Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Bundeskabinett hat heute, 26. 5. 2004, den Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen.

Mit der Novelle gelten zukünftig im deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht dieselben Maßstäbe und die Unternehmen können sich auf einheitliche Standards im Binnenmarkt verlassen. Das ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen von Vorteil, die im nationalen Recht bisher strenger behandelt werden als große Unternehmen, die regelmäßig dem europäischen Recht unterliegen.

Das derzeit geltende Anmelde- und Genehmigungssystem für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen wird – wie im europäischen Recht – abgeschafft. Die Unternehmen werden so von Bürokratiekosten entlastet, bekommen aber auch mehr Eigenverantwortung. Sie müssen jetzt grundsätzlich selbst einschätzen, ob ihr Marktverhalten rechtens ist.

Durch flankierende Maßnahmen stellt das neue GWB sicher, dass mit diesem Systemwechsel der Wettbewerb weiterhin ausreichend geschützt ist. Die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse der Kartellbehörden werden erweitert und der Rechtsschutz Privater gegen Kartellrechtsverstöße wird verbessert. Auch die Verbraucherverbände werden gestärkt, wodurch der Tatsache Rechnung getragen wird, dass funktionierender Wettbewerb immer auch den Verbrauchern zugute kommt.

Im Bereich der Fusionskontrolle ist die Möglichkeit, Freigabeentscheidungen des Bundeskartellamts und Ministererlaubnisse des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit bereits im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes anzugreifen, künftig davon abhängig, ob eigene Rechte verletzt werden. Damit gilt auch hier derselbe Maßstab wie im allgemeinen Verwaltungsprozessrecht. Die bisher mögliche missbräuchliche Blockade von Fusionen und damit wichtiger Investitionsentscheidungen wird in Zukunft ausgeschlossen. Der Rechtsschutz in der Hauptsache bleibt von der Änderung unberührt.

Darüber hinaus werden die pressespezifischen Regelungen im Wettbewerbsrecht novelliert. Damit wird sichergestellt, dass auch unter den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen und trotz der Konkurrenz durch neue Medien die Vielfalt der deutschen Presselandschaft erhalten bleibt.

Erstens sieht der Gesetzentwurf eine moderate Anhebung der Schwellenwerte der
Fusionskontrolle vor. Das wird vor allem kleinen Verlegern erlauben, bei der
Suche nach Nachfolgern den Marktwert ihrer Zeitungen zu realisieren. Der Schutz
für kleine Verlage, der mit der pressespezifischen Aufgreifschwelle verbunden
ist, bleibt dabei in der Substanz erhalten.

Zweitens werden dieKooperationsmöglichkeiten von Verlagen erweitert. Diese Regelung ist allerdings auf Zeitungen und auf den Anzeigenbereich beschränkt und gilt nur dann, wenn das europäische Wettbewerbsrecht nicht berührt wird. Die Regelung kommt vor allem kleinen und mittleren Zeitungsverlagen zugute. Sie wird einer Reihe von ihnen das Überleben ermöglichen und zudem manche Vollfusion verhindern.

Drittens erlaubt das neue GWB Zeitungsverlagen unter bestimmten Bedingungen Zusammenschlüsse auch dann, wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird.Voraussetzung ist der Erhalt der Zeitungen als eigenständige redaktionelle Einheiten. Missbrauchsklauseln schließen aus, dass regionale Zeitungsketten gebildet werden und dass diese Option ohne wirtschaftliche Not genutzt wird.

Der Gesetzentwurf enthält keine Regelungen für das Pressegrosso. Dem liegt die Erwartung zugrunde, dass Verleger und Grossisten die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung des bewährten Systems des Pressegrosso selbst treffen.


Entwurf der Novelle als PDF

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