlichen Anpassungen“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamts. Außerdem könne Deutschland seine hohe Importabhängigkeit von Primärenergieträgern deutlich reduzieren, wenn der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.

Das Umweltbundesamt untersucht die Umstellung auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien in drei Grundszenarien. Die jetzt vorgelegte Studie basiert auf dem Szenario „Regionenverbund“. In diesem Szenario nutzen alle Regionen Deutschlands ihre Potentiale für erneuerbare Energien weitgehend aus. Es findet ein deutschlandweiter Stromaustausch statt. Nur zu einem geringen Anteil wird Strom aus Nachbarstaaten importiert. Die dafür nötigen Berechnungen hat das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) im Auftrag des UBA erstellt. Die Wissenschaftler des IWES haben dieses Szenario für vier Wetterjahre stundengenau modelliert. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Stromversorgung bis 2050 vollständig auf erneuerbaren Energien basieren und die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet werden kann.“ Die unterschiedlichen Erzeugungsarten der erneuerbaren Energien, die Speicher und das Lastmanagement sind im Szenario Regionenverbund genau aufeinander abgestimmt. Dadurch können Fluktuationen, die bei erneuerbaren Energien auftreten, jederzeit sicher ausgeglichen werden. Um die Stromversorgung umgestalten zu können, ist es laut UBA notwendig, die erneuerbaren Energien, die Netze und die Speichersysteme deutlich auszubauen. Die Möglichkeiten, Strom einzusparen, müssen außerdem ausgeschöpft werden.

Die Gebäudedämmung muss entscheidend verbessert werden, damit künftig nicht zuviel Strom für die Wärmeversorgung von Gebäuden gebraucht wird. Auch müssen die Lastmanagementpotentiale erschlossen werden, um die Stromnachfrage besser an die fluktuierende Stromerzeugung vor allem aus Wind- und Solarenergie anzupassen.

Die Stromerzeugung ist heute für mehr als 40 Prozent der gesamten deutschen CO2-Emissionen verantwortlich. „Wenn wir die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent verringern wollen, müssen wir die Stromversorgung auf Erneuerbare Energien umstellen. Nur so ist es möglich, die Treibhausgasemissionen in der Stromerzeugung auf Null zu senken“, erklärte Jochen Flasbarth.

In einer Folgestudie untersucht das Umweltbundesamt zwei mögliche Alternativen zum Szenario Regionenverbund, das Szenario „Großtechnologie“ und das Szenario „Autarkie“.

Die UBA-Studie „Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen“ kann unter www.uba.de/uba-info-medien/3997.html kostenlos heruntergeladen werden.

Schadstoffregister PRTR-Deutschland

Wie viel Kohlendioxid blast der Industriebetrieb in der Nachbarschaft in die Luft? Welche Schwermetalle leitet er in Flüsse ein? Und in welche Länder exportiert der Betrieb seine Abfälle? Wer aus privatem oder beruflichem Interesse Informationen über Freisetzungen von Schadstoffen sucht, findet diese ab sofort im neuen Schadstoffregister PRTR-Deutschland (Pollutant Release and Transfer Register). Nie war der Blick hinter die Werkstore bequemer als heute. Der Zugriff erfolgt online unter www.prtr.bund.de und ist kostenlos.

Das PRTR-Portal soll einen bedeutenden Beitrag zu mehr Transparenz bei Umweltinformationen für die Öffentlichkeit schaffen. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) sagte: Brügerinnen und Bürger können mit wenigen Mausklicks kostenlos und uneingeschränkt Informationen zu Schadstofffreisetzungen und Abfällen aus großen Industriebetrieben erhalten. Ab Ende September sind mit der Eröffnung der EU Register dann auch endlich internationale Vergleiche von Manahmen zu Emissionsminderung möglich.

Der Beauftrage der Bundesregierung für Informationstechnik und Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Hans-Bernhard Beus, lobte das elektronische PRTR als eines der erfolgreichsten E-Government 2.0 Projekte im Handlungsfeld Prozessketten: Die frühe Einbeziehung der Wirtschaft und die konsequente Umsetzung von Datensicherheitsanforderungen sind nur zwei Aspekte, die das elektronische PRTR umsetzt. Das PRTR gehrt seit 2008 zu den Projekten der neuen IT-Strategie der Bundesregierung und wird durch das BMI auch finanziell gefördert.

Für das neue Schadstoff-Freisetzungs- und -Verbringungsregister PRTR berichten über 4.000 Unternehmen ab sofort jährlich ihre Daten zu Schadstoffeintrgen in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers. Verpflichtet dazu sind große Industriebetriebe und andere Organisationen, etwa aus der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie, aber auch die Intensivtierhaltungen und große Kläranlagen. Die berichtspflichtigen Unternehmen übermitteln jährlich ihre Daten online in der neuen Erfassungssoftware BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) an die zuständigen Behrden. Die Länder prfen diese Daten, leiten sie an das UBA weiter, das die Informationen aufbereitet und in der neuen Internetplattform www.prtr.bund.de aktualisiert.

Der Aufbau und Betrieb des Schadstoffregisters basiert auf einem internationalen Abkommen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE), das Deutschland und 35 weiteren Staaten unterzeichnet haben, sowie der EU-Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-Verordnung) vom 18. Januar 2006. Deutschland hat diese Verordnung mit dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (SchadRegProtAG) am 6. Juni 2007 in nationales Recht umgesetzt.

Weitere Informationen zu den Schadstoffen liefert das kürzlich ebenfalls zugängliche Schadstoffregister, das mehrere verschiedene Datensätze vereinigt. Der gemeinsame zentrale Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL) listet über 60.000 Reinstoffe und 325.000 Stoffgemische auf. Physikalische, chemische und toxikologische Parameter werden genauso aufgeführt wie Informationen, die Umwelt-, Verbraucher-, Katastrophen- und Arbeitschutz benötigen.

Der GSBL ist die größte deutschsprachige, den Behörden zugängliche Stoffdatenbank. Polizeibehörden können etwa mit dem GSBL das von einem Gefahrguttransporter ausgehende Risiko schnell und sicher bewerten. Der GSBL bietet Feuerwehreinsatzkräften Informationen bei Bränden oder der Freisetzung von Gefahrenstoffen. Umweltbehörden auf allen Verwaltungsebenen nutzen die Daten in der Gewerbeaufsicht, im Arbeitsschutz und beim Umgang mit und der Entsorgung von gefährlichen Stoffen.

Aber auch andere Personen können, wenn auch in eingeschränktem Umfang, die Information nutzen. Beteiligt sind an dem gemeinsamen Webserverdienst neben dem Umweltbundesamt und Sachsen-Anhalt die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sachsen-Anhalt ist in dem Kooperationsprojekt derzeit federführend.

Der Zugang zum GSBL für die Öffentlichkeit erfolgt über das Umweltbundesamt: www.uba.de.

Zusammenarbeit beim Thema Elektromobilität

Unter Leitung der für Industriepolitik zuständigen Staatssekretäre Jochen Homann und Luc Chatel fand heute die erste Sitzung der deutsch-französischen Arbeitsgruppe Automobil statt. Die Gründung der Arbeitsgruppe wurde von Bundeskanzlerin Merkel und Staatspräsident Sarkozy im März beim Deutsch-Französischen Ministerrat beschlossen. Sie zeigt die enge deutsch-französische Zusammenarbeit auch in Zeiten der wirtschaftlichen Krise.

Die Gruppe wird sich dem zukunftsträchtigen Thema der Elektromobilität widmen und deutsch-französische Kooperationen und Initiativen ausloten. An der heutigen ersten Sitzung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin nahmen 14 hochrangige Vertreter der durch Elektromobilität betroffenen Branchen teil. Eine der Herausforderungen der Elektromobilität ist die Koordination von Entwicklungen in Industriebereichen, die zuvor wenige Berührungspunkte hatten, so z.B. zwischen Automobilindustrie und Elektrizitätswirtschaft oder bei der Kombination von Batterie- und Antriebstechnik. Die Arbeitsgruppe soll eine Plattform für einen Kommunikationsaustausch bieten und dabei von Anfang an auch die Internationalität des Themas berücksichtigen.

Die Staatssekretäre Homann und Chatel, sowie Vertreter von BMW, Daimler, Volkswagen, PSA, Renault, EON, RWE, EDF, Bosch, Evonik, Schneider Electric, Valéo, DIN und dem Bureau de normalisation de l’automobile, haben heute eine enge Zusammenarbeit beschlossen. Es wurden Experten benannt, die in mehreren Treffen bis zum Deutsch-Französischen Ministerrat im November erste Ergebnisse erarbeiten werden. Eine Zusammenarbeit bietet sich im Bereich der Standardisierung und Normung an. Aber auch industrielle Partnerschaften und gemeinsame Pilotprojekte und Modellregionen sind denkbar.

Die Wirtschaftsministerien aus Deutschland und Frankreich betonen die strategische Bedeutung des Themas Elektromobilität für den europäischen Automobilstandort und werden die politischen Rahmenbedingungen schaffen, um den mittelfristig zu erwartenden Markteintritt von in Serie produzierten Elektrofahrzeugen zu erleichtern. Sie wirken als Moderatoren bei der deutsch-französischen Zusammenarbeit der Industrievertreter, die letztendlich selbst über die derzeit möglichen konkreten Kooperationsformen entscheiden werden.

Das massentaugliche Elektroauto wird noch einige Zeit brauchen, bevor es einen spürbaren Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität leistet, aber es ist wichtig, gerade in der jetzigen Krise die richtige Weichenstellung für die Zukunft zu stellen und eventuell nötige Umstrukturierungen und Kooperationen überlegt vorzubereiten.

Strategie zum Klimaschutz bis 2050

Die IEA hat im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Bericht zu technologischen Szenarien und Strategien bis 2050 präsentiert. Der Bericht zeigt auf, mit welchen Technologien und zu welchen Kosten der Wandel hin zu einer CO2-ärmeren Energieversorgung erreicht werden kann. Die Erreichung anspruchsvoller CO2-Minderungsziele setze Investitionen in Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Kernkraft und Technologien zur CO2-Abscheidung in großem Maßstab voraus. Das Sparen und Reduzieren fehlt offenbar in dem Programm.

Hierzu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: „Der jetzt vorgelegte Bericht zeigt einmal mehr, dass wir uns keiner technologischen Option verschließen sollten. Natürlich müssen wir vor allem Energie effizient und sparsam einsetzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Hierzu leistet Deutschland mit dem Integrierten Energie- und Klimapaket einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der von der IEA adressierten Herausforderungen. Die Internationale Energieagentur setzt beim weltweiten Klimaschutz aber auch auf Kernenergie und auf die CO2-Abscheidung und -Speicherung, die als wichtigste neue Technologie zur Vermeidung von CO2-Emissionen angesehen wird.“

Das Bundesumweltministerium hat währenddessen seine umfassende Klimaschutzinitiative auf den Weg gebracht. Mit vier neuen Programmen werden Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien in der Wirtschaft, den Kommunen sowie der Verbraucher und Verbraucherinnen gefördert. In diesem Jahr stehen dafür bis zu 400 Millionen Euro aus dem Verkauf der CO2-Emissionsrechte zur Verfügung. Davon werden 280 Millionen Euro für nationale Manahmen verwendet, 120 Millionen Euro fließen in internationale Projekte.

Bundesumweltminister Gabriel: Die Klimaschutzinitiative leistet einen wichtigen Beitrag, unser Klimaschutzziel zu erreichen. Damit erschließen wir die großen Potenziale zur CO2-Einsparung in der Breite, in Schulen, mittelständischen Unternehmen und privaten Haushalten. Wir wollen damit zeigen: Klimaschutz zahlt sich für die Wirtschaft, Kommunen und Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Wer heute investiert, wird morgen durch niedrigere Energiekosten belohnt. In Deutschland sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent (gegenüber 1990) gesenkt werden.

Städte, Gemeinden und Landkreise, Kirchen, Hochschulen und Theater stehen im Mittelpunkt der Richtlinie für Klimaschutz in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen. Gefördert werden die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und ein Klimaschutzmanager, der die Umsetzung unterstützt. Die Förderung kann maximal drei Jahre laufen. Darüber hinaus unterstützt das Bundesumweltministerium Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität, z.B. in Schulen, Schwimmbädern oder Rathäusern. Stehen nur einzelne Ersatzinvestitionen an wie eine neue Innenbeleuchtung, gibt es für besonders energieeffiziente Technologien einen Zuschuss.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Impulsprogramm für kleine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Diese Mini-KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme, nutzen dadurch die eingesetzte Energie sehr effizient und sind eine der wirksamsten Manahmen zur Senkung der CO2-Emissionen. Mini-KWK-Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo viele Stunden im Jahr Wärme gebraucht wird, z.B. in Wohngebäuden, Hotels oder Altenheimen. Fr diese Anlagen gibt es einen Investitionszuschuss.

Das Impulsprogramm für gewerbliche Kälteanlagen fördert hocheffiziente und klimafreundliche Kältetechnik durch Zuschüsse zu Beratung (StatusCheck) und Investitionen (Alt- und Neuanlagen). Bei der gewerblichen Kältetechnik sind noch außerordentliche Einsparungen an Geld, Energie und CO2-Emissionen möglich. Allein mit am Markt verfügbarer Technik könnten in Deutschland jährlich ca. 11 Mrd. Kilowattstunden (die Produktion zweier Kraftwerke mit Kohle- oder Gasbetrieb) eingespart werden.

Biomasse ist ein wichtiger Energieträger der Zukunft, sei es üfr Strom, Wärme oder Kraftstoffe. Gleichzeitig ist die nachhaltige und klimafreundliche Nutzung der Biomasse eine große Herausforderung. Das Bundesumweltministerium fördert daher mit der Klimaschutzinitiative Forschungs- und Pilotprojekte, um Lösungen für noch offene Fragen zu entwickeln und eine nachhaltige Biomassestrategie voranzubringen.

Gütertransport weg von der Straße

Güterverkehrsbetriebe, die Transportsysteme und -wege abseits der Straße grenzüberschreitend nutzen möchten, können jetzt wieder Förderanträge bei der Europäischen Union einreichen.

Ziel des EU-Förderprogramms Marco Polo ist es, Gütertransporte verstärkt von der Straße weg und hin zu alternativen Verkehrsträgern zu bringen. Das Programm unterstützt Unternehmen mit Zuschüssen, die gemeinsam mit Partnern aus dem Ausland entsprechende grenzüberschreitende Verkehrsprojekte aufbauen und durchführen wollen.

Die Projekte sollen den Anteil des LKW-Verkehrs am Gütertransport so weit wie möglich verringern zugunsten alternativer Verkehrssysteme, wie die Bahn oder das Schiff. Es werden sowohl reine Verkehrsverlagerungsprojekte als auch die Einführung neuartiger Gütertransportwege und -dienste gefördert. Daneben unterstützt die EU Projekte zum grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch sowie gemeinsame Weiterbildungsprojekte.

Rolle des RP7 bei der Umwandlung Europas in eine kohlenstoffarme Wirtschaft

Europa könnte Instrumente wie das Siebte Rahmenprogramm (RP7) besser nutzen, um die Innovation im Bereich der kohlenstoffarmen Energietechnologien zu fördern. Dies war einer der Diskussionspunkte auf einem informellen Treffen des Rats „Wettbewerbsfähigkeit“ am 21. Juli in Lissabon, Portugal.

Vor dem Hintergrund der laufenden Zwischenüberprüfung der EU-Industriepolitik legten die Minister den Schwerpunkt der Debatte auf die Nachhaltigkeit in der Industrie, wie in dem vom portugiesischen EU-Ratsvorsitz vorgelegten Grundsatzpapier vorgeschlagen.

In dem Grundsatzpapier wird herausgestellt, was die EU-Industrie tun muss, um ihre Position global zu stärken, insbesondere im Bereich kohlenstoff-, energie- und ressourceneffizienter Produkte, Technologien und Dienstleistungen.

Die Minister waren sich einig, dass die Entwicklung von Initiativen zur Entstehung von Einführungsmärkten für kohlenstoffarme Produkte beschleunigt werden müsse. Hierfür sind die richtigen Rahmenbedingungen zur Förderung von Innovation erforderlich wie beispielsweise die Entwicklung von Politiken zur Unterstützung der Markteinführung dieser Produkte und die bessere Nutzung von Gemeinschaftsinstrumenten wie dem RP7, dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie staatlichen Beihilfevorschriften.

Dem Papier zufolge könnten diese Instrumente einen beträchtlichen Beitrag zur Entwicklung führender Märkte in verschiedenen Schlüsselbereichen leisten. Hierzu gehören energiearmer Gebäudebau (z. B. Wärmepumpen, Isolierungsprodukte sowie Systeme im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)), Energieeffizienz in der Industrie (z. B. Heizkessel, Elektromotoren), kohlenstoffarme Stromerzeugung (z. B. Windturbinen, Biokraftstoffe der zweiten Generation, Vergasung von Biomasse), erneuerbare Rohstoffe und emissionsarme Autos (z. B. energieeffiziente Motoren, Reifen, Hybridtechnologien).

Die Minister unterstützten die Idee eines Aktionsplans, der entsprechende Instrumente zur Erleichterung der Förderung von Nachhaltigkeit in der Industrie einbeziehen würde. Sie waren der Ansicht, dass ein solcher Aktionsplan mit anderen relevanten EU-Politiken und -initiativen, insbesondere in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), koordiniert werden müsse.