Deutsch-chinesischer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag unterzeichnet

Im Rahmen der China-Reise von Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde am 1. Dezember 2003 in Peking ein neuer deutsch-chinesischer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag unterzeichnet.

„Von dem neuen Vertrag wird eine Signalwirkung für weitere substantielle Investitionen ausgehen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Ditmar Staffelt, der die Wirtschaftsdelegation der China-Reise leitet. Das Investitionsvolumen deutscher Unternehmen in China liegt bereits jetzt bei über 6,8 Mrd. Euro. Mehr als 660 deutsche Unternehmen sind in China engagiert. Der neue Vertrag löst den derzeit geltenden Vertrag aus dem Jahr 1983 ab und stellt die bilateralen Investitionsbeziehungen durch ein verbessertes Rahmenwerk auf ein hohes, international übliches Schutzniveau.

Der neue Vertrag bringt folgende wesentliche Verbesserungen gegenüber dem bisherigen:

  • Holdingkonstruktionen werden in den Vertragsschutz einbezogen.
  • Beide Seiten sichern den investierenden Unternehmen grundsätzlich die Gleichbehandlung mit inländischen Unternehmen zu. Die chinesische Seite wird noch bestehende Ausnahmen von diesem Grundsatz schrittweise abbauen.
  • Der Eigentumsschutz wird durch eine Verbesserung der Entschädigungspflicht
    bei Enteignungen gestärkt.
  • Der freie Transfer u.a. von Gewinnen ohne besondere
    Genehmigungserfordernisse wird garantiert.
  • Dem Investor wird das Recht auf Zugang zu einem internationalen
    Schiedsgericht wegen sämtlicher möglicher Vertragsverletzungen eingeräumt.
  • Die Nachwirkungs- und -schutzfrist im Falle einer Vertragskündigung wird
    auf 20 Jahre verlängert.

Das Bestehen eines Investitionsförderungs- und -schutzvertrages ist auch
grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Investitionsgarantien des
Bundes gegen nicht-kommerzielle Risiken. Der Bund hat bisher für deutsche
Projekte in China 195 solcher Garantien mit einem Gesamtumfang von über 2,4 Mrd.
Euro übernommen. Darüber hinaus liegen dem Bund 104 Anträge mit einem Gesamtvolumen
von 970 Mio. Euro vor.

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