Beitrittsländer und Entwicklungshilfe (Konsens von Monterrey)

Die Europäische Union ist insgesamt für mehr als 50 % der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe verantwortlich. Sämtliche Beitrittsländer haben den gemeinschaftlichen Besitzstand auch im Bereich der Entwicklungspolitik übernommen. Daher haben diese in dieser Hinsicht die von der EU übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Hintergrund

Der Konsens von Monterrey wurde auf der Internationalen Konferenz über die Finanzierung der Entwicklung (Financing for Development FfD), die vom 18.-22. März 2002 in Mexiko stattfand, angenommen. An dieser Konferenz über zentrale Finanz- und Entwicklungsfragen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen nahmen 50 Staats- und Regierungschefs, mehr als 200 Minister sowie führende Persönlichkeiten der privaten Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und aller wichtigen zwischenstaatlichen Finanz-, Handels-, Wirtschafts- und Währungsorganisationen teil.

Es war der erste globale Meinungsaustausch zwischen Regierungen, der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und Institutionen über globale Wirtschaftsfragen, und im Konsens von Monterrey sind entwickelte Länder sowie Entwicklungs- und Transformationsländer eine Reihe entscheidender Verpflichtungen eingegangen, „um sich den Herausforderungen der Finanzierung der Entwicklung weltweit, insbesondere in
Entwicklungsländern, zu stellen
.“ Im Dezember 2002 leitete die Generalversammlung der Vereinten Nationen, wie im Konsens vorgesehen, einen detaillierten zwischenstaatlichen Folgeprozess ein, um die internationale Diskussion von Strategien zur Finanzierung der Entwicklung weiter voranzutreiben und die praktische Umsetzung der Diskussionsergebnisse zu verfolgen.

Die Europäische Union, die insgesamt für mehr als 50 % der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) verantwortlich zeichnet, ist ein zentraler Partner bei der Entwicklungsfinanzierung. Sie legte ihren Beitrag dazu in acht ausdrücklichen Verpflichtungen fest, die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Barcelona am 14. März 2002 angenommen wurden. Um bei der Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele weitere Fortschritte zu erreichen, ist es unabdingbar, diesen Verpflichtungen nachzukommen und die globalen Herausforderungen anzunehmen. Auf der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona machte die EU folgende Zusagen:

  • Überprüfung der Mittel und des Zeitrahmens jedes EU-Mitgliedstaats, um den UN-Zielwert von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zu erreichen, mit einem Zwischenziel von 0,39 % bis 2006; bis dahin sollten die Mitgliedstaaten einzeln das Ziel von / mindestens 0,33 % des Bruttonationaleinkommens erfüllen. Der Prognose zufolge wird die EU diese Zielvorgabe sogar übertreffen und bis zum Jahr 2006 0,42 % ihres Bruttonationaleinkommens, d. h. schätzungsweise 38,5 Mrd. EUR, für öffentliche Entwicklungshilfe bereitstellen.
  • Verbesserte Wirksamkeit der Hilfe durch verstärkte Koordination und Harmonisierung sowie Ergreifung konkreter Schritte zu diesem Zweck vor 2004. Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass trotz der ganz offensichtlich durch eine engere Zusammenarbeit erreichbaren Effizienzsteigerung und trotz der zahlreichen Zusagen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, bislang nur wenig konkrete Schritte unternommen wurden. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Mitteilung auf Vorschlägen zu weiteren konkreten Maßnahmen in diesem Bereich, wie zum Beispiel eine bessere Abstimmung zwischen den EU-Gebern auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik, die zur Ausgestaltung der von den einzelnen Mitgliedstaaten geleisteten Hilfe und des gemeinsamen Standpunkts der EU in der internationalen Debatte beitragen sollte, eine verstärkte Koordination der mehrjährigen Programmierung und der Analysen, sowie die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Verfahren zur Umsetzung der Hilfe, was in Form einer
    Richtlinie geschehen könnte. Darüber hinaus wird die Einführung lokaler Aktionspläne der EU zur Koordinierung und Harmonisierung in allen Partnerländern vorgeschlagen, mit denen zwei oder mehr EU-Geber ein Kooperationsprogramm durchführen.
  • Ergreifung von Maßnahmen zur Aufhebung der Bindung der Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC). Die Hälfte der Mitgliedstaaten hat die Bindung ihrer Entwicklungshilfe vollständig aufgehoben (Belgien, Irland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich). Ein erheblicher Teil der österreichischen und deutschen Hilfe ist ebenfalls nicht mehr gebunden. Die Kommission wird in Kürze einen Vorschlag zur vollständigen Aufhebung der Bindung der Gemeinschaftshilfe vorlegen.
  • Ausbau der handelsbezogenen Hilfe. In diesem Zusammenhang hatten die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten umfangreiche Maßnahmen eingeleitet. Dem Monitoring-Bericht zufolge bestehen allerdings aufgrund mangelnder Koordination, was Doppelarbeit und eine insgesamt nur geringe Komplementarität zur Folge habe, schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit dieser zusätzlichen Maßnahmen.
  • Unterstützung bei der Ermittlung wichtiger globaler Kollektivgüter (als globale Kollektivg üter werden Güter bezeichnet, die für die Gesellschaft als Ganzes von Nutzen sind und auf die alle Menschen in gleicher Weise Anspruch haben, wie etwa die Bekämpfung von Krankheiten oder saubere Luft. Sie lassen sich grob gesprochen in fünf Hauptkategorien unterteilen: Umwelt, Gesundheit, Wissen, Frieden und Sicherheit. Eine weitere Dimension der globalen Kollektivg üter liegt in ihrer langfristigen Bedeutung: was heute umgesetzt wird, kann künftigen Generationen nutzen.). Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung riefen Frankreich und Schweden eine informelle internationale Task Force für globale Kollektivgüter ins Leben. Diese wird voraussichtlich bis Jahresende einen Bericht über die von ihr erzielten Fortschritte vorlegen.
  • Weitere Suche nach innovativen Finanzierungsmöglichkeiten. Acht Länder (darunter sowohl Mitgliedstaaten als auch Beitrittsländer) haben mitgeteilt, dass sie 2003 nach innovativen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht haben und dies auch im laufenden Jahr vorantreiben werden. Die wichtigsten derzeit von Mitgliedstaaten untersuchten Initiativen stehen im Zusammenhang mit internationalen Abgaben, „de-tax“ (steuerliche Absetzbarkeit privater Spenden an Nichtregierungsorganisationen, die in der Entwicklungshilfe tätig sind), staatlichen/privaten Partnerschaften und der Gründung einer internationalen Finanzierungseinrichtung für öffentliche Entwicklungshilfe.
  • Unterstützung von Reformen der internationalen Finanzsysteme und Stärkung der Stimme der Entwicklungsländer in internationalen wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen. Hier sind zwei Punkte zu beachten: Zunächst müssen kurzfristig Kapazitäten aufgebaut werden, um die Möglichkeiten der Entwicklungsländer zur Teilnahme an der Entscheidungsfindung auf Länderebene und auf institutioneller Ebene zu verbessern. Des Weiteren ist eine Ónderung der Abstimmungsverfahren in den Gremien erforderlich, was zwangsläufig längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Einige Mitgliedstaaten stellen den Nutzen einer Diskussion über diesen zweiten Punkt in Frage.
  • Fortsetzung der Bemühungen um die Wiederherstellung einer tragbaren Schuldensituation im Rahmen der verbesserten Initiative für die hoch verschuldeten armen Länder (HIPC). Alle derzeitigen Mitgliedstaaten der Union hatten die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um bereits bis spätestens Mai 2003 ihre Teilnahme an der HIPC-Initiative sicherzustellen. Auch drei Beitrittsländer haben eine Beitrag zur Initiative geleistet. Mehrere Mitgliedstaaten sind bereit, eine Beteiligung an der „Auffüllung“ des HIPC Trust Fund unter der Voraussetzung zu prüfen, dass eine gerechte Lastenverteilung gewährleistet wird.

Sämtliche Beitrittsländer sind auf dem Weg, Geber zu werden, und haben den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Entwicklungspolitik, einschließlich der Verpflichtungen von Barcelona, übernommen. Daher wird zum ersten Mal auch der Beitrag der Beitrittsländer zur Erfüllung der Verpflichtungen von Barcelona im Monitoring-Bericht erfasst. Aus den verfügbaren Daten geht hervor, dass die Beitrittsländer im Jahr 2002 0,03 % ihres gemeinsamen Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe aufgebracht haben und diesen Wert bis zum Jahr 2006 auf 0,11 % steigern könnten.


Weitere Informationen finden Sie unter

http://europa.eu.int/c omm/development/index_en.htm

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