Lastschriftverfahren

Grenzüberschreitende Lastschriftverfahren in der EU sollten sicherer und kostengünstiger werden. So das Fazit eines Berichts der Europäischen Kommission. Demnach sollen die bestehenden EU-Vorschriften zu grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen auf Lastschriften ausgeweitet werden. Außerdem sollen die Banken von statistischen Meldepflichten entlastet und die Bearbeitungsgebühren für grenzüberschreitende Überweisungen gesenkt werden. Von den Mitgliedstaaten fordert die EU-Kommission in ihrem Bericht, zuständige Behörden einzurichten und angemessene außergerichtliche Schlichtungsverfahren einzuführen, um die Verbraucherrechte für den Fall von Rechtsstreitigkeiten zwischen Bank und Verbraucher oder für den Fall einer fehlerhaften Anwendung der Verordnung zu stärken.

Carlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte dazu: „Die Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro hat den Verbrauchern bereits reale Vorteile gebracht. In vielen Ländern wurden die Gebühren gesenkt. Darauf aufbauend wollen wir nun den Verbraucherschutz weiter stärken, indem wir den Geltungsbereich der Verordnung auf Lastschriften ausweiten. Auch wollen wir erreichen, dass die Verbraucher von den Finanzinstituten klare und transparente Informationen über deren Zahlungsdienste erhalten, damit ein Vergleich zwischen verschiedenen Banken und verschiedenen Ländern erleichtert wird.“

Der Bericht untersucht, wie die Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in den Mitgliedstaaten angewandt wird und welche praktischen Umsetzungsprobleme aufgetreten sind. Die Hauptziele der Verordnung sind demnach erreicht worden. Neben einem erheblichen Gebührenrückgang, vor allem bei grenzüberschreitenden Überweisungen, können die Verbraucher vom Aufbau des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payments Area) profitieren. Damit wurde die Finanzdienstleistungsbranche dazu veranlasst, die zur Realisierung des angestrebten „Inlandsmarkts“ für bargeldlose Zahlungen notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Die EU-Verordnung entstand als Reaktion auf die mit hohen Gebühren belasteten grenzüberschreitenden Zahlungen nachdem der Euro eingeführt worden war. Sie gilt seit 2002 für Kartenzahlungen, seit 2006 für Zahlungen bis zu einem Betrag von 50 000 Euro.

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