IAS-Anwendung ab 2005 und deren Umfang festgelegt

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung zur Freigabe bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards („International Accounting Standards“/ IAS) mit den entsprechenden Auslegungen (SIC) angenommen. Damit wird ihre Anwendung ab 2005 im Sinne der allgemeinen IAS-Verordnung Pflicht, die vom Europäischen Parlament und vom Rat 2002 angenommen wurde.

Mit der Annahme dieser Durchführungsverordnung von seiten der Kommission folgt diese der einstimmigen Befürwortung der IAS im Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) im Juli diesen Jahres. Gutgeheißen wurden alle bestehenden IAS und SIC mit Ausnahme von IAS 32 und IAS 39 und den damit verbundenen SIC 5, 16 und 17. IAS 32 und 39 behandeln die Rechnungslegung und Offenlegung von Finanzinstrumenten und wurden deshalb nicht aufgenommen, weil sie derzeit vom International Accounting Standards Board (IASB) zusammen mit europäischen Rechnungslegungsexperten überarbeitet werden.

Das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Frits Bolkestein meinte dazu: „Die Annahme dieser Verordnung durch die Kommission, mit der die meisten bestehenden IAS zur Pflicht gemacht werden und ihre Veröffentlichung in den Amtssprachen der EU vorgeschrieben wird, wird den rund 7000 börsennotierten EU-Unternehmen, die davon betroffen sind, helfen, ihre Vorbereitungen für 2005 abzuschließen, d.h. dem Jahr, in dem ihre konsolidierten Abschlüsse gemäß den IAS zu erstellen sind. Damit werden den derzeitigen „Turm zu Babel“-Verhältnissen bei der Vorlage von Abschlüssen eine Ende bereitet, Wettbewerb und Transparenz verbessert und der freie Kapitalverkehr leichter gestaltet. Unterdessen fordere ich den IASB und die interessierten Parteien auf, ihren Dialog über IAS 32 und IAS 39 zum Abschluss zu bringen, so dass die Kommission sie ebenfalls rechtzeitig für 2005 prüfen kann.“

Gemäß der IAS-Verordnung von 2002, die vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen wurde, müssen börsennotierte Gesellschaften, d. h. auch Banken und Versicherungsunternehmen, ihre konsoldierten Abschlüsse ab 2005 gemäß den IAS erstellen. Bevor die IAS aber im Rahmen der oben genannten Verordnung rechtlich verbindlich werden können, müssen sie von der Kommission freigegeben werden, nachdem diese die im Regelungsausschuss für Rechnungslegung vertretenen Mitgliedstaaten konsultiert und die Stellungnahmen der EFRAG eingeholt hat („European Financial Reporting Advisory Group“), die sich aus Rechnungslegungsexperten des privaten Sektors zusammensetzt. Mit der Annahme der oben genannten Durchführungsverordnung hat die Kommission nun sämtliche IAS – bis auf IAS 32 und IAS 39 – freigegeben.

Den Mitgliedstaaten steht es frei, die Anforderungen der IAS-Verordnung auf nicht börsennotierte Gesellschaften und die Vorlage von Einzelabschlüssen auszudehnen. Im Gegensatz zu Richtlinien haben EU-Verordnungen Rechtskraft, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist.

Um eine kohärente Anwendung der IAS in der gesamten EU zu gewährleisten, werden die befürworteten IAS in Kürze in den EU-Amtssprachen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Dieser erste Prozess der Freigabe wurde verzögert, um die Vorlage hochwertiger Übersetzungen zu gewährleisten (s. IP/02/1967). Insgesamt liegen derzeit 34 IAS (einschließlich IAS 32 und IAS 39) und 31 SIC vor (einschließlich SIC 5, SIC 16 und SIC 17), die rund 1.500 Seiten ausmachen.

Am 21. August hat der IASB ein Arbeitspapier zu Makro-Hedging-Bestimmungen für IAS 39 vorgelegt, zu dem bis Mitte November Kommentare abgeben werden können. Auch beabsichtigt der IASB, IAS 32 bis zum Jahresende zu veröffentlichen und IAS 39 spätestens bis März 2004 zum Abschluss zu bringen. Die Kommission wird diese beiden Standards dann im Hinblick auf ihre Freigabe so bald wie möglich prüfen.

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