Archiv der Kategorie: Finanzen

Förderung von Energiepflanzen

Die Europäische Kommission will die Produktion von Rohstoffen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien verstärkt fördern. Deshalb hat sie vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten einzelstaatliche Beihilfen von bis zu 50 Prozent der Anfangskosten zu gestatten, die beim Anbau mehrjähriger Energiepflanzen entstehen. Dies gilt allerdings nur für Flächen, für die ein Antrag auf die Energiepflanzenbeihilfe gestellt wurde.

Zudem will die EU-Kommission die eingeführte Prämie für Energiepflanzen auf alle Mitgliedstaaten ausweiten, die derzeit von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Betroffen sind die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und die Slowakei.

„Wir müssen alles tun, um den Anbau von Rohstoffen für Biokraftstoffe zu fördern“, erklärte Mariann Fischer Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. „Die Energiepflanzenregelung ist sehr gut angelaufen. Jetzt ist es nur recht und billig, dass wir den Landwirten in allen Mitgliedstaaten die Chance geben, von dieser Förderung zu profitieren. Die Verlängerung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung, die sich als einfaches und wirksames Instrument zur Unterstützung der Landwirte in acht der zehn Länder, die der EU im Jahr 2004 beigetreten sind, erwiesen hat, ist ebenfalls sinnvoll. Ich prüfe aufmerksam alle denkbaren Möglichkeiten, um die Funktionsweise der GAP zu vereinfachen.“

Mit der Ausweitung der Prämienzahlung für Energiepflanzen auf die acht Mitgliedstaaten erhöht sich die beihilfefähige Höchstfläche von gegenwärtig 1,5 Mio. ha auf 2 Mio. h. Die Prämie für Energiepflanzen wurde mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 eingeführt. Um die Verwaltung der GAP zu vereinfachen, hat die Kommission ferner vorgeschlagen, acht Mitgliedstaaten die Anwendung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung um zwei weitere Jahre bis zum Jahr 2010 zu erlauben. Betroffen sind hier ebenfalls die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und die Slowakei.

Neuer Entwurf für De-minimis-Beihilfen vorgelegt

Die Europäische Kommission hat einen überarbeiteten Entwurf der neuen De-minimis-Regeln vorgelegt, nach denen Beihilfen mit geringen Förderbeträgen nicht mehr nach den Regeln des EG-Vertrags für staatliche Beihilfen angemeldet werden müssen. Danach sollen Finanzhilfen in Höhe von 200 000 EUR oder weniger nicht mehr als staatliche Beihilfen der EU-Kontrolle unterliegen.

Die Befreiung von der Anmeldepflicht ist auf Maßnahmen beschränkt, bei denen der Beihilfebetrag im Voraus genau berechnet werden kann. Sicherheiten fallen unter den überarbeiteten Vorschlag, sofern der Betrag des zugrunde liegenden Darlehens 1,7 Mio. EUR nicht übersteigt. Die Mitgliedstaaten und andere Interessengruppen erhalten nun erneut Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen, bevor er Ende des Jahres endgültig von der Kommission angenommen wird.

Die Überarbeitung der De-minimis-Regeln ist einer der Ecksteine des Aktionsplans „Staatliche Beihilfen“, mit dem das Ziel verfolgt wird, das Beihilferecht zu vereinfachen, die wirtschaftliche Prüfung der Beihilfen zu verbessern und es der Kommission zu ermöglichen, sich auf die Fälle zu konzentrieren, die den Wettbewerb am stärksten verzerren.

Die für Wettbewerb zuständige Kommissarin Kroes erklärte hierzu: „Wir haben die Auffassungen der Mitgliedstaaten und Interessengruppen zu unserem ersten Entwurf mit Interesse zur Kenntnis genommen und schlagen nun vor, einen geschützten Bereich zu schaffen, der auf Sicherungsregelungen für kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten ist. Er dürfte es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken, ohne den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Um Missbrauch zu verhindern, müssen jedoch nicht transparente Beihilfeformen aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgeschlossen bleiben.“

In der geltenden Verordnung der Kommission über De-minimis-Beihilfen wird davon ausgegangen, dass Finanzhilfen, die einen Gesamtbetrag von 100 000 EUR innerhalb von drei Jahren nicht übersteigen, den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht wesentlich beeinträchtigen und daher keine staatlichen Beihilfen darstellen. Bei der Anhebung der Obergrenze für De-minimis-Beihilfen auf 200 000 EUR – gegenüber 150 000 EUR im Vorschlag vom März 2006 – wurde den wirtschaftlichen Entwicklungen seit der letzten Anhebung und den zu erwartenden Entwicklungen bis zum Außerkrafttreten der neuen Verordnung Rechnung getragen.

In dem neuen Vorschlag wird unter anderem die Befreiung von der Anmeldepflicht auf den Sektor Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und auf den Verkehrssektor mit Ausnahme des Kraftverkehrssektors ausgedehnt. Der Ausschluss des Kraftverkehrssektors aus dem Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung stellt jedoch nicht in Frage, dass die Kommission die Vereinbarkeit notwendiger und verhältnismäßiger Anreize für die Anschaffung sauberer und umweltfreundlicher Fahrzeuge mit den Beihilferegeln befürwortet.

Die De-minimis-Regel wird auf transparente Beihilfeformen beschränkt, bei denen der Beihilfebetrag im Voraus genau bestimmt werden kann. Der neue Entwurf enthält im Vergleich zum ersten genauere Leitlinien in Bezug auf den Status von Darlehen, Kapitalzuführungen, Wagniskapital und Sicherheiten. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Sicherheiten wird nun vorgeschlagen, einen geschützten Bereich (safe harbour) für Sicherungsregelungen zu schaffen, bei denen der Gesamtbetrag der zugrunde liegenden Darlehen 1,7 Mio. EUR nicht übersteigt. Auf diese Weise können die Mitgliedstaaten Sicherungsregelungen für KMU ohne hohen Verwaltungsaufwand und auf rechtlich sicherer Grundlage anwenden. In dieser Hinsicht ergänzt der Vorschlag die diesen Sommer veröffentlichten Leitlinien für Wagniskapital (siehe IP/06/1015). Gleichzeitig gewährleistet die Obergrenze für den Gesamtbetrag der den Sicherheiten zugrunde liegenden Darlehen, dass das System nicht missbraucht wird.

Der Entwurf wird den Mitgliedstaaten zur Stellungnahme übermittelt, damit sie sich auch zu dem neuen Vorschlag äußern können. Die Kommission beabsichtigt, die neue Verordnung vor Ende des Jahres in ihrer endgültigen Fassung zu erlassen und zu veröffentlichen, damit sie im Januar 2007 in Kraft treten kann. Der Vorschlag wird auf der Website der Kommission veröffentlicht, um den Interessengruppen nochmals Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

KfW IPEX-Bank erweitert Umwelt- und Sozialstandards

Als eine der ersten Banken Deutschlands hatte sich die KfW Bankengruppe bereits im Jahr 2000 für ihr kommerzielles Geschäft eine Umweltrichtlinie gegeben. Nunmehr hat die KfW IPEX-Bank — als kommerzieller Arm der KfW Bankengruppe – die zweite Überarbeitung dieser Umweltrichtlinie vorgestellt.

Die Richtlinie bezieht sich weiterhin im Schwerpunkt auf Umweltaspekte, berücksichtigt nun aber auch Sozialstandards und nimmt klaren Bezug zum Regelwerk der Weltbank-Gruppe. So genügt in Zukunft die Einhaltung der nationalen Standards des Investitionslandes nur noch dann, wenn diese mindestens den Standards der Weltbank-Gruppe entsprechen.

Die KfW IPEX-Bank gibt sich damit ein anspruchsvolles Regelwerk, das die Balance zwischen Umwelt- und Sozialverantwortung einer
Bank einerseits und ihren Geschäftszielen andererseits wahrt. Die Richtlinie ist auf der Website der KfW IPEX-Bank abrufbar. Ihre Kernpunkte sind:

  • Die KfW IPEX-Bank beteiligt sich nicht an der Finanzierung von Projekten, die untragbare Umweltbelastungen oder soziale Folgen mit sich bringen.
  • Alle Finanzierungen unterliegen einem internen Prüfungsverfahren, das frühzeitig die Umwelt- und Sozialerheblichkeit feststellt. Orientiert an der Art des Projekts und am Projektland wird anschließend entschieden, ob eine eingehende Analyse der Umwelt- und Sozialeffekte erforderlich ist.
  • Die Ergebnisse der Prüfungen werden der Geschäftsleitung vorgelegt und in zusammengefasster Form jährlich im Geschäftsbericht dokumentiert. Sollte die Prüfung ergeben, dass ein Vorhaben nicht den umwelt- und sozialrechtlichen Bestimmungen des Investitionslandes sowie den Standards der Weltbank-Gruppe entspricht, beteiligt sich die KfW IPEX-Bank nicht an einer Finanzierung.
  • Sofern erforderlich nimmt die KfW IPEX-Bank projektspezifische umwelt- und sozialrelevante Auflagen in die Kreditverträge auf.
  • Bei umwelt- oder sozialrelevanten Vorhaben wird in den Kreditverträgen ein entsprechendes Monitoring vorgesehen.

In der KfW Bankengruppe ist die KfW IPEX-Bank für Projekt- und Unternehmensfinanzierungen im In- und Ausland sowie für Handels- und Exportfinanzierungen zuständig. In der KfW IPEX-Bank sind alle weltweiten Kreditgeschäfte gebündelt, die nicht zu den Förderaktivitäten der KfW Bankengruppe zählen, sondern dem Wettbewerb im Finanzdienstleistungssektor unterliegen. Sie wird seit dem 1.1.2004 als rechtlich unselbständige Bank in der KfW Bankengruppe geführt und zum 1.1.2008 in ein rechtlich selbständiges Konzernunternehmen ausgegliedert. Im Jahr 2004 hat die KfW IPEX-Bank Finanzierungen von insgesamt 11,9 Mrd. Euro zugesagt.

Eine Milliarde Euro zur Förderung der Handelstätigkeit der Entwicklungsländer

Auf seiner Pressekonferenz zum Auftakt des G8-Gipfels in Gleneagles (Schottland) kündigte Kommissionspräsident José Manuel Barroso die Bereitstellung von jährlich einer Milliarde Euro zur Förderung der Handelstätigkeit der Entwicklungsländer an. Diese von der EG zur Förderung des Handels vorgesehene Hilfe unterstützt die in Armut lebenden Länder dabei, die sich durch die Marktöffnung bietenden Exportchancen wahrzunehmen.

Kommissionspräsident Barroso vertritt die EU auf dem G8-Gipfel gemeinsam mit dem derzeit vom VK gestellten Ratspräsidenten. Die multilaterale Liberalisierung des Handels schafft potentiell beträchtliche Wirtschaftschancen, die für viele Menschen den Ausweg aus der Armut bedeuten könnten. Präsident Barroso als »neunter Mann« am Verhandlungstisch der G8 hat Einzelheiten zu der den Handel fördernden Hilfe bekannt gegeben und seine wichtigsten Forderungen an den Gipfel dargelegt. Er ist soeben von einer Besuchsreise durch Südafrika, Mosambik, die Demokratische Republik Kongo und Libyen zurückgekehrt; in Libyen hat er ebenso wie der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, Worte an den Gipfel der Afrikanischen Union gerichtet.

Präsident Barroso äußerte sich wie folgt: »Nach dem bereits im vergangenen Monat erfolgten Votum der Europäischen Union zugunsten einer Verdoppelung der Entwicklungshilfe ist es meine Absicht, mit der heutigen Ankündigung ein starkes Signal an die Adresse der Verhandlungsrunde der G8 zu richten, um darauf hinzuweisen, mit welch großem Ehrgeiz die Europäische Union an dieses für die Entwicklung so entscheidende Jahr herangeht. Mit einem Anteil von 55% an der Hilfe ist die EG der weltweit wichtigste Geber. Hinzu kommt, dass wir den Entwicklungsländern bereits den weltweit größten und am leichtesten zugänglichen Markt bieten. Wir sind jedoch zu mehr in der Lage und auch entschlossen, mehr zu tun.«

»Mein Vorschlag, den ich auch in die Verhandlungen in Gleneagles einbringen werde, bedeutet eine wesentliche Belebung der Handelsförderung, deren Ziel es ist, Entwicklungsländern Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und ihnen dabei unter die Arme zu greifen, wenn es darum geht, Marktchancen in Marktrealitäten zu verwandeln. Afrika wird daraus großen Nutzen ziehen. Bereits jetzt gewährt Europa für fast alle Erzeugnisse der ärmsten Länder zoll- und quotenfreien Marktzutritt. Wenn es Subsaharaafrika gelänge, seinen Anteil am globalen Handel auch nur um ein Prozent zu verbessern, dann ergäbe das eine jährliche Einkommenssteigerung, die sieben Mal mehr ausmacht als das, was dem Kontinent zurzeit an ausländischer Hilfe und im Wege des Schuldenerlasses zufließt. Doch Afrikas Anteil am globalen Handel geht ständig zurück. 1980 waren es noch 6%, und 2002 waren es nur noch 2%.«

Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)

Am 6. April 2005 nahm die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) für den Zeitraum 2007-2013 an. Das Rahmenprogramm liefert einen kohärenten Rahmen für alle Gemeinschaftsmaßnahmen, die in den Bereichen Unternehmertum, KMU, industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, IKT-Entwicklung und -Nutzung, Umwelttechnologien sowie intelligente Energie umgesetzt wurden.

Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) ist die Antwort der Kommission auf Forderungen nach stärkerer Kohärenz und Synergie zwischen den für die Strategie von Lissabon relevanten Programmen und Instrumenten der Gemeinschaft und bringt die derzeitigen Aktivitäten der Kommission in diesen Bereichen zusammen. Das Programm wird drei Unterprogramme umfassen: das Programm „Unternehmertum und Innovation“, das Programm für die politische Unterstützung von IKT [Informations- und Kommunikationstechnologie] und das Programm „Intelligente Energie für Europa“.

Das Programm „Unternehmertum und Innovation“ wird Aktivitäten in Bezug auf Unternehmertum, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zusammenbringen. „Unzureichende Innovation ist ein Hauptgrund für die enttäuschende Wachstumsleistung Europas“, heißt es in dem CIP-Vorschlag. „Das Programm „Unternehmertum und Innovation“ wird daher horizontale Aktivitäten unterstützen, um Innovation (einschließlich Öko-Innovation) in Unternehmen zu verbessern, anzuregen und zu fördern. Dies wird die Förderung von sektorenspezifischer Innovation, Clustern, öffentlich-privaten Innovationspartnerschaften und der Anwendung von Innovationsmanagement umfassen“, heißt es in dem Papier weiter.

Dieses Programm wird sich außerdem dem Zugang zu Finanzierungsmitteln widmen, der häufig als Hemmnis für Unternehmertum und Unternehmensinnovation genannt wird. Dies wird durch Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft erfolgen, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) im Namen der Kommission verwaltet werden. Beispielsweise wird die Fazilität für innovative KMU mit hohem Wachstum (High Growth and Innovative SME Facility – GIF) „Risiko und Belohnung mit Eigenkapitalinvestoren teilen, die einen wichtigen Hebel für die Bereitstellung von Eigenkapital für innovative Unternehmen liefern“, so die Kommission. Die Garantiefazilität für KMU wird weiterhin Gegen- oder Mitgarantien für Garantiesysteme und direkte Garantien für Finanzintermediäre liefern.

Das zweite der drei Programme – das Programm für die politische Unterstützung von IKT – wird die Umsetzung von IKT in Unternehmen, Verwaltungen und Dienststellen des öffentlichen Sektors fördern. Diese Maßnahmen wurden zuvor im Rahmen der Programme eTEN, eContent und MODINIS finanziert. Das Programm wird auf Erfahrungen aus diesen drei Programmen aufbauen und die Synergien zwischen diesen erhöhen. Das Programm „Intelligente Energie für Europa“ wird unter dem CIP fortgesetzt und erweitert. Das Ziel des Programms besteht in der Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung, da es sich auf Energie bezieht, und darin, zum Erreichen der allgemeinen Ziele des Umweltschutzes, der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit beizutragen.

„Das volle Potenzial dieses Programms wird sich erst erweisen, wenn es läuft“, äußerte Mathias Ruete, Direktor der Direktion Koordinierung Wettbewerbsfähigkeit der GD Unternehmen und Industrie. Die Kommission sei jedoch darauf bedacht, dass das CIP als konkrete Maßnahme zur Unterstützung europäischer Unternehmen betrachtet wird, und möchte beweisen, dass die überarbeitete Agenda von Lissabon „nicht nur vages Gerede“ ist.

Berliner Erklärung zu innovativen Instrumenten der Entwicklungsfinanzierung

Die internationale Arbeitsgruppe zu innovativen Instrumenten der Entwicklungsfinanzierung (sog. „Lula-Gruppe“) hat zum Abschluss ihrer Tagung am 01./02.06. in Berlin eine „Berliner Erklärung“ zu innovativen Instrumenten der Entwicklungsfinanzierung verabschiedet.

Die Gruppe, in der Algerien, Brasilien, Chile, Deutschland, Frankreich und Spanien zusammenarbeiten, wird für die in dieser Erklärung formulierten Ziele unter anderem während des High Level Dialogs der VN-Generalversammlung über Entwicklungsfinanzierung am 27./28. Juni 2005 sowie auf dem VN-Gipfel im September in New York werben.

Berliner Erklärung Algeriens, Brasiliens, Chiles, Deutschlands, Frankreichs und Spaniens

Ziel der Gruppe ist es, den internationalen Konsens über eine Reihe von neuen Instrumenten weiter zu entwickeln, die im Bericht der Gruppe enthalten sind und in der gemeinsamen Erklärung von Brasilia vom 11. Februar 2005 zur Finanzierung des Kampfes gegen Hunger und Armut weiter spezifiziert wurden. Die Gruppe betont die zentrale Rolle der staatlichen Entwicklungshilfe und die Bedeutung der Wirksamkeit von Hilfsmaßnahmen, ist jedoch gleichzeitig davon überzeugt, dass die neuen Instrumente im Rahmen des High Level-Dialogs der VN-Generalversammlung über Entwicklungsfinanzierung am 27.und 28. Juni 2005 sowie auf dem Gipfel im September in New York einen wesentlichen Teil der Beschlüsse zur Entwicklungsfinanzierung bilden müssen. Die Gruppe fordert alle Staaten und Institutionen, die ihre Ziele teilen, erneut auf, sich an diesen Bemühungen zu beteiligen.

Die Gruppe bekräftigt ihr Ziel, weiterhin alle Elemente des „Menu of Options“ zu behandeln, die im Bericht der Gruppe enthalten sind und in Brasilia näher ausgeführt wurden, z.B. die national angewandten und international koordinierten Formen der Besteuerung, die Zuweisung neuer Sonderziehungsrechte, die zu Entwicklungszwecken eingesetzt werden könnten, sowie koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und zur Förderung freiwilliger Beiträge von privater Seite. Außerdem verständigte sich die Arbeitsgruppe in Berlin auf einen Resolutionsentwurf, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Ziel anzunehmen wäre, Überweisungen zu erleichtern und zu verbilligen und so deren Auswirkungen auf die Entwicklung zu verstärken. Die Arbeitsgruppe ist aber auch der Auffassung, dass es erforderlich ist, sich auf konkrete Maßnahmen zu konzentrieren, die kurz- bis mittelfristig durchführbar erscheinen, und tritt daher für Solidaritätsabgaben zur Bekämpfung von Hunger und Armut und zur verstärkten Finanzierung nachhaltiger Entwicklung weltweit ein.

Solidaritätsabgaben würden neue Finanzierungsquellen auf Gebieten erschließen, auf denen der Bedarf am augenfälligsten ist, und die Berechenbarkeit des Mittelflusses sowie die Effizienz der den Ärmsten zur Verfügung gestellten Hilfe verbessern. Sie würden durch eine Verbesserung aller wesentlichen Aspekte menschlicher Entwicklung zur Armutsbekämpfung beitragen.

Projekt der Erhebung einer Solidaritätsabgabe auf Flugtickets zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung weltweit

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, die Arbeit an dem Projekt einer Solidaritätsabgabe auf Flugtickets fortzusetzen, das bereits von Brasilien, Chile, Frankreich und Deutschland unterstützt wird. Ziel dieses Projekts ist es, Hunger und Armut zu bekämpfen und die weltweite nachhaltige Entwicklung zu finanzieren, unter anderem Gesundheitsprogramme, die z.B. dem Kampf gegen HIV/AIDS und andere Pandemien dienen.

  • Grundlage des Mechanismus wäre eine geringfügige Solidaritätsabgabe auf Flugtickets, die Passagieren beim Abflug aus den teilnehmenden Staaten ausgestellt werden. Auf diese Weise könnte jedes teilnehmende Land entsprechend seiner nationalen Prioritäten sowie, soweit erforderlich, unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kriterien die Höhe der Solidaritätsabgabe staffeln, je nachdem, ob es sich um ein Flugticket der ersten Klasse/der Business Class oder der Economy Class bzw. um einen Inlandsflug oder einen internationalen Flug handelt. Die unterschiedliche Leistungsfähigkeit von entwickelten Ländern und Entwicklungsländern sollte Berücksichtigung finden. Die Abgabe sollte so angesetzt werden, dass die Auswirkungen auf Fluggesellschaften, Tourismusindustrie und Reisende so gering wie möglich bleiben.
  • Juristisch würde der Mechanismus als Kombination aus national erhobenen und international koordinierten Abgaben funktionieren. Die teilnehmenden Staaten würden die Modalitäten ihrer Mitwirkung auf der Grundlage ihrer innerstaatlichen Rechtslage festlegen.
  • Es wurde vereinbart, dass eine möglichst breite Beteiligung durch eine kritische Masse von Staaten angestrebt werden sollte, um etwaige Nebeneffekte auf den Wettbewerb zu minimieren und die Wirksamkeit des vorgeschlagenen Mechanismus zu steigern. Aus den gleichen Gründen sollten Transitreisende von der Solidaritätsabgabe ausgenommen werden.

Die Arbeitsgruppe wird gemeinsam für ihre Ziele während des High Level Dialogs der VN-Generalversammlung über Entwicklungsfinanzierung am 27.und 28. Juni 2005 sowie auf dem Gipfel im September in New York werben.

EU-Finanzdienstleistungspolitik für die kommenden Jahre

In einem neuen Grünbuch der Europäischen Kommission werden Überlegungen zur weiteren Integration der europäischen Finanzmärkte angestellt. Anstatt neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, geht es darum, die bestehenden und im Rahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (“Financial Services Action Plan”/ FSAP) formulierten Bestimmungen in die Praxis umzusetzen und die Zusammenarbeit auszubauen.

Das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy meinte dazu: „Fortsetzungen selbst zu den besten Originalen führen dazu, dass die Begeisterung geschwächt wird. Deshalb wird es keinen FSAP 2 geben. Die Parole lautet jetzt, die Fortschritte auf dem Weg zu einer europäischen Finanzintegration in den nächsten fünf Jahren zu konsolidieren. Die Integration der Finanzdienstleistungen muss zu realen fühlbaren Vorteilen für die Bürger Europas führen. Dies sollte in Form einer Kostensenkung für ihre finanziellen Bedürfnisse, besserer Altersversorgungen sowie günstigerer und sicherer Finanzprodukten für Privatkunden erfolgen. Aus diesem Grunde möchte ich die Bereiche der Finanzdienstleistungen für Privatkunden und der Vermögensverwaltung einer sehr sorgfältigen Analyse unterziehen und alle neuen Überlegungen den rigorosen Prinzipien der „besseren Regulierungs-Agenda unterwerfen.“

Das weitere Vorantreiben der Integration der europäischen Finanzmärkte ist von ganz ausschlaggebender Bedeutung, will man dem Wirtschaftswachstum und dem Beschäftigungspotenzial in Europa einen Schwung versetzen. In den letzten sechs Jahren zielte der FSAP darauf ab, die integrierten, wirksamen, tiefen und liquiden Finanzmärkte in den Dienst der europäischen Emittenten, Anleger und Finanzdienstleister zu stellen. Fast alle FSAP-Maßnahmen sind nun verabschiedet und der Beschlussfassungsprozess in der EU sowie die Regulierungsstrukturen sind effizienter geworden.

Kurzfristig müssen nun die noch ausstehenden Fragen geregelt und die Rechtsvorschriften angenommen werden, über die derzeit noch im Parlament und im Rat verhandelt wird. Darüber hinaus müssen die bestehenden Rechtsvorschriften in drei Phasen wirksam umgesetzt werden: effiziente Umsetzung der EU-Vorschriften in nationales Recht, rigorosere rechtliche Durchsetzung von Seiten der Aufsichtsbehörden und kontinuierliche Bewertung im Nachhinein.

In allen Phasen des künftigen Regulierungsprozesses wird die Kommission die strengen Grundsätze ihres Ansatzes der “besseren Regulierung” zu Grunde legen, zu dem auch eine sorgfältige Folgenabschätzung und eine ausführliche Konsultation zählen.

In einigen wenigen Bereichen werden eventuell neue Initiativen vorgeschlagen. So soll im Juli 2005 ein gesondertes Grünbuch zur Vermögensverwaltung veröffentlicht werden. Das Investmentfondsgewerbe verwaltet derzeit rund 5 Bio. Euro und eine geringe Verbesserung der Effizienz zeitigt unmittelbare günstige Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Auch der europäische Markt der Finanzdienstleistungen für Privatkunden ist nach wie vor fragmentiert. Die Kommission wird beispielsweise nach Mitteln und Wegen suchen, wie Bankkonten verbraucherfreundlicher gestaltet und die Hindernisse beseitigt werden können. Folglich könnten die Verbraucher europaweit nach den besten Sparplänen, Hypotheken, Versicherungs- und Pensionsprodukten suchen, und dies auf der Grundlage klarer Informationen, die einen Vergleich der Produkte gestatten. Die Kommission wird Rechtsvorschriften nur dann vorschlagen, wenn sie einen deutlichen wirtschaftlichen Nutzen mit sich bringen.

Andere im Grünbuch angesprochene Themen sind z.B. die Gewährleistung der Konvergenz der Aufsichtspraktiken und –standards in ganz Europa, die Förderung grenzübergreifender Investitionen und die Nutzung des strategischen Vorteils Europas bei der Beeinflussung der regulatorischen Parameter für die neuen internationalen Finanzmärkte. Auch spielen die Finanzbeziehungen zu den USA, Japan und China eine immer wichtigere Rolle.

Der vollständige Text des Grünbuchs ist hier abrufbar.