Aktualisierung und Vereinfachung des EU-Rechts

Die Kommission hat heute eine Mitteilung über die Durchführung ihrer Initiative vom Februar 2003 über die Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire angenommen. Ziel ist die Vereinfachung des Sekundärrechts der Gemeinschaft und die Verringerung des gemeinschaftlichen Besitzstands.

Die Kommission macht nach eigener Einschätzung bei diesem ambitionierten Vorhaben zufrieden stellende Fortschritte. Bis Ende März 2004 hat sie 30 Initiativen angenommen, die eine Vereinfachung bewirkten, und neue Vorhaben werden ständig erstellt. Dem Parlament und dem Rat liegen 20 Vorschläge für Vereinfachungen vor. Die Kodifizierung schreitet auf technischer Ebene gut voran; an die 900 Rechtsakte werden derzeit geprüft, um das geeignete Verfahren für ihre Ausscheidung aus dem Acquis zu finden. Die Konsolidierung des gesamten gemeinschaftlichen Besitzstands wurde planmäßig im Sommer 2003 abgeschlossen.

Die Kommission setzt damit die Prioritäten des künftigen niederländischen Vorsitzes und der vier Ratspräsidentschaften während 2004 und 2005 (Irland, Niederlande, Luxemburg und UK) in der Gemeinsamen Initiative über die Reform der Rechtsvorschriften vom Januar 2004 und die Leitlinien des Europäischen Rates vom Frühjahr um. Diese Initiative ist Teil des Aktionsplans der Kommission vom Juni 2002 über die „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds“ zur Sicherstellung eines klaren, wirksamen, aktuellen und benutzerfreundlichen Sekundärrechtsbestands der Gemeinschaft. Damit wird entsprechend der Strategie von Lissabon auch die Wettbewerbsfähigkeit erhöht.

Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands

Die Vereinfachung zielt auf eine Änderung der bestehenden Rechtsvorschriften, so dass Durchführung, Übereinstimmung und Kontrolle erleichtert werden. Im Rahmen des Vereinfachungsprogramms der Kommission werden Initiativen über die Vereinfachung von mehr als 60 Rechtsakten vorbereitet. 25 der bereits von der Kommission verabschiedeten Initiativen tragen direkt zur Verringerung des Verwaltungsaufwands privater Parteien bei. Darüber hinaus hat die Kommission seit Februar 2003 bereits 21 Politikbereiche auf weitere Vereinfachungsmöglichkeiten geprüft.

Die Kommission begrüßt, dass der Rat bis Ende 2004 seine Prioritäten in Bezug auf die Aktualisierung und Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts erstellen wird; die Kommission wird diese in ihrem Vereinfachungsprogramm berücksichtigen. Die Kommission hofft, dass die vollständige Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung eine frühe Annahme ermöglichen wird.

Verringerung des gemeinschaftlichen Besitzstands

2001 hat sich die Kommission die Verringerung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften um 25 % (entsprechend 22.500 Seiten im Amtsblatt) zum Ziel gesetzt. Es wurde ein Programm zur Kodifizierung der bestehenden Rechtsvorschriften eingeleitet, das bis Ende seiner Laufzeit im Jahr 2005 den Acquis um schätzungsweise 30.000 -35.000 Seiten verringern könnte.

Die Vorbereitung kodifizierter Rechtsakte hat in den letzten 6 Monaten deutlich zugenommen. Die förmliche Annahme der kodifizierten Akte verzögert sich jedoch durch einen Vorbeitrittsaufschub und die Übersetzung des Acquis in die neuen Sprachen (die in den einzelnen Mitgliedstaaten erfolgt). Die 25 %-ige Verringerung wird daher wohl kaum Ende 2004 erreicht werden, sollte jedoch innerhalb einer angemessenen Frist nach diesem Zeitpunkt realisiert werden.

Seit Einleitung der Initiative im Februar 2003 wird die Streichung obsoleter Rechtsvorschriften verstärkt betrieben. Die Kommission prüft die geeignetsten Verfahren für die Ausscheidung von beinahe 900 Rechtsakten aus dem Acquis. Ein Drittel davon wird in wenigen Wochen durchgeführt werden.

Das Ergebnis der Konsolidierungsarbeiten ist der Öffentlichkeit über EUR-Lex frei zugänglich. Die konsolidierten Fassungen sind zwar rechtlich nicht verbindlich, bieten den Bürgern und Anwendern jedoch einen erleichterten Zugang zum gemeinschaftlichen Besitzstand.

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