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Bundestag stimmt Beitritt von Rumänien und Bulgarien zu

Der Deutsche Bundestag hat am 26.10. in 2. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens (Gesetz zu dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union) mit überwältigender Mehrheit angenommen. Damit steht lediglich die Zustimmung Dänemarks aus.

Rede von Bundesaußenminister Steinmeier vor dem Deutschen Bundestag zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU

Sehr geehrter Her Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren!

In Stunden wie diesen erinnern wir uns an die Vorbereitung der letzten großen Erweiterungsrunde 2004. Im Kern eine Osterweiterung der EU, endlich eine sichtbare Dividende aus der Liquidation des kalten Krieges – die baltischen Staaten, Polen, Slowakei, Tschechien, Slowenien, Ungarn waren Dokument der wiedergefundenen Einheit Europas. Feuerwerke und Festveranstaltungen waren während der Ratifikationsphase in Vorbereitung.
Und wachsende Euphorie war nicht nur in den Beitrittsstaaten, mit Näherrücken des Beitrittsdatums (01.05.2004) auch in der alten EU spürbar.

Wenig ist davon heute spürbar, wenn wir über den bevorstehenden Beitritt Bulgariens und Rumäniens reden. Selbst die EU-Außenminister beschlossen am 17. Oktober in ungewohnt trockener Sprache:“Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der laufende Prozess der Ratifizierung des Beitrittsvertrages weit gediehen ist, und freut sich darauf Bulgarien und Rumänien als Mitglieder der Europäischen Union begrüßen zu dürfen.“ Nun habe ich nichts gegen Nüchternheit, wie Sie wissen. Aber diese Sprache bettet sich ein in eine öffentliche Stimmung, die weder den historischen Ausgangspunkt der Beitritte Bulgariens und Rumäniens in Erinnerung hat, noch die Chancen einer solchen Erweiterung und erst recht nicht die Nachteile des anderen Wegs, dessen der Zurückweisung, für Europa.

Deshalb lassen Sie mich noch einmal in Erinnerung rufen: Bei dem großen Projekt der Wiederherstellung der europäischen Einheit waren Bulgarien und Rumänien nicht außerhalb unseres europäischen Bemühens. Von Anfang an gehörten sie zu jenen zentral- und osteuropäischen Ländern, die nicht nur – wie die anderen – durch den Eisernen Vorhang vom Rest Europas getrennt waren. Nein, deren Orientierung – wirtschaftlich und kulturell – fest auf Europa und die Europäischen Union gerichtet war. Und wir alle haben sie – nicht erst mit Eröffnung der Beitrittsverhandlungen – eingeladen, sich auf diesen Weg zu begeben – wohl wissend, dass der Weg für sie weiter sein würde als für Polen, Tschechien und andere.

Die historische Wiederherstellung der Einheit Europas als großes friedenssicherndes Projekt, aber auch die Wiederherstellung der kulturellen Verbindungen und die Schaffung des größten einheitlichen Wirtschaftsraums der Welt hieß das große Ziel, das der Fall der Mauer in Berlin und alle Folgeereignisse erst möglich gemacht haben. Diesen Prozess haben alle deutschen Bundesregierungen seit 1990 von Anfang an aktiv unterstützt. Natürlich auch, weil wir als Deutsche aus eigener Erfahrung wussten, was Teilung bedeutet.
Alle Regierungen haben deshalb zu ihrer Verantwortung gestanden, zur Überwindung der Teilung auch in Europa beizutragen.

Skepsis war auch in der Erweiterungsrunde 2004 zu überwinden. Aber heute können wir sagen: Nicht nur die Erweiterungsländer haben und hatten Vorteile vom Beitritt. Bei allen gewachsenen Schwierigkeiten im inneren Abstimmungprozess der EU (deshalb brauchen wir die Verfassung) : auch die alten Mitgliedsländer – auch Deutschland – profitierten davon.
Nicht nur, weil Deutschland erstmals in seiner Geschichte nur von Staaten umgeben ist, mit denen es freundschaftlich verbunden ist. Nein, auch weil handfeste politische und wirtschaftliche Vorteile sind sichtbar geworden sind. Wenn wir uns am Jahresende wieder darüber freuen, dass wir Exportweltmeister geworden sind, dann sollte uns bewusst sein, dass zwei Drittel unserer Exporte nicht nach Indien, China und USA gehen, sondern in die EU – und wachsend in die neuen Mitgliedsländer der EU. Die Schlangen deutscher LKWs in Richtung Polen und Tschechien belegen das täglich.

Wenn Bulgarien und Rumänien beitreten, so ist dies auch nicht nur ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit in der Region des östlichen Balkans und am Schwarzen Meer. Auch hier sind deutsche Unternehmen seit längerem dabei, sich diese neue Märkte zu erschließen. Der Beitritt sichert den rechtlichen Rahmen, der für die wirtschaftliche Aktivitäten erforderlich ist.
Bulgarien und Rumänien haben seit den Wendejahren 1989/90 große Anstrengungen unternommen, um ihr politisches System, ihre Wirtschaft und ihr Rechtssystem an die Standards der Europäischen Union anzupassen. Seit sie 1995 die Anträge auf Beitritt zur Europäischen Union stellten, haben beide Länder einen langen Weg zurückgelegt, der auch mit Entbehrungen und Rückschlägen verbunden war.
Wir alle haben am 26. September mit Spannung den letzten Monitoringbericht der Europäischen Kommission erwartet und deren Einschätzung, ob der Beitrittstermin zum 1. Januar 2007 aus Sicht der Kommission gehalten werden kann. Aus meiner Sicht hat die Kommission eine objektive und ehrliche Bestandsaufnahme vorgelegt.

Ich teile im Ergebnis die Einschätzung, dass die Fortschritte, die beide Länder im Reformprozess in den letzten 15 Jahren erreicht haben, es rechtfertigen, ihnen die Rechte, aber auch die Pflichten eines EU-Mitglieds zu übertragen.
Dennoch: Es ist kein Geheimnis und die Kommission spricht es in ihrem Bericht offen an – beide Länder haben noch Defizite. So ist in beiden Ländern der Aufbau einer unabhängigen, effizienten und transparenten Justiz noch nicht abgeschlossen. Die Bekämpfung der Korruption muss weiter verbessert werden. In Bulgarien haben die Verfolgung und Ahndung von Geldwäsche und organisierter Kriminalität noch zu wenig vorzeigbare Ergebnisse erzielt. Ich nenne die Defizite, weil es keinen Sinn hat, etwas schönzureden. Wir alle müssen wissen, worauf wir uns einlassen – und die entsprechenden Vorkehrungen treffen.

Ich begrüße deshalb ausdrücklich die von der Kommission angekündigten Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass der Reformprozess auch nach dem Beitritt weitergeht. So ist im besonders sensiblen Bereich Justiz und Inneres ein „Kooperations- und Überprüfungsmechanismus“ vorgesehen, der Bulgarien und Rumänien auch nach dem 1.1.2007 konkrete Reformziele setzt. Dazu gehören Verfassungs- und Gesetzesänderungen und weitere Schritte im Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität.

Und was das Entscheidende ist: Die Fortschritte beider Länder werden weiterhin überwacht. Die Kommission wird dazu regelmäßig berichten. Sollten Zielvorgaben nicht erreicht werden, wird die Kommission entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. So kann die EU-weite Anerkennung von Haftbefehlen und Strafurteilen beider Länder ausgesetzt werden. Die Auszahlung von Geldern aus den Agrar- und Strukturfonds wird gesperrt, wenn ihre Verwendung nicht ordnungsgemäß kontrolliert wird. In anderen Bereichen kann es Ausfuhrverbote und Beschränkungen des Binnenmarkts geben, wenn Defizite nicht beseitigt werden.

Meine Damen und Herren, ich halte den von der Europäischen Kommission aufgezeigten Weg für richtig.

Bisher haben 23 Mitgliedstaaten den Beitrittsvertrag ratifiziert. Dänemark und Deutschland fehlen noch. Im dänischen Parlament hat am 10. Oktober die erste Lesung bereits stattgefunden.
Lassen Sie uns auch in Deutschland das Unsrige dazu beitragen, dass die EU ihr historisches Versprechen gegenüber Bulgarien und Rumänien einlösen kann. Dazu hat die Bundesregierung am 5. April das Ratifikationsverfahren des Beitrittsvertrages eingeleitet. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

Kommission befürwortet den EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens

Die Kommission hat ihren Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens angenommen. Die Kommission ist der Auffassung, dass beide Länder in der Lage sind, ihre aus der Mitgliedschaft in der EU resultierenden Rechte und Pflichten ab dem 1. Januar 2007 wahrzunehmen. Um die wenigen Bereiche zu fördern, in denen weitere Fortschritte vonnöten sind, schlägt die Kommission umfangreiche Begleitmaßnahmen vor.

Im Mai 2006 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Bulgarien und Rumänien bis zum 1. Januar 2007 für den EU-Beitritt bereit sein würden, sofern sie bis dahin eine Reihe offener Probleme gelöst hätten. Beide Länder haben seitdem weitreichende Anstrengungen unternommen und viele Herausforderungen bewältigt. Dadurch ist eine ausreichende Anpassung beider Länder an bestehende Normen und Verfahrensweisen innerhalb der Europäischen Union erreicht worden. Der Bericht der Kommission zeigt für eine geringe Zahl von Bereichen offene Probleme auf und weist nach, dass der EU ausreichende Instrumente zur Verfügung stehen, um die Interessen der Union und ihrer Bürger zu schützen.

José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, erläuterte die Entscheidung: »Ich beglückwünsche die Menschen und die Regierungen Bulgariens und Rumäniens zu dieser historischen Errungenschaft. Unsere objektive Bewertung kommt zu dem Schluss, dass der Beitritt dieser beiden Länder mit den Begleitmaßnahmen und zum geplanten Zeitpunkt eine Chance für den Abschluss der fünften Erweiterungsrunde ist. Diese Erweiterung hat den Frieden gefestigt und den Wohlstand in Europa gestärkt. Es ist die richtige Entscheidung für Bulgarien und Rumänien und es ist die richtige Entscheidung für Europa.«

Beide Länder sind in der Tat seit Mai 2006 etwa die Hälfte der Bereiche erfolgreich angegangen, die als verbesserungswürdig herausgestellt worden waren. Angesichts der derzeitigen Dynamik kann vernünftigerweise erwartet werden, dass die überwiegende Mehrheit der verbleibenden Probleme in den kommenden Monaten gelöst werden wird. Um mögliche Risiken auszuschließen, hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen erlassen, um den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu begleiten. Die Kommission wird ein Verfahren für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte in den Bereichen Justizreform sowie Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität einrichten. Zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft ist heute eine gesonderte Verordnung über die Agrarausgaben angenommen worden. Das EU-Recht sieht ferner umfangreiche Maßnahmen vor, um Gefahren in Bereichen wie der Lebensmittelsicherheit zu begegnen.

Der für Erweiterung zuständige Kommissar Olli Rehn erklärte: »Unser Ansatz ist fair, aber auch rigoros. Er ist fair, weil wir die erreichten Fortschritte anerkennen und würdigen. Er ist rigoros, weil wir im Interesse Rumäniens und Bulgariens und im Interesse der EU als Ganzes einen notwendigen Mechanismus schaffen, der beide Länder bei ihren Reformbestrebungen unterstützen wird.«

Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens am 1. Januar 2007 muss noch in vier EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Er beschließt die fünfte historische EU-Beitrittsrunde und lässt die Zahl der Unionsbürger durch den Beitritt von 30 Mio. Menschen in Bulgarien und Rumänien auf fast eine halbe Milliarde Menschen anwachsen.

Begleitmaßnahmen für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens

Bulgarien und Rumänien haben in den fünfzehn Jahren ihrer EU-Beitrittsvorbereitungen einen Reformprozess durchlaufen und bemerkenswerte Veränderungen erreicht. Der Beitritt beider Länder wird das Funktionieren der EU nicht beeinträchtigen. Dennoch sind in einigen Bereichen weitere Fortschritte notwendig, die in den bis zum Beitritt verbleibenden Monaten und darüber hinaus erreicht werden müssen.

Die Kommission wird zum Zeitpunkt des Beitritts erforderlichenfalls Begleitmaßnahmen ergreifen, um weiterhin bestehenden Mängeln vorbeugen oder Abhilfe zu schaffen und so den reibungslosen Beitritt beider Länder sicherzustellen. Diese Maßnahmen umfassen Schutzmaßnahmen, Übergangsbestimmungen, Korrekturen bei EU-Mitteln sowie ein Verfahren der Zusammenarbeit und Kontrolle in den Bereichen Justizwesen und Korruptionsbekämpfung.

Diese Maßnahmen ergänzen die Rechtsinstrumente, die der Kommission zur Verfügung stehen, um ihre Aufgaben als Hüterin der Verträge wahrzunehmen und die ordnungsgemäße Anwendung der EU-Politik in allen Mitgliedstaaten durchzusetzen. Dazu gehören Vertragsverletzungsverfahren, wettbewerbspolitische Maßnahmen und die üblichen Bestimmungen für die Verwaltung der EU-Fonds sowie Monitoringmechanismen in den Bereichen Binnenmarkt, Justizwesen, Freiheit und Sicherheit.

Sofern erforderlich, wird die Kommission diese Instrumente in vollem Umfang einsetzen, um einen reibungslosen Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu gewährleisten.

Welche Bedeutung haben die Schutzklauseln?

Es handelt sich um Schutzmaßnahmen, die als letztes Mittel eingesetzt werden, um bestimmten Problemen oder Bedrohungen des Funktionierens der Union vorzubeugen oder Abhilfe zu schaffen. Die Verhältnismäßigkeit jeglicher Maßnahme, die als Reaktion auf einen Mangel ergriffen wird, muss gewahrt werden.

Das für alle Mitgliedstaaten geltende EU-Recht sieht für unterschiedliche Bereiche der EU-Politik verschiedene Schutzmaßnahmen vor.

Darüber hinaus enthält der Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien weitere Schutzbestimmungen, um mögliche, mit dem Beitritt verbundene Schwierigkeiten abzufedern. Die folgenden drei Schutzmaßnahmen können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren nach dem Beitritt angewendet werden:

  • allgemeine wirtschaftliche Schutzmaßnahmen (Artikel 36)
  • Schutzmaßnahmen bei einer Beeinträchtigung der Funktion des Binnenmarkts (Artikel 37)
  • Schutzklauseln im Bereich Justiz und Inneres (Artikel 38)

Diese Mechanismen sind mit den Schutzklauseln des Beitrittsvertrags identisch, der mit den am 1. Mai 2004 beigetretenen Ländern geschlossen wurde.

Was sind allgemeine wirtschaftliche Schutzmaßnahmen?

Allgemeine wirtschaftliche Schutzmaßnahmen sind normale handelspolitische Maßnahmen. Mit ihrer Hilfe sollen durch den Beitritt verursachte Anpassungsschwierigkeiten überwunden werden, die sich in Wirtschaftszweigen oder in bestimmten Gebieten der alten oder neuen Mitgliedstaaten bemerkbar machen. Die (neuen und alten) Mitgliedstaaten können für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Beitritt Schutzmaßnahmen beantragen, um wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen. Die Entscheidung über die Anwendung derartiger Maßnahmen obliegt der Europäischen Kommission, wobei die Maßnahmen erst nach dem Beitritt anwendbar sind und keine Grenzkontrollen mit sich bringen dürfen.

Was beinhaltet die Klausel zum Schutz des Binnenmarkts?

Wenn Bulgarien oder Rumänien ihre Rechtsbestimmungen über den Binnenmarkt nicht umsetzen und Tätigkeiten mit grenzüberschreitender Wirkung betroffen sind und dadurch eine ernste Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts hervorgerufen wird, kann die Kommission geeignete Schutzmaßnahmen erlassen. Die Maßnahmen werden auf eigene Initiative der Kommission oder auf Antrag eines Mitgliedstaats erlassen.

Die Maßnahmen können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren nach dem Beitritt beschlossen werden, sind aber auch darüber hinaus anwendbar, wenn die Situation dies weiterhin erfordert. Aufgrund von einschlägigen Fortschritten kann die Europäische Kommission diese Maßnahmen in geeigneter Weise anpassen, die Dauer ihrer Anwendung verkürzen oder die Maßnahmen aufheben. Die Maßnahmen können bereits vor dem Beitritt beschlossen werden, treten aber frühestens zum Zeitpunkt des Beitritts in Kraft.

Die Maßnahmen zum Schutz des Binnenmarkts erstrecken sich auf die vier Grundfreiheiten und weitere sektorbezogene Politiken wie Wettbewerb, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Landwirtschaft sowie Verbraucher- und Gesundheitsschutz (z. B. Lebensmittelsicherheit).

Die Kommission trifft ihre Entscheidungen über notwendige Maßnahmen nach Einzelfallprüfung. Die Maßnahmen dürfen das Funktionieren des Binnenmarkts oder die Tätigkeiten mit grenzüberschreitender Wirkung in einem bestimmten Wirtschaftszweig nur so weit wie unbedingt erforderlich einschränken. Vorrangig sind Maßnahmen zu wählen, die das Funktionieren des Binnenmarkts am wenigsten stören und gegebenenfalls sind bestehende sektorale Schutzmaßnahmen des EU-Rechts anzuwenden. Die Schutzklausel für den Binnenmarkt ist ausschließlich auf Bulgarien und Rumänien anwendbar, aber nicht auf die anderen Mitgliedstaaten.

Was beinhaltet die Schutzklausel im Bereich Justiz und Inneres?

Wenn unmittelbar oder ernsthaft die Gefahr besteht, dass es bei der Umsetzung oder Durchführung der EU-Vorschriften über die gegenseitige Anerkennung in strafrechtlichen und in zivilrechtlichen Angelegenheiten durch Bulgarien oder Rumänien zu schwerwiegenden Verstößen kommt, kann die Kommission nach Konsultation der Mitgliedstaaten auf Schutzmaßnahmen zurückgreifen. Die Maßnahmen werden auf eigene Initiative der Kommission oder auf Antrag eines Mitgliedstaats erlassen.

Die Maßnahmen können bis zu drei Jahre nach dem Beitritt beschlossen werden, sind aber auch darüber hinaus anwendbar, wenn die Situation dies weiterhin erfordert. Die Maßnahmen können bereits vor dem Beitritt beschlossen werden, treten aber frühestens zum Zeitpunkt des Beitritts in Kraft.

Schutzmaßnahmen im Bereich Justiz und Inneres sind eng mit der Funktionsfähigkeit des Justizsystems verknüpft. In folgenden Bereichen können Schutzmaßnahmen u.a. angewandt werden: Insolvenzverfahren, Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, unbestrittene Forderungen und der europäische Haftbefehl.

Im konkreten Fall kann die Kommission vorübergehend kann spezifische Rechte, Bulgariens und Rumäniens aufheben, die sich aus dem EU-Besitzstand ergeben. Sie kann z.B. den derzeitigen Mitgliedstaaten die Verweigerung der automatischen Anerkennung und Durchsetzung bestimmter in Rumänien bzw. Bulgarien ergangener zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Entscheidungen bzw. Haftbefehle gestatten.

Was sind Übergangsmaßnahmen?

Die Kommission kann bis zu drei Jahre nach dem Beitritt, die Ausfuhr bulgarischer oder rumänischer Erzeugnisse in die übrigen Mitgliedstaaten verbieten, wenn diese Erzeugnisse nicht mit dem Veterinär- und Pflanzenschutzrecht sowie dem Lebensmittelsicherheitsrecht in Einklang stehen.

Konkret heißt das, dass die Ausfuhr von lebenden Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen aus Rumänien und Bulgarien in die übrigen EU-Mitgliedstaaten bis zur Ausrottung der klassischen Schweinepest verboten ist. So kann die Lebensmittelsicherheit in der EU durch die Möglichkeit gewahrt werden, den Verkauf unsicherer Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt zu unterbinden. Die Kommission kann auch weitere Unternehmen der Agrarindustrie auf die Liste der Unternehmen setzen lassen, denen der Verkauf ihrer Erzeugnisse in andere Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von drei Jahren verboten ist, Diese Unternehmen, dürfen nur den inländischen Markt beliefern, weil sie die EU-Anforderungen noch nicht erfüllen. Nach Ablauf der Frist müssen diese Unternehmen entweder entsprechend modernisiert worden sein oder ihre Produktion einstellen.

Darüber hinaus gibt es Übergangsmaßnahmen, die in den Beitrittsverhandlungen vereinbart und im Beitrittsvertrag festgelegt wurden. Sie betreffen spezifische Bereiche, in denen Bulgarien und Rumänien oder die derzeitigen Mitgliedstaaten während eines bestimmten Zeitraums nach dem Beitritt von den EU-Vorschriften und -Standards abweichen dürfen. Dazu gehören u.a. die Freizügigkeit, der Erwerb von Grundstücken, der Straßenverkehr und einige Aspekte der EU-Vorschriften und Standards im Umwelt- und Agrarbereich.

Was sind Finanzkorrekturen bei EU-Mitteln?

Nach dem Beitritt werden Bulgarien und Rumänien EU-Mittel in erheblicher Höhe bekommen, vorwiegend aus den Struktur- und Agrarfonds. Die Kommission wird die ordnungsgemäße Verwaltung dieser Mittel gewährleisten. Jede missbräuchliche Verwendung von EU-Mitteln berechtigt die Kommission Finanzkorrekturen vorzunehmen, z.B. in Form von verzögerten Auszahlungen, einer Verringerung künftiger oder Wiedereinziehung bereits erfolgter Zahlungen.

Bei den Strukturfonds sind laut Besitzstand vier Arten von Kontrollen vorgesehen, die Finanzkorrekturen nach sich ziehen können. Erstens müssen alle Mitgliedstaaten der Kommission operationelle Programme zur Genehmigung vorlegen, bevor Zahlungen erfolgen. Zweitens erfolgen keine Zwischenzahlungen, wenn Bulgarien oder Rumänien keine geeigneten Behörden für die Verwaltung, Zertifizierung und die Überprüfung eingerichtet haben. Drittens kann die entsprechende Mittelauszahlung für die Programme unterbrochen, ausgesetzt oder aufgehoben werden, wenn die Kommission Unregelmäßigkeiten oder betrügerische Praktiken bzw. Korruption vermutet oder aufdeckt. Schließlich können im Falle von Unregelmäßigkeiten, die bei Ex-Post-Kontrollen festgestellt werden, Finanzkorrekturen vorgenommen werden.

Für die Agrarfonds müssen die Mitgliedstaaten akkreditierte, effiziente Zahlstellen einrichten, um eine vernünftige Verwaltung und Kontrolle der Agrarausgaben sicherzustellen. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die Direktzahlungen an Landwirte und Teile der Ausgaben für die ländliche Entwicklung einzurichten, um beispielsweise betrügerische Praktiken und unrechtmäßige Zahlungen zu verhindern. Wenn die Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, solche Kontrollsysteme zu betreiben, entscheidet die Kommission nachträglich im Rahmen der jährlichen Finanzkontrollen über mögliche Finanzkorrekturen. Gelangt die Kommission am Ende zu dem Schluss, dass die Mittel nicht vorschriftsmäßig verwendet wurden, kann sie die Zahlung der Vorschüsse entweder aussetzen oder vorübergehend verringern.

Neben diesen Agrarfonds-Mechanismen, die für alle Mitgliedstaaten gelten, hat die Kommission spezielle Vorschriften für Bulgarien und Rumänien eingeführt, um das Risiko, dass deren InVeKoS bis zum Beitritt nicht ordnungsgemäß funktioniert, einzudämmen. Derzeit werden über das InVeKoS rund 80% der Agrarfonds-Mittel abgewickelt, die für die Direktzahlungen an Landwirte und die Ausgaben für die ländliche Entwicklung vorgesehen sind.

Mit diesem zusätzlichen Mechanismus soll den beiden Ländern genügend Zeit eingeräumt werden, die notwendigen Arbeiten für ein ordnungsgemäß funktionierendes InVeKoS abzuschließen. 2007 wird die Kommission die Lage in diesem Bereich sorgfältig überprüfen. Bei systembedingten Problemen mit der Verwaltung der EU-Fonds, wird die Kommission im Verlauf des Jahres 2007 entscheiden, ob sie die über das InVeKoS abgewickelten Zahlungen vorübergehend um 25% verringert. Bei den jährlichen ex-post-Kontrollen wird die Kommission entscheiden, ob es bei dieser Reduzierung bleibt.

Was bedeutet Verfahren der Zusammenarbeit und Kontrolle in den Bereichen Justizwesen und Korruptionsbekämpfung?

Die Kommission wird nach dem Beitritt ein Verfahren für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte in den Bereichen Justizwesen sowie Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität einrichten. Grundlage hierfür wird der Beitrittsvertrag sein. Sowohl Bulgarien als auch Rumänien müssen regelmäßig über ihre Fortschritte bei der Erfüllung bestimmter Anforderungen berichten. Der erste Bericht soll bis zum 31. März 2007 vorgelegt werden.

Die Kommission wird die Zusammenarbeit und Beratung beim Reformprozess mit internem und externem Sachverstand fördern und die Fortschritte überprüfen. Anschließend erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat im Juni über die Fortschritte beider Länder Bericht und informiert über den Stand bei der Erfüllung der Vorgaben. Im Bericht der Kommission wird bewertet, ob die Vorgaben eingehalten werden oder anzupassen sind und ob gegebenenfalls weitere Fortschrittsberichte notwendig sind. Dieses Verfahren wird solange beibehalten, bis alle Verpflichtungen erfüllt werden.

Sollte eines der Länder oder beide die Vorgaben nicht angemessen einhalten, wendet die Kommission die im Beitrittsvertrag vereinbarten Schutzmaßnahmen an (siehe oben).

Die Kommission nimmt nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen Beschluss über die Umsetzung und die Modalitäten dieses Verfahrens an. Das Verfahren tritt dann am 1. Januar 2007 in Kraft.

Zwischenbericht zum Beitritt Rumäniens

Die Kommission hat einen Zwischenbericht über die Fortschritte Rumäniens im Hinblick auf den Beitritt zur Europäischen Union vorgelegt. Bislang haben vierzehn der 25 EU-Staaten die Beitrittsverträge unterzeichnet.

Alle Beitrittsländer müssen die politischen und wirtschaftlichen Kriterien erfüllen und das Gemeinschaftsrecht sowie die EU-Normen in vollem Umfang übernehmen und anwenden. Die für die vollständige Umsetzung des Gemeinschaftsrechts vereinbarten Übergangsregelungen sind im Beitrittsvertrag festgelegt.

Während der Beitrittsverhandlungen werden die von den Beitrittländern erzielten Fortschritte in den regelmäßigen Berichten jährlich überprüft. Auch nach Abschluss dieser Verhandlungen überwacht die Kommission bis zum Beitritt weiterhin die Vorbereitung auf die Mitgliedschaft.

Sie legte dazu am 16. Mai einen Monitoringbericht über die in allen relevanten Bereichen zu verzeichnenden Fortschritte vor und gelangte auf diese Grundlage zu dem Schluss, dass Rumänien bis zum 1. Januar 2007 für den Beitritt bereit sein sollte, sofern es bis dahin eine Reihe noch offener Probleme gelöst hat. Der vorliegende Bericht fasst die Entwicklung in diesen noch nicht an den Besitzstand angeglichenen Bereichen zusammen. Er hebt die wesentlichen Fortschritte und noch zu bewältigenden Mängel hervor sowie Begleitmaßnahmen, die erforderlich sind, um die reibungslose Aufnahme des Landes in die EU sicherzustellen.

Der Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien wurde am 25. April 2005 in Luxemburg unterzeichnet und muss von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Viele Mitgliedstaaten sowie Bulgarien und Rumänien haben den Beitrittsvertrag bereits ratifiziert. In den anderen Mitgliedstaaten befindet sich der Ratifizierungsprozess derzeit in unterschiedlichen Stadien. In Deutschland wurde das Ratifikationsverfahren mit Kabinettsbeschluss vom 05. 04. 2006 eingeleitet.

Politische Kriterien

In dem Monitoringbericht vom Mai gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Rumänien seine Bemühungen fortsetzen und weitere Ergebnisse bei der Bekämpfung von Korruption vorweisen müsse. Außerdem müsse es die Umsetzung der laufenden Justizreform konsolidieren und die Transparenz, Effizienz und Unparteilichkeit des Justizwesens weiter stärken.

Bei der Bekämpfung der Korruption auf höchster Ebene hat Rumänien seit Mai erhebliche Fortschritte vorzuweisen — sowohl durch die Vervollständigung des Rechtsrahmens für die Korruptionsbekämpfung als auch durch die effiziente Durchführung gründlicher neutraler Ermittlungen in Korruptionsfällen auf höchster Ebene, die zu Anklageerhebungen und Gerichtsverfahren führten. Die Direktion für Korruptionsbekämpfung, (DNA) führt nun regelmäßig Ermittlungen auf der Grundlage von Informationen staatlicher Kontrollstellen durch. Außerdem wurden zwei nationale Aufklärungskampagnen eingeleitet, um die Öffentlichkeit, und insbesondere die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stärker für die negativen Auswirkungen der Korruption zu sensibilisieren.

Die wichtigsten noch anstehenden Aufgaben im Bereich der Korruptionsbekämpfung sind nun zum einen die Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit der jüngsten Fortschritte bei der gründlichen und objektiven Ermittlung von Korruptionsfällen auf höchster Ebene und zum anderen das eindeutige Bekenntnis aller Politiker zu einer effizienten Korruptionsbekämpfung, die gewährleistet, dass keiner sich nicht an das Gesetz gebunden fühlt.

Die laufende Justizreform führt zu greifbaren Ergebnissen: die sich in einer einheitlichere Rechtsauslegung und -anwendung und die Aufstockung des Personals niederschlagen. Der die Reform stützende Rechtsrahmen wurde im Mai mit der Annahme des Gesetzes über die Mediation konsolidiert. Des Weiteren wurde eine grundlegende Überarbeitung des Zivil- und Strafrechts sowie der jeweiligen Prozessordnungen eingeleitet. Insgesamt haben sich die Arbeitsbedingungen verbessert. Außerdem wird im Rahmen einer Studie die Möglichkeit einer effizienteren Verwaltung der Humanressourcen im Justizbereich untersucht. Die Zahl der vor der Zivilabteilung des Obersten Gerichtshofs anhängigen Verfahren ist um ungefähr 15% zurückgegangen. Alle Gerichte und Staatsanwaltschaften haben nun Online-Zugriff auf Rechtsvorschriften und Urteile.

Rumänien muss nun noch eine kohärentere Auslegung und Anwendung des Rechts gewährleisten.

Bei der Beseitigung der von der Kommission ermittelten Mängel müssen spezifische Vorgaben erfüllt werden. Rumänien muss der Kommission regelmäßig Berichte über seine Fortschritte vorlegen. Der erste dieser Berichte muss bis 31. März 2007 vorliegen. Sollte Rumänien die Vorgaben nicht angemessen einhalten, wendet die Kommission die im Beitrittsvertrag vereinbarten Schutzmaßnahmen an.

Wirtschaftliche Kriterien

Rumänien verfügt nach wie vor über eine funktionierende Marktwirtschaft, muss allerdings seine Steuereinziehungsquote deutlich verbessern. Rumänien ist bei den Bemühungen, um die Einhaltung des Beitrittskriteriums, dem Wettbewerbsdruck in der EU standhalten zu können, planmäßig vorangekommen.

Umsetzung und Anwendung von EU-Vorschriften und -Normen

In ihrem Bericht vom Mai ermittelte die Kommission eine Reihe von Bereichen, in denen es für notwendig erachtet wurde, dass Rumänien seine Vorbereitungen auf den Beitritt verstärkt vorantreibt.

Seitdem wurden in den meisten dieser Bereiche Fortschritte erzielt. Bei einigen hält die Kommission allerdings in den Monaten bis zum Beitritt und darüber hinaus weitere Anstrengungen für erforderlich.

Landwirtschaft – Gewährleistung uneingeschränkt funktionsfähiger Zahlstellen, die für die Abwicklung von Direktzahlungen an Landwirte und Wirtschaftsbeteiligte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik akkreditiert sind, und Aufbau eines einsatzbereiten Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die Agrarfonds der EU .

Trotz der bereits erzielten Erfolge ist Rumänien nach Auffassung der Kommission bei der Mehrzahl der EU-Agrarfonds noch nicht in der Lage, die Mittelverwaltung und — zuteilung zu gewährleisten. So verfügen die beiden Zahlstellen zwar bereits über die erforderliche institutionelle Struktur, sind aber noch nicht einsatzbereit. Um die volle Leistungsfähigkeit der Zahlstellen zu gewährleisten, muss zusätzliches Personal eingestellt und geschult, die erforderliche IT-Ausstattung zur Verfügung gestellt und ein interner Kontroll- und Überwachungsmechanismus eingeführt werden. Es besteht immer noch die Gefahr, dass das InVeKoS in Rumänien zum Zeitpunkt des Beitritts nicht ordnungsgemäß funktioniert. Um eine angemessene Qualität des InVeKoS zu gewährleisten, müssen nachhaltige und in manchen Bereichen auch verstärkte Anstrengungen unternommen werden.

Jeder Mitgliedstaat muss die ordnungsgemäße Zuteilung von Agrarmitteln gewährleisten. Jegliches Versäumnis auf diesem Gebiet kann die Auszahlung von Mitteln verzögern oder zu Korrekturen bzw. zur Rückforderung der aus EU- Steuergeldern bereit gestellten Mittel führen. Zusätzlich wurde ein besonderes Mechanismus vorgesehen, um die verbleibenden Systemmängel bei der Verwaltung der EU-Agrarfonds im Rahmen des InVeKoS zu auszugleichen. Dieser gestattet es der Kommission die im Rahmen des InVeKos verwalteten Agrarmittel vorläufig um 25% um zu senken.

Lebensmittelsicherheit – Einrichtung von Tierkörpersammelstellen und -beseitigungsanlagen im Einklang mit dem Besitzstand des Bereichs TSE und tierische Nebenerzeugnisse

Seit Mai hat Rumänien im Rahmen von Ausschreibungen Verträge für die Sammlung, Entsorgung und Vernichtung von Tierkadavern und tierischen Nebenprodukten vergeben. Dies ist ein eindeutiger Fortschritt. Allerdings sind die Fristen für Modernisierung und Neubau der Tierkörperbeseitigungsanstalten, die einen Abschluss der Arbeiten Ende November 2006 vorsehen, sehr knapp bemessen, da die Genehmigung der rumänischen Veterinärbehörden eingeholt und der Kommission notifiziert werden muss. Falls Rumänien nicht in der Lage ist, bis zum Beitritt landesweit ein angemessenes Sammel- und Beseitigungssystem für Tierkadaver und tierische Nebenprodukte einzurichten und die Modernisierung der Tierkörperbeseitigungsanstalten abzuschließen, wird die Verwendung bestimmter tierischer Nebenprodukte durch entsprechende Maßnahmen eingeschränkt

Die Lebensmittelsicherheit ist für alle EU-Bürger von großem Belang. Lebensmittel müssen daher sämtlichen EU-Anforderungen voll und ganz entsprechen. Wenn Rumänien seine Vorbereitungen auf diesem Gebiet bis zum Beitritt nicht abgeschlossen hat, wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass kein Risikomaterial in den Binnenmarkt gelangt.

Da in Rumänien Fälle von klassischer Schweinepest, bei der es sich um eine ansteckende Tierseuche handelt, aufgetreten sind, daher darf das Land zur Zeit weder Schweine noch Schweinefleisch noch bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse in die EU ausführen. Dieses Verbot wird aufrechterhalten bis die Seuche vollständig ausgerottet ist.

Außerdem wird das Verzeichnis der rumänischen Unternehmen der Agrarindustrie, denen der Verkauf ihrer Erzeugnisse in andere EU-Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von drei Jahren verboten ist, weil sie die EU-Bestimmungen noch nicht erfüllen, bis zum Beitritt aktualisiert.

Steuerverwaltung – Die Steuerverwaltung muss über geeignete IT-Systeme verfügen, die die Interoperabilität mit den Systemen der übrigen EU-Mitgliedstaaten gewährleisten, um eine ordnungsgemäße Erhebung der Mehrwertsteuer im gesamten Binnenmarkt zu ermöglichen

Seit Mai hat Rumänien die erforderlichen Konformitätsprüfungen für die Nutzung der Systeme für den innergemeinschaftlichen Informationsaustausches im Bereich der MwSt und der Verbrauchsteuer erfolgreich bestanden. Dies bedeutet, dass Rumäniens IT-Systeme nun zuverlässig arbeiten und für den Datenaustausch mit denen der derzeitigen Mitgliedstaaten eingesetzt werden können. Es wird also nach dem Beitritt keine Steuergrenze zu Rumänien geben.

Kfz-Versicherungen

In diesem Bereich sind Fortschritte festzustellen. Die von den EU-Vorschriften und -Normen vorgesehenen Stellen in diesem Bereich wurden zwar geschaffen, sind aber noch nicht einsatzfähig. Auch die finanzielle Unabhängigkeit des rumänischen »Grüne-Karten-Büros« muss noch gewährleistet werden. Daher bestehen nach wie vor Bedenken, ob Rumänien das multilaterale Übereinkommen des UN Council of Bureaux noch vor dem Beitritt unterzeichnen kann.

Falls dies nicht der Fall ist, würde an den Grenzen automatisch weiterhin das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung gem. Art. 2 der Ersten Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie bei rumänischen Fahrzeugen überprüft. Mit den Nachbarländern (Ungarn) müssten dann die praktischen Modalitäten dieser Grenzkontrollen vereinbart werden.

EU-Institutionen bieten Arbeitsstellen vor dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens

Im Hinblick auf den bevorstehenden Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU veröffentlicht das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) einen Aufruf zur Interessenbekundung der Europäischen Institutionen und insbesondere des Europäischen Parlaments zur Einstellung von Vertragsbediensteten, die die bulgarische oder rumänische Sprache perfekt beherrschen. Ziel ist es, eine Datenbank aufzustellen, in der die Institutionen für die Durchführung von Aufgaben im Vorfeld der Erweiterung Personal auf Zeit auswählen können.

Der Aufruf zur Interessenbekundung wurde am 24.Februar 2005 auf der EPSO-Website veröffentlicht.

Teilnahmeberechtigt sind bulgarische oder rumänische Staatsbürger sowie alle EU-Staatsbürger, die über die geforderten Sprachkenntnisse verfügen und die Anforderungen hinsichtlich Ausbildung und Berufserfahrung erfüllen.

Vertragsbedienstete sind eine neue Kategorie von Personal auf Zeit, die im Rahmen der Reform der Beschäftigungsbedingungen eingeführt worden ist.

Die Posten werden in den Funktionsgruppen Administration und Assistenz vergeben:

a) Für die Funktionsgruppe Administration wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt. Die erfolgreichen Bewerber werden Tätigkeiten in den Bereichen Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit, parlamentarische Dienste, juristischer Dienst/Sprachendienst ausüben. Verlangt wird eine Berufserfahrung von mindestes zwei Jahren.

b) Für die Funktionsgruppe Assistenz/Sekretariat sind ein postsekundärer Bildungsabschluss und eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren erforderlich. Die Stellen sind in den Bereichen Verwaltung/Personal, allgemeine Verwaltung, parlamentarische Dienste und Sprachendienst zu besetzen.

Eine genaue Stellenbeschreibung befindet sich in dem Aufruf zur Interessenbekundung. Es wäre hilfreich, wenn dieser Aufruf auch in der bulgarischen und rumänischen Presse bekannt gegeben würde. Die Bewerber dürfen sich nur für eine Stelle anmelden. Die Anmeldung muss über die EPSO-Website erfolgen. Anmeldeschluss ist der 24.März 2005 um 12.00 Uhr Brüsseler Zeit. Den Bewerbern wird empfohlen, nicht zu lange mit ihrer Bewerbung zu warten, da es kurz vor Anmeldeschluss wegen einer außergewöhnlichen Belastung der Leitungen zu Störungen der Internet-Verbindung kommen kann.


Ansprechpartner bei EPSO:
Hr Alan Piotrowski, Tel.: + 32 (0) 2 29 88 467
Hr Vladimir Grieger, Tel.: +32 (0) 2 29 99611
Internet: EPSO

World Bank Supports Romania Energy Sector Privatization

The World Bank approved om Dec. 21, 2004, a Partial Risk Guarantee (PRG) for the privatization of the Banat and Dobrogea Electricity Distribution Companies (Discoms) in the amount of EURO 60 million (USD 76.7 million equivalent). The PRG represents a new use of the World Bank’s guarantee instrument in support of privatization transactions.

The PRG aims to support Romania’s energy sector privatization by enabling the Government of Romania and Enel S.p.A. of Italy to implement their Privatization Agreements for the Banat and Dobrogea Discoms.

The PRG will backstop the Government of Romania’s debt obligation to a commercial bank to compensate the Banat and Dobrogea Discoms for loss of revenues resulting from a change or repeal by the Government or the National Energy Regulatory Authority (ANRE) of, or non-compliance by ANRE with, the provisions of the agreed regulatory framework.

The importance of the PRG project is two-fold: it supports Romania’s privatization program in the energy sector and assists the Government and ANRE in the implementation of the regulatory framework. The risk mitigation through the PRG also yielded an additional benefit: it resulted in Enel’s agreement to reduce its return on investment requirement by 2% per annum, translated into a positive impact on the final tariffs. Savings will continue to be realized also after the five-year PRG. This reduction will also be applied by ANRE in the other six distribution companies – all six are to be privatized under the World Bank’s Programmatic Adjustment Loan (PAL) program. Negotiations to privatize the next two electricity distribution companies were completed last week with EON of Germany and CEZ of the Czech Republic.

The International Finance Corporation (IFC) has received a mandate from Enel to provide financing for the Banat and Dobrogea Discoms investment programs.

Enel’s initial investment to acquire a 51% share in the two companies is EURO 112 million. In addition, Enel projects capital expenditure of about EURO 171 million in the 2005-2009 period.

The Partial Risk Guarantee covers a maximum of seven years. The PRG would be priced at 1% per annum on the guaranteed amount payable six months in advance. In addition, there would be a Front-end Fee of 0.50%, an Initiation Fee of 0.15%, and a Processing Fee of up to 0.50%. Of the 1% of the Guarantee Fee, the Bank would refund to the Government that portion of the fee that corresponds to any waiver to Romania of the Bank’s lending spread, subject to there being no breach of the Bank-related Agreements. The above is consistent with the pricing policy for IBRD Guarantees.

The World Bank has been a committed partner in Romania?s development process since 1990, with loans totaling over US$4.2 billion. The 2004-2005 lending program is likely to be the highest amounting to almost US$ 850 million.

EIB stellt 16 Mio. EUR für Infrastrukturvorhaben in Rumänien bereit

Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellt der zur Société Générale S.A.-Gruppe gehörenden Banca Româna Pentru Dezvoltare (BRD) ein Globaldarlehen von 16 Mio EUR zur Finanzierung kleiner und mittlerer öffentlicher Infrastrukturvorhaben in Rumänien zur Verfügung.

Bei der Finanzierung in Rumänien handelt es sich bereits um das vierte Globaldarlehen der EIB an das Bankhaus BRD. Damit hat die EIB diesem Finanzinstitut jetzt insgesamt 100 Mio EUR zur Verfügung gestellt. Das zuletzt gewährte Darlehen wird der Kofinanzierung kleiner und mittlerer Vorhaben in den Bereichen Umweltschutz, Energie und Energieeinsparung sowie Infrastruktur dienen.

Die BRD ist eine der führenden Banken für die Finanzierung von kommunalen Investitionsvorhaben. Sie möchte dieses Globaldarlehen nutzen, um ihre Position durch eine Ausweitung ihrer Finanzierungstätigkeit zugunsten von Kommunen und staatlichen Dienstleistungsunternehmen zu festigen.

Der BRD wird im Rahmen des heute unterzeichneten Globaldarlehens auch die Fazilität für kommunale Finanzierungen zugute kommen ? eine besondere Fazilität, die von der Europäischen Kommission im Rahmen ihres PHARE-Programms unterstützt wird. Ziel dieser Fazilität ist es, die Finanzinstitute bei ihren Bemühungen um eine Vergabe langfristiger Darlehen für die Finanzierung kleiner Infrastrukturvorhaben von Kommunen bzw. öffentlichen oder privaten Unternehmen zu unterstützen. Sie wird für die BRD Anreize für die Weiterleitung von EIB-Mitteln an Kommunen schaffen.

Seit 1990 hat die EIB in Rumänien Darlehen in Höhe von etwa 3,3 Mrd EUR zur Finanzierung von Projekten bereitgestellt, die der Förderung der Integration des Landes in die EU dienen und dazu beitragen, dass Rumänien die EU-Beitrittskriterien erfüllt und der Union somit wie geplant im Jahr 2007 beitreten kann. Bisher hat die Bank sieben Globaldarlehen im Gesamtbetrag von 182 Mio EUR an sechs Partnerinstitute in Rumänien vergeben.

Seit 1990 hat die EIB für Projekte in den neuen Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas und in den Beitrittsländern (Rumänien und Bulgarien) mehr als 27 Mrd EUR bereitgestellt. Sie ist die wichtigste ausländische Finanzierungsquelle für Vorhaben in dieser Region.

World Bank approved two loans for Romania

The World Bank Board of Directors approved yesterday two loans for Romania amounting to US$ 275 million for the Transport Restructuring and Modernizing of Agricultural Knowledge and Information Systems (MAKIS) Projects.

The Transport Restructuring Project, in the amount of US$ 225 million, will be implemented over the next 5 years. It has two major components: improvement of roads infrastructure and the railway system. Under the roads component, much needed bypass roads will be constructed in at least 5 big cities in Romania — Brasov, Bacau, Targu Mures, Reghin and Medias. These bypass roads will help divert traffic from inner city, so that the transport speed of both passengers and freight will increase considerably while road safety will be ensured. One other positive advantage for the public will be the decrease in pollution levels within cities, as well as protection of cultural heritage buildings at present endangered by heavy traffic.

Under the railway component passenger and freight transport will be modernized through the implementation of an integrated computerized system. This will ensure the planning of the traffic and more speedy, safe and economical service. In addition, the project will finance acquisition of modern machinery to be used for the maintenance of the railway infrastructure. All this is expected to result in increased efficiency in railway traffic moving Romania to the highest EU standards in railway services.

The MAKIS (Modernizing Agricultural Knowledge and Information Systems) Project, in the amount of US$ 50 million, will also be implemented over the next 5 years. The objective and intended outcome of this project is to ensure that farmers increase their incomes and the rural areas would achieve sustainable development. To achieve this, MAKIS is to implement some of the EU commitments on-the-ground. For example, MAKIS would help Romanian farmers modernize their production activities and assistance will be provided for all stages of the agricultural process from the use of fertilizers and increasing productivity. In addition, measures will be taken to ensure the quality of the agricultural food products and raising quality of food processing to promote „high quality“ agricultural exports to EU market. Work will be done extensively in training and supporting the National Authority for Sanitary, Veterinary and Food Safety. Last but not least, MAKIS will assist five strategic national Romanian research institutions. These will receive an infusion of research and advisory technical assistance to help enhance their relevance to the changed EU-related conditions and to help Romania meet the competitive challenges of a single market economy from 2007.

The World Bank has been a committed partner in Romania’s development process since 1990, with loans totaling over US$4.2 billion. The 2004-2005 lending program is likely to be the highest amounting to almost US$ 850 million.