EU fordert Verringerung der Treibhausgase durch China

Im Kampf gegen den Klimawandel hat die Europäische Union China und andere Entwicklungsländer aufgefordert, den Ausstoß von Treibhausgasen zu bremsen. Ihr starker Zuwachs könne leicht die Bemühungen in Europa zunichte machen. Das sagte EU-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner nach Gesprächen in Peking vor Journalisten. „Weder Energiesicherheit noch Klimawandel können wirksam angegangen werden, wenn China nicht mitmacht.“ In China gehe fast jede Woche ein neues Kohlekraftwerk ans Netz.

Energieversorgungssicherheit und Klimawandel gehören zu den Prioritäten der EU im Jahr 2007. Der Klimawandel ist in vollem Gange. Europa setzt alles daran, die globale Erwärmung auf maximal zwei Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Dieses Ziel ist erreichbar, wenn weltweit bis 2050 der Ausstoß an Treibhausgasen gegenüber dem Stand von 1990 um die Hälfte vermindert wird. Entschlossene Maßnahmen sind nötig, heißt es in der am 10. Januar 2007 beschlossenen Mitteilung der Europäischen Kommission für das EU-Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs im März 2007. Eine einseitige Senkung des CO2-Ausstoßes der EU-Länder um ein Fünftel bis 2020 ist ein erster Schritt.

Energiepolitik und Klimaschutz hängen unauflöslich zusammen. Das haben Kommissionspräsident José Manuel Barroso, der für Energie zuständige Kommissar Andris Piebalgs und Umweltkommissar Stravros Dimas am 10. Januar unterstrichen, indem sie mit dem integrierten Gesamtpaket gemeinsam vor die Presse traten. Das selbst gesetzte Einsparziel soll die EU zum energieeffizientesten Raum weltweit und zum Vorbild machen. Es gilt, solange es kein darüber hinaus gehendes weltweites Klimaschutzabkommen gibt. „Die EU muss jetzt handeln. Das wird ein klares Signal sein, wie ernst wir die Zukunft unseres Planeten nehmen“, sagte Barroso.

Ohne China können keine wirksamen Lösungen gefunden werden. Die EU und China bauen auf diesen Gebieten eine umfassende Zusammenarbeit auf: „Unser Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Klimawandel-Partnerschaft ist eine sehr positive Entwicklung, die hoffentlich weitere gemeinsame Initiativen nach sich ziehen wird; wir arbeiten gemeinsam an einem Projekt für weitgehend emissionsfreie Kohlenutzung, in dessen Rahmen wir wichtige Technologie für Kohlenstoffbindung und –speicherung miteinander teilen; und wir können viel gewinnen, indem wir unsere Standpunkte als Großverbraucher von Energie angleichen, insbesondere im Bereich Energieversorgungssicherheit. Auch bei der Aufnahme unseres Dialogs über Afrika werden Energieversorgungssicherheit und nachhaltige Entwicklung weit oben auf der Tagesordnung stehen.“

Das von der Kommission für die EU vorgeschlagene Maßnahmenpaket soll Lösungen in drei Kernbereichen bringen:

  1. Ein wirklicher Energiebinnenmarkt

    Die Energieverbraucher – Bürger und Unternehmen – in der EU sollen sich ihre Anbieter frei aussuchen können. Außerdem sollen die umfangreichen Investitionen frei gemacht werden, die im Energiebereich notwendig sind. Der Binnenmarkt wirkt sich nicht nur auf die Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch auf die Zukunftsfähigkeit und die Sicherheit positiv aus.
    Die Untersuchung des Wettbewerbssektors und die Binnenmarkt-Mitteilung verdeutlichen, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um diese Ziele durch eine klare Trennung von Energiegewinnung und Energieverteilung zu erreichen
    (see IP/07/26). Notwendig sind neben einer stärkeren unabhängigen Regulierungsbehörde für den europäischen Markt auch Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten, um durch die Ermittlung der wichtigsten Engpässe und die Ernennung von Koordinatoren den angestrebten Verbundgrad zwischen den Mitgliedstaaten von 10 % erzielen zu können.

  2. Beschleunigte Umstellung auf Energieträger mit niedrigem CO2-Ausstoß

    Nach Vorstellung der Kommission soll die EU im Bereich der erneuerbaren Energie ihre weltweite Führungsposition behalten. Sie schlägt vor, für 2020 als Ziel einen Anteil der erneuerbaren Energieträger an der Gesamtenergieerzeugung von 20 % verbindlich vorzugeben. Dazu müssen alle drei Komponenten des erneuerbarer Energiesektors massiv ausgebaut werden: Strom, Biokraftstoffe sowie Heizung und Kühlung. Diese Ziele für die erneuerbaren Energieträger sollen durch einen Mindestanteil der Biokraftstoffe von 10 % ergänzt werden. Darüber hinaus wird ein für 2007 geplantes Vorschriftenpaket für erneuerbare Energie Maßnahmen speziell zur Förderung der Marktdurchdringung von Biokraftstoffen und erneuerbaren Energieträgern in den Heiz- und Kühltechnologien vorsehen.

    Zur Minderung der Kosten sauberer Energie und zur Sicherung der Vorreiterposition der EU-Industrie im sich schnell entwickelnden Sektor kohlenstoffarmer Technologie ist auch die Forschung sehr wichtig. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang einen strategischen Plan für europäische Energietechnologien vorschlagen. Die Union wird ferner ihre jährlichen Forschungsausgaben im Energiebereich in den nächsten sieben Jahren um mindestens 50 % aufstocken.

    Zur Zeit macht der Anteil der Kernenergie am Energieverbrauch der EU 14 %, am Stromverbrauch 30 % aus. Die Kommission vertritt in ihren Vorschlägen den Standpunkt, dass die Entscheidung über die Nutzung der Atomkraft jedem Mitgliedstaat überlassen werden sollte. Sie empfiehlt, eine Reduzierung des Anteils der Atomenergie in der EU durch die Einführung anderer kohlenstoffarmer Energieträger auszugleichen, um zu vermeiden, dass die Verminderung der Treibhausgasemissionen noch schwieriger wird.

  3. Effiziente Energienutzung

    Die Kommission hält an ihrem Ziel fest, den Gesamtverbrauch an Primärenergie bis 2020 um 20 % zu senken. Gelingt dies, würde die EU im Jahr 2020 rund 13 % weniger Energie verbrauchen als heute und dadurch Kosten in Höhe von 100 Mrd. EUR einsparen und 780 Tonnen weniger CO2 jährlich ausstoßen.

    Die Kommission schlägt vor, schnell kraftstoffsparende Fahrzeuge einzuführen, die Vorschriften zu verschärfen und Geräte besser zu kennzeichnen, die Energieeffizienz der vorhandenen Gebäude in der EU zu verbessern und die Wärme- und Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung effizienter zu machen. Auch schlägt sie ein internationales Energieeffizienz-Abkommen vor.

Die Vorschläge in diesen drei Bereichen sollen durch eine kohärente und glaubwürdige Außenpolitik abgestützt werden. Die Europäische Union kann ihre energiepolitischen Ziele und Klimaschutzziele nicht im Alleingang erreichen. Sie muss einerseits mit den Industrie- und den Entwicklungsländern und andererseits mit den Energieverbrauchern und den Energieerzeugern zusammenarbeiten. Um Energiekrisen bewältigen und aktiv eine gemeinsame Energieaußenpolitik entwickeln zu können, in der die Mitgliedstaaten zunehmend mit einer Stimme mit Drittländern sprechen, wird sie wirksame Solidaritätsstrategien entwickeln. Sie wird echte Energiepartnerschaften mit Anbietern anstreben, die von Transparenz, Berechenbarkeit und Gegenseitigkeit geprägt sind.

Die Kommission schlägt eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Stärkung internationaler Abkommen, darunter des Vertrags über die Energiecharta, eine Folgeregelung für den Klimaschutz nach Kyoto und die Einbeziehung von Partnern in aller Welt in den Emissionshandel sowie die Ergänzung bilateraler Abkommen mit Drittländern vor, sodass die Energie zu einem integralen Bestandteil der Außenbeziehungen der EU und insbesondere der Europäischen Nachbarschaftspolitik wird. Als wichtige neuen Initiativen schlägt die Kommission die Ausgestaltung einer umfassenden Partnerschaft zwischen Afrika und Europa sowie ein internationales Abkommen über die Energieeffizienz vor.
Konkrete Maßnahmen sind dringend erforderlich. Die sektorspezifische Untersuchung macht in Verbindung mit der Überprüfung der EU-Energiestrategie und dem Aktionsplan den Kern der vorgeschlagenen neuen Energiepolitik Europas aus. Dieser Prozess soll dazu beitragen, dass aus Grundsätzen konkrete Vorschläge für Rechtsvorschriften gemacht werden. Die Kommission wird ihre Vorschläge für den Bereich Energie und Klima auf der Frühjahrstagung des Rates vorlegen und wird dann unter Berücksichtigung der Debatten im Rat entsprechende Vorschläge für Rechtsvorschriften ausarbeiten.

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