Preisgleitklauseln

Immer dann, wenn zwischen Angebotsabgabe bzw. Vertragschluss und Auslieferung der Ware eine gewisse Zeitspanne liegt, besteht die Gefahr, dass die Kostenkalkulation der Parteien sich verschiebt. Deshalb wird oftmals eine Preisanpassung vereinbart. Der Gegensatz von solchen Klauseln sind Fix- bzw. Festpreise. Typisch sind diese Preisanpassungen bei allen Verträgen mit langen Laufzeiten.

Eine Preisgleitklausel ist eine vertragliche Regelung, die dem Lieferanten erlaubt, gestiegene Kosten bspw. beim Lohn oder den Rohstoffen über Preiserhöhungen weiterzugeben. Je nach Inhalt der Regelung kann diese bei sinkenden Preisen auch dem Abnehmer zu Gute kommen. Solche Regelungen sind insbesondere dann sinnvoll, wenn die Produktion oder die Leistungerstellung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, bei stark schwankenden Einkaufspreisen oder wenn ein langfristiger Liefervertrag vereinbart wird.

Wie Sie solche Klauseln formulieren, zeigt Ihnen der hier verlinkte Beitrag.

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