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Europäische Kommission bedauert Antrag auf Einsetzung eines WTO-Panels über GVO

Argentinien, Kanada und die Vereinigten Staaten haben am 18. August 2003 die Einsetzung eines WTO-Panels beantragt, das das Vorgehen der EU in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) prüfen soll.

EU-Handelskommissar Pascal Lamy sagte dazu: „Wir standen mit Argentinien, Kanada und den Vereinigten Staaten in einem unserer Meinung nach ziemlich konstruktiven Dialog und bedauern diese unnötige Beschwerde. Die EU-Regelung für GVO ist klar, transparent, vernünftig und nicht diskriminierend. Wir sind sicher, dass die WTO bestätigen wird, dass die EU ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt.“

Der Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar der EU, David Byrne, äußerte sich wie folgt: „Erst vor einem Monat haben wir unsere GVO-Vorschriften auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen und internationalen Entwicklungen aktualisiert. Eine klare Kennzeichnung und Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit sind wichtig, um das Vertrauen der europäischen Verbraucher in GVO wiederherzustellen.“ David Byrne erinnerte daran, dass die geringen Verkäufe von GV-Produkten auf dem europäischen Markt auf die geringe Nachfrage der Verbraucher nach solchen Produkten zurückzuführen ist. „So lange die Verbraucher nicht sicher sind, dass das Genehmigungsverfahren auf dem neuesten Stand ist und ihren berechtigten Befürchtungen Rechnung trägt, wird ihre Skepsis gegenüber GV-Produkten bestehen bleiben“.

Die EU-Umweltkommissarin Margot Wallström fügte hinzu: „Es sollte klar sein, dass wir nicht die Absicht haben, Handelshemmnisse zu errichten. Aber meine Befürchtung ist, dass durch diesen Antrag die Diskussion in Europa verfälscht wird. Wir müssen dafür sorgen, dass die Bürger Vertrauen in die GVO bekommen und wir müssen ihnen die Möglichkeit der Wahl geben – und genau das sollen unsere neuen Rechtsvorschriften leisten. Der Standpunkt der EU in Bezug auf GVO steht im Einklang mit den WTO-Vorschriften.“

Die Europäische Union hat klare und transparente Rechtsvorschriften (Richtlinie 2001/18/EG zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG und Verordnung (EG) Nr. 258/97) für die Genehmigung und das Inverkehrbringen von GVO und GV-Lebensmitteln in Europa. Dazu gehört eine unabhängige wissenschaftliche Bewertung der möglichen Folgen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und die Umwelt, bevor GV-Produkte in den Verkehr gebracht werden können. Unternehmen, die GVO oder GVO-haltige Lebensmittel in der EU auf den Markt bringen wollen, müssen zunächst in einem Mitgliedstaat einen entsprechenden Antrag stellen, der eine umfassende Risikobewertung für GVO bzw. eine Sicherheitsprüfung für GV-Lebensmittel enthalten muss.

Der Mitgliedstaat legt die Risikobewertung der Kommission vor, die sie an die übrigen Mitgliedstaaten weiterleitet.

Bei Einwänden holt die Europäische Kommission eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses (künftig Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) ein und trifft dann eine Entscheidung. In der EU wurden bisher 18 GVO(1) und 15 GV-Lebensmittel(2) zugelassen.

Kanada und die Vereinigten Staaten haben am 13. Mai und Argentinien hat am 14. Mai 2003 bei der WTO Konsultationen über das Genehmigungssystem der EU für genetisch veränderte Organismen (GVO) und GV-Lebensmittel beantragt. Sie behaupten insbesondere, die EU habe die Prüfung der Anträge und die Genehmigungen ausgesetzt, was de-facto einem Moratorium für neuartige gentechnisch veränderte Sorten gleichkomme. Gemeint ist damit die Tatsache, dass seit Oktober 1998 gemäß der Richtlinie 90/220/EG keine neuartigen GVO zur Freisetzung in die Umwelt mehr zugelassen wurden, weil das EU-Regulierungssystem überarbeitet wurde, um besser für die Herausforderungen durch die modernen Biotechnologie gerüstet zu sein. Der neue ordnungsrechtliche Rahmen wurde im März 2001 angenommen und trat im Oktober 2002 in Kraft.

Im Juli 2003 wurde außerdem ein besseres System für die Kennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit von GV-Lebensmitteln und GV-Futtermitteln erlassen. Damit kommt die EU den Forderungen der Bürger nach umfassender und zuverlässiger Aufklärung über GVO nach und trägt der Überzeugung Rechnung, dass sich die Verbraucher frei zwischen neuartigen und herkömmlichen Erzeugnissen der Land- und Ernährungswirtschaft entscheiden wollen. Deshalb ist es das Hauptanliegen der EU, ein möglichst hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten.

Für eine Reihe von Anträgen für das Inverkehrbringen von GVO ist die Prüfung bereits weit fortgeschritten, so dass in den kommenden Monaten die Genehmigung entsprechend den EU-Vorschriften erfolgen könnte.

Die Konsultationen

Die EU hat am 19. Juni mit den Vereinigten Staaten und Argentinien und am 25. Juni 2003 mit Kanada Konsultationen geführt. Konsultationen sind der erste Schritt in einem WTO-Streitbeilegungsverfahren. Mit ihnen beginnt ein Dialog zwischen den Beschwerde führenden Parteien, bei dem versucht wird, die strittigen Fragen auf gütlichem Wege zu lösen. Aus diesem Grund hat die EU angeboten, den Prozess fortzusetzen und bei dieser Gelegenheit neue Informationen über den Rechtsrahmen und die Fortschritte bei den einzelnen Genehmigungsanträgen vorgelegt, um mögliche Missverständnisse auszuräumen. Zur Überraschung der EU haben die Vereinigten Staaten sofort nach Beendigung der Konsultationen verlauten lassen, die Konsultationen seien gescheitert und man werde in Kürze die Einsetzung eines Panels beantragen. Mit Kanada und Argentinien fanden weitere Gespräche statt, bei denen die EU den Eindruck gewann, beide Länder seien an einer Fortsetzung der Konsultationen interessiert. Die EU ist auch weiterhin überzeugt, dass ein offener und konstruktiver Dialog zu einer Lösung führen würde und bedauert deshalb die Entscheidung, ein Panel einzuberufen.

Die EU (wie jedes andere WTO Mitglied auch) hat das Recht dafür zu sorgen, dass GVO nur nach einer gründlichen Risikobewertung und nach umfassender Aufklärung der Verbraucher in den Verkehr gebracht werden. Mehrere WTO-Abkommen wie das GATT 1994, das WTO-Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS), das WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse sowie Standards wie die kürzlich angenommenen Grundsätze des Codex Alimentarius für die Risikobewertung von biotechnologischen Lebensmitteln erkennen das Recht der Vertragsparteien an, auf der nach ihrem Ermessen geeigneten Ebene Maßnahmen zu ergreifen, um z.B. die Gesundheit von Menschen und Tieren oder die Umwelt zu schützen. Darüber hinaus wird auch im Protokoll von Cartagena über biologische Sicherheit zum Übereinkommen über biologische Vielfalt die Spezifizität des Handels mit biotechnologischen Lebensmitteln und damit das Recht anerkannt, mit GVO vorsichtig und umsichtig umzugehen.

In vielen Ländern gibt es Genehmigungsverfahren für GVO und GV-Lebensmittel auf Einzelfallbasis, in einigen gibt es außerdem Moratorien für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzensorten.

Die Behauptung, die EU behindere die Bekämpfung des Hungers in Afrika ist haltlos. Viele Länder, in denen Lebensmittelknappheit herrscht, haben die wichtigsten Geberländer gebeten, im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe keine GV-Lebensmittel zu liefern. Wie alle Länder haben sie das legitime Recht, die Entscheidungen zu treffen, die sie zum Schutz des eigenen Hoheitsgebiets vor einer unabsichtlichen Verbreitung von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen für erforderlich halten. Die EU geht bei Nahrungsmittelnotständen so vor, dass sie die Nahrungsmittelhilfe so weit wie möglich in der Region beschafft, um zur Entwicklung der lokalen Märkte beizutragen, und den Verbrauchergewohnheiten der Lokalbevölkerung entgegenzukommen. Bei der Nahrungsmittelhilfe sollte es um die Deckung dringender humanitärer Bedürfnisse und nicht um die Förderung wirtschaftlicher Interessen gehen.

In den Vereinigten Staaten selbst kam eine Studie der American National Academy of Sciences vom Februar 2002 ebenfalls zu dem Schluss, dass die US-Vorschriften über GV-Pflanzen zahlreiche Unstimmigkeiten aufweisen.

Ein Großteil der Amerikaner wünscht eine Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel. Nach einer unter 1024 Erwachsenen durchgeführten Telefonumfrage von ABC News vom Juli 2003 befürwortet mit 92 % ein überwältigender Anteil der Amerikaner die Kennzeichnung.

Das Genehmigungssystem der EU ist klar, transparent, nicht diskriminierend und hat bereits bewiesen, dass es den Zugang zum EU-Markt ermöglicht. Viele Länder orientieren sich im Hinblick auf die Entwicklung ihrer eigenen Politik am Rechtsrahmen der EU.

Hintergrund

Konsultations- und Streitbeilegungsverfahren der WTO

Der erste Schritt in einem WTO-Streitbeilegungsverfahren ist der Antrag des Beschwerde führenden Mitglieds. Der Beklagte hat zehn Tage, um auf den Antrag zu antworten und soll binnen eines Zeitraums von nicht mehr als 30 Tagen in Konsultationen eintreten (außer beide Parteien haben etwas anderes vereinbart). Ziel der Konsultationen sollte es sein, eine positive Lösung zu der betreffende Frage zu finden.

Kann der Streit nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Konsultationsantrags beigelegt werden, kann die Beschwerde führende Partei beim Streitbeilegungsgremien die Einrichtung eines Panels beantragen (falls jedoch beide Parteien der Ansicht sind, dass die Streitbeilegung gescheitert ist, kann die Beschwerde führende Partei während des Zeitraums von 60 Tagen ein Panel beantragen).

Sobald die Mitglieder des Panels ernannt sind, hat die Beschwerde führende Partei normalerweise zwischen drei und sechs Wochen, um ihre ersten schriftlichen Unterlagen einzureichen und die beklagte Partei verfügt über weitere zwei bis zwei Wochen, um zu antworten. Es folgen zwei mündliche Anhörungen und eine weitere Einreichung schriftlicher Unterlagen.

Ein Panel-Verfahren dauert durchschnittlich zwölf Monate. Danach kann eine Berufung erfolgen, die nicht länger als 90 Tage dauern sollte. In einem Fall wie dem vorliegenden kann die Notwendigkeit, wissenschaftliche Sachverständige anzuhören, den Zeitplan verlängern.

Inflationsrate der Eurozone im Juli 2003 auf 1,9% gefallen

Die jährliche Inflationsrate der Eurozone ist im Juli 2003, auf 1,9% gefallen; im Vormonat Juni hatte sie noch bei 2,0% gelegen. Dies berichtet heute Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg. Ein Jahr zuvor lag die Rate bei 2,0%.

Die jährliche Inflationsrate der EU15 lag im Juli 20032 bei 1,8 %, genau wie im Juni. Ein Jahr zuvor betrug die Rate 1,9%. Im EWR lag die jährliche Inflationsrate im Juli 2003 bei 1,8%.

Preisentwicklung in den Mitgliedstaaten

Die höchsten jährlichen Teuerungsraten im Juli verzeichneten Irland (3,9%), Griechenland (3,5%) sowie Spanien, Italien und Portugal (jeweils 2,9%); dagegen verbuchten Deutschland (0,8%) sowie Österreich und Finnland (jeweils 1,0%) die niedrigsten Inflationsraten.

Im Vergleich zum Vormonat Juni 2003 stieg die jährliche Inflationsrate in fünf Mitgliedstaaten, sank in sieben und blieb unverändert in zwei Mitgliedsländern. Die größten relativen Rückgänge gegenüber dem Vorjahresmonat Juli 2002 verzeichneten Finnland (von 2,0% auf 1,0%), Österreich (von 1,5% auf 1,0%) und Deutschland (von 1,0% auf 0.8%). Dagegen verbuchten Schweden (von 1,8% auf 2,4%), Frankreich (von 1,6% auf 2,0%) und Belgien (von 1,1% auf 1,4%) die größten relativen Anstiege.

Die niedrigsten Durchschnitte über zwölf Monate3 bis einschließlich Juli 2003 wurden in Deutschland (1,0%), Belgien (1,3%) und dem Vereinigten Königreich (1,4%) verzeichnet; dagegen hatten Irland (4,5%), Portugal (3,8%) und Griechenland (3,7%) die höchsten.

USA und Schweiz

In den USA lag die jährliche Inflationsrate im Juli 2003 wie schon im Vormonat Juni bei 2,1%. In der Schweiz sank die jährliche Inflationsrate von 0,5% im Juni auf 0,3% im Juli 2003. Diese Indizes sind mit den harmonisierten EU-Indizes nur bedingt vergleichbar.

Gut jeder dritte unter 20-Jährige mit befristetem Arbeitsvertrag

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatte im Frühjahr 2002 von den 30,9 Mill. abhängig Erwerbstätigen (ohne Auszubildende) in Deutschland bei den unter 20-Jährigen mehr als jeder Dritte (37%) einen befristeten Arbeitsvertrag. In der genannten Altersgruppe dieser befristet Erwerbstätigen sind mit 39% naturgemäß viele Schüler und Studenten vertreten. Die Auszubildenden wurden hier nicht eingeschlossen, da die Ausbildungsverträge stets nur für eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden.

Dies zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus 2002, der europaweit größten jährlichen Haushaltsbefragung zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland.

Bei den 20- bis 24-Jährigen lag der Anteil der befristet Erwerbstätigen bei 27%, bei den 25- bis 29-Jährigen bei 14%. Die mit 4% niedrigste Quote wiesen die Altersgruppen der 45- bis 49-Jährigen und 50- bis 54-Jährigen auf. Diese Ergebnisse belegen, dass auf Grund des immer schwieriger werdenden Einstiegs in das Beschäftigungssystem vor allem Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger zeitlich begrenzte Arbeitsverträge eingehen. Über alle Altersjahre hinweg lag – unter Ausklammerung der Auszubildenden – die Quote der befristet Erwerbstätigen in Deutschland bei 8%, wobei im früheren Bundesgebiet 7% und in den neuen Ländern und Berlin-Ost 12% aller abhängig Beschäftigten (ohne Auszubildende) einer durch einen befristeten Arbeitsvertrag geregelten Tätigkeit nachgingen.

Weitere Informationen zu befristeten Beschäftigungsverhaeltnissen finden Sie in der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes „Leben und Arbeiten in Deutschland – Ergebnisse des Mikrozensus 2002“, die im Internet kostenfrei abgerufen werden kann.

2. Quartal 2003: 1,7 % weniger Erwerbstätige als ein Jahr zuvor

Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes reduzierte sich die Anzahl der Erwerbstätigen im zweiten Quartal um 646 000 Personen (- 1,7%) gegenüber dem Vorjahresquartal auf insgesamt 38,1 Mill. Personen. Das war der höchste Beschäftigungsabbau in einem zweiten Quartal seit der Wiedervereinigung Deutschlands.

Auch im zweiten Quartal 2003 waren alle Wirtschaftsbereiche vom Beschäftigungsabbau betroffen. Der stärkste Rückgang der Erwerbstätigen im Vorjahresvergleich war absolut gesehen im Produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe mit 267 000 Personen (-3,2%) zu verzeichnen. Damit entsprach der Rückgang an Erwerbstätigkeit im Produzierenden Gewerbe nahezu dem des ersten Quartals 2003. Wie bereits in den beiden Vorquartalen reduzierte sich auch in den Dienstleistungsbereichen (Handel, Gastgewerbe, Verkehr und sonstige Dienstleistungen) die Anzahl der Erwerbstätigen gegenueber Vorjahr:

Im zweiten Quartal 2003 erfolgte eine Abnahme um 211 000 Personen (-0,8%). Eine Fortsetzung des Beschäftigungsabbaus war ebenfalls im Bausektor festzustellen; dieser fiel jedoch mit – 149 000 Personen (-6,1%) im Vorjahresvergleich etwas geringer aus als im ersten Quartal 2003 mit -160 000 Personen (- 6,7%). Die Beschäftigungsverluste in der Land- und Forstwirtschaft betrugen wie im Vorquartal 19 000 Personen (- 2,0%).

Vom Rückgang der Erwerbstätigen im zweiten Quartal 2003 waren besonders stark die Arbeitnehmer betroffen: Ihre Zahl verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,0% auf knapp 34,0 Mill. Personen, während die Zahl der Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen um 0,9% auf gut 4,1 Mill. Personen zunahm.

Je Erwerbstätigen hat sich im zweiten Quartal 2003, nach vorläufigen Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt fuer Arbeit (BA), die Zahl der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden im Vergleich zum Vorjahr um 0,6% auf 344 Stunden verringert. Dabei stand im Berichtsquartal im Durchschnitt je Erwerbstätigen 1 Arbeitstag weniger zur Verfügung als im zweiten Quartal 2002. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen verringerte sich im zweiten Quartal 2003 im Vergleich zum Vorjahr um 2,3% auf 13,1 Mrd. Stunden.

BAO Berlin

Die 1950 als „Berliner Absatzorganisation“ gegründete BAO BERLIN International GmbH ist der Außenwirtschaftspartner und das Berliner Beratungsunternehmen für den internationalen Wirtschaftsaustausch und das öffentliche Auftragswesen.

Das Dienstleistungsangebot umfaßt Länderbetreuung weltweit, Kooperationspartnervermittlung, Außenwirtschaftsberatung, das Außenwirtschaftsförderungsprogramm des Landes Berlin und den Messeservice. Mit seinem EuRo Info Centre ERIC BERLIN ist BAO BERLIN kompetenter Berater in allen Fragen des Europäischen Marktes und der EU-Fördermaßnahmen. BAO BERLIN bietet Berliner Unternehmen die Organisation von Gemeinschaftsständen auf internationalen Messen an und führt Delegationsreisen sowie Berlin-Präsentationen im Ausland durch.

Mit der offiziellen Auftragsberatungsstelle des Landes Berlin informiert und berät BAO BERLIN bundesweit öffentliche Auftraggeber und Unternehmer über das Regelwerk öffentliche Auftragsvergabe.

Mit der „Repräsentanz der Berliner Wirtschaft“ besitzt BAO BERLIN ein schlagkräftiges Büro in Brüssel und mit der BAO POLSKA – Marketing Service Sp. z o.o. eine erfahrene Tochtergesellschaft in Posen/Polen.

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Trotz SARS und Irakkrieg: Erstes Halbjahr 2003: 3,4% mehr Flug-Passagiere

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt reisten von Januar bis Juni 2003 rund 32,7 Mill. Fluggäste(+ 3,4% gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum) von deutschen Flughäfen zu einem Inlands- oder Auslandsziel. Der Passsagier-Zuwachs ergibt sich dabei vor allem durch den Inlandsverkehr (10,5 Mill.; + 9,3%); die Zahl der Fluggäste mit Auslandsziel (22,2 Mill.) nahm lediglich um 0,8% zu.

Mit dem geringen Zuwachs für ins Ausland reisende Passagiere blieb die Fluggastzahl um 5,2% unter dem bisherigen Höchststand von 23,4 Mill. Auslandspassagieren, der im ersten Halbjahr 2001 erreicht wurde.

Mit Beginn dieses Jahres wurde der Flughafen Hahn (Hunsrück) in die monatliche Berichterstattung der Luftfahrtstatistik mit einbezogen, so dass sich die Anzahl der ausgewählten Flughäfen von 17 auf 18 erhöhte. Um bei der Berechnung von prozentualen Veränderunsgsraten deckungsgleiche Größen aufeinander zu beziehen, wurden hier die Daten der früheren 17 ausgewählten Flugplätze zugrunde gelegt; die Absolut-Werte für das erste Halbjahr 2003 beinhalten dagegen auch die Ergebnisse des Flughafens Hahn und betreffen somit 18 ausgewählte Flughäfen.

In europäische Zielländer flogen im ersten Halbjahr dieses Jahres 17,2 Mill. Passagiere (+ 2,1% gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum). Spanien (4,0 Mill.), das aufkommenstärkste Zielland, erreichte ein Plus von 4,3%, wobei die Tourismus-Hochburgen Balearen (1,4 Mill.) um 3,2% und die Kanaren (1,3 Mill.) um 5,0% zulegten. Weiterhin erreichten das

  • Vereinigte Königreich (2,1 Mill.; + 5,4%),
  • Italien (1,7 Mill.; + 14,0%),
  • Frankreich (1,3 Mill.: + 5,9%) sowie
  • Österreich (0,8 Mill.; + 13,8%)
  • und die Schweiz (0,7 Mill.; + 4,9%)

über der Entwicklung des gesamten Auslandsverkehrs liegende Zuwächse. In die Türkei (1,5 Mill. : ? 14,2%) sowie nach Griechenland (0,8 Mill.; ? 6,1%) reisten hingegen weniger Fluggäste aus Deutschland.

Der afrikanische Kontinent (0,9 Mill.) hatte ein Minus von 16,8% zu verzeichnen; für Tunesien (0,2 Mill.) ging dabei die Passagierzahl um mehr als ein Drittel (? 34,2%) und für Ägypten (0,3 Mill.; ? 19,5%) um ca. ein Fünftel zurück; weiterhin wiesen Marokko (64 000; ? 15,6%) und Kenia (22 000; ? 17,0%) zweistellige Rückgänge auf.

Nach Amerika reisten 2,4 Mill. Passagiere (+ 3,2% gegenüber dem ersten Halbjahr 2002). Die USA (1,6 Mill.) erzielten ein Plus von 1,9%, Kanada (0,3 Mill.) kam auf einen Zuwachs von 5,9%, die Dominikanische Republik (0,1 Mill.) auf + 11,1% und Mexiko (0,1 Mill.) auf + 11,3%.

Asien (1,7 Mill.) verfehlte das Vorjahresergebnis um 4,7%, wobei Indien (0,2 Mill.) seine Passagierzahl aus Deutschland um nahezu ein Viertel (+ 24,7%) steigern konnte. Die Werte der meisten bedeutenden Zielstaaten lagen indessen ? zum Teil bedingt durch die Lungenkrankheit SARS ? deutlich unter den Vorjahresergebnissen:

  • Japan 0,2 Mill.; -11,9%;
  • Thailand 0,2 Mill., -13,9%,
  • China 0,1 Mill., -20,8%,
  • Singapur 0,1 Mill; -16,0% und
  • Hongkong 0,1 Mill., -42,4%.

The Federation of German Wholesale and Foreign Trade

The BGA (Bundesverband des deutschen Groß- und Außenhandels e.V.), the Federation of German Wholesale and Foreign Trade, is the leading organisation for the wholesale, foreign trade and service sector in the Federal Republic of Germany. It was originally founded in 1916, and re-founded after the Second World War (1949).

Structure of the BGA

Currently the BGA consists of 28 regional employers‘ associations, primarily responsible for wage policy. In addition, there are 51 branch associations covering the entire spectrum of wholesale and foreign trade. The BGA itself is a member of various economic associations at the German and European levels.

Since membership of the BGA is absolutely voluntary, it is completely service-oriented. Furthermore, the BGA is entirely independent of the government. The BGA head office in Berlin is managed by a Secretary General who nurtures good relations with policy-makers, other leading associations and international organisations, and co-ordinates the activities of the following eight main departments: Department for Fundamental Decisions, Public Relations, Foreign Trade, Collective Bargaining and Social Policy, Law and Competition, Taxes and Finance, Agriculture and the Environment, Transport, Logistics and Communications.

Main goals and tasks

In collaboration with its members the BGA in its capacity as the leading organisation in its sector exercises influence on legislation by working with the German Bundestag, government and relevant ministries. Another main task of the BGA is to inform members in a timely manner about new developments as well as about legal and regulatory changes. Representation and information activities on behalf of our members range from the foreign trade area – for example changes of tariffs, import quotas, foreign trade law etc. – to collective bargaining and social policy. The BGA often comments on laws or draft legislative bills in order to help members to manage difficulties which may arise.