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Das Mittel des Urheberrechts nützt dem durchschnittlichen Urheber nicht

Das Urheberrecht verfolgt einen legitimen öffentlichen Zweck. Es ist in der geltenden Fassung aber nicht geeignet, die Erreichung des Zwecks zu fördern.

Das Mittel des Urheberrechts, das vor allem über die Erhöhung des Preises arbeitet, nützt dem durchschnittlichen Urheber nicht, weil es die Nachfrage reduziert. Geistiges Eigentum ohne Nachfrage hat aber keinen wirtschaftlichen Wert. Die künstliche Verknappung des Angebots durch geistiges Eigentum erhöht weder den Wert des Guts, noch schafft sie eine Nachfrage. Wie in allen anderen Branchen gilt auch für die Urheber: »Das schönste Privilegium stampft noch keine Kundschaft aus dem Boden.«

Sackgasse?
Das durchschnittliche Honorar fällt langfristig niedriger aus als es bei einer besseren Gestaltung möglich wäre. Zugleich wird die Verbreitung der Werke reduziert, was ebenfalls nicht dem Interesse der Urheber entspricht. Wenn die Preise exzessiv hoch sind (und sie können bei allgemeiner Verfügbarkeit von Kopiertechniken nur mit einem Ausschlussrecht hoch sein), fügt man dem Publikum und dem Großteil der Urheber (wohl auch den kleinen Verlegern) bedeutende Nachteile zu.

Erweiterter Vortrag von Eckhard Höffner: Vortrag Berlin (14. 12. 2010)

[Ergänzung: 18. 1. 2011]: Hier gibt es Aufnahmen.

[Ergänzung: 24. 3. 2011]: Stellungnahme des  Aktionsbündnisses ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zu der Veranstaltung Internet & Gesellschaft Collaboratory