Krista Sager zum Vorschlag Open Access

Am 24. März 2011 hat der Bundestag über den Gesetzentwurf der SPD über ein vertraglich nicht abdingbares Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Veröffentlichungen beraten. Die Reden der Bundestagsabgeordneten wurden (wie in vielen anderen Fällen auch) nicht gehalten, sondern zu Protokoll erklärt (der Redetext wurde eingereicht, die Rede gilt damit als gehalten). Da es die erste Lesung war, wurde zunächst nur entschieden, dass der Vorschlag an verschiedene Ausschüsse (RechtBildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung, Wirtschaft und Technologie sowie Kultur und Medien)  verwiesen wird. Diese Ausschüsse werden den Vorschlag weiter beraten.


Rede von Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Entwicklung des Internets und der neuen IuK-Techniken haben auch die Arbeit im Wissenschaftsbereich revolutioniert.

Für viele Aspekte der wissenschaftlichen Praxis, von der wissenschaftlichen Recherche über die Kommentierung bis zum internationalen Diskurs, ergeben sich enorm erweiterte und beschleunigte Möglichkeiten. Der leichtere und schnellere Zugang zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Arbeit bringt positive Impulse für den Fortschritt in der Wissenschaft und den Erkenntnisgewinn.

Es ist nur konsequent, Zugangsbarrieren im Bereich der Wissenschaft nicht nur im Bereich der technischen Verfügbarkeit abzubauen, sondern auch Zugangsbarrieren im Bereich der Kosten zu hinterfragen. Gerade da, wo wissenschaftliches Arbeiten und Forschen öffentlich finanziert wird, ist es nicht einsehbar, dass die Allgemeinheit für den Zugang zu den Ergebnissen dieser Arbeiten noch einmal bezahlen soll.

Viele Bibliotheken konnten sich schon in der Vergangenheit viele internationale Journale mit hoher wissenschaftlicher Reputation kaum noch leisten, und die Kosten für die öffentliche Hand im Zusammenhang mit der Anschaffung wissenschaftlicher Publikationen sind zunehmend explodiert.

Die schnelle und leichte elektronische Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Arbeiten tritt zunehmend in einen Widerspruch zu einer vorhandenen Kostenbarriere für die Nutzerinnen und Nutzer dieser Ergebnisse. Kein Wunder also, dass die Forderung nach Open Access, nach kostenfreiem Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen für die Nutzerseite, nicht nur international immer mehr um sich greift, sondern in unterschiedlicher Weise und auf unterschiedlichen Wegen bereits praktiziert wird. Dies reicht von anderen Bezahlmodellen, die nicht die Nutzerinnen und Nutzer belasten, über wissenschaftsgeleitete Open-Access-Plattformen bis zur Verpflichtung der Open-Access-Veröffentlichung im Zusammenhang mit der öffentlichen Forschungsfinanzierung. Nicht nur die Forderung nach, sondern auch die Umsetzung von Open Access im Wissenschaftsbereich hat in letzter Zeit unübersehbar an Dynamik gewonnen. Wir sind dafür, diesen Prozess auch politisch zu unterstützen.

Bei dieser Entwicklung spielt sicher auch eine Rolle, dass nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer ein Interesse an einem möglichst barrierefreien Zugang haben, sondern auch die Verfasserinnen und Verfasser wissenschaftlicher Beiträge diese möglichst breit mit der wissenschaftlichen Community teilen möchten. Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fühlen sich von den wissenschaftlichen Verlagen zunehmend ausgebeutet, weil ein Großteil der Arbeit für die elektronische Publikationsfähigkeit von den Autorinnen und Autoren selbst erbracht werden muss. Auch die notwendigen Peer-Review-Verfahren werden in der Regel kostenlos von der Scientific Community selbst geleistet. Gleichzeitig werden den Autorinnen und Autoren alle oder fast alle Rechte an ihren eigenen Beiträgen genommen. Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen heute geltend, dass diese Quasi-Enteignung in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich erbrachten Leistungen der Verlage steht.

Gleichzeitig gibt es aber auch die Warnung vor einem möglichen Verlust von Publikationsmöglichkeiten, wenn die Arbeit von Verlagen nicht mehr angemessen honoriert würde oder es in der Folge der Open-Access-Bewegung zu einem noch stärkeren Konzentrationsprozess kommen sollte. Gerade in den Fachrichtungen, in denen die Buchform immer noch eine gewisse Bedeutung hat, wird vor dem Verschwinden kleiner spezialisierter Verlage gewarnt.

Der Überlegung, dass die realen Verlagsleistungen vergütet werden sollten, trägt der sogenannte goldene Weg Rechnung. Dabei wird die Leistung des Verlages durch die Autorinnen und Autoren bzw. deren Institutionen finanziert und nicht durch die Nutzerinnen und Nutzer. Große Wissenschaftsorganisationen wie die DFG stellen dafür Publikationszuschüsse zur Verfügung. Durch den goldenen Weg sind inzwischen große Open-Access-Plattformen bedeutender internationaler wissenschaftlicher Verlage in verschiedenen Spezialrichtungen entstanden. Dieser Weg entlastet zwar die Nutzerinnen und Nutzer, beinhaltet aber nach wie vor die Gefahr der Überforderung der öffentlichen Hand, die für die Kosten der wissenschaftlichen Arbeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ja im Regelfall schon aufkommt.

Eine andere Möglichkeit des Open Access ist der sogenannte grüne Weg, das heißt die kostenlose elektronische Zweitveröffentlichung nach einer vereinbarten Embargofrist ergänzend zur Verlagsversion, zum Beispiel auf einem fachspezifischem Institutserver oder einem interdisziplinären Repository.

Aus aktuellem Anlass möchte ich unterstreichen, dass Open Access, also der kostenfreie Zugang, die jeweilige wissenschaftliche Veröffentlichung nicht zum Allgemeingut macht, sondern diese weiterhin nach den Maßgaben wissenschaftlicher Redlichkeit als die wissenschaftliche Leistung ihrer Verfasserinnen und Verfasser zu behandeln ist.

Um Open Access zu garantieren, ohne die öffentliche Hand alleine mit den Verlagskosten zu belasten, wird international die Pflicht zur Open-Access-Veröffentlichung haushalts- oder vertragsrechtlich zunehmend schon mit der Bewilligung von öffentlichen Forschungsmitteln verbunden. In den USA wird eine entsprechende Gesetzesinitiative diskutiert. Die EU hat dieses Verfahren erprobt und will es zukünftig ausweiten und zum Regelfall machen.

Die Verankerung eines Zweitverwertungsrechts im § 38 a des Urheberrechtsgesetzes, wie die SPD es heute vorschlägt, würde zweifellos in der Open-Access-Szene und Teilen der Scientific Community als starkes Signal gewertet. Trotzdem sollten wir uns vor einer endgültigen Festlegung auf dieses Instrument im Ausschuss gründlich mit den Vor- und Nachteilen dieses Vorschlages und auch mit den anderen Wegen zum Open Access befassen. Denn es gibt da doch einige wichtige Fragen. Die vorgeschlagene Änderung stärkt zwar die Rechte der wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren, enthält aber nicht die Verpflichtung zur kostenlosen Veröffentlichung, geht also weniger von den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer öffentlich oder überwiegend öffentlich finanzierter Forschung aus.

Wie weit ist die Reichweite des deutschen Urheberrechts in einem Bereich, wo das Publikationsgeschehen international ist, die größten Verlage sich im Ausland befinden und wissenschaftliche Ergebnisse oft von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Staaten in Kooperation erbracht werden? Sind die vorgeschlagenen Embargofristen bei der Zweitveröffentlichung für die unterschiedlichen Bedürfnisse im Wissenschaftsbereich differenziert genug? Wie wären die Auswirkungen auf Publikationsmöglichkeiten im Bereich der Geisteswissenschaften zum Beispiel bei kleineren spezialisierten Verlagen? Welche Auswirkungen könnte die Grenze der mindestens hälftigen öffentlichen Finanzierung für öffentlich-private Forschungskooperationen haben? Ist der § 38 a des Urheberrechts geeignet für die Weiterentwicklung von Open Access in einem nach wie vor lernenden System, das noch sehr im Umbruch ist? Diesen Fragen sollten wir im Ausschuss nachgehen, gerne auch unter Hinzuziehung von Experten.


Hier geht es zu Homepage von Krista Sager.

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