Schlagwort-Archive: Bulgarien

Kommission befürwortet den EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens

Die Kommission hat ihren Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens angenommen. Die Kommission ist der Auffassung, dass beide Länder in der Lage sind, ihre aus der Mitgliedschaft in der EU resultierenden Rechte und Pflichten ab dem 1. Januar 2007 wahrzunehmen. Um die wenigen Bereiche zu fördern, in denen weitere Fortschritte vonnöten sind, schlägt die Kommission umfangreiche Begleitmaßnahmen vor.

Im Mai 2006 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Bulgarien und Rumänien bis zum 1. Januar 2007 für den EU-Beitritt bereit sein würden, sofern sie bis dahin eine Reihe offener Probleme gelöst hätten. Beide Länder haben seitdem weitreichende Anstrengungen unternommen und viele Herausforderungen bewältigt. Dadurch ist eine ausreichende Anpassung beider Länder an bestehende Normen und Verfahrensweisen innerhalb der Europäischen Union erreicht worden. Der Bericht der Kommission zeigt für eine geringe Zahl von Bereichen offene Probleme auf und weist nach, dass der EU ausreichende Instrumente zur Verfügung stehen, um die Interessen der Union und ihrer Bürger zu schützen.

José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, erläuterte die Entscheidung: »Ich beglückwünsche die Menschen und die Regierungen Bulgariens und Rumäniens zu dieser historischen Errungenschaft. Unsere objektive Bewertung kommt zu dem Schluss, dass der Beitritt dieser beiden Länder mit den Begleitmaßnahmen und zum geplanten Zeitpunkt eine Chance für den Abschluss der fünften Erweiterungsrunde ist. Diese Erweiterung hat den Frieden gefestigt und den Wohlstand in Europa gestärkt. Es ist die richtige Entscheidung für Bulgarien und Rumänien und es ist die richtige Entscheidung für Europa.«

Beide Länder sind in der Tat seit Mai 2006 etwa die Hälfte der Bereiche erfolgreich angegangen, die als verbesserungswürdig herausgestellt worden waren. Angesichts der derzeitigen Dynamik kann vernünftigerweise erwartet werden, dass die überwiegende Mehrheit der verbleibenden Probleme in den kommenden Monaten gelöst werden wird. Um mögliche Risiken auszuschließen, hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen erlassen, um den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu begleiten. Die Kommission wird ein Verfahren für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte in den Bereichen Justizreform sowie Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität einrichten. Zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft ist heute eine gesonderte Verordnung über die Agrarausgaben angenommen worden. Das EU-Recht sieht ferner umfangreiche Maßnahmen vor, um Gefahren in Bereichen wie der Lebensmittelsicherheit zu begegnen.

Der für Erweiterung zuständige Kommissar Olli Rehn erklärte: »Unser Ansatz ist fair, aber auch rigoros. Er ist fair, weil wir die erreichten Fortschritte anerkennen und würdigen. Er ist rigoros, weil wir im Interesse Rumäniens und Bulgariens und im Interesse der EU als Ganzes einen notwendigen Mechanismus schaffen, der beide Länder bei ihren Reformbestrebungen unterstützen wird.«

Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens am 1. Januar 2007 muss noch in vier EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Er beschließt die fünfte historische EU-Beitrittsrunde und lässt die Zahl der Unionsbürger durch den Beitritt von 30 Mio. Menschen in Bulgarien und Rumänien auf fast eine halbe Milliarde Menschen anwachsen.

Begleitmaßnahmen für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens

Bulgarien und Rumänien haben in den fünfzehn Jahren ihrer EU-Beitrittsvorbereitungen einen Reformprozess durchlaufen und bemerkenswerte Veränderungen erreicht. Der Beitritt beider Länder wird das Funktionieren der EU nicht beeinträchtigen. Dennoch sind in einigen Bereichen weitere Fortschritte notwendig, die in den bis zum Beitritt verbleibenden Monaten und darüber hinaus erreicht werden müssen.

Die Kommission wird zum Zeitpunkt des Beitritts erforderlichenfalls Begleitmaßnahmen ergreifen, um weiterhin bestehenden Mängeln vorbeugen oder Abhilfe zu schaffen und so den reibungslosen Beitritt beider Länder sicherzustellen. Diese Maßnahmen umfassen Schutzmaßnahmen, Übergangsbestimmungen, Korrekturen bei EU-Mitteln sowie ein Verfahren der Zusammenarbeit und Kontrolle in den Bereichen Justizwesen und Korruptionsbekämpfung.

Diese Maßnahmen ergänzen die Rechtsinstrumente, die der Kommission zur Verfügung stehen, um ihre Aufgaben als Hüterin der Verträge wahrzunehmen und die ordnungsgemäße Anwendung der EU-Politik in allen Mitgliedstaaten durchzusetzen. Dazu gehören Vertragsverletzungsverfahren, wettbewerbspolitische Maßnahmen und die üblichen Bestimmungen für die Verwaltung der EU-Fonds sowie Monitoringmechanismen in den Bereichen Binnenmarkt, Justizwesen, Freiheit und Sicherheit.

Sofern erforderlich, wird die Kommission diese Instrumente in vollem Umfang einsetzen, um einen reibungslosen Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu gewährleisten.

Welche Bedeutung haben die Schutzklauseln?

Es handelt sich um Schutzmaßnahmen, die als letztes Mittel eingesetzt werden, um bestimmten Problemen oder Bedrohungen des Funktionierens der Union vorzubeugen oder Abhilfe zu schaffen. Die Verhältnismäßigkeit jeglicher Maßnahme, die als Reaktion auf einen Mangel ergriffen wird, muss gewahrt werden.

Das für alle Mitgliedstaaten geltende EU-Recht sieht für unterschiedliche Bereiche der EU-Politik verschiedene Schutzmaßnahmen vor.

Darüber hinaus enthält der Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien weitere Schutzbestimmungen, um mögliche, mit dem Beitritt verbundene Schwierigkeiten abzufedern. Die folgenden drei Schutzmaßnahmen können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren nach dem Beitritt angewendet werden:

  • allgemeine wirtschaftliche Schutzmaßnahmen (Artikel 36)
  • Schutzmaßnahmen bei einer Beeinträchtigung der Funktion des Binnenmarkts (Artikel 37)
  • Schutzklauseln im Bereich Justiz und Inneres (Artikel 38)

Diese Mechanismen sind mit den Schutzklauseln des Beitrittsvertrags identisch, der mit den am 1. Mai 2004 beigetretenen Ländern geschlossen wurde.

Was sind allgemeine wirtschaftliche Schutzmaßnahmen?

Allgemeine wirtschaftliche Schutzmaßnahmen sind normale handelspolitische Maßnahmen. Mit ihrer Hilfe sollen durch den Beitritt verursachte Anpassungsschwierigkeiten überwunden werden, die sich in Wirtschaftszweigen oder in bestimmten Gebieten der alten oder neuen Mitgliedstaaten bemerkbar machen. Die (neuen und alten) Mitgliedstaaten können für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Beitritt Schutzmaßnahmen beantragen, um wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen. Die Entscheidung über die Anwendung derartiger Maßnahmen obliegt der Europäischen Kommission, wobei die Maßnahmen erst nach dem Beitritt anwendbar sind und keine Grenzkontrollen mit sich bringen dürfen.

Was beinhaltet die Klausel zum Schutz des Binnenmarkts?

Wenn Bulgarien oder Rumänien ihre Rechtsbestimmungen über den Binnenmarkt nicht umsetzen und Tätigkeiten mit grenzüberschreitender Wirkung betroffen sind und dadurch eine ernste Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts hervorgerufen wird, kann die Kommission geeignete Schutzmaßnahmen erlassen. Die Maßnahmen werden auf eigene Initiative der Kommission oder auf Antrag eines Mitgliedstaats erlassen.

Die Maßnahmen können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren nach dem Beitritt beschlossen werden, sind aber auch darüber hinaus anwendbar, wenn die Situation dies weiterhin erfordert. Aufgrund von einschlägigen Fortschritten kann die Europäische Kommission diese Maßnahmen in geeigneter Weise anpassen, die Dauer ihrer Anwendung verkürzen oder die Maßnahmen aufheben. Die Maßnahmen können bereits vor dem Beitritt beschlossen werden, treten aber frühestens zum Zeitpunkt des Beitritts in Kraft.

Die Maßnahmen zum Schutz des Binnenmarkts erstrecken sich auf die vier Grundfreiheiten und weitere sektorbezogene Politiken wie Wettbewerb, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Landwirtschaft sowie Verbraucher- und Gesundheitsschutz (z. B. Lebensmittelsicherheit).

Die Kommission trifft ihre Entscheidungen über notwendige Maßnahmen nach Einzelfallprüfung. Die Maßnahmen dürfen das Funktionieren des Binnenmarkts oder die Tätigkeiten mit grenzüberschreitender Wirkung in einem bestimmten Wirtschaftszweig nur so weit wie unbedingt erforderlich einschränken. Vorrangig sind Maßnahmen zu wählen, die das Funktionieren des Binnenmarkts am wenigsten stören und gegebenenfalls sind bestehende sektorale Schutzmaßnahmen des EU-Rechts anzuwenden. Die Schutzklausel für den Binnenmarkt ist ausschließlich auf Bulgarien und Rumänien anwendbar, aber nicht auf die anderen Mitgliedstaaten.

Was beinhaltet die Schutzklausel im Bereich Justiz und Inneres?

Wenn unmittelbar oder ernsthaft die Gefahr besteht, dass es bei der Umsetzung oder Durchführung der EU-Vorschriften über die gegenseitige Anerkennung in strafrechtlichen und in zivilrechtlichen Angelegenheiten durch Bulgarien oder Rumänien zu schwerwiegenden Verstößen kommt, kann die Kommission nach Konsultation der Mitgliedstaaten auf Schutzmaßnahmen zurückgreifen. Die Maßnahmen werden auf eigene Initiative der Kommission oder auf Antrag eines Mitgliedstaats erlassen.

Die Maßnahmen können bis zu drei Jahre nach dem Beitritt beschlossen werden, sind aber auch darüber hinaus anwendbar, wenn die Situation dies weiterhin erfordert. Die Maßnahmen können bereits vor dem Beitritt beschlossen werden, treten aber frühestens zum Zeitpunkt des Beitritts in Kraft.

Schutzmaßnahmen im Bereich Justiz und Inneres sind eng mit der Funktionsfähigkeit des Justizsystems verknüpft. In folgenden Bereichen können Schutzmaßnahmen u.a. angewandt werden: Insolvenzverfahren, Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, unbestrittene Forderungen und der europäische Haftbefehl.

Im konkreten Fall kann die Kommission vorübergehend kann spezifische Rechte, Bulgariens und Rumäniens aufheben, die sich aus dem EU-Besitzstand ergeben. Sie kann z.B. den derzeitigen Mitgliedstaaten die Verweigerung der automatischen Anerkennung und Durchsetzung bestimmter in Rumänien bzw. Bulgarien ergangener zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Entscheidungen bzw. Haftbefehle gestatten.

Was sind Übergangsmaßnahmen?

Die Kommission kann bis zu drei Jahre nach dem Beitritt, die Ausfuhr bulgarischer oder rumänischer Erzeugnisse in die übrigen Mitgliedstaaten verbieten, wenn diese Erzeugnisse nicht mit dem Veterinär- und Pflanzenschutzrecht sowie dem Lebensmittelsicherheitsrecht in Einklang stehen.

Konkret heißt das, dass die Ausfuhr von lebenden Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen aus Rumänien und Bulgarien in die übrigen EU-Mitgliedstaaten bis zur Ausrottung der klassischen Schweinepest verboten ist. So kann die Lebensmittelsicherheit in der EU durch die Möglichkeit gewahrt werden, den Verkauf unsicherer Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt zu unterbinden. Die Kommission kann auch weitere Unternehmen der Agrarindustrie auf die Liste der Unternehmen setzen lassen, denen der Verkauf ihrer Erzeugnisse in andere Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von drei Jahren verboten ist, Diese Unternehmen, dürfen nur den inländischen Markt beliefern, weil sie die EU-Anforderungen noch nicht erfüllen. Nach Ablauf der Frist müssen diese Unternehmen entweder entsprechend modernisiert worden sein oder ihre Produktion einstellen.

Darüber hinaus gibt es Übergangsmaßnahmen, die in den Beitrittsverhandlungen vereinbart und im Beitrittsvertrag festgelegt wurden. Sie betreffen spezifische Bereiche, in denen Bulgarien und Rumänien oder die derzeitigen Mitgliedstaaten während eines bestimmten Zeitraums nach dem Beitritt von den EU-Vorschriften und -Standards abweichen dürfen. Dazu gehören u.a. die Freizügigkeit, der Erwerb von Grundstücken, der Straßenverkehr und einige Aspekte der EU-Vorschriften und Standards im Umwelt- und Agrarbereich.

Was sind Finanzkorrekturen bei EU-Mitteln?

Nach dem Beitritt werden Bulgarien und Rumänien EU-Mittel in erheblicher Höhe bekommen, vorwiegend aus den Struktur- und Agrarfonds. Die Kommission wird die ordnungsgemäße Verwaltung dieser Mittel gewährleisten. Jede missbräuchliche Verwendung von EU-Mitteln berechtigt die Kommission Finanzkorrekturen vorzunehmen, z.B. in Form von verzögerten Auszahlungen, einer Verringerung künftiger oder Wiedereinziehung bereits erfolgter Zahlungen.

Bei den Strukturfonds sind laut Besitzstand vier Arten von Kontrollen vorgesehen, die Finanzkorrekturen nach sich ziehen können. Erstens müssen alle Mitgliedstaaten der Kommission operationelle Programme zur Genehmigung vorlegen, bevor Zahlungen erfolgen. Zweitens erfolgen keine Zwischenzahlungen, wenn Bulgarien oder Rumänien keine geeigneten Behörden für die Verwaltung, Zertifizierung und die Überprüfung eingerichtet haben. Drittens kann die entsprechende Mittelauszahlung für die Programme unterbrochen, ausgesetzt oder aufgehoben werden, wenn die Kommission Unregelmäßigkeiten oder betrügerische Praktiken bzw. Korruption vermutet oder aufdeckt. Schließlich können im Falle von Unregelmäßigkeiten, die bei Ex-Post-Kontrollen festgestellt werden, Finanzkorrekturen vorgenommen werden.

Für die Agrarfonds müssen die Mitgliedstaaten akkreditierte, effiziente Zahlstellen einrichten, um eine vernünftige Verwaltung und Kontrolle der Agrarausgaben sicherzustellen. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die Direktzahlungen an Landwirte und Teile der Ausgaben für die ländliche Entwicklung einzurichten, um beispielsweise betrügerische Praktiken und unrechtmäßige Zahlungen zu verhindern. Wenn die Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, solche Kontrollsysteme zu betreiben, entscheidet die Kommission nachträglich im Rahmen der jährlichen Finanzkontrollen über mögliche Finanzkorrekturen. Gelangt die Kommission am Ende zu dem Schluss, dass die Mittel nicht vorschriftsmäßig verwendet wurden, kann sie die Zahlung der Vorschüsse entweder aussetzen oder vorübergehend verringern.

Neben diesen Agrarfonds-Mechanismen, die für alle Mitgliedstaaten gelten, hat die Kommission spezielle Vorschriften für Bulgarien und Rumänien eingeführt, um das Risiko, dass deren InVeKoS bis zum Beitritt nicht ordnungsgemäß funktioniert, einzudämmen. Derzeit werden über das InVeKoS rund 80% der Agrarfonds-Mittel abgewickelt, die für die Direktzahlungen an Landwirte und die Ausgaben für die ländliche Entwicklung vorgesehen sind.

Mit diesem zusätzlichen Mechanismus soll den beiden Ländern genügend Zeit eingeräumt werden, die notwendigen Arbeiten für ein ordnungsgemäß funktionierendes InVeKoS abzuschließen. 2007 wird die Kommission die Lage in diesem Bereich sorgfältig überprüfen. Bei systembedingten Problemen mit der Verwaltung der EU-Fonds, wird die Kommission im Verlauf des Jahres 2007 entscheiden, ob sie die über das InVeKoS abgewickelten Zahlungen vorübergehend um 25% verringert. Bei den jährlichen ex-post-Kontrollen wird die Kommission entscheiden, ob es bei dieser Reduzierung bleibt.

Was bedeutet Verfahren der Zusammenarbeit und Kontrolle in den Bereichen Justizwesen und Korruptionsbekämpfung?

Die Kommission wird nach dem Beitritt ein Verfahren für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte in den Bereichen Justizwesen sowie Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität einrichten. Grundlage hierfür wird der Beitrittsvertrag sein. Sowohl Bulgarien als auch Rumänien müssen regelmäßig über ihre Fortschritte bei der Erfüllung bestimmter Anforderungen berichten. Der erste Bericht soll bis zum 31. März 2007 vorgelegt werden.

Die Kommission wird die Zusammenarbeit und Beratung beim Reformprozess mit internem und externem Sachverstand fördern und die Fortschritte überprüfen. Anschließend erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat im Juni über die Fortschritte beider Länder Bericht und informiert über den Stand bei der Erfüllung der Vorgaben. Im Bericht der Kommission wird bewertet, ob die Vorgaben eingehalten werden oder anzupassen sind und ob gegebenenfalls weitere Fortschrittsberichte notwendig sind. Dieses Verfahren wird solange beibehalten, bis alle Verpflichtungen erfüllt werden.

Sollte eines der Länder oder beide die Vorgaben nicht angemessen einhalten, wendet die Kommission die im Beitrittsvertrag vereinbarten Schutzmaßnahmen an (siehe oben).

Die Kommission nimmt nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen Beschluss über die Umsetzung und die Modalitäten dieses Verfahrens an. Das Verfahren tritt dann am 1. Januar 2007 in Kraft.

Zwischenbericht zum Beitritt Bulgariens

Die Kommission hat einen Zwischenbericht vorgelegt, der zu den Fortschritten Bulgariens im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der EU Stellung nimmt. Dabei stehen die Kritikpunkte des Monitoringberichts vom Mai 2006 im Mittelpunkt.

Jedes Beitrittsland muss die politischen und wirtschaftlichen Kriterien erfüllen und das Gemeinschaftsrecht sowie die EU-Normen in vollem Umfang übernehmen und anwenden. Während der Beitrittsverhandlungen werden die von den Beitrittsländern erzielten Fortschritte in regelmäßigen Berichten jährlich überprüft. Nach Abschluss der Beitrittsverhandlungen werden die verbleibenden Vorbereitungen von der Kommission bis zum Beitritt weiterverfolgt.

Dazu legte die Kommission am 16. Mai einen Monitoring-Bericht über die in allen relevanten Bereichen zu verzeichnenden Fortschritte vor und gelangte auf dieser Grundlage zu dem Schluss, dass Bulgarien bis zum 1. Januar 2007 für den Beitritt bereit sein sollte, sofern es bis dahin eine Reihe offener Probleme gelöst hat. Der vorliegende Bericht fasst die Fortschritte in diesen noch verbleibenden Bereichen zusammen. Er hebt die wesentlichen Fortschritte und noch zu bewältigenden Mängel hervor und zeigt die Begleitmaßnahmen auf, die für die reibungslose Aufnahme des Landes in die EU erforderlich sind.

Politische Kriterien

In dem Monitoring-Bericht vom Mai gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Bulgarien eindeutige Beweise für Erfolge in der Korruptionsbekämpfung in Form von Ermittlungen und Gerichtsverfahren vorlegen muss. Außerdem »muss Bulgarien das Gerichtswesen weiter reformieren, um vor allem seine Transparenz, Effizienz und Unparteilichkeit zu stärken«.

Im Bereich der Korruptionsbekämpfung wurde mit dem Programm zur Umsetzung der Strategie für eine transparente Regierungsführung und zur Prävention und Bekämpfung von Korruption der Rechtsrahmen weiter gestärkt. Es wurden verschiedene neue Gesetze verabschiedet, die den Kreis der zur Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse verpflichteten hochrangigen Beamten und Politiker erweitern und Prüfungen zur Bestätigung der Richtigkeit der in diesem Zusammenhang gemachten Angaben vorsehen; so müssen künftig auch bestimmte Mitglieder politischer Parteien Angaben zu ihrem Vermögen, Einkommen und zu ihren Ausgaben machen, und die Vorschriften über die Parteienfinanzierung wurden ebenfalls verschärft.

Die wichtigsten noch zu bewältigenden Herausforderungen bestehen darin, den bereits ergriffenen Maßnahmen weitere Anklageerhebungen, Strafverfahren, Verurteilungen und abschreckende Maßnahmen folgen zu lassen, um die Unumkehrbarkeit der Korruptionsbekämpfung zu gewährleisten. Die Reformen müssen durch nachhaltige Anstrengungen aller Vollzugsbehörden, der Legislative und des Justizwesens konsolidiert werden.

Die Reform des bulgarischen Justizwesens wurde fortgesetzt, u.a. mit der Durchsetzung der neuen Strafprozessordnung und durch Vorbereitungen auf die Anwendung der neuen Verwaltungsgerichtsordnung. Die Richter werden nun überall umfassend in der neuen Strafprozessordnung geschult. Es wurden ein neues Rechtshilfesystem angenommen und erste positive Erfahrungen mit dem breiteren Zugang für die bulgarischen Bürger zum Justizsystem gemacht. Ferner wurde ein neues Verfahren für die Durchsetzung von Gerichtsurteilen eingeführt. Die Unabhängigkeit der Richterschaft wurde durch die Einführung eines Einstellungs- und Beförderungssystems gestärkt, das Auswahl- und Beurteilungsverfahren für Richter vorsieht. Dadurch, dass nun die Staatsanwälte in der vorgerichtlichen Phase die Federführung übernehmen, sind die Ermittlungsverfahren weniger aufwendig und effizienter geworden.

Die wichtigsten verbleibenden Herausforderung für Bulgarien sind nun die Annahme von Verfassungsänderungen zur Beseitigung jeglicher Zweifel an der Unabhängigkeit der Richterschaft und eventueller Unklarheiten bei der Rechenschaftspflicht des Justizsystems, die Klärung bestimmter Aspekte im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Obersten Justizrates, die Wirksamkeit des in der neuen Strafprozessordnung vorgesehenen Monitoringmechanismuses, die Annahme und Anwendung eines neuen Gerichtsverfassungsgesetzes und einer neuen Zivilprozessordnung, die begrenzten Verwaltungskapazitäten der Abteilungen für Korruptionsbekämpfung innerhalb des Obersten Justizrates und der Vollzugsbehörden.

Zur Beseitigung der von der Kommission ermittelten Mängel müssen spezifische Vorgaben erfüllt werden. Bulgarien muss der Kommission regelmäßig Berichte über seine Fortschritte vorlegen. Der erste dieser Berichte muss bis 31. März 2007 vorliegen. Sollte Bulgarien die Vorgaben nicht angemessen einhalten, wird die Kommission die im Beitrittsvertrag vereinbarten Schutzmaßnahmen anwenden.

Wirtschaftliche Kriterien

Bulgarien verfügt zwar auch weiterhin über eine funktionierende Marktwirtschaft, muss aber zur Eingrenzung des hohen Außenhandelsdefizits an straffen makroökonomischen Maßnahmen festhalten. Auch im Hinblick auf das Kriterium, wonach die Beitrittsländer in der Lage sein müssen, den Marktkräften in der Union standzuhalten, befindet sich Bulgarien weiter auf dem richtigen Weg.

Übernahme und Anwendung der EU-Vorschriften und -Standards

In ihrem Bericht vom Mai dieses Jahres hat die Kommission mehrere Bereiche ausgemacht, in denen Bulgarien seine Beitrittsvorbereitungen noch weiter voranbringen musste.

Seitdem wurden in den meisten dieser Bereiche Fortschritte erzielt. Bei einigen hält die Kommission allerdings weitere Anstrengungen in den Monaten bis zum Beitritt und darüber hinaus für erforderlich.

Landwirtschaft — Aufbau eines voll funktionsfähigen integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Agrarbereich

In jüngster Zeit wurden gute Fortschritte beim Aufbau des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) erzielt. Besonders hervorzuheben ist, dass nun Orthophotos vorliegen, weil sie ein wichtiges Hilfsmittel sind, um die ordnungsgemäße Verwendung der Agrarfonds sicherzustellen.

Für den Abschluss des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen und des geografischen Informationssystems ist ein straffer Zeitplan vorgesehen, so dass die erforderliche Qualität der Arbeiten möglicherweise nicht erreicht werden kann. Außerdem ist es zu Verzögerungen bei der Herstellung der Verbindung zwischen dem Landwirteverzeichnis und dem LPIS/GIS gekommen. Es besteht immer noch die Gefahr, dass das InVeKoS in Bulgarien bis zum Beitritt nicht ordnungsgemäß funktionieren wird. Um eine angemessene Qualität des InVeKoS zu gewährleisten, müssen nachhaltige und in manchen Bereichen auch verstärkte Anstrengungen unternommen werden.

Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die Agrarmittel korrekt zugewiesen werden. Jegliches Versäumnis auf diesem Gebiet kann die Auszahlung der Mittel verzögern oder zu Korrekturen bzw. zu Rückforderungen der Mittel aus EU-Steuergeldern führen. Zusätzlich wurde ein besonderer Mechanismus vorgesehen, um die verbleibenden Systemmängel bei der Verwaltung der EU-Agrarfonds im Rahmen des InVeKoS zu beheben. So hat die Kommission die Möglichkeit, vom InVeKoS abgedeckten Agrarzahlungen vorläufig um 25% verringern.

Lebensmittelsicherheit – Errichtung von Tierkörpersammelstellen und -beseitigungsanlagen im Einklang mit den EU-Vorschriften und Standards im Bereich TSE und tierische Nebenerzeugnisse

Bulgarien kann auch bei der Sammlung und Entsorgung von Tierkadavern und tierischen Nebenprodukten insbesondere im Zusammenhang mit übertragbaren spongiformen Encephalopathien (TSE) beträchtliche Erfolge vorweisen. Die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlichen Maßnahmen wurden ergriffen. Bulgarien muss jedoch gewährleisten, dass die im Zusammenhang mit TSE erforderlichen Maßnahmen wirksam umgesetzt werden.

Lebensmittelsicherheit ist für alle EU-Bürger von großem Belang. Lebensmittel müssen voll und ganz allen EU-Anforderungen entsprechen. Wenn Bulgarien auf diesem Gebiet nicht bis zum Beitritt bereit sein sollte, wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass kein Risikomaterial in den Binnenmarkt gelangt.

In einigen Teilen Bulgariens tritt die klassische Schweinepest auf, bei der es sich um eine ansteckende Tierseuche handelt. Daher darf das Land zurzeit keine Schweine und kein Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse in die EU ausführen. Da dieses Problem auch nach dem Beitritt noch akut sein dürfte, werden die bestehenden Maßnahmen auch nach dem Beitritt aufrecht erhalten, um die Schweineproduktion in der EU zu schützen, bis die Krankheit endgültig ausgerottet ist.

Organisierte Kriminalität — greifbare Ergebnisse bei der Verfolgung organisierter krimineller Netze

Bei der polizeilichen Zusammenarbeit und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat Bulgarien Fortschritte erzielt. Die neue Strafprozessordnung beinhaltet auch neue Ermittlungsverfahren für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie Maßnahmen für die Einstellung und Ausbildung von Polizeibeamten mit Ermittlungsbefugnissen. Die Oberdirektion für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird gut geführt und verfügt inzwischen über hochqualifiziertes Personal. Das Gesetz über die Annahme und Durchführung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Eigentum oder Beweismaterial wurde verabschiedet. Es hat einige erfolgreiche Aktionen gegen kriminelle Netze gegeben, die zum Teil in Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden. Der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird inzwischen mehr politische Aufmerksamkeit gewidmet, und einige Vollzugsbehörden sind in diesem Bereich ebenfalls aktiver geworden.

Die Zahl der Fälle, in denen es zu einer erfolgreichen strafrechtlichen Verfolgung kam, ist nach wie gering. Die Vollzugskapazität wurde zwar gesteigert, aber die behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist weiterhin unzureichend. Die Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität muss überarbeitet werden, wobei der Schwerpunkt auf Schwerverbrechen und die systematische Beschlagnahme der Vermögenswerte von mutmaßlichen Verbrechern gelegt werden sollte.

Intensivierte Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche

Die bulgarischen Rechtsvorschriften über Geldwäsche sind nunmehr weitgehend mit den EU-Vorschriften und -Standards vereinbar. Eine positive Entwicklung ist auch bei der Reaktion auf internationale Ersuchen um Zusammenarbeit und bei Maßnahmen gegen Geldwäscheaktivitäten ausländischer Staatsbürger festzustellen. Die Finanzfahndungsstelle wird ihrer Rolle als Verwaltungsbehörde, die sich angemessen um die Analyse verdächtiger Transaktionen kümmert, weiterhin gerecht. Allerdings werden bestehende Rechtsvorschriften bisher nur begrenzt umgesetzt, so dass bei der Bekämpfung der Geldwäsche in der Praxis keine Erfolge vorzuweisen sind.

Geldwäsche ist ein Finanzverbrechen in Verbindung mit terroristischen Machenschaften, Steuerhinterziehung und Bilanzfälschungen. Die Bekämpfung dieser Art von Verbrechen ist für die Sicherheit und die Wahrung der finanziellen Interessen aller bulgarischen und europäischen Bürger von entscheidender Bedeutung. Die Kommission wird diese Angelegenheit genau weiterverfolgen und erforderlichenfalls angemessene Maßnahmen ergreifen.

Strengere Finanzkontrolle bei Mitteln der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds

Beim Akkreditierungsprozess im Rahmen des Erweiterten Dezentralen Durchführungssystems (EDIS) für die finanziellen Heranführungsinstrumente wurden Fortschritte erzielt. Das bedeutet, dass die Finanzkontrolle in Bulgarien stark genug ist, um die Verantwortung für die Verwaltung der EU-Fonds nationalen Behörden zu übertragen. Zurzeit wird geprüft, ob die Verwaltung der Phare-Heranführungshilfe auf dieselbe Art und Weise dezentralisiert werden kann.

Entschiedene Maßnahmen im Bereich Kernenergie, frühzeitige Schließung und anschließende Stilllegung des Reaktors von Koslodui

Es wurden administrative Maßnahmen zur Stilllegung der Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Koslodui und zur Vorbereitung auf die Abschaltung der Blöcke 3 und 4 bis Ende 2006 eingeleitet. Sowohl die praktischen als auch die verwaltungstechnischen Maßnahmen müssen nun abgeschlossen werden, um die endgültige Stilllegung der Blöcke 1 bis 4 zu gewährleisten.

Flugsicherheit

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (JAA) haben ernsthafte Unzulänglichkeiten in den maßgeblichen Sicherheitsbereichen wie Lufttüchtigkeit, Wartung, Flugbetrieb und Genehmigungen für Luftfahrtpersonal festgestellt. Nun müssen unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.

Sollte Bulgarien die notwendigen Abhilfemaßnahmen nicht ergreifen, besteht die Gefahr, dass die Kommission auf eigene Initiative oder auf Antrag eines Mitgliedstaats den Zugang des Landes zum internationalen Luftverkehr beschränkt.

World Bank Approves PAL 3 for Bulgaria

The World Bank yesterday approved a US$150 million Third Programmatic Adjustment Loan (PAL 3) for the Republic of Bulgaria. This is the last in the series of PALs that is providing a single umbrella of support to reforms across different sectors of Bulgaria’s economy while assisting the advancement of Bulgaria’s reform agenda.

PAL 3 plays an important role in moving forward Bulgaria’s structural reform agenda, which would help improve prospects for Bulgaria’s successful EU integration. The reforms supported by the PAL program have helped Bulgaria fulfill important achievements in the areas of large-scale privatization, infrastructure, improvement of the business climate, banking and non-banking financial sector reform, public sector governance, enhancing the access to quality education and health services, and increasing the effectiveness of social assistance.

Under the Government program, supported by the World Bank in partnership with the IMF and EU, Bulgaria’s average annual growth rate accelerated to close to 5 percent during 2002-04; unemployment went down from 19.8 percent in 2001 to 12 percent in 2004; and per capita incomes and living standards increased while poverty has continued to fall. The private sector is stronger and produces 75 percent of the country’s GDP; the civil service is now more transparent and accountable; the front line government services are more efficient and of higher quality; children from low income families have increased their participation in schools; key pension parameters such as benefit indexation, contribution base dynamics and split of contribution rates have become more stable and predictable; and social service provision is outsourced to non-governmental providers.

Even though the PAL program has been completed successfully, Bulgaria still faces a number of important challenges ahead for successful EU integration. Further efforts are needed in reforming the judiciary and reducing corruption for a better business environment. Public service delivery at national and local levels needs to be enhanced to provide quality services to citizens. Bulgaria should deepen the reforms in education and health to ensure equal access, quality and fiscal sustainability, and to strengthen the skills and human resources necessary for a competitive economy. A flexible labor market would help improve employment opportunities. Investments in infrastructure are needed for enhanced transport and water services. And reforms in the social protection and social services should continue. The World Bank stands ready to continue supporting the implementation of the reforms in the coming years.

The total amount of the three loans under the PAL program is US$425 million. PAL 1 for US$150 million was approved in February 2003. It was targeted at improvements in the business environment, the restructuring of infrastructure sectors, and further deepening of the financial sector. PAL 2 added another US$125 million equivalent and had a particular focus on public administration reform. PAL 3 is worth US$150 million equivalent (Euros 116.1 million). The loan signed today for PAL 3 is to be paid over in 17 years, including a 5 year grace period.

The PAL program was a key component of the World Bank’s Country Assistance Strategy (2002-05) that is to be completed this summer. The preparation of the new Country Partnership Strategy (CPS) is underway, and it will guide efforts of Bulgaria’s decision-makers and the World Bank to improve people’s living standards. The new CPS will be a flexible partnership strategy to help Bulgaria complete remaining reforms for a successful EU integration, better absorption of EU grant funds, and achieve a more rapid convergence of income levels with the EU (currently Bulgaria’s average per capita income is still only 28 percent of average EU income levels).

Since Bulgaria joined the World Bank in 1990, the total World Bank-assisted program in the country comprises 37 operations totaling to about US$2,140 million equivalent. This includes thirteen adjustment loans (US$1,351 million), 19 investment projects (US$751 million), four Global Environmental Fund (GEF) grants (US$28.9 million), and two Prototype Carbon Fund grants (US$6.8 million).

Signing of the Accession Treaty of Bulgaria and Romania to the European Union

Speeches of Traian Băsescu, President of Romania, Simeon Saxe-Coburg, Prime Minister of the Republic of Bulgaria, and José Manuel Barroso, President of the European Commission, at the Signing Ceremony of the Accession Treaty of Bulgaria and Romania to the European Union.

Speech by Traian Băsescu, President of Romania, on the occasion of the signing ceremony of Romania’s EU Accession Treaty

Your Excellencies,

Ladies and gentlemen,

Fifty-five years ago almost to the day, the Schuman declaration marked the opening of a completely new era in the Europe of the 20-th century – an era of peace, prosperity and unity. In the same spirit, the visionary decision taken here in Luxemburg, in December 1997, opened up a new chapter for the Europe of the 21-st century.

Opening the horizons of European unity, from the north of the continent to the Mediterranean, and from the Atlantic to the Black Sea, will be the greatest achievement of the current European generation. It certainly lives up to the vision of the founding fathers of the Union, all of them advocates of bold and constructive action for a common European destiny.

The process of EU enlargement towards Central and Eastern Europe represented from its very beginning a historic opportunity to erase artificial dividing lines, strengthen and extend peace and prosperity on our continent, prepare us better for the future. The opportunity was not missed and, after the epoch-making 1-st of May 2004, here we are today, in our turn, expressing our common will to be together, „for better or for worse“, in an enlarged European family of 27.

For us, EU membership will represent the fulfillment of a dream, more than half a century old, that of overcoming all barriers and becoming part of the European community of values, prosperity and security. There can be no doubt that accession to the Union will represent one of the most important moments in Romania’s long European history. The signature of the Accession Treaty opens the door wide towards that moment.

We have, today, signed up for our future in a Union based on economic performance, sustainable development, social and economic cohesion. A Union founded on the principles of freedom, democracy and the rule of law. A Union devoted to the practice of tolerance, justice and solidarity. A Union committed to furthering respect for human dignity, liberty and human rights.

Our aim is not that of being just a new EU member. We are preparing to play a full part in shaping our common future, to play it by the agreed rules and to play it with enthusiasm. We will assume our share of responsibility and solidarity. We can contribute to economic growth, security and cohesion in the Union. We are taking very seriously our role as future guardian of a large part of the Union’s eastern border, and we fully share the vital interest of strengthening the Union as an area of freedom, security and justice.

We have set, as one of our priorities, to contribute actively, along with our partners, to a stable and secure Eastern neighbourhood, our common neighbourhood. We also share the vision of a Union with a growing role on the world scene, a Union which attracts and inspires, a Union which is respected and heeded. We are determined to do our part, according to our capabilities, and contribute to a Union destined to play the role befitting its potential and aspirations.

Eliminating a difficult historic legacy and preparing for EU accession have not been easy tasks. Romania has, however, undergone far-reaching transformations in a relatively short period of time. These transformations would have been unthinkable before the fall of the Iron Curtain. In fact, a lot of what we now take for granted, such as a prosperous economic and political European community, embracing, in the near future, almost 500 million people, would have been difficult to imagine just fifteen years ago.

The process of change started in December 1989 has reshaped the foundations of the political, economic, and social life of Romania. It can be rightly compared to a peaceful revolution – a revolution which is still unfolding, in some areas more intensely than in others, with the joint effort of all Romanians and for the benefit of all. The wide popular support for the fundamental political objective of EU accession clearly testifies to our commitment and determination to be an integral part of the European family. At the same time, explaining to our citizens what this new relationship entails, what are its opportunities and challenges, will continue to be high on our agenda.

I will avail myself of this occasion to reiterate our thanks to the European Commission, the member states and the European Parliament for their invaluable role in Romania’s preparations for membership. Today’s event, which I would again compare to an engagement ceremony, was only made possible with the constant assistance, guidance and advice received from the EU, all along the road which led us to this momentous day.

I am sure that the same family spirit will continue in the months to come, a period which we view as no less important for the „marriage“ to take place as planned. In what we are concerned, I can assure you that we will spare no effort in fulfilling our commitments. We will continue with our preparations, with energy and determination. We have no intention of missing the rendez-vous in 2007.

Speech by Simeon Saxe-Coburg, Prime Minister of the Republic of Bulgaria, on the occasion of the signing ceremony of Bulgaria’s EU Accession Treaty

Distinguished Prime Minister,

Distinguished Ministers,

Distinguished Presidents of the European Parliament and of the European Commission,

Ladies and Gentlemen,

I am greatly excited and happy to be signing today the Treaty of Bulgaria’s accession to the European Union. Without doubt, this event is one of the historic milestones for our country. We are making yet another step towards the unity of the Continent and are coming closer to the ideal of its founding fathers to bring together the European nations.

Today we are not just signing a treaty between states, we are establishing a union among citizens. I am glad that the event is taking place in one of the cradles of the Union, Luxembourg, which is Robert Schuman’s homeland.

I would like to express gratitude to you, our European partners, to your Governments, especially the Governments of the states which presided over the EU in recent years, to the Parliaments and citizens of your states and to the EU institutions, for your support, assistance and trust. Without you, my country would not have been able to accomplish this historic process on its own and in such a short time. Along with that, let me commend the tireless effort of the Bulgarian Parliament, Government and all Bulgarian citizens. We would not be here today if it was not for their hard work and determination. Embracing the European case and united, today my country welcomes the Treaty of Accession.

Before the expiry of its mandate, my Government will submit it for ratification by the Bulgarian Parliament. Furthermore, we shall focus on reforms that still remain to be effected. While modernizing the country, we shall again count on support from the civil society, trade unions, business community and NGOs. Just as before, we shall follow this route with constancy and pragmatism, united in the pursuit of our shared goal.

We trust that you and the member states will do what is needed to ratify the Treaty so that Bulgaria and Romania join on 1st January 2007 as scheduled.

Ladies and Gentlemen,

This day is important for the Republic of Bulgaria because it is taking on a new responsibility: from today onwards, it will participate in the EU decision-making process. I assure you that we are making ready to be a constructive partner.

Bulgaria is returning politically to the family of European nations to which it has always belonged. With its millennial history, unique culture and profoundly European values, my country will contribute to the general welfare, cultural diversity and development of the Union.

I would like to dedicate this Treaty to the young generation of Bulgaria. They will carry the European integration process further, promote the ideals of the Community and work for the unity, peace and success of Europe in the 21st century.

Speech of José Manuel Barroso, President of the European Commission, at the Signing Ceremony of the Accession Treaty of Bulgaria and Romania to the European Union

Senhores Presidentes,

Senhores Primeiros-Ministros,

Caros amigos,

Hoje é um dia importante para todos os Europeus, 25 de Abril é uma data especial na história democrática. Foi a 25 de Abril de 1974 que a revolução dos cravos permitiu a instauração da democracia em Portugal o que veio a ter um impacto profundo em transições democráticas no nosso Continente e noutros áreas do mundo. É pois uma feliz coincidência celebrar no mesmo dia a democracia e a ùltima etapa da caminhada da Bulgária e da Roménia para a adesão à nossa União Europeia; uma caminhada que também ela se iniciou com revoluções democráticas há cerca de quinze anos.

Hoje completamos igualmente o quinto alargamento da União que é também o mais ambicioso. Aquele que a história registará como o da reunificação da Europa, que ultrapassa as injustiças do século XX e que consolida a propagação da paz e da liberdade no nosso Continente.

Em breve a Bulgária e a Roménia ocuparão em pé de igualdade o lugar que lhes cabe legitimamente entre os 27 Estados Membros e os cerca de 500 milhões de cidadãos.

A igualdade garante os direitos e as vantagens que a qualidade de membro da União Europeia confere mas implica também obrigações e responsabilidades importantes.

Ladies and gentlemen,

I know that this has been a challenging and demanding voyage. The Union and its Member States set high standards for newcomers. There are good reasons for this: more than ever, the Union is now a community not only of States but of citizens. Its success affects the wellbeing of its people in their everyday life and work.

It is my task and that of the Commission to see that the high standards are met by both existing and future Member States. So: yes, the Commission must sometimes be tough: we point out there the gaps are and we insist that they are addressed well before accession.

If necessary, in the case of serious problems we will take the measures foreseen in the Accession Treaty. But rest assured that we will also be working with you to overcome any difficulties as you make you final push between now and January 2007.

And we have every confidence that you are capable of completing even the most demanding reforms in areas such as public administration and the judiciary.

Of course, these reforms – and preparations for membership in general – should be seen for what they are: an opportunity to ensure your citizens and businesses feel the benefits of membership: benefits such as a safer workplace, a better economy and an increased standard of living, a cleaner environment, a more efficient and transparent administration, and better delivery of justice for all.

So let’s work on this together: the European Commission will provide its help and expertise where needed. We will continue to help through the pre-accession programmes. Assistance is being increased by 30% in the final years before accession and will continue to be delivered in the first years of membership. We are investing together in crucial infrastructure and in transferring know-how.

Mesdames et Messieurs,

A partir de demain, vous participerez en tant qu’«observateurs actifs» aux réunions des divers comités et organes de l’UE et du Parlement européen. Cela vous permettra de rencontrer vos homologues, de faire connaître votre avis et d’apprendre de l’intérieur comment fonctionne l’Union.

Après la signature d’aujourd’hui, le Traité d’adhésion sera soumis pour ratification à tous les parlements des États signataires. Ce processus s’accompagnera d’un effort de communication majeur, pour expliquer l’importance et l’impact de cet élargissement. La Commission jouera son rôle, mais c’est avant tout le travail des dirigeants nationaux, et je compte sur leur engagement actif.

Vous avez attendu ce jour avec espoir et vos attentes sont nombreuses. Et à juste titre: l’adhésion à l’Union européenne est l’aboutissement de longues années de travail acharné.

Vous avez entrepris des réformes souvent difficiles et exigeantes pour construire une société moderne.

Vous pouvez être fiers de vos réalisations, que nous saluons aujourd’hui. Vous avez bien mérité votre récompense

Bienvenue dans l’Union; nous sommes heureux de vous accueillir à nouveau au sein de la famille européenne!

Je vous remercie.

Bulgaria Supports Development of Energy Efficiency Market

The World Bank approved an Energy Efficiency Project for the Republic of Bulgaria. The Project is funded by a US$10 million grant from the Global Environment Facility (GEF) Trust Fund.

The project, which is a public-private partnership, will support the commercially oriented operation of the Bulgaria Energy Efficiency Fund (BEEF). The primary goal of BEEF is to develop and finance bankable energy efficiency projects that can reduce greenhouse gas emissions in a sustainable manner.

Energy inefficiency is so excessive in Bulgaria that the country can be portrayed as a ‚little Saudi Arabia‘ in the field of energy savings. The vast energy conservation potential can be tapped in a profitable manner, while helping the environment, provided viable energy efficiency projects are prepared and financed at terms affordable to energy consumers,â\200\235 said World Bank Project Team Leader Mr. Istvan Dobozi.

Financial support for the project from the Government of Bulgaria, bilateral and multilateral donors, as well as Bulgarian private companies, is expected to reach US$8 million. Additionally, co-financing leveraged from commercial banks and project sponsors is projected at US$34 million over the next five years.

The Bulgaria Energy Efficiency Fund combines both technical project and financial structuring capacity into one entity, thereby addressing the current weak capacity to develop and finance energy efficiency projects. The Project consists of three components:

  1. Partial credit guarantees: to share in the credit risk of energy efficiency projects.
  2. Loans: to co-finance energy efficiency projects on a commercial basis.
  3. Technical assistance: to initially finance on a grant basis a portion of project development and operating costs of BEEF in the early years.

Over a 15-year period, BEEF is expected to mobilize energy efficiency financing totaling about US$200 million, thereby facilitating the emergence of a competitive and self-sustainable energy efficiency market in Bulgaria.

The Global Environment Facility is a mechanism for providing new and additional grant and concessional funding to meet the agreed incremental costs of measures to achieve agreed global environmental benefits in the four focal areas – climate change; biological diversity; international waters; and ozone layer depletion. GEF also supports the work of the global agreements to combat desertification and eliminate persistent organic pollutants.

The World Bank Group is one of GEF’s implementing agencies and supports countries in preparing GEF co-financed projects and supervises their implementation. It plays the primary role in ensuring the development and management of investment projects. The Bank draws upon its investment experience in eligible countries to promote investment opportunities and to mobilize private sector, bilateral, multilateral, and other government and non-government sector resources that are consistent with GEF objectives and national sustainable development strategies. Since 1991, the World Bank Group has committed US$1.972 billion in GEF resources and US$3.037 billion in Bank group co-financing for GEF projects in 80 countries. In addition to GEF and Bank resources, it has mobilized additional co-financing of US$6.952 billion from other donors.

Since Bulgaria joined the World Bank in 1990, Bank commitments to the country total approximately US$1.8 billion for 33 operations.

EU-Institutionen bieten Arbeitsstellen vor dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens

Im Hinblick auf den bevorstehenden Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU veröffentlicht das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) einen Aufruf zur Interessenbekundung der Europäischen Institutionen und insbesondere des Europäischen Parlaments zur Einstellung von Vertragsbediensteten, die die bulgarische oder rumänische Sprache perfekt beherrschen. Ziel ist es, eine Datenbank aufzustellen, in der die Institutionen für die Durchführung von Aufgaben im Vorfeld der Erweiterung Personal auf Zeit auswählen können.

Der Aufruf zur Interessenbekundung wurde am 24.Februar 2005 auf der EPSO-Website veröffentlicht.

Teilnahmeberechtigt sind bulgarische oder rumänische Staatsbürger sowie alle EU-Staatsbürger, die über die geforderten Sprachkenntnisse verfügen und die Anforderungen hinsichtlich Ausbildung und Berufserfahrung erfüllen.

Vertragsbedienstete sind eine neue Kategorie von Personal auf Zeit, die im Rahmen der Reform der Beschäftigungsbedingungen eingeführt worden ist.

Die Posten werden in den Funktionsgruppen Administration und Assistenz vergeben:

a) Für die Funktionsgruppe Administration wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt. Die erfolgreichen Bewerber werden Tätigkeiten in den Bereichen Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit, parlamentarische Dienste, juristischer Dienst/Sprachendienst ausüben. Verlangt wird eine Berufserfahrung von mindestes zwei Jahren.

b) Für die Funktionsgruppe Assistenz/Sekretariat sind ein postsekundärer Bildungsabschluss und eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren erforderlich. Die Stellen sind in den Bereichen Verwaltung/Personal, allgemeine Verwaltung, parlamentarische Dienste und Sprachendienst zu besetzen.

Eine genaue Stellenbeschreibung befindet sich in dem Aufruf zur Interessenbekundung. Es wäre hilfreich, wenn dieser Aufruf auch in der bulgarischen und rumänischen Presse bekannt gegeben würde. Die Bewerber dürfen sich nur für eine Stelle anmelden. Die Anmeldung muss über die EPSO-Website erfolgen. Anmeldeschluss ist der 24.März 2005 um 12.00 Uhr Brüsseler Zeit. Den Bewerbern wird empfohlen, nicht zu lange mit ihrer Bewerbung zu warten, da es kurz vor Anmeldeschluss wegen einer außergewöhnlichen Belastung der Leitungen zu Störungen der Internet-Verbindung kommen kann.


Ansprechpartner bei EPSO:
Hr Alan Piotrowski, Tel.: + 32 (0) 2 29 88 467
Hr Vladimir Grieger, Tel.: +32 (0) 2 29 99611
Internet: EPSO

World Bank supports Bulgaria’s Economic Growth and Employment

The World Bank approved a US$150 million Second Programmatic Adjustment Loan (PAL 2) for the Republic of Bulgaria. This is the second in a series of PALs that is providing a single umbrella of support to reforms across different sectors of the Bulgaria’s economy while assisting the implementation of government’s reform program.

The main objectives of the PAL program are the achievement of average annual growth rates of 4.5-5.0 percent during 2002-05, the reduction of the poverty rate by half by 2005 compared to 2001, and decrease in unemployment from 18.1 percent in 2001 to 12-14 percent in 2005, while making substantial progress towards EU accession.

In the past few years, Bulgaria has deepened its structural reforms. Today two thirds of the country’s output is created by the private sector, compared to just over 50 percent 5 years ago. Bulgaria is now more attractive for investors that resulted in more employment opportunities. As an outcome, unemployment has decreased significantly to 13.3 percent, and household incomes went up with 18 percent in real terms in 2002. Poverty is also coming down – from 36 percent in 1997 to 13 percent in 2001, and further decrease is expected.

At the same time Bulgaria is facing new challenges in continuing its structural reform agenda while sustaining its good economic performance. Increased competitiveness and productivity is key to realizing higher growth, particularly in the EU accession context. There is a need to further raise public and private investment. Increased growth and investment will shorten the period of convergence with the EU – currently Bulgaria’s per capita income is only 28 percent of the average EU income levels.

To engage with these challenges the government medium-term program is supported by the three PALs is built on five pillars:

  • sustaining structural reforms in the enterprise sector, with emphasis on the restructuring of the energy, railways, telecommunications, and water sectors;
  • establishing a market-friendly business environment, focusing on entry and exit policies, regulatory costs, delivery of public services, competition, and judicial reform;
  • deepening the financial sector addressing the constraints to increased lending by the banking system and the development of financial markets;
  • improving public sector governance, including implementing the anti-corruption strategy, strengthening local governments, and reforming public administration and judiciary;
  • investing in human capital and strengthening social programs, focusing on education, health, and pension reforms and social assistance effectiveness.

The PAL program is comprised of three loans for a total of US$450 million. PAL 1, that was approved in February last year, was targeted at improvements in the business environment, the restructuring of infrastructure sectors and further deepening of financial sector. PAL 2 continued the reforms initiated under PAL 1 and is supporting key reforms in the country to improve public sector governance.

Bulgaria has made strong progress in achieving this by strengthening public administration capacity, improving service delivery, pursuing actions to reduce corruption, ensuring stronger accountability and transparency, strengthening public expenditure management, and increasing the efficiency and effectiveness of judicial system. For example the number of requests by public for official information has increased by 213 percent in the last year compared with 2002. Currently the government and the World Bank teams are working on the preparation of PAL 3 that will continue structural reforms through building human capital and improving delivery of social services.

The PAL program is a key component of the World Bank’s assistance strategy for Bulgaria which envisages financial support up to US$750 million equivalent during the period (2002-2005), together with a package of analytical and advisory activities. The loan approved today, PAL 2, will be disbursed in Euros with 17 years maturity including a 5 year grace period. The total amount of EUR 123.7 million will be disbursed in two tranches. The first tranche of EUR 103.7 million will be disbursed immediately after PAL 2 loan effectiveness. The second tranche of EUR 20 million is floating and will be disbursed after satisfactory progress on privatization of Bulgartabak company.

Since Bulgaria joined the World Bank in 1990, the total World Bank-assisted program in the country comprises 34 operations totaling to US$1,971 million equivalent. This includes twelve adjustment loans (US$1,201 million), 19 investment projects (US$751 million), two Global Environmental Fund (GEF) grants (US$17.4 million), and one Prototype Carbon Fund grant (US$2 million).