Bayern – Förderprogramm: Darlehen und Bürgschaften für Investitionen im Ausland

Bayern: Finanzierungshilfen für Investitionen im Ausland

Für bayerische Unternehmen stellt sich bei fortschreitendem internationalen Geschäft vielfach die Frage nach einem Engagement im Ausland. Der Freistaat Bayern bietet über die Förderbank Bayern bayerischen Unternehmen günstige Mittel zur Finanzierung von Auslandsinvestitionen an.

LfA Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern ist das Förderinstitut des Freistaates Bayern. Im Außenwirtschaftsbereich unterstützt sie bayerische Unternehmen bei Exportgeschäften insbesondere durch die Gewährung von Garantien und Bürgschaften.

a. Darlehen für Auslandsinvestitionen

Zu den über zinsgünstige Darlehen finanzierbaren Investitionen zählen insbesondere

  • Gebäude und Grundstücke,
  • Maschinen und Kraftfahrueuge (betrieblich),
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Firmenerwerb / Beteiligung.

In der Regel werden keine Darlehen vergeben für Konsolidierungen und Betriebsmittel. Voraussetzung für die Gewährung der Darlehen sind:

  • der Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Unternehmens (z.B. durch Erschließung von Absatzmärkten) bzw. die langfristige Sicherung des bayerischen Standortes,
  • der maßgebliche Einfluss auf die Geschäftsführung des ausländischen Unternehmens

Die Darlehen werden gewährt

  • unter Festlegung einer Laufzeit von 10, 15 oder 20 Jahren,
  • unter Festlegung eines Zinssatzes bei Bewilligung bzw. Auszahlung,
  • bis zu 80 % der Investitionssumme des bayerischen Anteils.
b. Bürgschaften bei Auslandsinvestitionen

Zu den über Bürgschaften förderbaren Investitionen zählen insbesondere

  • Gebäude und Grundstücke,
  • Maschinen und Kraftfahrzeuge (betrieblich),
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Firmenerwerb / Beteiligung.

In der Regel werden keine Bürgschaften übernommen für Konsolidierungen und Betriebsmittel.

Voraussetzungen für die Übernahme der Bürgschaft sind

  • der Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Unternehmens (z.B. durch Erschließung von Absatzmärkten) bzw. die langfristige Sicherung des bayerischen Standortes,
  • der maßgebliche Einfluss auf die Geschäftsführung des ausländischen Unternehmens,
  • die Haftung des bayerischen Unternehmens,
  • die Absicherung im Ausland soweit werthaltig,
  • ein angemessener Eigenkapitaleinsatz.

Die Bürgschaften werden übernommen

  • mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren,
  • mit einem Bürgschaftssatz bis zu 70 %,
  • mit einer Provision in Höhe von 1 % p.a. des Bürgschaftsbetrages.

LfA Förderbank Bayern
Königinstr. 17
80539 München
Tel. (089) 2124-2225
Fax (089) 2124-2587
E-mail: info@lfa.de
Internet: www.lfa.de

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