Bayer wird größter europäischer Anbieter von rezeptfreien Medikamenten

Die Kommission hat die geplante Übernahme des weltweiten Geschäfts mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln von Roche durch Bayer gemäß der Fusionskontrollverordnung genehmigt und damit grünes Licht für die Entstehung des größten europäischen Anbieters von rezeptfreien Arzneimitteln gegeben. Die Produktpaletten von Bayer und Roche sind weitgehend komplementär, so dass es nur in wenigen Produktmärkten — u.a. bei schmerzstillenden Mitteln (wie Aspirin) und bestimmten Pilzbehandlungen — zu nennenswerten Überschneidungen kommt.

Die Genehmigung wurde jedoch an mehrere Bedingungen geknüpft, um den Wettbewerb und damit die Interessen der europäischen Verbraucher in einigen wenigen Marktsegmenten zu wahren, in denen der Zusammenschluss Wettbewerbsprobleme verursachen könnte. Konkret verlangt die Kommission von Bayer, drei pharmazeutische Produkte zu verkaufen oder in Lizenz zu vergeben.

Der Zusammenschluss hätte in seiner ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb bei Arzneimitteln zur Schmerzstillung (N2B) in Österreich und zur lokalen Pilzbehandlung (D1A) in Irland erheblich beeinträchtigt. Bei der Abgrenzung der sachlich relevanten Märkte legte die Kommission den sog. anatomisch therapeutischen chemischen Kode (ATC-System) zugrunde, mit dem Wirkstoffe in 16 verschiedene therapeutische Klassen (A, B, C, D usw.) mit bis zu vier hierarchischen, zunehmend detaillierten Unterstufen (ATC 1 bis ATC 4) eingeteilt werden.

Auf dem österreichischen Markt der rezeptfreien, nicht betäubenden Schmerzmittel sind Bayer und Roche mit den bekannten Marken Aspirin bzw. Aspro vertreten und erreichen zusammen einen Marktanteil von mehr als 50 %. Eine genauere Untersuchung dieses Marktes hat ergeben, dass Aspirin und Aspro in unmittelbarem Wettbewerb zueinander stehen, erhebliche Werbe- und Vermarktungskosten den Marktzutritt erschweren und die Verbraucher den etablierten Marken in hohem Maße treu bleiben.

Auch bei rezeptfreien Mitteln zur Behandlung lokaler Pilzerkrankungen in Irland, wo die beiden Gesellschaften Marktführer sind, hätte das fusionierte Unternehmen infolge einer signifikanten Addition von Marktanteilen eine sehr starke Stellung erlangt. Angesichts der sehr geringen Größe der verbleibenden Konkurrenten hegte die Kommission erhebliche Wettbewerbsbedenken gegenüber dem Vorhaben.

Um diese Bedenken auszuräumen, haben die beteiligten Unternehmen folgende Verpflichtungszusagen angeboten:

Schmerzmittel:
Veräußerung des Geschäfts mit den Produkten Aspro und Aspro C in Österreich;
Pilzmittel:
Veräußerung der Vertriebs- und Markenrechte an den bestehenden Formeln von Roche in Irland vertriebenen Produkte Caldesene und Desenex.

Da diese Zusagen geeignet sind, alle wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat die Kommission das Vorhaben unter der Bedingung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt, dass diese Verpflichtungszusagen vollständig eingehalten werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert