Die Europäische Kommission hat heute die jährliche Aufteilung der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums auf die 25 Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007 bis 2013 beschlossen. Dem voran ging der Beschluss des Europäischen Rates vom Dezember 2005 über die Finanzielle Vorausschau.
Der für jeden Mitgliedstaat bestimmte Geldbetrag wurde anhand folgender Kriterien festgelegt: a) die Beträge, die bestimmten Regionen im Rahmen des Konvergenzziels vorbehalten sind; b) die historischen Anteile der Mitgliedstaaten an den Mitteln des EAGFL-Garantie für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Mitteln im Rahmen von Leader+ und c) spezifische Situationen und Erfordernisse auf der Grundlage objektiver Kriterien (der Europäische Rat hat acht Mitgliedstaaten spezifische Beträge zugewiesen). Die Entscheidung wird geändert, sobald Rumänien und Bulgarien EU-Mitglieder werden. Für diese beiden Länder stehen zusätzliche Gelder zur Verfügung.
»Nachdem wir nun die Mittelzuweisungen beschlossen haben, sehe ich den Entwicklungsprogrammen der Mitgliedstaaten für den ländlichen Raum mit Spannung entgegen«, kommentierte Mariann Fischer-Boel, für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission. »Die Mittel für die ländliche Entwicklung können zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft eingesetzt werden und spielen eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Umweltvorhaben auf dem Lande. Aber die Gelder können auch außerhalb der traditionellen Landwirtschaft eingesetzt werden, um in den ländlichen Gebieten neue Arbeitsplätze zu schaffen und neue Unternehmen zu gründen. Es wird viel über Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen geredet — dies ist ein konkretes Beispiel für EU-Gelder, die gerade hierzu
beitragen.«
Die wichtigsten Merkmale der neuen Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums:
- Ein einziges Finanzierungs- und Programmplanungsinstrument: der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),
- eine neue Strategie für die ländliche Entwicklung, die klar auf die Prioritäten der EU ausgerichtet ist,
- verstärkte Kontrolle, Evaluierung und Berichterstattung sowie eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission,
- ein verstärktes Bottom-up-Konzept. Die Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Aktionsgruppen erhalten mehr Mitsprachemöglichkeiten, um die Programme auf die lokalen Bedürfnisse abzustimmen.
Die vier Hauptziele:
Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
Beispiele:
- Förderung des Humankapitals durch Schulungsmaßnahmen und Beratungsdienste für Land- und Forstwirte,
- Ausbau und Verbesserung der für die Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft erforderlichen Infrastruktur,
- Unterstützung von Landwirten, die an Lebensmittelqualitätsregelungen teilnehmen,
- Niederlassung von Junglandwirten,
- Unterstützung von landwirtschaftlichen Semi-Subsistenzbetrieben in den neuen Mitgliedstaaten, damit diese wettbewerbsfähig werden können,
- Innovationsförderung.
Mindestens 10 % des Gemeinschaftsbeitrags müssen für Schwerpunkt 1 verwendet werden. Die Kofinanzierung durch die EU beträgt höchstens 50 % (75 % in den Konvergenzregionen).
Schwerpunkt 2: Umweltschutz und Landbewirtschaftung
Beispiele:
- Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten,
- Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000,
- Agrarumweltmaßnahmen,
- Zahlungen zur Verbesserung des Tierschutzes,
- Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft.
Mindestens 25 % des Gemeinschaftsbeitrags müssen für Schwerpunkt 2 verwendet werden. Die Kofinanzierung durch die EU beträgt höchstens 55 % (80 % in den Konvergenzregionen).
Schwerpunkt 3: Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
Beispiele:
- Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten,
- Unterstützung der Gründung von Kleinstunternehmen,
- Förderung des Fremdenverkehrs,
- Dorferneuerung,
- Grundversorgungsdienste wie die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen, um den Frauen den Wiedereintritt ins Erwerbsleben zu erleichtern.
Mindestens 10 % des Gemeinschaftsbeitrags müssen für Schwerpunkt 3 verwendet werden. Die Kofinanzierung durch die EU beträgt höchstens 50 % (75 % in den Konvergenzregionen).
Schwerpunkt 4: das LEADER-Konzept
Jedes Programm muss ein LEADER-Element umfassen, in dessen Rahmen lokale Entwicklungsstrategien von lokalen Aktionsgruppen durchgeführt werden. Mindestens 5 % des Gemeinschaftsbeitrags sind für LEADER reserviert (2,5 % für die neuen Mitgliedstaaten).
Im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung wurden 69,75 Mrd. Euro (zu Preisen von 2004) für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2007-2013 (einschließlich Bulgarien und Rumänien) vorgesehen. Die oben stehende Tabelle betrifft die EU-25 und schließt die Mittelübertragungen von den Direktzahlungen für die Landwirte auf die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der sogenannten »Modulation« und sonstige vereinbarte Mittelübertragungen (Baumwolle und Tabak) ein.