Europäisches Filmerbe

Bleiben Filme auch für künftige Generationen erhalten? Während Bücher oft Jahrhunderte überdauern, gelten 80 % der Stummfilme bereits als verloren und auch neue Filme des digitalen Zeitalters sollen  gefährdet sein.

Ein von der Generaldirektion für Informationsgesellschaft und Medien der Europäischen Kommission veröffentlichter Bericht zum Fortbestand des europäischen Filmerbes wirft auch Fragen auf.  Der erste Bericht wurde im August 2008 angenommen. Die Ergebnisse seien  nur eine erste Bewertung der Risiken und Chancen des digitalen Zeitalters für das europäische Filmerbe. Die Europäische Kommission hat eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben, die sich mit weiteren Einzelheiten dieser Frage befassen wird. Nach Sichtung der Ergebnisse der Studie wird die Europäische Kommission prüfen, inwieweit eine Überarbeitung der Empfehlung zum Filmerbe geeignet erscheint, diese Frage anzugehen.

Der von der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien der Europäischen Kommission veröffentlichte Bericht unterstreicht, dass die europäischen Einrichtungen zum Erhalt und zum Schutz des Filmerbes mit Blick auf die Sicherung und Zugänglichkeit des europäischen Filmerbes neue Wege beschreiten sollten. Die herkömmliche Art und Weise, empfindliches Filmmaterial in verschlossenen Kästen in Tresorräumen aufzubewahren, gewährleistet nicht dessen Erhalt für die Nachwelt oder seine Zugänglichkeit. Der Bericht fordert ein neues Zugangsmodell im digitalen Zeitalter, damit künftige Filmemacher und das Publikum weiterhin in den Genuss der europäischen Filmkultur kommen können.

Zwar bietet das digitale Zeitalter neue Möglichkeiten, Filme herzustellen und zu präsentieren, es stellt aber auch die herkömmliche Art, Filme zu sammeln und zu erhalten, vor neue Herausforderungen. Die digitalen Technologien entwickeln sich ständig weiter und Technische Abspielgeräte für Tonbänder oder Videocassetten sind unter Umständen nur noch antiquarisch erhältlich. Selbst bei den digitalen, insbesondere bei den proprietären Dateiformaten können entsprechende Programme fehlen.  Die Einrichtungen zum Erhalt und zum Schutz des Filmerbes müssen mit der Entwicklung Schritt halten und zum Erhalt europäischer Filme neue Technologien übernehmen und weiter voranbringen.

Die digitalen Technologien verändern grundlegend die Art und Weise, wie das europäische Filmerbe langfristig gesammelt, wiederhergestellt und erhalten wird. Sie beeinflussen auch die Art und Weise, wie das Filmerbe zugänglich gemacht werden kann – online und durch digitale Projektion. Eines der Probleme, die der vollständigen Ausschöpfung des Potentials der neuen Technologien noch im Wege stehen, sind jedoch die fehlenden rechtlichen Mechanismen, die die kulturelle und pädagogische Nutzung von Filmen und entsprechendem Filmmaterial in effizienter Weise möglich machen.

Teilweise wird argumentiert, das Urheberrecht solle (so etwa Ansgar Ohly) die Verleger veranlassen, für eine langfristige Verfügbarkeit zu sorgen. Tatsächlich werden  in Deutschland  Filme vor allem im Bundesarchiv gesammelt (so wie die die Deutsche Nationalbibliothek die zentrale Archivbibliothek ist). Die Regelungen sehen eine Kopierlizenz für das Bundesarchiv zum Zweck der konservatorischen Sicherung durch Duplikate sowie eine genehmigungsfreie Sichtungsmöglichkeit dieser Duplikate in den Räumen des Bundesarchivs vor. Auch in Österreich nehmen zwei von der öffentlichen Hand geförderte Institutionen diese Aufgabe war: Das Filmarchiv Austria und das Österreichische Filmmuseum.

Der Bericht enthält eine Darstellung der bewährten Verfahren, die von den Mitgliedstaaten angewandt werden, um die Herausforderungen des analogen und digitalen Filmerbes zu bewältigen. So enthalten einige nationale und regionale Filmförderprogramme eine Klausel, die den begünstigten Filmproduzenten verpflichten, der Förderstelle oder einer öffentlichen Einrichtung zum Erhalt und zum Schutz des Filmerbes für die nichtkommerzielle Nutzung in der EU Rechte einzuräumen. Spanien und Dänemark sind hier beispielhaft: Das dänische Filminstitut hat das Recht, geförderte Filme in seinen eigenen Kinos zu zeigen und geförderte Dokumentar- und Kurzfilme online zur Verfügung zu stellen. Spanien erlaubt kulturelle Filmvorführungen geförderter Filme zwei Jahre nach deren Erstvorführung.

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