Rüstungsexportbericht 2003 der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht über die Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2003 beschlossen. Damit erfüllt die Bundesregierung ihre Zusage, dem Deutschen Bundestag jährlich einen Rüstungsexportbericht vorzulegen. Die Berichte dienen der Information von Parlament und Öffentlichkeit über die Umsetzung der Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik.

Der Rüstungsexportbericht für das Jahr 2003 wurde gegenüber den vier vorangegangenen Berichten wiederum weiterentwickelt. Im Jahr 2003 wurden für Rüstungsgüter insgesamt Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von ca. 4,9 Mrd. EUR erteilt. Nach wie vor entfällt mit 67 % der Großteil auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Gegenüber dem niedrigen Niveau des Jahres 2002 haben sich damit die Genehmigungswerte im Berichtsjahr erhöht (2002: ca. 3,3 Mrd. EUR).

Der Anteil der tatsächlich exportierten Kriegswaffen an den Gesamtausfuhren lag bei nur 0,2 %, wenn auch gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Steigerung zu verzeichnen ist. Deutschland hat im Jahr 2003 keine Kriegswaffen an die am wenigsten entwickelten Länder ausgeführt. Der erwähnte Anstieg der Genehmigungs- und Ausfuhrwerte erklärt sich durch einzelne Transaktionen von besonders hohem Wert. Zu nennen sind hier insbesondere die Lieferungen von Korvetten nach Südafrika und Malaysia. Auch diese Genehmigungen wurden erst nach umfassender Einzelprüfung erteilt. Entscheidungsmaßstab waren die Kriterien der Politischen Grundsätze und des EU-Verhaltenskodexes für Rüstungsexporte. Der Bericht verdeutlicht, dass die Bundesregierung eine restriktive Rüstungsexportpolitik verfolgt. Entscheidungen werden erst nach genauer Prüfung des Einzelfalls getroffen.


Der Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2003 ist hier zu finden: Rüstungsexportbericht 2003

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