Archiv der Kategorie: Europäische Union

European Commission in Moscow on the eve of EU enlargement

The European Commission will visit President Vladimir Putin and the Russian government on 22-23 April in Moscow to usher in the new and reinforced relationship between the enlarged EU and Russia from 1 May. Discussions will focus on the future of the EU/Russia relationship notably the establishment of the common spaces agreed by the EU and Russia at the St. Petersburg Summit in June 2003.

President Romano Prodi, Vice-President Loyola de Palacio and Commissioners Chris Patten, Günter Verheugen, Margot Wallstrom, Philippe Busquin, Pascal Lamy and Antonio Vitorino, will hold discussions with President Putin and the Russian government in Moscow on the eve of the EU’s historic eastern enlargement, to welcome the EU’s expansion, to underline the opportunities created by the enlargement for EU/Russia relations and to confirm the shared wish of the EU and Russia to create a new Europe without dividing lines. The visit to Russia is unique in the history of the European Commission and reflects the importance of relations between Russia and the enlarged EU in the new Europe. The visit follows the adoption by the Commission of a Communication on EU relations with Russia on 9 February, which recognised the interdependence of the EU and Russia and called for the intensification of co-operation.

Discussions will primarily focus on the establishment of a series of EU/Russia common spaces, as agreed at the St. Petersburg Summit in June 2003 , and on the launch of the EU/Russia Permanent Partnership Councils, which will bring together the EU Troika of Ministers and Russia on all key matters of mutual interest. The Commission will propose that work is intensified to effectively build a common economic space (including and with specific reference to environment and energy); a common space of freedom, security and justice; a common space of co-operation in the field of external security; and a common space of research and education, including cultural aspects. The objective is to agree the principal means to create the four common spaces at the EU/Russia Summit on 21 May 2004.

In the context of work to create the common economic space, the Commission will underline the benefit of enlargement for Russia and for EU/Russia economic relations, of taking forward bilateral negotiations for Russia’s World Trade Organisation (WTO) accession. It will also recall the importance of cooperation on energy and transport issues, including the Energy Dialogue and satellite navigation (Galileo). The Commission will also call for increased cooperation on environmental matters, including an assessment of the prospects for ratification of the Kyoto protocol by Russia.

In the context of work to create the common space of freedom, security and justice, the Commission will underline the common values on which EU/Russia relations are built (democracy, rule of law, human rights). The Commission will recall the EU’s readiness to support genuine efforts to find a peaceful, lasting settlement in Chechnya. It will also flag the importance of work on Justice and Home Affairs (JHA) including implementation of the Europol-Russia agreement, the conclusion of negotiations on readmission as well as signature and ratification of outstanding border agreements with Estonia and Latvia. The Commission will also look forward to the launch of EU/Russia negotiations on visa facilitation as a first step to enhance people-to-people contacts.

In the context of work to create a common space of research and education, including culture, the Commission will call for stepped-up co-operation on science and technology, education and culture, including Russian participation in EU education exchange programmes.

Finally, in taking forward work on the common space of external security, the Commission will recall the shared responsibility of the enlarged EU and Russia for international order based on effective multilateralism, press for increased cooperation to promote stability in the EU/Russia common neighbourhood and welcome cooperation to combat new threats, including terrorism and proliferation of Weapons of Mass Destruction (WMD), for which Russia and the EU share responsibility at both global and regional levels.

Kommission fordert Pfandsysteme für Einwegverpackungen zu ändern

Die Europäische Kommission hatte Deutschland im Oktober 2003 um Auskünfte über die deutschen Pfand- und Rücknahmesysteme für bestimmte Arten von Einwegverpackungen (in der Regel Dosen und Plastikflaschen) ersucht. Nach Prüfung der Antwort der deutschen Behörden hat sie jetzt beschlossen, Deutschland formell aufzufordern, die entsprechenden Vorschriften der Verpackungsverordnung zu ändern.

Die Kommission stellt den ökologischen Nutzen der Pfanderhebung und der Rücknahme von Verpackungen zwar nicht in Frage, sie vertritt aber die Ansicht, dass die Art und Weise, in der die entsprechenden Systeme in Deutschland betrieben werden, den Handel mit verpackten Getränken aus anderen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig stark behindert und somit gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt (Artikel 28 EG-Vertrag) und gegen Artikel 7 der Richtlinie 94/62/EG (Verpackungsrichtlinie) verstößt. Importierte Getränke sind besonders stark betroffen, weil diese – in erster Linie wegen langer Lieferwege – zu ca. 95 Prozent in Einwegverpackungen angeboten werden. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer ,mit Gründen versehenen Stellungnahme‘ (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag). Wenn die deutschen Behörden binnen zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort geben, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften verweisen.

Wenn einzelstaatliche Vorschriften den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union behindern (dieser Binnenmarktgrundsatz ist in Artikel 28 EG-Vertrag verankert), wird das Recht von Unternehmen beschnitten, eine Ware in der gesamten EU zu vertreiben. Dies kann durchaus dazu führen, dass der Wettbewerb auf den einzelstaatlichen Märkten eingeschränkt wird, so dass der Verbraucher weniger Auswahl hat und unter Umständen sogar höhere Preise zahlen muss.

Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein kommentierte: „Die Kommission hat diese Angelegenheit mehrfach auf hoher Ebene mit den deutschen Behörden erörtert, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei konnten die Bedenken der Kommission nicht hinreichend ausgeräumt werden, dass das deutsche System gegen EU-Recht verstößt, welches Deutschland zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten einvernehmlich gesetzt hat. Es bleibt der Kommission somit keine Wahl. Sie muss den Fall weiterverfolgen, obwohl sie zuversichtlich bleibt, dass noch eine Lösung gefunden werden kann, die die Anrufung des Gerichtshofs überflüssig macht.“

Nach Maßgabe der deutschen Verpackungsverordnung müssen auf Mineralwasser, Bier und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen (in der Regel Dosen und Plastikflaschen) je nach Füllvolumen mindestens 0,25 ? bzw. mindestens 0,50 ? Pfand erhoben werden. Gleichzeitig sind die Vertreiber verpflichtet, gebrauchte Verpackungen zurückzunehmen, die nach Art, Form und Größe denjenigen entsprechen, die sie in ihrem Sortiment führen.

Es gibt aber bis heute noch kein funktionierendes landesweites Rücknahmesystem, das es den Verbrauchern erlauben würde, solche Einwegverpackungen bei jeder beliebigen Verkaufsstelle zurückzugeben und sich dort das bezahlte Pfand zurückerstatten zu lassen. Die Einzelhändler sind stattdessen nur verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen, die nach Art, Form und Größe mit denjenigen identisch sind, die sie selbst im Angebot haben. Die Annahme anderer Arten von Leergut dürfen sie verweigern. Auf diese Weise sind verschiedene „Insellösungen“ entstanden, weil besondere Verpackungen für bestimmte Einzelhändler entwickelt wurden, die sich nach Art, Form und Größe geringfügig von den Verpackungen anderer Einzelhändler unterscheiden. So verringern Einzelhändler ihre finanziellen Verpflichtungen, denn sie nehmen nur Verpackungen der Produkte zurück, die sie selbst verkauft haben, und erstatten auch nur dafür das Pfand.

Dies hat dazu geführt, dass es in Deutschland derzeit kein landesweites Rücknahmesystem gibt, sondern ein Mosaik unterschiedlicher Systeme, die in sich geschlossen und miteinander nicht kompatibel sind. Die beiden Rücknahmesysteme die sich landesweit durchsetzen könnten, decken derzeit nur einen sehr begrenzten Teil des einschlägigen Getränkemarktes in Deutschland ab. In der Zwischenzeit haben viele Geschäfte Produkte in Einwegverpackungen aus den Regalen genommen.

Insellösungen tragen zur Erhöhung der Produktionskosten bei und behindern die Einfuhr von Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken aus anderen Mitgliedstaaten.

Nach geltendem EU-Recht können Beschränkungen des freien Warenverkehrs aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, z. B. aus Gründen des Umweltschutzes, gerechtfertigt sein, solange sie für einheimische und importierte Produkte unterschiedslos gelten und solange sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem erstrebten Ziel stehen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt allerdings unter anderem, dass die Maßnahmen den Handel innerhalb der EU so wenig wie möglich beeinträchtigen.

Darüber hinaus verlangt die Verpackungsrichtlinie von Mitgliedstaaten, die Pfand- und Rücknahmesysteme einführen, dass sie dabei keine Hindernisse für den innergemeinschaftlichen Handel errichten. Die Erfahrungen aus anderen Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass sich Pfandsysteme einführen lassen, ohne den Handel im Binnenmarkt zu beeinträchtigen.

Nach Auffassung der Kommission führt aber die Art und Weise, in der die Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht der Verpackungsverordnung in Deutschland umgesetzt wurde, zu einer unverhältnismäßigen Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels. Darüber hinaus bezweifelt sie, dass das Umweltschutzziel mit den getroffenen Maßnahmen auf dem bestgeeigneten Weg erreicht wird.

Keines der zusätzlichen Argumente, die die deutschen Behörden im Anschluss an das Aufforderungsschreiben der Kommission vom Oktober 2003 vorgebracht haben, ist geeignet, die Bedenken der Kommission auszuräumen.

Kommentar

Die Mitteilung der Kommission überzeugt wenig. Ziel des deutschen Pfand- und Rücknahmesystems für Einwegverpackungen ist die Reduzierung von Einwegverpackungen. Eben dieses Ziel wurde mit der Verpackungsverordnung erreicht — wenn auch verbunden mit bedeutenden Änderungen der Marktanteile einzelner Produkte. Die Kommission stellt dementsprechend fest: Importierte Getränke sind besonders stark betroffen, weil diese – in erster Linie wegen der langen Lieferwege – zu ca. 95 Prozent in Einwegverpackungen angeboten werden.

Die Schwierigkeit bei der vorliegenden Argumentation liegt darin, dass man die Nutzung von Einwegverpackungen nicht ohne Benachteiligung von ausländischen Produkten reduzieren kann, wenn 95 Prozent der ausländischen Produkte in Einwegverpackungen angeboten werden. Entweder müssen die ausländischen Anbieter die Verpackung ändern oder Deutschland muss den Verkauf von ausländischen Produkten in Einwegverpackungen gestatten. Beides stellt keine zufriedendstellende Lösung dar.

Ob allein eine Umstellung des Verfahrens bzw. eine – nach Ansicht der Kommission – bessere Regelung genügt, um eine Benachteiligung zu beseitigen, ist zweifelhaft. Die Transportwege – die als einer der wesentlichen Gründe angeführt werden – lassen sich dadurch nicht verkürzen. Insoweit darf man auch nicht übersehen, dass etwa der Weg von Belgien oder den Niederlande nach Köln um einiges kürzer ist als der von Bayern nach Köln. Dass das Angebot n Köln aber hiervon wesentlich beeinflusst wird, ist nicht feststellbar.

Economic Outlook in Central and Eastern Europe, Coface April 2004

The risk index has remained stable in Central and Eastern Europe with the ratings of Russia and Poland, the region’s main economies, remaining respectively in categories B and A4.

Growth accelerated late 2003 and remained relatively strong in the first quarter this year in Central European countries, still fuelled by robust domestic demand and competitiveness gains on exports. Economic activity should strengthen this year (up 4.1% expected after gaining 3.6% in 2003) due notably to increasing demand from West Europe. On the foreign exchange market meanwhile, the zloty and forint have regained some strength after depreciating sharply until last February.

In Poland (rated A4), the growth rate reached 4.7% year-on-year in the fourth quarter last year, bringing the full year result to 3.7%. Driven mainly by exports thus far, growth should reach about 4.3% this year, buoyed by a competitive zloty and strengthening foreign demand. Although the current account deficit should stay around 2% of GDP, financing needs will grow due to a sharp increase in amortisation of the debt. The main question marks concern investment, still constrained by uncertainties surrounding the European recovery and a lagging reform programme. The size of the public sector deficit (6.5% in 2003, 7.8% expected this year) has also remained a source of concern despite adoption by parliament of phase one of a fiscal reform programme. Finally, the announcement on 26 March of the Polish prime minister’s resignation, which followed the split in his party (the Social Democratic Alliance, with a minority in the Diet), should put an end to dissension in its ranks. However, it does not eliminate the prospect of early elections before the September 2005 schedule date.

In the Czech Republic (rated A2), the economy has been recovering at a moderate pace (up 2.9% in 2003), driven largely by private consumption, itself spurred by rising real wages. The strengthening of investment, already apparent late 2003, and foreign demand should contribute to bolstering growth this year (up 3.5% expected) despite initiation of an adjustment of public sector finances.
Concurrently, an acceleration of exports will permit reducing the current account deficit slightly. Although that deficit will nonetheless remain high at 5.8% of GDP, increasing foreign direct investment inflows should facilitate covering external financing needs.

Hungary (rated A2) is practically the only Central European country that suffered a growth slowdown in 2003 (up 2.9% after up 3.5% in 2002) attributable to a certain loss of export competitiveness and a reduction in public spending. However, that situation has caused no notable deterioration of company payment behaviour. The growth dynamic nonetheless improved during the year with investments and exports strengthening and GDP rising 3.5% in the last quarter. That augurs well for 2004 with growth expected to exceed 3%. Although declining markedly, the public sector deficit nonetheless reached 5.9% of GDP last year and external accounts deteriorated. That deterioration has generated increased external financing needs and covering them will depend mainly on increased debt due to the low level of foreign investment. Although capital volatility has spurred periodic tensions in the foreign exchange market, the forint has nonetheless strengthened lately due to improved economic fundamentals and economic policy management.

Further east, in Russia (rated B), the legislative elections of December 2003 and especially the presidential election in March this year have strengthened the position of Vladimir Putin, elected to a second four-year term with over 70% of the votes cast in the first round of voting. The country has continued to enjoy real political stability with its financial situation improving rapidly. Maintenance of current account surpluses for the fourth consecutive year and robust growth (7.3% in 2003) ? underpinned by robust domestic demand ? will constitute favourable elements in the macroeconomic framework. Official statistics reflect marked improvement in company payment behaviour in domestic trading. The stock of payment defaults in relation to GDP declined from 50% in 1998 to 14% in 2003.
Economic growth has nonetheless remained shaky with the economy increasingly dependent on raw material sectors, which tends to make the growth rate highly vulnerable to barrel-price fluctuations. The economy has benefited from exogenous factors (high oil prices and the strong euro), which may not be durable. The business climate has remained uncertain. The legal action against the Yukos Company and its management could deter foreign investment projects (FDI inflows have remained very limited) and reflects the continuing discord between clans. Implementation of reforms has remained problematical. Companies have resumed taking on heavy debt in international capital markets. Moreover, the banking system has remained very shaky due to the increasingly slow pace of reforms.

Europäische Krankenversicherungskarte

Am 1. Juni 2004 wird die europäische Krankenversicherungskarte in Verkehr gebracht. Mit der Karte sollen die Verfahren für den Zugang zu den Gesundheitssystemen der anderen Mitgliedstaaten vereinfacht werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Mitgliedstaaten werden die Karte einführen?
Die europäische Krankenversicherungskarte wird in allen Mitgliedstaaten eingeführt. Auf Antrag können die Länder, die dies wünschen – insbesondere Länder ohne eigene nationale Krankenversicherungskarte -, eine Übergangsphase bis Ende 2005 zwischenschalten. Bis Ende 2005 werden alle Mitgliedstaaten die Karte verwenden. Nach derzeitigen Angaben wollen Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Deutschland, Griechenland, Irland, Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen, Estland und Slowenien die Karte ab dem 1. Juni einführen, wenn auch zum Teil erst schrittweise, so dass nicht jeder Bürger schon am 1. Juni 2004 eine Karte haben wird.

Wozu wird die Karte benutzt?
Ab dem 1. Juni 2004 wird die Karte die Papiervordrucke ersetzen, die für den Zugang zu medizinischen Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten bestimmt sind.

Derzeit muss für jeden Aufenthalt ein neuer Vordruck beantragt werden. In einigen Ländern muss der Vordruck den nationalen Stellen vorgelegt werden, bevor eine Behandlung genehmigt wird.

Mit der Krankenversicherungskarte wird es nicht mehr erforderlich ist sein, bei jeder Auslandsreise alle Vordrucke auszufüllen, und die bürokratischen Verfahren werden stark verkürzt und vereinfacht. Auf Vorlage der Karte kann die Behandlung erfolgen. Über die Gültigkeitsdauer der Karte entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten.

Wenn sich z. B. ein britischer Urlauber in Frankreich ein Bein bricht, kann er auf Vorlage der Krankenversicherungskarte behandelt werden.

Welche Veränderungen bedeutet die Karte für das System der Koordinierung der sozialen Sicherheit?
Das System bleibt unverändert; der Mitgliedstaat, in dem die Behandlung erfolgte, erhält eine Kostenerstattung von dem heimischen Sozialversicherungsträger der betroffenen Person. Es wurden jedoch einige Änderungen zur Vereinfachung der bestehenden Ansprüche eingeführt, nach denen alle Bürger bestimmte Rechte auf den Zugang zu medizinisch notwendiger Versorgung haben.

Der Vorteil der Karte besteht darin, dass die Kostenerstattung beschleunigt wird, weil Probleme durch unvollständige oder unleserliche Vordrucke vermieden und Verwaltungskosten gesenkt werden.

Wie bekomme ich eine europäische Krankenversicherungskarte?
Wenn Ihr Mitgliedstaat zu denen gehört, die die Karte ab dem 1. Juni 2004 einführen, müssen Sie sich an Ihren nationalen Sozialversicherungsträger oder dessen örtliche Niederlassung wenden, wo Sie erfahren, welche Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Ausgabe der Karte vorgesehen sind.

Kann ich die Karte verwenden, um mich eigens für eine Behandlung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben?
Die Karte gilt nur für unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung, wie bei einem gebrochenen Bein, einem kranken Zahn, einem Virus, oder für fortlaufende Versorgung bei schweren chronischen Erkrankungen wie Diabetes. Sie gilt nicht für Personen, die sich aus bestimmten Gründen für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat entscheiden. Eine solche Behandlung kann nur nach Zustimmung des Versicherungsträgers des Betroffenen oder der nationalen Stellen für die soziale Sicherheit erfolgen.

Wer hat Anspruch auf eine Karte?
Jeder, der bei einem sozialen Sicherungssystem eines Mitgliedstaats versichert ist und Anspruch auf Behandlung in diesem Mitgliedstaat hat, kommt in den Genuss der Bestimmungen über die Koordinierung der sozialen Sicherheit und hat somit Anspruch auf die europäische Krankenversicherungskarte.

Wird der Anwendungsbereich erweitert?
Langfristig soll die Karte mit einem elektronischen Chip versehen werden, der den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten beträchtlich erleichtert und das Risiko von Irrtümern, Betrug und Missbrauch verringert. Für diese kommenden Phasen gibt es keinen festen Zeitplan; dieser richtet sich nach der Auswertung der ersten Ausgabe der Karte und der Entwicklung technischer Systeme, die den Informationsaustausch ermöglichen, ohne dabei die Strukturen der nationalen Systeme zu verändern.

Können die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit ihre eigenen Krankenversicherungskarten beibehalten?
Einige Mitgliedstaaten haben bereits nationale Krankenversicherungskarten und können nun entweder die Elemente der europäischen Krankenversicherungskarte in ihre nationale Karte einbauen oder aber getrennte europäische Karten herausgeben.

Wird die Karte persönliche Daten des Patienten enthalten?
Die Karte soll den Zugang vereinfachen und die Kostenerstattung beschleunigen, sie dient nicht zur Weitergabe von Informationen über den Gesundheitszustand, die allgemeine Verfassung oder Behandlungen. Persönliche Daten zum Karteninhaber z. B. Blutgruppe oder Krankenakten – werden nur aufgenommen, wenn die europäische Krankenversicherungskarte als eine Seite einer nationalen Karte ausgestellt wird und die nationale Karte bereits derartige Angaben enthält.

Nicht alle Mitgliedstaaten geben nationale Karten heraus und nur wenige dieser Mitgliedstaaten tragen persönliche Gesundheitsdaten in die Karten ein.

Wird die Karte für alle Mitgliedstaaten gleich aussehen?
Alle Mitgliedstaaten werden ein gemeinsames Muster mit einem charakteristischen europäischen Symbol verwenden. So soll sichergestellt werden, dass die Karte von allen Beteiligten im Gesundheitssystem anerkannt wird, unabhängig vom Aufenthaltsort des Karteninhabers. Die obligatorischen Informationen gehen nicht über das notwendige Mindestmaß hinaus und die Aufmachung dieser Angaben wird genormt, damit die Karte durch übereinstimmende Felder für die Benutzer unabhängig von deren Sprache lesbar wird.

Schengen-Visa und die neuen Mitgliedstaaten

Für die Unionsbürger gilt das in Art. 18 Abs. 1 EG-Vertrag festgeschrieben Recht, sich im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Visabestimmungen betreffen Bürger, die nicht aus den Mitgliedstaaten stammen.

Die meisten EU-Staaten erteilen zwei Arten von Visa: Das Schengen-Visum und das nationale Visum. Sie unterscheiden sich durch die Gültigkeitsdauer und den Gültigkeitsbereich. Einige neuen Mitgliedstaaten haben bislang Schengen-Visa anerkannt. Was ändert sich durch den Beitritt?

Das Schengen-Abkommen regelt die Freizügigkeit innerhalb der EU-Staaten (und Island und Norwegen), die dem Abkommen beigetreten sind. Dementsprechend berechtigt das Schengen-Visum zum freien Reiseverkehr im Hoheitsgebiet aller Schengen-Staa­ten. Das sind:

  • Belgien,
  • Dänemark,
  • Deutschland,
  • Finnland,
  • Frankreich,
  • Griechenland,
  • Island,
  • Italien,
  • Luxemburg,
  • Niederlande,
  • Norwegen,
  • Österreich,
  • Portugal,
  • Schweden
  • und

  • Spanien.

Das Schengen-Visa wird für den zweckgebundenen Aufenthalt (bspw. geschäftlich, Tourismus) von bis zu 90 Tagen im Halbjahr ausgestellt und berechtigt entweder zu einer oder zu mehreren Einreisen.

Für Aufenthalte, die nicht in dem Anwendungsbereich des Schengener Übereinkommens fallen, sind hingegen nationale Visa erforderlich. Die Erteilung dieser Visa richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des jeweiligen Landes, das das Visum ausstellt.

Anerkennung der Schengen-Visa und Aufenthaltstitel sowie der langfristigen Visa der Mitgliedstaaten durch die neuen Mitgliedstaaten

Gegenwärtig erkennen einige der neuen Mitgliedstaaten die von den Schengen-Ländern sowie von den nicht an Schengen beteiligten Mitgliedstaaten ausgestellten Visa und Aufenthaltstitel als ihren nationalen Visa gleichwertig an. Mit einigen Drittländern wurden darüber bilaterale Abkommen geschlossen.

Einige neue Mitgliedstaaten haben die Bitte geäußert, die von den Schengen-Staaten erteilten Visa und Aufenthaltstitel anerkennen zu düfen, um die Konsulate der neuen Mitgliedstaaten zu entlasten.

Diese neuen Mitgliedstaaten wünschen eine baldige rechtliche Lösung, damit sie diese Praxis zwischen dem 1. Mai 2004 und dem Zeitpunkt der Aufhebung der Außengrenzkontrollen beibehalten können.

Für die neuen Mitgliedstaaten ergeben sich nämlich durch den EU-Beitritt ab dem 1. Mai 2004 die nachstehenden rechtlichen Folgen:

  • Die neuen Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ab dem 1. Mai 2004 Angehörige der in Anhang I der Visa-Verordnung Nr. 539/2001 genannten Drittländer der Visumpflicht zu unterwerfen;
  • die neuen Mitgliedstaaten werden sich nicht ab dem 1. Mai 2004, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Rat die Aufhebung der Außengrenzkontrollen beschließt, umfassend am Schengen-Raum (u. a. Anwendung der Schengen-Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung der Visa und Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Aufenthaltstitels und eines Visums) beteiligen.

Bis dahin müssen die neuen Mitgliedstaaten diesen Personen, auch wenn sie im Besitz eines Schengen-Visums oder Schengen-Aufenthaltstitels sind, nationale Visa erteilen.

Anerkennung der von der Schweiz erteilten Aufenthaltstitel durch die alten und die neuen Mitgliedstaaten

Nach dem gemeinschaftlichen Besitzbestand können Büger der in Anhang I der Visa-Verordnung Nr. 539/2001 (Liste der visumpflichtigen Länder) aufgeführten Länder und Personen, denen ein Drittland einen Aufenthaltstitel erteilt hat, nicht von der Visumpflicht befreit werden. Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit des von der Schweiz erteilten Aufenthaltstitels und des Schengen-Visums müsste demnach das Gemeinschaftsrecht geändert werden.

Die Schweiz befreit Personen, denen ein Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt hat, einseitig von der Visumpflicht. Die von den neuen Mitgliedstaaten erteilten Aufenthaltstitel fallen nicht unter die geltende Schweizer Regelung.

Einige Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Österreich) beklagen die Überlastung ihrer Konsulate in der Schweiz vor allem während der Sommerferien. Wie die Konsulate feststellen, nimmt die Erteilung von Visa an Personen, die aufgrund ihrer Rechtsstellung in der Schweiz kaum eine Gefahr in punkto illegale Einwanderung oder öffentliche Sicherheit darstellen dürften, beträchtliche Ressourcen in Anspruch. Auch einige neue Mitgliedstaaten (Slowenien, Ungarn) haben auf dieses Problem hingewiesen.

Eine pragmatische Lösung des Problems (Erteilung von Transitvisa mit langer Gültigkeit und für die mehrmalige Einreise), die von der Gruppe „Visa“ erarbeitet worden war, hat sich nicht bewährt. Die Zahl der Visumsanträge verringerte sich nur geringfügig.

Das Problem der Anerkennung der von der Schweiz ausgestellten Aufenthaltstitel würde sich nicht stellen, wenn die Schweiz am Schengen-Besitzstand beteiligt wäre.

Europa wird jünger — aber nur durch die Osterweiterung

Mit dem Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten wird aus der EU15 die EU25. Die EU wird eine um fast 20 % größere Bevölkerung haben.

Insgesamt wird sich der Altersdurchschnitt
geringfügig verringern. Allerdings ist bereits jetzt erkennbar, dass die wirtschaftlich
am weitest entwickelten Mitgliedstaaten Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn bereits einen im EU-Vergleich
unterdurchschnittlichen Anteil an Bürgern unter 15 Jahren haben.

Es ist also keineswegs abzusehen, dass die EU sich in Zukunft demografisch verjüngen wird. Der Vergleich mit den Vereinigten Staaten zeigt, dass diese im Schnitt um einiges Jünger sind als die alte und die neue Union.

Gesamtbevölkerung am
1. 1. 2004 (Millionen)
Altersstruktur der Bevölkerung 2002
% < 15jährige % 15-64jährige % > 65jährige
EU25 454,9 16,8* 67,2* 16,0*
EU15 380,8 16,6 * 66,8 * 16,6 *
Tschechische Republik 10,2 15,9 70,3 13,8
Estland 1,3 17,7** 67,0** 15,2**
Zypern 0,7 21,5 66,8 11,7
Lettland 2,3 16,6 67,8 15,5
Litauen 3,4 19,0 66,8 14,2
Ungarn 10,1 16,3 68,4 15,3
Malta 0,4 19,2 68,2 12,6
Polen 38,2 18,2 69,3 12,5
Slowenien 2,0 15,4 70,1 14,5
Slowakei 5,4 18,6 69,9 11,5
USA 291,4 21,4 66,2 12,4
* geschätzt ** 2001

Beitrittsländer und Entwicklungshilfe (Konsens von Monterrey)

Die Europäische Union ist insgesamt für mehr als 50 % der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe verantwortlich. Sämtliche Beitrittsländer haben den gemeinschaftlichen Besitzstand auch im Bereich der Entwicklungspolitik übernommen. Daher haben diese in dieser Hinsicht die von der EU übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Hintergrund

Der Konsens von Monterrey wurde auf der Internationalen Konferenz über die Finanzierung der Entwicklung (Financing for Development FfD), die vom 18.-22. März 2002 in Mexiko stattfand, angenommen. An dieser Konferenz über zentrale Finanz- und Entwicklungsfragen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen nahmen 50 Staats- und Regierungschefs, mehr als 200 Minister sowie führende Persönlichkeiten der privaten Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und aller wichtigen zwischenstaatlichen Finanz-, Handels-, Wirtschafts- und Währungsorganisationen teil.

Es war der erste globale Meinungsaustausch zwischen Regierungen, der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und Institutionen über globale Wirtschaftsfragen, und im Konsens von Monterrey sind entwickelte Länder sowie Entwicklungs- und Transformationsländer eine Reihe entscheidender Verpflichtungen eingegangen, „um sich den Herausforderungen der Finanzierung der Entwicklung weltweit, insbesondere in
Entwicklungsländern, zu stellen
.“ Im Dezember 2002 leitete die Generalversammlung der Vereinten Nationen, wie im Konsens vorgesehen, einen detaillierten zwischenstaatlichen Folgeprozess ein, um die internationale Diskussion von Strategien zur Finanzierung der Entwicklung weiter voranzutreiben und die praktische Umsetzung der Diskussionsergebnisse zu verfolgen.

Die Europäische Union, die insgesamt für mehr als 50 % der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) verantwortlich zeichnet, ist ein zentraler Partner bei der Entwicklungsfinanzierung. Sie legte ihren Beitrag dazu in acht ausdrücklichen Verpflichtungen fest, die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Barcelona am 14. März 2002 angenommen wurden. Um bei der Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele weitere Fortschritte zu erreichen, ist es unabdingbar, diesen Verpflichtungen nachzukommen und die globalen Herausforderungen anzunehmen. Auf der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona machte die EU folgende Zusagen:

  • Überprüfung der Mittel und des Zeitrahmens jedes EU-Mitgliedstaats, um den UN-Zielwert von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zu erreichen, mit einem Zwischenziel von 0,39 % bis 2006; bis dahin sollten die Mitgliedstaaten einzeln das Ziel von / mindestens 0,33 % des Bruttonationaleinkommens erfüllen. Der Prognose zufolge wird die EU diese Zielvorgabe sogar übertreffen und bis zum Jahr 2006 0,42 % ihres Bruttonationaleinkommens, d. h. schätzungsweise 38,5 Mrd. EUR, für öffentliche Entwicklungshilfe bereitstellen.
  • Verbesserte Wirksamkeit der Hilfe durch verstärkte Koordination und Harmonisierung sowie Ergreifung konkreter Schritte zu diesem Zweck vor 2004. Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass trotz der ganz offensichtlich durch eine engere Zusammenarbeit erreichbaren Effizienzsteigerung und trotz der zahlreichen Zusagen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, bislang nur wenig konkrete Schritte unternommen wurden. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Mitteilung auf Vorschlägen zu weiteren konkreten Maßnahmen in diesem Bereich, wie zum Beispiel eine bessere Abstimmung zwischen den EU-Gebern auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik, die zur Ausgestaltung der von den einzelnen Mitgliedstaaten geleisteten Hilfe und des gemeinsamen Standpunkts der EU in der internationalen Debatte beitragen sollte, eine verstärkte Koordination der mehrjährigen Programmierung und der Analysen, sowie die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Verfahren zur Umsetzung der Hilfe, was in Form einer
    Richtlinie geschehen könnte. Darüber hinaus wird die Einführung lokaler Aktionspläne der EU zur Koordinierung und Harmonisierung in allen Partnerländern vorgeschlagen, mit denen zwei oder mehr EU-Geber ein Kooperationsprogramm durchführen.
  • Ergreifung von Maßnahmen zur Aufhebung der Bindung der Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC). Die Hälfte der Mitgliedstaaten hat die Bindung ihrer Entwicklungshilfe vollständig aufgehoben (Belgien, Irland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich). Ein erheblicher Teil der österreichischen und deutschen Hilfe ist ebenfalls nicht mehr gebunden. Die Kommission wird in Kürze einen Vorschlag zur vollständigen Aufhebung der Bindung der Gemeinschaftshilfe vorlegen.
  • Ausbau der handelsbezogenen Hilfe. In diesem Zusammenhang hatten die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten umfangreiche Maßnahmen eingeleitet. Dem Monitoring-Bericht zufolge bestehen allerdings aufgrund mangelnder Koordination, was Doppelarbeit und eine insgesamt nur geringe Komplementarität zur Folge habe, schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit dieser zusätzlichen Maßnahmen.
  • Unterstützung bei der Ermittlung wichtiger globaler Kollektivgüter (als globale Kollektivg üter werden Güter bezeichnet, die für die Gesellschaft als Ganzes von Nutzen sind und auf die alle Menschen in gleicher Weise Anspruch haben, wie etwa die Bekämpfung von Krankheiten oder saubere Luft. Sie lassen sich grob gesprochen in fünf Hauptkategorien unterteilen: Umwelt, Gesundheit, Wissen, Frieden und Sicherheit. Eine weitere Dimension der globalen Kollektivg üter liegt in ihrer langfristigen Bedeutung: was heute umgesetzt wird, kann künftigen Generationen nutzen.). Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung riefen Frankreich und Schweden eine informelle internationale Task Force für globale Kollektivgüter ins Leben. Diese wird voraussichtlich bis Jahresende einen Bericht über die von ihr erzielten Fortschritte vorlegen.
  • Weitere Suche nach innovativen Finanzierungsmöglichkeiten. Acht Länder (darunter sowohl Mitgliedstaaten als auch Beitrittsländer) haben mitgeteilt, dass sie 2003 nach innovativen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht haben und dies auch im laufenden Jahr vorantreiben werden. Die wichtigsten derzeit von Mitgliedstaaten untersuchten Initiativen stehen im Zusammenhang mit internationalen Abgaben, „de-tax“ (steuerliche Absetzbarkeit privater Spenden an Nichtregierungsorganisationen, die in der Entwicklungshilfe tätig sind), staatlichen/privaten Partnerschaften und der Gründung einer internationalen Finanzierungseinrichtung für öffentliche Entwicklungshilfe.
  • Unterstützung von Reformen der internationalen Finanzsysteme und Stärkung der Stimme der Entwicklungsländer in internationalen wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen. Hier sind zwei Punkte zu beachten: Zunächst müssen kurzfristig Kapazitäten aufgebaut werden, um die Möglichkeiten der Entwicklungsländer zur Teilnahme an der Entscheidungsfindung auf Länderebene und auf institutioneller Ebene zu verbessern. Des Weiteren ist eine Ónderung der Abstimmungsverfahren in den Gremien erforderlich, was zwangsläufig längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Einige Mitgliedstaaten stellen den Nutzen einer Diskussion über diesen zweiten Punkt in Frage.
  • Fortsetzung der Bemühungen um die Wiederherstellung einer tragbaren Schuldensituation im Rahmen der verbesserten Initiative für die hoch verschuldeten armen Länder (HIPC). Alle derzeitigen Mitgliedstaaten der Union hatten die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um bereits bis spätestens Mai 2003 ihre Teilnahme an der HIPC-Initiative sicherzustellen. Auch drei Beitrittsländer haben eine Beitrag zur Initiative geleistet. Mehrere Mitgliedstaaten sind bereit, eine Beteiligung an der „Auffüllung“ des HIPC Trust Fund unter der Voraussetzung zu prüfen, dass eine gerechte Lastenverteilung gewährleistet wird.

Sämtliche Beitrittsländer sind auf dem Weg, Geber zu werden, und haben den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Entwicklungspolitik, einschließlich der Verpflichtungen von Barcelona, übernommen. Daher wird zum ersten Mal auch der Beitrag der Beitrittsländer zur Erfüllung der Verpflichtungen von Barcelona im Monitoring-Bericht erfasst. Aus den verfügbaren Daten geht hervor, dass die Beitrittsländer im Jahr 2002 0,03 % ihres gemeinsamen Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe aufgebracht haben und diesen Wert bis zum Jahr 2006 auf 0,11 % steigern könnten.


Weitere Informationen finden Sie unter

http://europa.eu.int/c omm/development/index_en.htm