Kommission schlägt Kreditgarantie für Verkehrsprojekte vor

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dass die Europäische Union einen Teil der Kredite der grenzüberschreitenden Prioritätsprojekte der Verkehrsinfrastruktur garantieren könnte um private Investitionen in Projekte des sogenannten transeuropäischen Netzes zu stimulieren. Das vorgeschlagene Garantievolumen beläuft sich auf 1 Milliarde EUR, genug um Kredite in Höhe von 20 Milliarden EUR zu unterstützen. Der Vorschlag erfolgt auf Anfrage des Europäischen Rates vom Dezember 2003 und erfordert die Genehmigung der Finanzminister.

Die Kreditgarantie soll nach Aussage des Kommissionsmitglieds für Wirtschaft und Währung, Joaquín Almunia, helfen, nationale Regierungen und private Investoren zu mobilisieren um in die Infrastruktur zu investieren, die von strategischer Bedeutung für die europäische Wirtschaft sei. Vizepräsident Jacques Barrot, verantwortlich für die Verkehrspolitik, erklärte: „Verkehrsnetze werden den Katalysator für mehr Wachstum und Arbeitsplatzschaffung liefern. Sie werden Kosten und Staus verringern. Der Privatsektor muss Investitionen in die Zukunft Europas unterstützen „.

In zwei Mitteilungen an den Rat hat die Kommission vorgeschlagen, eine EU-Kreditgarantieinstrument zu schaffen, um die Finanzierung grenzüberschreitender Prioritätsprojekte der Verkehrsinfrastruktur von Seitens des Privatsektors durch Partnerschaften zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft (PPPs) zu erleichtern und anzuregen.

Die Initiative geht auf eine Anfrage des Europäischen Rates vom Dezember 2003 zurück.

Unter der Voraussetzung, dass die Bonität des Portfolios annähernd einem Investment-Grade-Rating entspricht, könnte ein Haushaltsansatz in Höhe von 1 Milliarde Euro Garantien für rund 20 Milliarden Euro an Krediten leisten. Die Finanzierung des Instruments wird bereits durch die vorgeschlagene TEN-V-Mittelausstattung für den Zeitraum 2007-2013 abgedeckt, wofür die Kommission dem Rat und dem Parlament bereits einen Vorschlag gemacht hat.

Die Kreditgarantie würde eine wertvolle Ergänzung der verfügbaren Marktinstrumente darstellen. Sie würde darüber hinaus auch die Bandbreite der EU-Finanzierungsmechanismen erweitern, und europäische Subventionen ergänzen.

Das EU-Kreditgarantieinstrument würde die finanzielle Lebensfähigkeit der Gesamtprojekte verbessern, ohne dass die Gemeinschaft ein übermäßiges Kreditrisiko eingeht, da die unterstützten Projekte über die EU verteilt wären und eine unterschiedliche Größenordnung hätten.

Das Instrument wird eine hilfreiche Unterstützung für spezielle Arten von PPPs und für eine ganz bestimmte Phase des Projektzyklus darstellen, da es das Risiko von Mindereinnahmen in den ersten Jahren der Nutzung verringert. Genauer gesagt soll die Garantie einen Liquiditätspuffer, die so genannte ‚Stand-by credit line’ (Bereitschaftskreditlinie) absichern, auf die nur dann zurückgegriffen wird, wenn der Cashflow des Projekts nicht ausreicht, um vorrangige Verbindlichkeiten (Senior Debt) zu bedienen.

Das Risiko der vorrangigen Gläubiger wird die EU-Garantie nicht ausschalten, sie wird jedoch eine bessere Absicherung des Schuldendienstes für die vorrangige Tranche ermöglichen und damit die Bonität der Projekte verbessern. Der Preis für die EU-Garantie soll das von der EU übernommene Risiko sowie die Kosten für die Verwaltung des Garantieinstruments widerspiegeln.

Bei Inanspruchnahme der Garantie entsteht eine finanzielle Forderung seitens der Kommission, die in der Rangfolge hinter den vorrangigen Verbindlichkeiten, aber vor dem Eigenkapital angesiedelt ist. Diese Mezzanin-Finanzierung ist vom Schuldner an die Kommission zurückzuzahlen, sobald die Projekteinnahmen dies zulassen.

Um für die EU-Kreditgarantie in Frage zu kommen, müssen Projekte eine finanzielle Förderung in vergleichbarer Höhe von nationalen öffentlichen Stellen erhalten.

Die Kommission hat eine umfassende Durchführbarkeitsstudie während des Jahres 2004 vor dem Präsentieren der vorliegenden Mitteilungen durchgeführt. Falls die Kreditgarantieinstrument die Zustimmung der Mitgliedstaaten erhält, könnten die Durchführungsbestimmungen bereits vorbereitet werden, so dass das Instrument im Jahr 2007 operationell sein könnte. Das Instrument würde von der EIB verwaltet.

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