Vergabe der Investitionsgarantien angestiegen

Im Jahr 2004 hat die Bundesregierung für deutsche Direktinvestitionen im Ausland Investitions­garantien in Höhe von 2,5 Mrd. Euro für 64 Projekte in 26 Entwicklungs- und Schwellenländern übernommen. Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement: „Trotz eines weltwirtschaftlich schwierigen Umfeldes konnte das Garantievolumen zum ersten Mal seit 2000 gegenüber dem Vorjahr wieder gesteigert werden.“

Die Bundesregierung unterstützt Direktinvestitionen der deutschen Wirtschaft in Entwicklungs- und Transformationsstaaten. Durch Investitionsgarantien sichert sie politische Risiken ab und stellt dadurch Unternehmen bei ihrem Engagement im Ausland langfristig flankierenden Schutz zur Verfügung. Clement: „Mit diesem Förderinstrument tragen wir dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und damit den Standort Deutschland zu sichern.“

Indonesien, Brasilien, Kroatien, Russland und China zählten 2004 zu den größten von insgesamt 26 Anlageländern. Im Vergleich der Kontinente konnte Asien das größte neu übernommene Garantievolumen verzeichnen, gefolgt von (Ost-)Europa, Amerika und Afrika.

Minister Clement: „Die Zahlen belegen: Deutsche Unternehmen setzen verstärkt auf unsere Investitionsgarantien als wesentlichen Baustein der politischen Risikoabsicherung. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen ihrer Außenwirtschaftsoffensive die Voraussetzungen für Investitionsgarantien zum 1. September 2004 an die weltweit veränderten Investitions­bedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten angepasst und das Instrument damit noch attraktiver gestaltet.“

Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Einführung des zusätzlichen Deckungsgegenstandes „Andere vermögenswerte Rechte“, die Absicherung von Zahlungszusagen, kommunalen Zusagen und von isolierten Terrorakten sowie die mögliche Beteiligung des Bundes an den Kosten der Schadensvermeidung, mit der die Bundesregierung einen zusätzlichen Anreiz für ausländische Direktinvestitionen besonders kleiner und mittlerer Unternehmen geschaffen hat.

Basis für Investitionsgarantien sind grundsätzlich die bilateralen Investitionsschutzverträge. Die Bundesregierung verbessert durch den Abschluss neuer und die Modernisierung bestehender Investitionsschutzverträge ständig die Möglichkeiten der Risikoabsicherung für deutsche Unternehmen. 2004 konnten u.a. mit Äthiopien und Libyen neue Investitionsschutzverträge unterzeichnet werden. Der Investitionsschutzvertrag mit Brunei und die modernisierten Investitionsschutzverträge mit Sri Lanka und Thailand sind 2004 in Kraft getreten. Weltweit sind gegenwärtig 115 Investitionsschutzverträge in Kraft, welche die Grundlage für Deckungen deutscher Direktinvestitionen in diesen Ländern bilden.

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