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Kapitalverkehrsfreiheit und der Staat als Aktionär

Urteil des EuGH vom 8. Juli 2010 in der Rechtssache C-171/08 Kommission / Portugal

Das Halten von „golden shares“ an Portugal Telecom durch den portugiesischen Staat stellt eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Diese „golden shares“ verleihen dem portugiesischen Staat eine Einflussnahme auf die Entscheidungen des Unternehmens, die Wirtschaftsteilnehmer aus anderen Mitgliedstaaten von Investitionen abhalten kann.

Portugal Telecom (PT) wurde 1994 im Zuge der Umstrukturierung des portugiesischen Telekommunikationssektors gegründet. Sie wurde ab 1995 in fünf aufeinanderfolgenden Phasen privatisiert. Nach den portugiesischen Privatisierungsvorschriften konnten in den Satzungen der Gesellschaften, deren Privatisierung geplant war, ausnahmsweise und sofern Gründe des nationalen Interesses es erforderten, Vorzugsaktien vorgesehen werden, die Eigentum des Staates bleiben sollten. Diese Vorzugsaktien bezweckten, unabhängig von ihrer Zahl dem Staat bei Satzungsänderungen und anderen Entscheidungen in bestimmten Bereichen ein Vetorecht einzuräumen.

Die Satzung von PT wurde 1995 zu einer Zeit angenommen, als der portugiesische Staat 54,2 % des Gesellschaftskapitals hielt. Nach der Satzung setzt sich das Gesellschaftskapital aus etwa einer Milliarde Stammaktien und 500 Vorzugsaktien („golden shares“) zusammen. Letztere müssen mehrheitlich vom Staat oder anderen öffentlichen Anteilseignern gehalten werden; mit ihnen sind bestimmte Vorrechte in Form von Sonderrechten verbunden. Am Ende der Privatisierung von PT wurden deren sämtliche staatlichen Anteile mit Ausnahme der 500 Vorzugsaktien veräußert.
Die Kommission wendet sich mit ihrer Klage gegen die Sonderrechte, die vom portugiesischen Staat aufgrund der „golden shares“ an der Gesellschaft Portugal Telecom gehalten werden.

Mit seinem Urteil erkennt der Gerichtshof für Recht, dass Portugal dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem freien Kapitalverkehr verstoßen hat, dass es aufgrund von „golden shares“ gewährte Sonderrechte an Portugal Telecom aufrechterhält.

Erstens sieht der Gerichtshof die Ausübung der Sonderrechte, die Portugal aufgrund der „golden shares“ an PT verliehen wurden, als Beschränkung des freien Kapitalverkehrs an.

Die Genehmigung vieler wichtiger PT betreffender Entscheidungen — wie z. B. über den Erwerb von Beteiligungen, die mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft ausmachen, über deren Verwaltung oder die Bestimmung der allgemeinen Grundsätze der Politik hinsichtlich von Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Konzernen, des Erwerbs und der Veräußerung von Anteilen, wenn diese Entscheidungen der vorherigen Zustimmung der Hauptversammlung bedürfen —  hängt nämlich, wie der Gerichtshof feststellt, von der Zustimmung des portugiesischen Staates ab, da diese Entscheidungen nur mit der Mehrheit der mit den Vorzugsaktien verbundenen Stimmen genehmigt werden können. Überdies ist die Mehrheit der mit den Vorzugsaktien verbundenen Stimmen insbesondere für jede Entscheidung über Änderungen der Satzung von PT erforderlich, so dass der Einfluss des portugiesischen Staates auf PT nur gemindert werden kann, wenn dieser dem selbst zustimmt.

Somit verleiht der Besitz der Vorzugsaktien Portugal eine Einflussnahme auf die Verwaltung von PT, die nicht durch den Umfang seiner Beteiligung gerechtfertigt ist und geeignet ist, Wirtschaftsteilnehmer aus anderen Mitgliedstaaten von Direktinvestitionen abzuhalten. Diese Wirtschaftsteilnehmer können nämlich an der Verwaltung und der Kontrolle dieser Gesellschaft nicht entsprechend dem Wert ihrer Beteiligungen mitwirken. Außerdem kann eine Ablehnung der Zustimmung des Staates zu einer für die Gesellschaft wichtigen Entscheidung den Wert ihrer Aktien belasten und damit die Aktionäre davon abhalten, Investitionen in die Gesellschaft zu tätigen.
Zweitens stellt der Gerichtshof fest, dass die streitige Beschränkung nicht auf der Grundlage der von Portugal angeführten Rechtfertigungsgründe zulässig ist.

Dazu weist der Gerichtshof darauf hin, dass nationale Regelungen, die den freien Kapitalverkehr beschränken, aus den im EG-Vertrag vorgesehenen Gründen (zu denen die öffentliche Sicherheit zählt) gerechtfertigt sein können, sofern sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und diesem Ziel angemessen sind.
So kann zwar das angeführte Ziel, die Sicherheit der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes im Krisen-, Kriegs- oder Terrorfall sicherzustellen, einen Grund der öffentlichen Sicherheit darstellen und eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs rechtfertigen. Eine Berufung auf die öffentliche Sicherheit ist aber nur möglich, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Insoweit stellt der Gerichtshof jedoch fest, dass Portugal diesen Rechtfertigungsgrund nur angeführt hat, ohne näher darzulegen, inwieweit eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Besitz der „golden shares“ verhindert werden könnte. Dieser Rechtfertigungsgrund liegt somit hier nicht vor.

Schließlich stellt der Gerichtshof zur Verhältnismäßigkeit der fraglichen Beschränkung fest, dass die Ausübung der Sonderrechte durch den Staat keiner Bedingung und nicht dem Vorliegen eines konkreten objektiven Umstands unterworfen ist. Denn auch wenn die Ausgabe von Vorzugsaktien nach den Rechtsvorschriften über die Privatisierung der Bedingung unterlag, dass Gründe des nationalen Interesses sie erfordern, sind doch weder im Gesetz noch in der Satzung von PT die Umstände festgelegt, unter denen diese besonderen Befugnisse ausgeübt werden können. Eine solche Unsicherheit stellt daher eine schwerwiegende Beeinträchtigung des freien Kapitalverkehrs dar. Hierdurch wird nämlich den nationalen Behörden ein so weiter Ermessensspielraum eingeräumt, dass dieser nicht als den verfolgten Zielen angemessen angesehen werden kann.

Bulgarien — Übersicht

Republik Bulgarien
Lage
Balkanhalbinsel, angrenzend an das Schwarze Meer zwischen Rumänien und der Türkei
Fläche
gesamt: 110 912 qkm
Land
110 550 qkm
Wasser
360 qkm
Landesgrenzen
gesamt: 1 808 km
Grenzstaaten
Griechenland 494 km, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 148 km, Rumänien 608 km, Serbien und Montenegro 318 km (Serbien), Türkei 240 km; Küste 354 km

Daten des Statistischen Bundesamtes

bild
Bevölkerung 8,0 Mill. 2001
Fläche 110910 qkm 2001
Bevölkerungsdichte 72 Einw. je qkm 2001
Arbeitslosenquote 16,9 % 2000
Bruttoinlandsprodukt (BIP) 11988 Mill.US-$ 2000
Jährliches BIP-Wachstum (real) 5,8 % 2000
BIP je Einwohner (real) 1549 US-$ 2000
Inflationsrate 10,3 % 2000
Importe 6492 Mill.US-$ 2000
Exporte 4810 Mill.US-$ 2000
Saldo der Im- und Exporte -1682 Mill.US-$ 2000
PKW-Dichte 251 je 1000 Einw. 2000
Personal-Computer 45 je 1000 Einw. 2000
bild

Hauptstadt
Sofia
Klima
vorwiegend kontinental – kalte Winter und heiße Sommer, wenig Niederschlag außer in den Gebirgslagen, Schwarzmeerküste im Winter mild

100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen

Bis 2050 lässt sich die deutsche Stromversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Dies ist mit der besten bereits heute am Markt verfügbaren Technik möglich. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Umweltbundesamtes. Voraussetzung sei aber, dass der Strom sehr effizient genutzt und erzeugt wird.

Nach der Studie des Umweltbundesamtes (UBA) „Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen“ sei allerdings bereits eine frühzeitige politische Weichenstellungen erforderlich: „Je früher, je entschlossener wir handeln, desto mehr Zeit bleibt uns für die notwendigen technischen und gesellschaftlichen Anpassungen“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamts. Außerdem könne Deutschland seine hohe Importabhängigkeit von Primärenergieträgern deutlich reduzieren, wenn der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.

Das Umweltbundesamt untersucht die Umstellung auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien in drei Grundszenarien. Die jetzt vorgelegte Studie basiert auf dem Szenario „Regionenverbund“. In diesem Szenario nutzen alle Regionen Deutschlands ihre Potentiale für erneuerbare Energien weitgehend aus. Es findet ein deutschlandweiter Stromaustausch statt. Nur zu einem geringen Anteil wird Strom aus Nachbarstaaten importiert. Die dafür nötigen Berechnungen hat das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) im Auftrag des UBA erstellt. Die Wissenschaftler des IWES haben dieses Szenario für vier Wetterjahre stundengenau modelliert. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Stromversorgung bis 2050 vollständig auf erneuerbaren Energien basieren und die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet werden kann.“ Die unterschiedlichen Erzeugungsarten der erneuerbaren Energien, die Speicher und das Lastmanagement sind im Szenario Regionenverbund genau aufeinander abgestimmt. Dadurch können Fluktuationen, die bei erneuerbaren Energien auftreten, jederzeit sicher ausgeglichen werden. Um die Stromversorgung umgestalten zu können, ist es laut UBA notwendig, die erneuerbaren Energien, die Netze und die Speichersysteme deutlich auszubauen. Die Möglichkeiten, Strom einzusparen, müssen außerdem ausgeschöpft werden.

Die Gebäudedämmung muss entscheidend verbessert werden, damit künftig nicht zuviel Strom für die Wärmeversorgung von Gebäuden gebraucht wird. Auch müssen die Lastmanagementpotentiale erschlossen werden, um die Stromnachfrage besser an die fluktuierende Stromerzeugung vor allem aus Wind- und Solarenergie anzupassen.

Die Stromerzeugung ist heute für mehr als 40 Prozent der gesamten deutschen CO2-Emissionen verantwortlich. „Wenn wir die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent verringern wollen, müssen wir die Stromversorgung auf Erneuerbare Energien umstellen. Nur so ist es möglich, die Treibhausgasemissionen in der Stromerzeugung auf Null zu senken“, erklärte Jochen Flasbarth.

In einer Folgestudie untersucht das Umweltbundesamt zwei mögliche Alternativen zum Szenario Regionenverbund, das Szenario „Großtechnologie“ und das Szenario „Autarkie“.

Die UBA-Studie „Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen“ kann unter www.uba.de/uba-info-medien/3997.html kostenlos heruntergeladen werden.

Open Access-Resolution der Universität Freiburg

Die Universität unterstützt freien und gleichberechtigten Zugang zu Ergebnissen wissenschaftlichen Arbeitens und hat hierzu folgende Information versandt:

Die Universität Freiburg hat als Volluniversität des 21. Jahrhunderts den Auftrag, zukunftsträchtige Innovationen zu entwickeln und die Bildung künftiger Generationen zu gewährleisten. Sie steht zu ihrer Verpflichtung, das Wissen und die gemeinsame Leistung ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund unterstützt die Universität so genannte Open Access-Publikationsmodelle (engl. „offener Zugang“). Sie sieht darin eine Möglichkeit, allen Menschen einen freien und gleichberechtigten Zugang zu den Ergebnissen wissenschaftlichen Arbeitens zu ermöglichen und gleichzeitig für die optimale Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse zu sorgen.

Universitätsrektor Prof. Hans-Jochen Schiewer betont daher: „Forschungsergebnisse, die aus öffentlich geförderten Projekten hervorgehen, müssen der Allgemeinheit zugänglich sein. Die Open-Access-Politik der Allianz der Wissenschaftsorganisationen in Deutschland weist hier den richtigen Weg.“

Mit der Publikationsplattform FreiDok der Universitätsbibliothek (www.freidok.uni-freiburg.de) verfügt die Universität Freiburg über eine – auch im internationalen Vergleich – hervorragende Möglichkeit der Publikation im Open Access-Verfahren. So erreichte FreiDok im „Ranking Web of World Repositories“ Platz 47 der institutionellen Repositorien, an Universitäten oder Forschungseinrichtungen betriebene Dokumentenserver, weltweit (Stand: 01/2010). FreiDok ermöglicht sowohl Primärpublikationen („goldener Weg“) als auch Sekundärveröffentlichungen („grüner Weg“). Im Zuge der wachsenden Bedeutung von Open Access-Publikationen wird das Publikationsportal FreiDok in seiner Funktionalität laufend erweitert und an die aktuellen Anforderungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angepasst.

Open Access-Veröffentlichungen in anerkannten und wissenschaftlich geprüften Medien erreichen einen höheren Grad an allgemeiner Verfügbarkeit als vergleichbare Veröffentlichungen in zugangsbeschränkten Medien. Publikationen im Open Access-Verfahren steigern somit auch die Verfügbarkeit der jeweiligen wissenschaftlichen Arbeiten und machen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die dahinter stehende Universität nach außen hin sichtbar. Hinzu kommt: Seit Mitte der 1990er Jahre sind die Preise für Zeitschriften vor allem im naturwissenschaftlichen Bereich immer weiter gestiegen, so dass Universitätsbibliotheken mehrfach Journale abbestellen mussten. Zunehmend eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf relevante wissenschaftliche Informationen waren die Konsequenz.

Daher ermuntert und unterstützt die Universität Freiburg ihre Forscherinnen und Forscher ausdrücklich, ihre wissenschaftlichen Ergebnisse auf dem Weg des Open Access der weltweiten Wissenschaftsgemeinschaft sowie der allgemeinen Öffentlichkeit zu präsentieren. Dabei sollten sie als Urheber auf einen Selbstbehalt der Verwertungsrechte für die elektronischen Versionen bestehen. Die Universitätsbibliothek Freiburg bietet dazu Beratung und Unterstützung an.

Den vollständigen Wortlaut der Freiburger Resolution finden Sie bei der Max-Planck-Gesellschaft.

Neue Investitionspolitik der EU

Mit zwei Initiativen hat die Europäische Kommission heute die Weichen für eine umfassende Auslandsinvestitionspolitik für Europa gestellt. In einem Strategiepapier wird erläutert, wie die neue Zuständigkeit der EU für ausländische Direktinvestitionen so genutzt werden könne, dass Wettbewerbsfähigkeit und Handel einen Schub erhalten, damit Wachstum und Beschäftigung gefördert werden.

Zugleich soll auf dem Verordnungsweg eine Übergangsregelung eingeführt werden, die Garantien für bestehende oder noch ausstehende bilaterale Investitionsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern vorsieht. Aufgrund des Vertrags von Lissabon wird die Investitionspolitik jetzt auf europäischer Ebene entwickelt und umgesetzt.

Ausländische Direktinvestitionen bedeuten, dass inländische Unternehmen im Ausland investieren. Sie ermöglichen den Transfer von Technologie und kurbeln den internationalen Handel an und sind typisches Zeichen der Globalisierung. Die EU ist weltweit der größte Akteur auf dem Gebiet der ausländischen Direktinvestitionen (ADI). Bis 2008 beliefen sich die ADI der EU in Drittstaaten auf 3,3 Billionen EUR und die ADI von Drittstaaten in der EU auf 2,4 Billionen EUR.

Diese Investitionen werden durch bilaterale Investitionsabkommen abgesichert. Mit BIT werden die Bedingungen festgelegt, unter denen natürliche oder juristische Personen aus einem Land in einem anderen Land investieren können. Außerdem dienen sie dazu, ein rechtsverbindliches Schutzniveau zu schaffen, um die Investitionsströme zwischen zwei Ländern zu fördern. BIT sollen unter anderem für eine diskriminierungsfreie Behandlung von Investoren sowie für den Schutz vor unrechtmäßiger Enteignung sorgen. Die Mitgliedstaaten der EU sind weltweit die Hauptnutzer von BIT; sie haben bereits etwa 1 200 solcher Abkommen abgeschlossen.

Der Vorschlag der Kommission besteht aus zwei Teilen: Ein Strategiepapier „Auf dem Weg zu einer umfassenden europäischen Auslandsinvestitionspolitik“, in dem der Frage nachgegangen wird, wie die Investitionspolitik auf optimale Weise zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum (so die Ziele der Strategie „Europa 2020“) beitragen könne, sowie eine Verordnung, mit der eine Übergangsregelung für die bilateralen Investitionsabkommen eingeführt werden soll, die bereits vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten geschlossen wurden. Dabei hat die Kommission Rechtssicherheit für europäische und ausländische Investoren geschaffen, ohne die EU zu hindern, neue Investmentverträge zu verhandeln.

Kommunen und Stadtwerke wieder als Energieversorger angesagt

Die Energieversorgung muss grundlegend modernisiert und die Effizienz massiv erhöht werden. Das sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen bei der Eröffnung der Konferenz „Vision 2050 – Perspektiven für Stadtwerke im Energiemarkt“ in Berlin. „Der Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien verlangt einen Umbau der Energiestrukturen in Deutschland. Bis zum Jahr 2050 muss es gelingen, den Treibhausgas-Ausstoß in Deutschland um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Kommunen und Stadtwerke sind bei dieser Mammutaufgabe unverzichtbare Partner“, so Röttgen. Während im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts die Privatisierung, die im wesentlichen zum Verkauf zahlloser Stadtwerke an wenige Konzerne führte — mit den Folgen, dass der weitgehend regional monopolisierte Markt den Konzernen Traumrenditen einbrachte, geht es jetzt wieder zurück:  „Die Energieversorgung der Zukunft wird deutlich dezentraler sein als bisher“, betonte VKU-Präsident Stephan Weil. Dafür planten die Stadtwerke kurz- und mittelfristig Investitionen in neue Kraftwerkskapazitäten von 12,5 Milliarden Euro.

Der unausweichliche Strukturwandel, so die Bundesregierung, biete für kommunale Energieversorger die Chance, ihre Rolle neu zu definieren, neue Geschäftsfelder zu identifizieren und sich im Wettbewerb zu positionieren. Da Stadtwerke auch und heute vor allem defizitäre Aufgaben wie Bibliotheken, öffentlicher Nahverkehr oder Verwaltung von öffentlichen Anlagen  erbringen, wird sich ein wettbewerbliches Handeln schwer messen lassen (sofern es überhaupt Wettbewerb gibt: Im Gasmarkt, so der BGH 2010, fehlt der Wettbewerb praktisch vollständig).

Röttgen: „Die Bundesregierung wird in dem für Herbst vorgesehenen Energiekonzept 2050 eine energie-, klima- und wirtschaftspolitische Vision vorlegen, die auf die massive Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien setzt, den Strukturwandel zu einer modernen Energiewirtschaft bewirkt und Planungssicherheit schafft. Klimaschutz, eine sichere Energieversorgung zu fairen Preisen, wirtschaftlicher Erfolg, Wachstums- und Beschäftigungssicherung gehen dabei Hand in Hand.“

„Die Rolle der kommunalen Stadtwerke für mehr Wettbewerb im Energiemarkt und den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Einsatz der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung muss durch das Energiekonzept der Bundesregierung nachhaltig gestärkt werden“, forderte Weil. Laut einer aktuellen, vom VKU bei TNS Emnid in Auftrag gegebenen Studie können sich die Stadtwerke auf einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung stützen: 84 Prozent der Bevölkerung wollen, dass die Stadtwerke eine wichtigere Rolle auf dem Energiemarkt spielen. Weil appellierte an die Politik, „dass es nicht bereits im Vorfeld eines Energiekonzeptes zu Festlegungen über die künftige Energiepolitik kommen darf. Solche Vorfestlegungen würden die Eckpfeiler eines Energiekonzeptes nachhaltig beeinflussen.“

Bei der gemeinsam vom Bundesumweltministerium und vom VKU organisierten Konferenz trafen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, um über die innerhalb der kommenden vier Jahrzehnte erforderlichen Entwicklungsperspektiven zu diskutieren. Rahmenbedingungen für die Modernisierung des Energiemarkts, Handlungsperspektiven sowie wirtschaftliche Chancen für Stadtwerke in der Zukunft standen dabei im Vordergrund. Fragen des Wettbewerbs, der Regulierung und des Klimaschutzes in einem Markt, der mehr und mehr europäische Dimensionen haben wird, wurden ebenso erörtert wie der Aufbau so genannter Smart Grids.

Für den zügigen Umbau der Verteilnetze zu solchen intelligenten Netzen sind einige Veränderungen nötig. So müssen die dezentralen Erzeuger mit ihren häufig fluktuierenden Einspeisungen mit lokalen Verbrauchern und dezentralen Energiespeichern durch moderne Informations- und Kommunikationstechnologie intelligent vernetzt werden. Das setzt leistungsfähige Partner mit einem starken regionalen Bezug voraus – die Stadtwerke eben. Auch bei einer steigenden Zahl dezentraler Erzeugungsanlagen und den hohen Schwankungen bei der Erzeugung durch die erneuerbaren Energien muss das System stabil bleiben. Dafür sind in den kommenden Jahren milliardenschwere Investitionen in seinen Aus- und Umbau notwendig. Diese müssen auch ordnungspolitisch flankiert werden – unter anderem durch eine innovative Regulierung für intelligente Netze.

Beurteilung der Länderrisiken osteuropäischer Staaten durch Ratingagenturen

Im vorliegenden Artikel wird das Länderrisiko für Direktinvestitionen in Osteuropa untersucht. Dazu werden für jeden Staat die langfristige Bonitätsbewertung gemäß den Ratingagenturen Standard & Poor, Moody’s, Fitch und Institutional Investors sowie die Höhe des Entgeltes für eine Ausfuhrgewährleistung durch Hermes herangezogen und gewichtet. Die durchschnittliche Bewertung wird im nächsten Schritt als Indikator für das jeweilige Länderrisiko verwendet. Auf Grundlage der so ermittelten Durchschnittsbewertung werden im letzten Abschnitt Empfehlungen ausgesprochen, wie und in welchen Staaten Osteuropas Direktinvestitionen gegen Länderrisiken geschützt werden müssen.

Der Artikel stammt aus dem Buch ,,Handbuch Osteuropa: Finanzierungs- und Förderprogramme“ von Hermann Schubert. Es behandelt die Finanzierungs-, Versicherungs- und Fördermöglichkeiten von Direktinvestitionen und Warenexporte sowie die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Osteuropa durch nationale und multilaterale Organisationen. Es richtet sich an deutsche Unternehmen, Banken, Unternehmensberatungsgesellschaften, Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaften und sonstige Berufsgruppen, die ein Geschäftsvorhaben in Osteuropa planen oder beratend begleitend.

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