Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. „Mit diesem Gesetz kommt Deutschland seiner Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen“, begrüßte Dr. Gerhard Sabathil, Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland, das Inkrafttreten des Gleichbehandlungsgesetzes.

„Ein wichtiger Schritt ist getan, um Diskriminierung aufgrund von Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung nachhaltig aus dem Berufsleben zu verbannen. Wie einige andere EU-Mitgliedstaaten ist auch Deutschland bei der Umsetzung über die europäischen Vorgaben hinaus gegangen, so Sabathil.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Download als PDF) ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in Europa. Prinzipien, die seit den 70er Jahren fester Bestandteil der Europäischen Union sind.

Die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (2000/43/EG) vom 29. Juni 2000 finden Sie hier (PDF).

Die Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG) vom 27. November 2000 gibt es hier (PDF).

Die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (2002/73/EG) vom 23. September 2002 finden Sie hier (PDF).

Die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (2004/113/EG) vom 13. Dezember 2004 gibt es hier.

Weitere Informationen zur Europäischen Gesetzgebung im Bereich Anti-Diskriminierung finden Sie auf der Seite der Kommission.

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