Joint Venture der Verlage Burda und Hachette in Polen genehmigt

Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung eines Joint Venture des deutschen Burda-Verlags und des französischen Hachette-Verlags im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach dem angemeldeten Zusammenschluss werden Burda und Hachette ihre Tätigkeiten auf dem Zeitschriftenmarkt in Polen zusammenlegen. Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die Gründung des Joint Venture den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) insgesamt noch in einem erheblichen Teil davon beeinträchtigen wird.

Der Burda-Verlag gibt in Polen, Russland, in der Ukraine, in der Tschechischen Republik, Rumänien und Kasachstan über angeschlossene Unternehmen Zeitschriften heraus. Das Unternehmen gehört zum deutschen Medienkonzern Hubert Burda Media, der weltweit in den Bereichen Kommunikation, Medien und Verlagswesen tätig ist.

Hachette ist ein zum Lagardère-Konzern gehöriger französischer Verlag für Verbrauchermagazine. Lagardère kontrolliert eine Gruppe von Unternehmen, die weltweit in zwei Bereichen tätig sind: (i) Kommunikation/Medien/Verlagswesen und (ii) Luft- und Raumfahrtindustrie und Spitzentechnologie.

Die Kommission kommt nach der Prüfung des geplanten Zusammenschlusses zu dem Schluss, dass dieser den wirksamen Wettbewerb auf dem Leser- und Inserentenmarkt für Zeitschriften in Polen nicht erheblich beeinträchtigen wird, da die horizontalen Überschneidungen zwischen den Verlagsgeschäften von Burda und Hachette im Zeitschriftenmarkt in diesem Mitgliedstaat beschränkt sind.

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