Agentur für wissenschaftliche Integrität

Schlüsselakteure der österreichischen Scientific Community einigen sich auf die Konstruktion der einzurichtenden Agentur für wissenschaftliche Integrität.

In einer an der Universität für Bodenkultur abgehaltenen Gründungsversammlung wurden im Dezember 2008 die Statuten des Trägervereins für die Agentur für wissenschaftliche Integrität beschlossen. Damit ist die formale Gründung dieser neuen, unabhängigen Institution vollzogen. Die Agentur für wissenschaftliche Integrität wurde als ein Verein nach dem österreichischen Vereinsgesetz gegründet.

Gründungsmitglieder sind 12 österreichische Universitäten, die Akademie der Wissenschaften sowie der Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF), das I.S.T.-Austria und der FWF. Ordentliche Mitglieder des Trägervereins können Universitäten und Hochschulen, Forschungsförderungsorganisationen sowie andere Trägerorganisationen wissenschaftlicher Forschung sein, womit zum Ausdruck kommt, dass die Einrichtung der Agentur für wissenschaftliche Integrität dem Prinzip „Fähigkeit zur Selbstreinigung“ folgt.

Der Agentur kommt die Aufgabe zu, Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Österreich auf professionelle Weise nachzugehen und auf Grundlage der von ihr angestellten Untersuchung zu bewerten. Diese Aufgabe wird durch ein unabhängiges, mit hochkarätigen WissenschafterInnen aus dem Ausland besetztes Gremium wahrgenommen werden. Dieses Gremium ist die „Kommission für wissenschaftliche Integrität“.

Die Mitglieder der Kommission werden von der Generalversammlung des Vereins auf Vorschlag des österreichischen Wissenschaftsrats für zwei Jahre bestellt. Insgesamt wird die Kommission aus sechs Personen bestehen, die die wissenschaftlichen Hauptrichtungen (Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften, Life Sciences, Medizin, Naturwissenschaften und Technik) abdecken werden. Zusätzlich wird die Kommission über ein beratendes Mitglied mit Kompetenz im österreichischen Recht verfügen. Im Zuge der Vereinsgründung wurde eine Liste hochrangiger, ausländischer WissenschafterInnen auf Vorschlag des Wissenschaftsrates beschlossen, die zur Mitarbeit in der Kommission eingeladen werden.

Die Agentur wird über eine Geschäftsstelle verfügen, die die Kommission bei ihrer Tätigkeit unterstützen wird. Kernaufgabe der Geschäftsstelle wird es sein, die an die Kommission herangetragenen Fälle zur Entscheidung vorzubereiten.

Der Agentur für wissenschaftliche Integrität kommt die Aufgabe zu, eine neutrale und sachorientierte Plattform zu bieten, um (vermeintlichen) Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens objektiv auf den Grund gehen zu können. Betroffene Personen und Institutionen erhalten die Chance, diese neue und unabhängige Ressource zu nutzen, um eine unvoreingenommene, kompetente Auskunft zu erhalten, wie ein vorgelegter Fall eines allfälligen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu beurteilen ist. Die normative Kraft der Kommissionsarbeit soll aus der vorbehaltlosen, sachorientierten Prüfung von Verdachtsfällen resultieren und soll sie zu einer wichtigen Orientierungsgröße für wissenschaftliche Integrität in Österreich werden lassen.

Österreich hatte im Bereich der Bekämpfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens deutlich wahrnehmbare Strukturdefizite. Die nunmehr erfolgte Gründung der Agentur für wissenschaftliche Integrität soll deutliche Verbesserungen bringen. Seitens der Wissenschaftspolitik wurde der Bedeutung dieses Schrittes durch die Aufnahme in das Anfang dieser Woche präsentierte Regierungsprogramm entsprochen.

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Mag. Stefan Bernhardt, MBA
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stefan.bernhardt@fwf.ac.at

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