Haushaltspläne im Zeitraum 2007-2013

Die Europäische Kommission hat am 10. Februar 2004 eine Mitteilung angenommen, in der sie darlegt, wie sie sich die Zukunft der Europäischen Union und ihre weiteren Haushaltspläne im Zeitraum 2007-2013 im Einzelnen vorstellt.

Drei Aktionsprioritäten sollen es ermöglichen, die mit der Erweiterung verbundenen Vorteile voll auszuschöpfen und den Wohlstand Europas zu fördern: nachhaltige Entwicklung, Förderung der Interessen der EU-Bürger und Stärkung der Rolle der Union als vollwertiger Partner und Akteur auf der Weltbühne. Diese Zielsetzungen lassen sich für eine Union mit 27 Mitgliedstaaten ohne eine Anhebung des derzeitigen Ausgabenplafonds erreichen. Das hierfür erforderliche jährliche Finanzierungsvolumen, ausgedrückt in Zahlungsermächtigungen dürfte bis 2013 einen Stand von 143,1 Mrd. € erreichen, was selbst nach erfolgter Erweiterung nur 1,15% des Bruttonationaleinkommens der EU entspricht. Der Durchschnittswert für den Gesamtzeitraum wird auf 1,14 % des BNE veranschlagt.

Kommissionspräsident Romano Prodi stellte fest: „In den kommenden Jahren muss die Europäische Union Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, die Rechte ihrer Bürger verteidigen und sie effizienter vor Kriminalität und illegaler Einwanderung schützen; sie muss des Weiteren die Umwelt lebenswert erhalten und sich weltweit besser Gehör verschaffen. Gleichzeitig müssen wir unsere Anstrengungen auf dem Gebiet der internen Solidarität und des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts gezielt fortsetzen und die Agrarpolitik wirksam unterstützen. Das vorgeschlagene Haushaltsmodell für den Anwendungszeitraum der nächsten Finanziellen Vorausschau soll es ermöglichen, diese ehrgeizigen Ziele ohne eine Überschreitung der geltenden Ausgabenplafonds zu erreichen auch nach dem Beitritt von 12 neuen Mitgliedstaaten. Die Union muss den an sie gestellten legitimen Forderungen durch einen optimalen Einsatz der verfügbaren Ressourcen gerecht werden.“

Der künftige Finanzrahmen dient der konkreten Umsetzung dieser politischen Ziele. Er muss es der Union gestatten, sorgfältig ausgewählte prioritäre Maßnahmen zu verwirklichen, die den Mitgliedstaaten und den einzelnen Bürgern gleichermaßen Nutzen bringen.

Nach Auffassung der Kommission darf sich das Gefälle zwischen ehrgeizigen politischen Ansprüchen einerseits und unzulänglichen Durchsetzungskapazitäten andererseits keinesfalls weiter vertiefen. In vielen der neuen Prioritätsbereiche wird die Fähigkeit der Union, ihren Verpflichtungen Folge zu leisten, durch einen Mangel an Ressourcen in Frage gestellt. Die hochgesteckten Ziele der Union erfordern zu ihrer effektiven Verwirklichung eine glaubwürdige Planung und ausreichende Mittel, einschließlich finanzieller Art.

Die von der Kommission vorgeschlagenen politischen Prioritäten stellen sich wie folgt dar:
Nachhaltige Entwicklung: Wachstum, Kohäsion und Beschäftigung

Auf der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon im Jahr 2000 hatten sich die Staats- und Regierungschefs auf ein Aktionsprogramm verständigt, das der Union eine Spitzenstellung in der künftigen wissensbasierten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung verschaffen sollte. Diesem Prozess müssen nunmehr neue Anstöße in Form von überzeugenden, realistischen Zielvorgaben auf nationaler wie auch auf gemeinschaftlicher Ebene verliehen werden. Der Schwerpunkt sollte dabei auf zukunftsorientierten Maßnahmen wie Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auf dem Binnenmarkt, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, gezielte Vernetzung Europas, Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme in der EU und Unterstützung der Gesellschaft bei der Bewältigung des sozialen Wandels liegen. Hierbei handelt es sich um anschauliche Beispiele für Belange, die für Bürger und Unternehmen in ganz Europa von Interesse sind. Die EU-Politiken wie auch der EU-Haushalt müssen klar auf die Verwirklichung dieser Ziele abstellen.

Den Aspekten Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sollte auch im Rahmen der nächsten Generation von regional- und kohäsionspolitischen Maßnahmen höchste Priorität eingeräumt werden, vor allem wo es um die Förderung von Regionen mit Entwicklungsrückstand geht. Wachstum und Kohäsion müssen einander ergänzen gerade jetzt mehr denn je! Am 1. Mai 2004 treten zehn neue Mitgliedstaaten der Union bei, was bisher nie dagewesene Herausforderungen für deren Wettbewerbsfähigkeit und inneren Zusammenhalt mit sich bringen wird.

Die Kohäsionspolitik der Zukunft muss sich systematisch mit dem Problem mangelnder Wettbewerbsfähigkeit befassen: hier Abhilfe zu schaffen bedeutet, dass immer mehr EU-Regionen einen Beitrag zur Wachstums- und Beschäftigungsdynamik leisten und zu echten Partnern beim Streben nach Wohlstand avancieren können. In den derzeitigen Mitgliedstaaten werden Übergangsmaßnahmen vor allem für diejenigen Regionen angeboten, die nach wie vor mit ernsthaften Schwierigkeiten zu kämpfen haben, jedoch aufgrund statistischer Effekte künftig nicht mehr für eine Förderung in der bisherigen Intensität in Betracht kommen.

Mit ihren Vorschlägen unterstützt die Kommission ausdrücklich die Beschlüsse des Rates von 2003 über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, in denen die Agrarausgaben für Marktstützungsmaßnahmen wie auch für Direktbeihilfen bis 2013 festgelegt werden. Mit dieser Reform wird eine radikale Neuorientierung der GAP in Richtung auf eine nachhaltige Entwicklung dieses Sektors angestrebt, namentlich im Wege der Aufhebung der bisherigen unmittelbaren Verknüpfung von Unterstützung und Produktion. Die neue, in einem einzigen Instrument zusammengeführte Politik der ländlichen Entwicklung soll die Wettbewerbsfähigkeit im Agrarbereich fördern, die Umwelt schützen und landschaftliche Vielfalt gewährleisten. Der dadurch entstehende Mehrbedarf wird durch eine Umschichtung der Finanzierungsmittel von den Direktzahlungen an die Landwirte auf zusätzliche Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum gedeckt.

Die neue reformierte Gemeinsame Fischereipolitik stellt auch weiterhin schwerpunktmäßig auf eine nachhaltige Ausbeutung der Ressourcen ab. Die Umweltpolitik soll sowohl den Erwartungen der einzelnen Bürger, die nach einer besseren Lebensweise und mehr Solidarität zwischen den Generationen streben, gerecht werden, als auch den Verpflichtungen der Union auf internationaler Ebene nachkommen und generell die Wettbewerbsfähigkeit fördern. Die politischen Instrumente dieses Aktionsbereichs werden mit Blick auf größere Effizienz und Flexibilität ebenfalls neu strukturiert.

Gesellschaft der Bürger Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit

Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit sind die Schlüsselelemente des europäischen Gesellschaftsmodells. Anlässlich des Europäischen Gipfels von Tampere 1999 hatten sich die Staats- und Regierungschefs auf eine detaillierte Planung für die Verwirklichung eines Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und der Gerechtigkeit verständigt.

Seither wurde die überwiegende Mehrzahl der einschlägigen Politiken in den Kompetenzbereich der Gemeinschaft verlagert. Jedermann sieht heutzutage ein, dass den politischen Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit der Einwanderung, der Asylproblematik und der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus stellen, mit Maßnahmen auf ausschließlich nationalstaatlicher Ebene nicht mehr hinlänglich begegnet werden kann. Gleiches gilt auch für Interventionen im Falle von Naturkatastrophen oder Gesundheits- und Umweltkrisen, für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen sowie für Verbraucherschutz und sicherheit.

Um angemessene Rahmenbedingungen für Dialog und Austausch zwischen den Bürgern der Union zu schaffen, muss die kulturelle Zusammenarbeit auf europäischem Niveau gefördert werden, damit bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Unternehmungen zügig beseitigt werden können.

Dies soll durch ein verbessertes Instrumentarium und ausreichende Finanzierungsmittel ermöglicht werden.

Stellung der EU in der Welt

Die erweiterte Union wird künftig eine bedeutendere Rolle zu spielen haben – sowohl in ihrer Führungsposition auf regionaler Ebene als auch als globaler Partner. Sie kann diesen Erwartungen nur gerecht werden, wenn es ihr gelingt, sich zu einem politisch verantwortlichen Akteur auf einem ihrem wirtschaftlichen Gewicht entsprechenden Niveau zu wandeln.

In ihrer regionalen Führungseigenschaft trägt die Union schwerwiegende Verantwortung, nicht nur für ihre eigene interne Stabilität, sondern auch für die ihrer Nachbarregionen. Maßnahmen wie die Liberalisierung von Handel und Investitionen, die Vereinheitlichung der Rechts- und Gesetzesvorschriften oder die Anbindung unserer Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsnetze an die der angrenzenden Staaten kommen allen EU-Bürgern in gleicher Weise zugute. Es genügt nicht, einen Freundeskreis aufzubauen; es gilt auch ständig weiter in diese Freundschaft zu investieren.

Die Union muss aber auch auf der weltpolitischen Bühne und im Bereich der strategischen Sicherheit die ihr zustehende Rolle angemessen wahrnehmen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Verteidigung gegen äußere Bedrohungen (durch Terrorismus, Massenvernichtungswaffen, Staatsbankrott, Bürgerkriege und regionale Konflikte), daneben aber auch um die Gewährleistung der zivilen Sicherheit und den Schutz der Bürger vor Gefährdung (durch Naturalkatastrophen, Gesundheits- und Umweltkrisen oder organisiertes Verbrechen).

Finanzierungsbedarf (siehe nachstehende Übersichtstabelle)

Unter Berücksichtigung der vorstehend beschriebenen Ansprüche und Erfordernisse wurde ein politisch glaubwürdiges Haushaltsprojekt entwickelt, für das es nunmehr die notwendigen Finanzierungsmittel auszubringen gilt. Die Kommission hat hierfür ein durchschnittliches Deckungsniveau von 1,14 % (des BNE) im Bezugszeitraum errechnet. Dabei müsste eine signifikante Gewichtsverlagerung innerhalb des EU-Haushalts zugunsten der neuen Prioritäten stattfinden. Das Ausgabenniveau würde zunächst deutlich ansteigen, um die Auswirkungen der Erweiterung aufzufangen, sich bis zum Ende des Zeitraums dann jedoch auf einem praktisch dem Ausgangsstand entsprechenden Wert einpendeln. Das Zahlungsvolumen bliebe unterhalb der derzeitigen Obergrenze von 1,24% des BNE.

Nach dem Konzept des maßnahmenbezogenen Managements, das auch dem jährlichen Haushaltsplan zugrunde liegt, würden die Verwaltungsausgaben der Kommission künftig unmittelbar den Politiken zugeordnet, in deren Rahmen sie anfallen. Es würde allerdings eine Restkategorie Verwaltungsausgaben beibehalten, bei der die entsprechenden Ausgaben der übrigen Gemeinschaftsorgane sowie die Aufwendungen für Versorgungsbezüge und sonstige organübergreifende Verpflichtungen erfasst werden könnten.

Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten

Die Kommission schlägt vor, die Einführung eines allgemeinen Korrekturmechanismus ins Auge zu fassen, der als transparentes und objektives Ausgleichsinstrument eintreten soll, wenn ein Mitgliedstaat eine übermäßige Haushaltsbelastung im Verhältnis zu seinem relativen Wohlstand zu tragen hat.

Was die Einnahmenseite des Haushalts sowie etwaige neue Einnahmequellen anbelangt, so beabsichtigt die Kommission, diese Aspekte im Rahmen eines spezifischen Berichts über die Eigenmittel, der dem Rat im Sommer 2004 vorgelegt wird, im Einzelnen zu behandeln.

Zeitliche Planung

Bis Mitte des Jahres 2004 wird die Kommission Vorschläge für entsprechende Rechtsakte sowie einen konkreten Zeitplan für die Verwirklichung ihrer Zielvorgaben unterbreiten. Dem Rat und dem Europäischen Parlament verbliebe damit ein hinlänglicher zeitlicher Spielraum, um inzwischen auf die in dieser Mitteilung grob skizzierte Planung zu reagieren. Die endgültig verbindlichen Legislativbeschlüsse wären dann vom erweiterten Kollegium zu fassen.

Um genügend Zeit für die Vorbereitung der nächsten Generation von Programmen für die Umsetzung der verschiedenen Politiken zu belassen, müsste die neue Finanzielle Vorausschau im Laufe des ersten Halbjahrs 2005 angenommen werden.

ÜBERBLICK ÜBER DEN NEUEN FINANZRAHMEN 2007-2013 (in Mio. €, zu Preisen 2004)
VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN 2006 (a) 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
1. Nachhaltiges Wachstum 47.582 59.675 62.795 65.800 68.235 70.660 73.715 76.785
1a. Wettbewerbsfähigkeit in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung 8.791 12.105 14.390 16.680 18.965 21.250 23.540 25.825
1b. Kohäsion mit Blick auf Wachstum und Beschäftigung 38.791 47.570 48.405 49.120 49.270 49.410 50.175 50.960
2. Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen 56.015 57.180 57.900 58.115 57.980 57.850 57.825 57.805
davon: Landwirtschaft Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen 43.735 43.500 43.673 43.354 43.034 42.714 42.506 42.293
3. Bürgerliche Gesellschaft – Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit 1.381 1.630 2.015 2.330 2.645 2.970 3.295 3.620
4. Die EU als globaler Partner (c) 11.232 11.400 12.175 12.945 13.720 14.495 15.115 15.740
5. Verwaltung 3.436 3.675 3.815 3.950 4.090 4.225 4.365 4.500
Ausgleichszahlungen 1.041
Mittel für Verpflichtungen insgesamt 120.688 133.560 138.700 143.140 146.670 150.200 154.315 158.450
Mittel für Zahlungen insgesamt (b)(c) 114.740 124.600 136.500 127.700 126.000 132.400 138.400 143.100
Mittel für Zahlungen in % des BNE 1,09% 1,15% 1,23% 1,12% 1,08% 1,11% 1,14% 1,15%
Verfügbarer Spielraum 0,15% 0,09% 0,01% 0,12% 0,16% 0,13% 0,10% 0,09%
Eigenmittelobergrenze in % des BNE 1,24% 1,24% 1,24% 1,24% 1,24% 1,24% 1,24% 1,24%

(a) Die Ausgaben 2006 nach Maßgabe der derzeitigen Finanziellen Vorausschau wurden entsprechend der vorgeschlagenen neuen Rubrikenstruktur aufgeschlüsselt, um Verweise und Vergleiche zu erleichtern

(b) Einschließlich Ausgaben für den Solidaritätsfonds (1 Mrd. € für 2004, in jeweiligen Preisen) ab 2006. Die entsprechenden Zahlungen werden allerdings erst ab 2007 berechnet.

(c) Es wird von der Hypothese ausgegangen, dass die Eingliederung des EEF in den EU-Haushalt im Jahr 2008 effektiv stattfindet. Die Mittelbindungen für 2006 und 2007 werden nur zu Vergleichszwecken aufgeführt. Vor 2008 zur Abwicklung dieser Mittelbindungen geleistete Zahlungen sind in den Zahlenangaben dieser Tabelle nicht berücksichtigt

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