EU fordert Maßnahmen im Streit über das US-Antidumpinggesetz

Obwohl das US-Antidumpinggesetz von 1916 bereits vor drei Jahren von der einschlägigen WTO-Instanz als WTO-widrig erklärt wurde, wartet die EU noch immer auf konkrete Zeichen der USA, dass sie dieses Gesetz außer Kraft setzen werden. Angesichts dieser anhaltenden Untätigkeit hat die EU beschlossen, das Schiedsverfahren wieder aufzunehmen, in dessen Rahmen dann über Gegenmaßnahmen entschieden werden wird.

Außerdem hat die Europäische Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Annahme von Schutzmaßnahmen vorgelegt, um Unternehmen in der EU, die von der Anwendung des US-Antidumpinggesetzes von 1916 betroffen sind, zu schützen. Der für Handel zuständige EU-Kommissar Pascal Lamy nahm wie folgt Stellung:

„Die EU betrachtet Gegenmaßnahmen als letztes Mittel, wenn alle anderen Bemühungen versagt haben. Sie hat den USA genügend Zeit und Spielraum gelassen, um die WTO-Entscheidung umzusetzen. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo die USA Sorgfalt und Engagement gegenüber ihren WTO-Verpflichtungen beweisen müssen. Die Tatsache, dass internationale Handelsgesetze einfach nicht beachtet werden, ist besorgniserregend und darf auf keinen Fall geduldet werden. Ich hoffe, dass unser Vorgehen den Kongress jetzt endlich zur Aufhebung des Antidumpinggesetzes von 1916 und zur Einstellung aller anhängigen Fälle veranlassen wird.“

Im Rahmen der von der EU geforderten Gegenmaßnahmen wäre sie befugt, auf Waren von US-Unternehmen, für die in der EU Dumping nachgewiesen wurde, Einfuhrzölle zu erheben, die dreimal so hoch wären wie der von den EU erlittene Schaden.

Gleichzeitig hat die Kommission dem Rat einen Vorschlag für eine Verordnung unterbreitet, die Rechtsschutz für die EU-Unternehmen vorsieht, an die auf dem Antidumpinggesetz von 1916 beruhende Forderungen gestellt werden. Da die USA sich nicht an ihre Verpflichtungen halten, befinden sich EU-Unternehmen in der unannehmbaren Situation, dass sie sich gegen die Anwendung eines Gesetzes wehren müssen, dass bereits vor drei Jahren als WTO-widrig erklärt wurde und das schon längst hätte außer Kraft gesetzt werden müssen.

Die Schutzmaßnahmen sind mit den WTO-Regeln vereinbar und dienen lediglich dem Zweck, die negativen Auswirkungen des US-Antidumpinggesetzes von 1916 in der EU auszugleichen, die darauf zurückzuführen sind, dass die USA die anhängigen Fälle nicht einstellen.

Die vorgeschlagene Verordnung würde folgende Vorkehrungen enthalten:

  • Verbot der Anerkennung und Vollstreckung von auf dem Antidumpinggesetz von 1916 beruhenden Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen in der EG;
  • Möglichkeit für Unternehmen oder Einzelpersonen in der EG zur Gegenklage, um jegliche durch die Anwendung des Antidumpinggesetzes von 1916 verursachten Auslagen, Kosten, Schadensersatzleistungen und Ausgaben ersetzt zu bekommen.

Zurzeit sind drei Gerichtsverfahren gegen EU-Unternehmen auf der Grundlage des Antidumping-Gesetzes anhängig.

Hintergrund

Im September 2000 erklärte die WTO das US-Antidumpinggesetz von 1916 für nicht vereinbar mit dem WTO-Übereinkommen über Antidumping, da es im Falle von Dumping Abhilfemaßnahmen wie Geld- und Freiheitsstrafen sowie Schadensersatz in dreifacher Höhe vorsieht, die gemäß den WTO-Regeln nicht zulässig sind. Als Konsequenz des WTO-Spruchs hätten die USA das Antidumpinggesetz aufheben müssen; aber selbst drei Jahre nach dem WTO-Spruch ist das Antidumpinggesetz von 1916 immer noch in Kraft.

In den letzten drei Jahren hat die EU immer wieder Verständnis gezeigt für die Schwierigkeiten der USA, der WTO-Entscheidung umzusetzen.

Die EU stimmte einer Fristverlängerung (von Juli 2001 auf Dezember 2001) zu, um den USA mehr Zeit zu geben, das Antidumpinggesetz von 1916 aufzuheben. Im Januar 2002 beantragte die Europäische Union die Genehmigung zur Anwendung von Gegenmaßnahmen. Im Februar 2002 erklärte sich die Gemeinschaft jedoch bereit, das Schiedsverfahren bezüglich dieses Antrags auszusetzen, in der ausdrücklichen Erwägung, dass dem Kongress am 20. Dezember 2001 eine Gesetzesvorlage zur Aufhebung des Antidumpinggesetzes von 1916 und zur Einstellung schwebender Verfahren vor US-Gerichten unterbreitet worden war.

Weder diese Gesetzesvorlage noch zwei weitere, zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitete Gesetzesvorlagen wurden jemals im Kongress erörtert und wurden zudem im November 2002 ungültig, als die Sitzungen des damaligen Kongresses aufgrund der US-Wahlen nach zweijähriger Amtszeit des Präsidenten vertagt wurden. Der gesamte Prozess musste im neuen Kongress, der im Januar 2003 zusammentrat, neu aufgerollt werden. Während mittlerweile drei Vorlagen zur Gesetzesaufhebung zur Diskussion vorliegen, hat der Kongress keine konkreten Hinweise verlautbaren lassen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der WTO-Entscheidung auf den Weg gebracht worden sind. Bisher wurde keine einzige Gesetzesvorlage diskutiert, und zwei Gesetzesvorlagen würden nicht einmal die anhängigen Gerichtsverfahren einstellen, was für die EU unannehmbar ist.

Angesichts der immer noch ausstehenden Umsetzung der WTO-Entscheidung kann das WTO-Mitglied, zu dessen Gunsten die WTO-Entscheidung ausfiel, die Aussetzung tarifärer Zugeständnisse oder anderer Verpflichtungen beantragen. Die EU hat diese Möglichkeit immer als allerletztes Mittel betrachtet und sich für andere Lösungen eingesetzt, die eine Umsetzung begünstigen könnten. Aber angesichts der anhaltenden Untätigkeit seitens der USA sieht sich die Europäische Union gezwungen, dieses Recht gemäß den WTO-Regeln wahrzunehmen.


Weitere Informationen unter:

WTO,
Außenhandelsseite der EU

Arbeitskosten in der Eurozone um 2,9% gestiegen

Zweites Quartal 2003 gegenüber zweitem Quartal 2002 Arbeitskosten in der Eurozone um 2,9% gestiegen, Anstieg in der EU15 um 3,0%.

Die Arbeitskosten1 pro Stunde in der gesamten
Wirtschaft2 sind im zweiten Quartal 2003 gegenüber dem
zweiten Quartal 2002 in der Eurozone3 nominal
um 2,9% gestiegen. Dies berichtet Eurostat, das Statistische
Amt der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg.
Im ersten
Quartal 2003 hatte der Anstieg bei 2,7%4 gelegen. Die
EU15 verzeichnete im zweiten Quartal 2003 einen Anstieg
von 3,0% gegenüber 2,8%4 im Vorquartal.

Im Jahresvergleich verzeichnete von den Mitgliedstaaten, für
die Daten vorliegen, Italien mit 2,0% den geringsten
Anstieg der Arbeitskosten, den größten verbuchte Finnland
mit 4,7%. Siehe Tabelle 1.

In der Industrie stiegen die Arbeitskosten pro Stunde in der
Eurozone um 3,4% und in der EU15 um 3,5%. Von den
Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, verzeichnete
Portugal mit 2,4% den geringsten und Italien mit
4,6% den höchsten Anstieg der Arbeitskosten pro Stunde. Siehe
Tabelle 2.

Eine Untergliederung nach den einzelnen Komponenten der
Arbeitskosten zeigt, wie sich Löhne und andere Arbeitskosten auf
die vierteljährliche Veränderung der Arbeitskosten insgesamt
auswirken. Von den Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen,
verzeichnete Italien (1,9%) im zweiten Quartal 2003 den
geringsten Anstieg bei den Löhnen, die den größten Teil der
Gesamtarbeitskosten ausmachen. Den höchsten Lohnanstieg wies
Finnland mit 4,7% auf. Siehe Tabelle 3 und weitere
Informationen.


1 Die Indizes für die Arbeitskosten zeigen die
kurzfristige Entwicklung der bei den Arbeitgebern anfallenden
Gesamtkosten pro Stunde für die Beschäftigung von Arbeitskräften.
Die Gesamtarbeitskosten enthalten die Bruttoverdienste der
Beschäftigten sowie indirekte Kosten. Die Bruttoverdienste
umfassen Direktvergütungen und Prämien sowie den Wert jeder Art
von Sozialbeiträgen und vom Arbeitnehmer zu zahlende
Einkommenssteuern, auch wenn sie schon vom Arbeitgeber
einbehalten und von ihm direkt im Namen des Arbeitnehmers an die
Sozialversicherungsträger und die Steuerbehörden abgeführt
werden. Die indirekten Kosten beinhalten Sozialbeiträge, die von
den Arbeitgebern geleistet werden, um ihren Arbeitnehmern
Anspruch auf Sozialleistungen zu sichern, sowie mit der
Beschäftigung verbundene Steuern abzüglich erhaltener Zuschüsse,
die direkte Lohn- oder Gehaltszahlungen teilweise oder ganz
ersetzen sollen. Die aktuellen Zahlen für die Eurozone-Aggregate
werden berechnet, wenn 60% der Informationen für die jeweilige
Reihe vorliegen. Die originären Indizes der Mitgliedstaaten
können revidiert werden, die Aggregate werden in der Folge neu
berechnet. Um die Nutzer nicht mit zu vielen Versionen der Daten
zu verwirren, werden revidierte Aggregate nur drei Mal pro
Quartal berechnet. Die Daten können nie als endgültig betrachtet
werden.

2 ‚Gesamte Wirtschaft‘ deckt hier alle
Wirtschaftsaktivitäten ab, d.h.:

  • C+D+E Industrie
  • F Baugewerbe
  • G+H+I Handel, Gastgewerbe, Nachrichtenübermittlung und
    Verkehr
  • J+K Kredit- und Versicherungsgewerbe,
    Unternehmensdienstleistungen.

3 Eurozone: Belgien, Deutschland, Griechenland
(seit Januar 2001), Spanien, Frankreich, Irland, Italien,
Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland. Da die
Daten für Griechenland noch nicht verfügbar sind, wurde die
Berechnung der Aggregate für die Eurozone und die EU15 vor und
nach dem Januar 2001 ohne Griechenland durchgeführt.

4 Als dritte Schätzung für das erste Quartal 2003
wurden am 13. August 2003 2,7% für die Eurozone und 2,8 % für die
EU15 veröffentlicht.


Tabelle 1: Nominale Bruttoarbeitskosten pro Stunde in der
Gesamtwirtschaft

Veränderung gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal in %
nicht saisonbereinigt

Q2-00 Q3-00 Q4-00 Q1-01 Q2-01 Q3-01 Q4-01 Q1-02 Q2-02 Q3-02 Q4-02 Q1-03 Q2-03
Eurozone 2,7 2,8 2,3 3,1 3,2 3,7 3,4 4,1 3,2 3,2 3,5 2,7 2,9
EU15 3,0 3,1 2,8 3,8 3,5 3,8 3,3 3,6 3,3 3,3 3,5 2,8 3,0
BE 0,2 -0,1 0,4 1,5 3,0 6,2 7,0 3,8 5,4 2,4 2,0 : :
DK 3,3 4,0 3,7 3,8 4,8 4,3 4,2 4,1 3,7 4,0 4,0 4,0 3,7
DE 2,9 3,3 3,0 2,5 2,5 2,1 1,8 2,4 1,7 2,4 3,0 2,5 3,1
ES -0,1 0,6 1,1 4,9 4,7 4,6 5,4 8,2 2,3 4,3 4,3 3,6 :
FR 4,2 4,1 4,0 3,7 3,8 3,8 3,6 4,1 4,1 4,1 4,0 3,5 2,8
IE 7,0 7,3 7,4 7,9 9,1 10,1 8,5 7,4 6,4 5,6 7,4 : :
IT 0,7 -0,7 -2,3 1,4 0,5 5,2 3,4 4,9 4,0 2,2 3,5 0,6 2,0
LU 4,0 6,7 4,4 6,0 7,3 3,4 5,0 4,1 1,1 3,5 1,7 3,0 :
NL 5,5 5,8 5,1 5,6 5,8 5,9 5,4 5,0 5,0 4,7 5,0 4,5 3,7
AT 2,6 3,9 2,3 1,5 3,8 2,7 2,0 6,2 3,0 3,4 0,7 : :
PT 4,7 3,7 3,8 3,8 3,0 4,2 3,2 3,2 2,8 2,3 2,2 2,7 2,6
FI 3,9 4,1 4,4 6,5 6,4 6,2 5,9 3,5 4,0 4,1 4,1 4,4 4,7
SE 4,7 4,6 4,1 4,5 4,8 5,2 5,1 3,9 3,6 3,4 3,5 3,7 3,5
UK 3,6 4,0 4,6 6,0 4,3 3,6 2,4 1,9 3,5 3,6 3,2 3,0 3,1

Griechenland: nicht
verfügbar : Daten nicht verfügbar

Tabelle 2: Nominale Bruttoarbeitskosten pro Stunde in der
Industrie

Veränderung gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal in %
nicht saisonbereinigt

Q2-00 Q3-00 Q4-00 Q1-01 Q2-01 Q3-01 Q4-01 Q1-02 Q2-02 Q3-02 Q4-02 Q1-03 Q2-03
Eurozone 3,4 3,3 2,8 3,1 3,1 3,6 2,9 3,7 2,8 2,9 3,5 2,8 3,4
EU15 3,7 3,6 3,2 3,5 3,5 3,8 2,9 3,5 3,0 3,1 3,6 3,3 3,5
BE -0,2 -0,8 -0,1 -0,2 2,9 7,7 7,9 7,2 7,1 2,8 2,4 : :
DK 3,4 3,8 3,6 3,5 4,7 4,4 4,4 4,3 3,7 3,9 4,3 4,5 4,1
DE 3,2 3,9 3,2 2,6 2,5 1,6 1,4 1,9 1,1 2,3 2,9 2,7 3,1
ES 2,9 3,7 2,8 5,1 4,9 4,1 5,5 8,3 2,6 5,1 5,0 3,4 :
FR 5,4 5,2 4,4 4,2 4,0 4,0 3,9 3,9 3,8 3,8 3,7 3,3 2,9
IE 7,0 7,1 6,3 6,8 7,7 9,5 8,6 6,0 5,5 4,6 7,2 : :
IT 2,3 -0,9 0,2 1,9 1,0 6,0 1,5 4,3 3,9 1,1 4,0 1,4 4,6
LU 2,6 3,3 3,4 3,6 4,6 1,3 2,4 5,0 1,3 3,8 1,6 2,1 :
NL 4,5 4,7 4,3 5,0 4,9 5,6 5,6 5,1 4,9 5,4 5,2 4,5 3,9
AT 2,3 3,3 2,7 0,9 3,4 2,5 1,5 6,4 2,8 3,3 0,7 : :
PT 4,2 3,8 4,3 4,5 4,4 4,5 3,7 3,0 2,9 2,7 2,9 2,6 2,4
FI 4,8 5,1 5,6 7,8 7,9 7,6 7,1 3,0 3,7 4,0 3,9 4,1 4,4
SE 4,8 5,1 4,1 4,0 4,8 5,2 4,6 4,4 4,1 3,4 4,2 4,0 3,7
UK 4,6 4,2 4,5 4,8 4,5 4,1 2,8 2,6 3,4 3,7 4,1 4,8 3,8

Griechenland: nicht verfügbar : Daten nicht verfügbar

Tabelle 3: Aufschlüsselung der Bruttoarbeitskosten pro Stunde
in der Gesamtwirtschaft

Veränderung gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal in %
nicht saisonbereinigt

Q2-00 Q3-00 Q4-00 Q1-01 Q2-01 Q3-01 Q4-01 Q1-02 Q2-02 Q3-02 Q4-02 Q1-03 Q2-03
Eurozone Löhne 2,9 3,1 2,5 3,4 3,3 3,8 3,5 4,0 3,0 3,1 3,4 2,6 2,8
and. Arbeitskosten 2,2 2,0 1,3 2,3 2,6 3,6 3,2 4,3 3,7 3,6 3,9 3,2 3,2
Gesamtkosten 2,7 2,8 2,3 3,1 3,2 3,7 3,4 4,1 3,2 3,2 3,5 2,7 2,9
BE Löhne 2,8 2,5 2,5 3,6 3,0 6,1 6,7 4,4 5,6 2,5 2,3 : :
and. Arbeitskosten -4,3 -4,1 -2,6 -1,7 3,0 6,4 7,4 2,8 5,2 2,3 1,6 : :
Gesamtkosten 0,2 -0,1 0,4 1,5 3,0 6,2 7,0 3,8 5,4 2,4 2,0 : :
DE Löhne 2,7 3,1 2,8 2,5 2,5 2,1 1,8 2,1 1,6 2,4 2,9 2,3 2,8
and. Arbeitskosten 3,6 4,0 3,6 2,5 2,6 2,2 1,9 3,2 2,0 2,7 3,4 2,9 4,0
Gesamtkosten 2,9 3,3 3,0 2,5 2,5 2,1 1,8 2,4 1,7 2,4 3,0 2,5 3,1
ES Löhne -1,0 -0,3 0,1 4,1 3,8 4,2 4,8 7,8 1,8 3,7 3,5 3,2 :
and. Arbeitskosten 2,8 3,4 4,4 7,0 7,5 5,7 7,1 9,5 3,8 6,3 6,6 4,5 :
Gesamtkosten -0,1 0,6 1,1 4,9 4,7 4,6 5,4 8,2 2,3 4,3 4,3 3,6 :
FR Löhne 4,8 5,0 4,9 4,6 4,5 4,3 4,1 4,1 4,1 4,0 3,9 3,4 2,7
and. Arbeitskosten 2,6 2,2 1,3 1,1 1,9 2,2 2,4 4,0 4,2 4,5 4,4 3,7 2,9
Gesamtkosten 4,2 4,1 4,0 3,7 3,8 3,8 3,6 4,1 4,1 4,1 4,0 3,5 2,8
IE Löhne 7,0 7,3 7,4 7,9 9,1 10,1 8,4 7,3 6,2 5,5 7,3 : :
and. Arbeitskosten 6,9 7,4 7,6 7,9 9,2 10,3 8,6 7,7 6,7 5,7 7,5 : :
Gesamtkosten 7,0 7,3 7,4 7,9 9,1 10,1 8,5 7,4 6,4 5,6 7,4 : :
IT Löhne 1,7 0,7 -1,1 1,8 1,2 5,1 3,7 5,7 4,0 2,4 3,7 0,3 1,9
and. Arbeitskosten -1,9 -4,4 -5,2 0,4 -1,2 5,5 2,5 2,8 4,1 1,5 3,1 1,5 2,0
Gesamtkosten 0,7 -0,7 -2,3 1,4 0,5 5,2 3,4 4,9 4,0 2,2 3,5 0,6 2,0
LU Löhne 4,0 6,7 4,3 6,2 7,3 3,3 4,9 4,0 0,9 3,4 1,7 2,8 :
and. Arbeitskosten 4,6 6,3 5,3 5,0 7,4 4,0 5,7 4,7 2,2 4,3 1,9 4,2 :
Gesamtkosten 4,0 6,7 4,4 6,0 7,3 3,4 5,0 4,1 1,1 3,5 1,7 3,0 :
NL Löhne 4,9 5,0 4,5 5,0 5,3 5,4 4,9 4,3 4,4 4,2 4,3 4,0 3,6
and. Arbeitskosten 8,9 9,9 7,8 8,4 7,9 8,2 7,7 7,7 7,8 7,0 7,4 6,4 4,3
Gesamtkosten 5,5 5,8 5,1 5,6 5,8 5,9 5,4 5,0 5,0 4,7 5,0 4,5 3,7
AT Löhne 2,9 3,9 2,2 2,3 4,3 3,3 2,7 6,1 3,0 3,2 1,0 : :
and. Arbeitskosten 1,7 3,7 2,5 -0,7 2,4 0,8 -0,1 6,6 2,8 4,0 -0,2 : :
Gesamtkosten 2,6 3,9 2,3 1,5 3,8 2,7 2,0 6,2 3,0 3,4 0,7 : :
FI Löhne 4,1 4,3 4,6 6,5 6,3 6,2 5,8 3,8 4,3 4,3 4,3 4,4 4,7
and. Arbeitskosten 3,2 3,4 3,7 6,6 6,4 6,2 5,9 2,5 3,1 3,1 3,1 4,4 4,7
Gesamtkosten 3,9 4,1 4,4 6,5 6,4 6,2 5,9 3,5 4,0 4,1 4,1 4,4 4,7
SE Löhne 4,0 3,9 3,4 4,0 4,4 4,7 4,6 4,2 3,9 3,8 3,8 3,2 2,9
and. Arbeitskosten 5,9 5,7 5,2 5,1 5,4 3,1 5,6 3,2 3,0 5,4 2,9 5,3 5,1
Gesamtkosten 4,7 4,6 4,1 4,5 4,8 5,2 5,1 3,9 3,6 3,4 3,5 3,7 3,5

Dänemark, Griechenland, Portugal und Vereinigtes Königreich: nicht verfügbar :
Daten nicht verfügbar

Weitere Informationen

Deutschland: Revidierte Reihen neue Quellen und
Methoden. Die Zahlen für die gesamte Wirtschaft decken lediglich
die folgenden Bereiche ab: G (Handel) und J (Kredit- und
Versicherungsgewerbe) bei den Dienstleistungen (ohne H
Gastgewerbe, I Verkehr und Nachrichtenübermittlung und K
Dienstleistungen für Unternehmen). In der Industrie sind alle
Teilbereiche enthalten.

Frankreich: Der Anstieg der Arbeitskosten seit dem
vierten Quartal 1999 ist teilweise auf eine allgemeine
Reduzierung der Arbeitszeit zurückzuführen, die in der Folge
automatisch zu einer Anhebung der Grundgehälter geführt hat und
nur teilweise durch eine Kostenreduzierung kompensiert wurde. Ab
dem ersten Quartal 2002 gilt die Reduzierung der Arbeitszeit auch
für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten.

Italien: Die Indizes werden auf Pro-Kopf-Basis
berechnet, wobei Arbeiter pro Tag bezahlt werden. Weniger
Arbeitstage als im Vorjahr bedeuten somit weniger Lohn und
weniger Arbeitskosten für die gleiche Zahl von Beschäftigten. Die
Zahlen beziehen sich auf Unternehmen mit 500 oder mehr
Beschäftigten. Der Bereich F (Baugewerbe) ist nicht
enthalten.

Irland: In Dienstleistungen ist nur J ‚Kredit- und
Versicherungsgewerbe‘ enthalten. In der Industrie sind alle
Teilbereiche enthalten. Im Baugewerbe sind Personen in
Führungspositionen unberücksichtigt (9-10% der
Beschäftigten).

Luxemburg: Aufgrund der Art der benutzten
administrativen Datenquelle beinhalten die Zahlen nicht
notwendigerweise jenen Teil der Löhne, der den gesetzlichen
Mindestlohn um mehr als das Fünffache (monatlicher Mindestlohn
gegenwärtig: 1369 Euro) überschreitet. Eine Fortführung der
Reihen wird 2003 möglich sein.

Österreich: Die Zahlen für die gesamte Wirtschaft
beinhalten nur die Industrie und den Baubereich

Schweden: Die Zahlen beziehen sich für die gesamte
Wirtschaft auf den privaten Sektor und beinhalten den
Dienstleistungsbereich, der weiter gefasst ist als die Bereiche
GHIJK. Die Bereiche M (Erziehung und Unterricht), N
(Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen) und O (Erbringung von
sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen) sind
ebenfalls eingeschlossen.

Nominale Bruttoarbeitskosten pro Stunde in der
Gesamtwirtschaft der Beitretenden Länder*

Veränderung gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal in %
nicht saisonbereinigt

Q2-00 Q3-00 Q4-00 Q1-01 Q2-01 Q3-01 Q4-01 Q1-02 Q2-02 Q3-02 Q4-02 Q1-03 Q2-03
CZ 7,8 8,0 8,7 9,0 8,6 8,4 6,9 7,3 6,3 6,0 5,6 5,5 5,9
EE 10,2 10,0 13,1 12,7 13,0 13,1 10,0 18,0 10,8 10,2 12,4 9,4 10,4
LV 1,5 3,1 4,4 5,5 4,9 9,0 8,3 9,1 10,0 5,2 10,1 7,4 11,7
LT -3,5 -4,2 -2,1 2,0 -1,4 0,0 0,0 6,3 5,5 1,9 4,3 1,8 3,9
HU 16,0 14,2 19,6 16,2 13,2 14,7 12,5 14,2 12,8 10,1 10,0 7,6 8,4
PL 9,7 6,5 -0,8 10,6 7,5 5,5 6,5 8,6 11,6 9,5 3,9 5,7 :
SK 6,9 8,7 6,9 0,8 8,1 2,0 7,9 15,3 12,5 14,1 13,5 13,1 10,7

*Die hier aufgeführten Beitretenden Länder (ACC) sind: die
Tschechische Republik (CZ), Estland (EE), Lettland (LV), Litauen
(LT), Ungarn (HU) und die Slowakische Republik (SK). Daten für
die übrigen Länder (Malta, Slowenien, Zypern) noch ncht
verfügbar.

Herausgeber:
Eurostat-Pressestelle
Eurostat-Pressemitteilungen im Internet: EUROSTAT

Union of Former Soviet States Launched

Russia, Ukraine, Kazakhstan and Belarus Friday launched a drive to re-integrate the former Soviet Union, with the signing of an ambitious economic union treaty, drawing protests from western-leaning Ukrainian politicians hoping to block the union coming to life, reports the Financial Times.

The union, called the „United Economic Space,“ would have no internal trade barriers or customs, according to the agreement signed by the countries‘ presidents at a summit in Yalta. The four members, who invited other ex-Soviet states to join later, also agreed to co-ordinate virtually all aspects of economic policy, but stopped short of calling for a common currency.

The treaty foresees implementation in stages, including commitments by members to surrender some sovereignty to a council of heads of state and a central commission. Participation in each stage would be optional — a feature demanded by Ukraine, which says it is planning to opt out of the customs union in order to preserve its hope of joining the European Union. The treaty is favored most strongly in Ukraine by industrial lobbies that hope it will give them access to natural gas at Russia’s cheap domestic prices.

Neue Zürcher Zeitung (Switzerland) notes that the EU has served as model example for the United Economic Space. A monetary union was however not a topic of discussion, though two member countries, Russia and Belarus, have something like that planned for 2005, though it remains to be see, how that will work out. The development of a joint economic space is expected to take seven years. But given the very different levels of economic development of the member economies, and just as varied economic interests, together with the political and military superpower of Russia — which is being perceived as a latent threat almost everywhere in the neighborhood — the creation of a customs union will not be an easy exercise.

Die Welt (Germany) writes that the new agreement is vague document due to its non-committal character. This document is just another sequel to a decade-old debate, this time with a different approach.

EuHG erklärt einmal mehr nationale Steuervorschriften für rechtswidrig

Während man bis vor wenigen Jahren Entscheidungen des EuGH zu direkten Steuern noch mit der Lupe suchen musste und alle fünf Jahre einmal zu einer steuerlichen Frage Stellung genommen wurde, hat sich ab 1999/2000 das Bild gewandelt (Entscheidungen „Safir“, „Saint-Gobain“, „Verkooijen“, „Lankhorst Hohorst“). Dem EuGH werden nunmehr regelmäßig von den Finanzgerichten steuerliche Fragen vorgelegt – und wer bei diesen Entscheidungen eine Wette auf den Steuerzahler abgeschlossen hat, hatte zumeist gewonnen.

Die Beschränkung der Abzugsfähigkeit der mit der Beteiligung einer in den Niederlanden ansässigen Muttergesellschaft am Kapital einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaft zusammenhängenden Kosten stellt eine nicht gerechtfertigte Einschränkung der Niederlassungsfreiheit dar.

Das Gemeinschaftsrecht verbietet Beschränkungen der freien Niederlassung von nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats. Dieses Verbot gilt nunmehr auch für Beschränkungen der Errichtung von Tochtergesellschaften. Das niederländische Körperschaftsteuergesetz erlaubt den Gesellschaften den Abzug der mit einer Beteiligung zusammenhängenden Kosten von ihrem Gewinn, wenn diese Kosten mittelbar der Erzielung von in den Niederlanden steuerpflichtigem Gewinn dienen.

Die Bosal Holding BV ist eine niederländische Gesellschaft, die Holding-, Finanzierungs- und Lizenzgeschäfte betreibt und in den Niederlanden der Körperschaftsteuer unterliegt. In ihrer Steuererklärung für das Jahr 1993 meldete sie im Zusammenhang mit der Finanzierung ihrer Beteiligungen an in neun anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften Kosten in Höhe von 3 969 339 NLG (1 801 287 EUR) an. In Ergänzung zu dieser Steuererklärung beantragte sie den Abzug dieser Kosten von ihrem eigenen Gewinn.

Der Inspecteur van de Belastingdienst (Finanzamt) lehnte die Gewährung des beantragten Abzugs ab. Seine Auffassung wurde vom Gerechtshof Arnheim, bei dem Bosal Klage gegen die Zurückweisung ihres Einspruchs erhoben hatte, bestätigt. Der Hoge Raad der Nederlanden, bei dem Bosal Kassationsbeschwerde einlegte, hat den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gefragt, ob das Gemeinschaftsrecht der niederländischen Regelung entgegensteht.

Der Gerichtshof stellt fest, dass die nach der niederländischen Regelung vorgesehene Beschränkung ein Hemmnis für die Errichtung von Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten darstellt und damit dem Gemeinschaftsrecht zuwiderläuft. Eine Muttergesellschaft könnte nämlich davor zurückschrecken, ihre Tätigkeiten über eine in einemanderen Mitgliedstaat niedergelassene Tochtergesellschaft auszuüben, da solche Tochtergesellschaften gewöhnlich keine in den Niederlanden steuerpflichtigen Gewinne erzielen.

Die niederländische Regierung hat drei Gründe geltend gemacht, um die streitigen Vorschriften zu rechtfertigen:

  1. das Erfordernis, die Kohärenz des niederländischen Steuersystems zu wahren;
  2. ein auf das Territorialitätsprinzip gestütztes Argument: die Tochtergesellschaften, die in den Niederlanden steuerpflichtige Gewinne erzielten, und diejenigen, die dies nicht täten, befänden sich nicht in einer vergleichbaren Situation;
  3. das Erfordernis, die Besteuerungsgrundlage des Mitgliedstaats zu erhalten.

Der Gerichtshof weist dieses Vorbringen zurück.

Zum Erfordernis, die Kohärenz des niederländischen Steuersystems zu wahren, erinnert der Gerichtshof daran, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Gewährung eines Steuervorteils und dem Ausgleich dieses Vorteils durch eine steuerliche Belastung bestehen muss, die im Rahmen einer einzigen Besteuerung erfolgen. In der vorliegenden Rechtssache fehlt es jedoch an einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen der steuerlichen Vergünstigung, die den in den Niederlanden ansässigen Muttergesellschaften gewährt wird, und der Besteuerung der Tochtergesellschaften von Muttergesellschaften, wenn diese in diesem Mitgliedstaat niedergelassen sind. Mutter- und Tochtergesellschaften sind nämlich verschiedene juristische Personen, die jeweils einer eigenen Besteuerung unterliegen. Im Übrigen wird die Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Beteiligungskosten nicht durch einen entsprechenden Vorteil ausgeglichen. Die Kohärenz des niederländischen Steuersystems kann daher nicht mit Erfolg geltend gemacht werden.

Zu dem auf das Territorialitätsprinzip gestützten Argument stellt der Gerichtshof fest, dass die Muttergesellschaften im vorliegenden Fall in Abhängigkeit davon steuerlich unterschiedlich behandelt werden, ob sie Tochtergesellschaften besitzen, die in den Niederlanden steuerpflichtige Gewinne erzielen, auch wenn alle diese Muttergesellschaften in diesem Mitgliedstaat niedergelassen sind.

Zum Erfordernis, die Besteuerungsgrundlage des Mitgliedstaats zu erhalten, verweist der Gerichtshof darauf, dass das Erfordernis, eine Verringerung des Steueraufkommens zu vermeiden, kein Grund ist, der eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit rechtfertigen kann.

Kurzkommentar

Die Niederlassungsfreiheit entwickelt sich in der Rechtsprechnung des EuGH immer mehr zu einem zu dem größten EU-rechtlich gewährleisteten Schlupfloch für Steuerumgehung. Aufgrund der Centros- und Überseeringrechtsprechung werden liechtensteinische Domizilgesellschaften anerkannt. Nachdem der EuGH die Regelungen auch über unterkapitalisierte Tochtergesellschaften (thin capitalization, ein allgemein – auch von der OECD – anerkanntes Prinzip zum Schutz vor der Verlagerung von Gewinnen in ein Niedrigsteuerland) für rechtswidrig erklärt hat (soweit es nur für ausländische Gesellschafter gilt – wie etwa im deutschen Körperschaftsteuergesetz), wird so eine weitere Möglichkeit eröffnet, durch geschickte Gestaltungen die Gewinne in Hochsteuerländern zu reduzieren.

Soviel Sinn die Niedelassungsfreiheit in vielen Bereichen hat — solange die Mitgliedstaaten keine geeigneten Mittel gegen Steuerumgehung an der Hand haben, werden solche Entscheidungen für viel Unmut sorgen. Das Kapital wird sich immer mehr von den Produktionsstätten und Absatzmärkten weg in Niedrigsteuerländer verlagern. Die Leidtragenden werden die Arbeitnehmer, Angestellten und örtlich wenig flexiblen KMUs sein.

Die wichtigsten EuGH-Urteile zum Thema Unternehmensteuern:

28.01.1986 (270/83 – Kommission gegen Frankreich – Avoir fiscal), EuGH Slg. 1986, S. 273

27.09.1988 (81/87 – Daily Mail (UK)), EuGH Slg. 1988, S. 5505 

13.07.1993 (C-330/91 – Commerzbank (UK)), EuGH Slg. 1993, S. I-4017 12.04.1994 

12.04.1994 (C-1/93 – Halliburton (NL)), EuGH Slg. 1994, S. I-1137 

14.11.1995 (C-484/93 – Svensson & Gustavsson (L)), EuGH Slg. 1995, S. I-3955, 3971

27.06.1996 (C-107/94 – Asscher (NL)), EuGH Slg. 1996, S. I-3089, 3113, GenAnw Léger 3091

17.10.1996 (C-283/94 – Denkavit, C-291/94 – VITIC, C-292/94 – Voormeer (D)), EuGH Slg. 1996, S. I-5063

15.05.1997 (C-250/95 – FUTURA (L)), EuGH Slg. 1997, S. I-2471 

17.7.1997 (C-28/95 – Leur-Bloem (NL)), EuGH Slg. 1997, S. I-4161 

28.4.1998 (C-118/96 – Jessica Safir (S)), EuGH Slg. 1998, S. I-1897, 1919 

12.5.1998 (C-336/96 – Gilly (F)), EuGH Slg. 1998, S. I-2823

16.7.1998 (C-264/96 – ICI (UK)), EuGH Slg. 1998, S. I-4711 (GenAnw Tesauro I-4698)

09.03.1999 (C-212/97 – Centros (DK)), GenAnw La Pergola 16.7.1999, EuGH Slg. 1999, S. I-1459, 1484

29.04.1999 (C-311/97 – Royal Bank of Scotland (EL), GenAnw Alber 19.11.1998, EuGH Slg., S. I-2651,2664

08.07.1999 C-254/97 – axter v. France), GenAnw Saggio, EuGH 1999, S. I-4811, 4824

14.09.1999 (C-275/97 – DE+ ES (D)), GenAnw Léger 26.11.1998, EuGH Slg. 1999, S.I-5334, 5347 

21.09.1999 (C-307/97 – Saint-Gobain (D)) (ABl. C 318 18.10.1997 S.11), GenAnw Mischo. 02.03.1999, EuGH Slg. 1999, S. I-6163, 6181 

26.10.1999 (C-294/97 – Eurowings (D) (ABl. C 295 27.09.1997 S.25), Schlussantrag: GenAnw Mischo 26.01.1999, EuGH Slg. 1999, S. I- 7449, 7463

28.10.1999 (C-55/98 – Bent Vestergaard (DK) ), Schlussantrag: GenAnw Saggio 
10.06.1999, EuGH Slg. 1999, S. I-7643, 7657

18.11.1999 (C-200/98 – X AB und Y AB gegen Riksskatteverk(S)), Berichterstatter: Edwards, Schlussantrag: GenAnw Saggio 03.06.1999, EuGH 1999, S. I-8264, 8276 

13.04.2000 (C-251/98 – Baars (NL), ABl. C 192, 8.7.2000, S. 4, EuGH Slg. 2000 S. I-2787, 2805 Berichterstatter: Wathelet, Anhörung 24.6.99, Schlussantrag: GenAnw Alber 14.10.99 

06.06.2000 (C-35/98 – B.G.M. Verkooyen (NL), ABl. C 247 26.08.2000 S.5 , EuGH Slg. 2000 S. I-4073,4109,4113, Berichterstatter: Wathelet, Schlussantrag: GenAnw La Pergola 24.6.1999, erneute Anhörung 30.11.1999, 2. Schlussantrag 14.12.1999 

08.06.2000 (C-375/98 -EPSON Europe BV (P)), ABl. C 273 23.09.2000 S. 2 ; EuGH 2000, S. I-4245, 4263 ; Fünfte Kammer, Anhörung 16.12.99, Schlussantrag: GenAnw Cosmas 17.2.2000

14.12.2000 (C-141/99 – AMID (B) , Anhörung 13.04.2000, Schlussantrag: Alber 
8.6.2000, ABl. C 150 19.05.2001 S.2 2001 p.2 

08.03.2001 (C-397/98 – Metallgesellschaft Ltd. gegen The Commissioners of Inland Revenue (UK) und C-410/98 – Hoechst gegen Inland Revenue Commissioners (UK) Fünfte Kammer, Berichterstatter: Wathelet, Schlussantrag: GenAnw Fennelly 12.09.2000; ABl. C 173 16.06.2001 S.13  

04.10.2001 (C-294/99 – Athinaiki Zythopoiia gegen den Griechischen Staat), Berichterstatter: Wathelet, Schlussantrag: GenAnw Alber 10.5.2001

15.01.2002 (C-43/2000 – Andersen og Jensen ApS / Skatteministeriet) 

12.12.2002: (C-324/00: Lankhorst-Hohorst GmbH v Finanzamt Steinfurt)


Urteil des Gerichtshofes im Vorabentscheidungsverfahren C-168/01
Bosal Holding BV / Staatssecretaris van Financiën

Europäisches Portal für internationale Arbeitssuche

Die Europäische Kommission startet heute, am 19. September 2003, eine neue Kampagne gegen Arbeitslosigkeit. Im Mittelpunkt der Aktion steht ein neu eingerichtetes Internetportal. Es soll dem Arbeitnehmer helfen, über nationale Grenzen hinweg einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Das neue Portal soll einen hilfreichen Beitrag auf dem Arbeitsmarkt leisten: Informationen über Lebens- und Arbeitsumstände in den verschiedenen EU-Ländern soll das Portal ebenso bereithalten wie die Möglichkeit, seinen Lebenslauf hier zu veröffentlichen, um sich für potentielle Arbeitgeber verfügbar zu machen.

EURES (die Abkürzung steht für „EURopean Employment Services“) ist ein Kooperationsnetz, dem die Europäische Kommission, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz sowie andere, mit Beschäftigungsfragen befasste nationale und regionale Akteure angehören, etwa Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, regionale und lokale Gebietskörperschaften.

Aufgabe des EURES-Netzes ist es, Dienstleistungen für Arbeitskräfte und Arbeitgeber sowie generell alle Bürger anzubieten, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten. Es gibt drei Arten von Dienstleistungen: Information, Beratung und Vermittlung (Abstimmung von Stellenangeboten und Arbeitssuche).

Das EURES-Netz besteht aus den EURES-Mitgliedern (nationale Arbeitsverwaltungen und Europäische Kommission) und — im Rahmen der grenzübergreifenden EURES-Partnerschaften — den EURES-Partnern (beispielsweise Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen, lokale und regionale Gebietskörperschaften).

Im Kontext der Europäischen Beschäftigungsstrategie ist die Mobilität der Arbeitnehmer nicht nur ein Grundrecht, sondern auch ein Instrument zur Steuerung des Arbeitsmarkts.

EURES spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Feststellung von Arbeitskräfteüberangebot und -mangel in den verschiedenen Sektoren und bei der Überwindung von Qualifikationsengpässen. Das Netz trägt auch zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit insbesondere junger Menschen bei, indem es die Möglichkeit schafft, Berufserfahrung im Ausland zu sammeln. EURES fördert auch das Entstehen eines gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkts sowie — in bestimmten Grenzregionen — integrierter regionaler Arbeitsmärkte.


Weitere Informationen: EURES

Goethe-Institut Kabul wird am 22.09. offiziell eröffnet

Der Leiter der Kultur- und Bildungsabteilung des Auswärtigen Amtes, Wilfried Grolig, wird an der offiziellen Eröffnung des Goethe-Instituts Kabul am 22.09.2003 teilnehmen. Herr Grolig wird seine Reise nach Kabul dazu nutzen, anhand ausgewählter Projekte auf das weitreichende kultur- und bildungspolitische Engagement des Auswärtigen Amtes in Afghanistan hinzuweisen. Monika Griefahn, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, ist Mitglied der deutschen Delegation.

Im Laufe von 23 Jahren Bürgerkrieg wurden in Afghanistan die Grundlagen für ein politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich funktionierendes Staatswesen zerstört. Die internationale Gemeinschaft hat sich deshalb nach dem Ende des Taliban-Regimes 2001 die Aufgabe gestellt, dazu beizutragen, dass Afghanistan nicht erneut zu einem „sicheren Hafen“ für Terroristen werden kann.

Das umfassende Engagement der Bundesregierung in Afghanistan erstreckt sich auch auf den Bereich der Bildungs- und Kulturpolitik. Fast zwei Drittel der Mittel des Auswärtigen Amtes für den Wiederaufbau in Afghanistan werden für kultur- und bildungspolitische Projekte eingesetzt.

Mit dem Aufbau von weiterführenden Schulen und Hochschulen, einer Medienlandschaft, dem Einsatz für die Menschen- und Frauenrechte und für den Kulturerhalt leistet das Auswärtige Amt Grundlagenarbeit für die Begründung und Festigung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft. Investitionen in die Ausbildung der Menschen in Afghanistan sind zudem besonders nachhaltig; dies belegt auch die Tatsache, dass in der bilateralen Zusammenarbeit vielfach an Kontakte aus den Jahren 1950 bis 1970 angeknüpft werden konnte.

Die folgenden Projekte stehen exemplarisch für das deutsche kultur- und bildungspolitische Engagement in Afghanistan:

  • Am 22.09.2003 wird das Goethe-Institut Kabul als erstes ausländisches Kulturinstitut in Afghanistan offiziell eröffnet. Das AA finanziert eine Jungen- und eine Mädchenschule (Amani-und Aisha-i-Durani-Schule) in Kabul. Sechs deutsche Lehrkräfte unterrichten an diesen Schulen und bilden die afghanischen Lehrkräfte fort. In Zusammenarbeit mit dem DAAD wurden bislang 170 afghanische Hochschuldozenten in Deutschland fortgebildet. Damit vergibt Deutschland mit Abstand die meisten Stipendien an afghanische Hochschulangehörige. Außerdem unterrichten deutsche Dozenten an der Universität Kabul und bilden dort Studenten und Dozenten in verschiedenen Fachbereichen, u.a. auch in deutscher Sprache und Literatur, aus.
  • In Kooperation mit dem DAADund der TU Berlin wurde ein Rechenzentrum an der Universität Kabul eingerichtet.
  • Ein Schwerpunkt des diesjährigen Engagements des Auswärtigen Amtes liegt  in Zusammenarbeit mit der Deutschen Welle und Nichtregierungsorganisationen – auf dem Aufbau einer Medienlandschaft. Als einziger ausländischer Sender beliefert die Deutsche Welle das staatliche afghanische Fernsehen täglich mit einem Nachrichtenblock in Dari und Paschtu. Ein wichtiges Ziel ist auch die Ausweitung der Medienarbeit auf die Provinzen.
  • Mit dem Sonderprogramm „Förderung von Frauen in den paschtunischen Stammesgebieten“ soll Frauen der Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem und in die Arbeitswelt ermöglicht werden. Aber auch bei allen anderen Projekten findet die Partizipation von Frauen besondere Berücksichtigung.
  • Das Auswärtige Amt setzt sich für den Kulturerhalt in Afghanistan ein. So konnten mit Mitteln des AA die historischen Babur-Gärten aus dem 16. Jahrhundert in Kabul restauriert werden. Dieses Projekt belegt auch die Nachhaltigkeit der deutsch-afghanischen Beziehungen: In den Babur-Gärten wurde 1912 die erste deutsche Delegation in Afghanistan empfangen und beherbergt.

WTO Breakdown: Why The Walkout? – international press

World Bank, Washington, September 16: It may be more than a year away, but the US presidential election is already throwing a long shadow. Here in Cancún this week, it was enough to touch off a walkout by delegates from developing nations at the WTO talks who were convinced that it was hopeless to expect any realistic negotiations with the Americans this year on farm subsidies, the International Herald Tribune and the New York Times report.

Robert B. Zoellick, the US trade representative, had promised that Washington was prepared to cut its multibillion-dollar farm subsidies. But the compromise proposal essentially left that farm program intact. It also gave American cotton farmers a reprieve despite appeals from four of Africa’s poorest nations. The farm states voted heavily in favor of Bush in the 2000 election, and were the backbone of the states that gave him the bulk of his electoral votes. Agribusiness, which profits from the low cost of corn, soybeans and other crops subsidized by American taxpayers, has shifted its allegiance to the Republican Party.

The American farm provisions, while the central issue, were not the only reasons for the Group of 21’s decision to quit the talks. Europe’s demand that the world trading body negotiate new rules covering investment, trade facilitation and two other areas were also cited. In the long run, whether the Group of 21 gains or loses as a result of the breakdown in negotiations may be beside the point. What counts, its members asserted, was the statement that had been made. They said they had established themselves as a power bloc to be reckoned with.

In an interview in La Tribune (France), Jean-Marie Metzger, Director of the OECD’s Trade Directorate, explained the conference failed because of the inflexibility of certain members of the WTO. (?) Certain countries adopted hard-line positions accepting concessions from their partners and demanding always more.

Another reason for the failure of the WTO talks, is that the »WTO is a medieval organization«, <b>Le Figaro</b> (France) quotes EU trade commissioner Pascal Lamy as saying. The French daily notes that Cancun failed because of a certain lack of transparency in the drafting of proposals.

Le Monde (France) meanwhile reports that the Chairman of the Conference, Luis Ernesto Derbez, the Mexican Minister for Foreign Affairs, was widely criticized for »deliberately neglecting the opinion of many developing countries. This is an attempt to impose the will of some on the greater majority«, said India’s Trade Minister, Arun Jaitley.</p>

<p>The <b>Hindu</b> (India) notes that Jaitley said the [WTO] meeting could not end with a ministerial declaration because the draft text that the Ministers had been asked to approve „did not reflect the concerns of the developing and least developed countries“.</p>

<p>The <b>Washington Post</b> notes that whatever the cause [of the breakdown], one of the effects will clearly be an intensified effort by the Bush administration to negotiate bilateral free-trade accords with individual countries and groups of countries, similar to the North American Free Trade Agreement. A senior US official, briefing reporters yesterday on the condition that she not be named, pointedly emphasized that „we will continue to move ahead on the regional and bilateral level.“ Although the official emphasized that the administration remains as committed as ever to securing a WTO deal, she acknowledged that Cancun raised serious concerns about the prospects.</p>

<p>In an analysis of the WTO talks, the <b>Financial Times</b> writes that poorer countries stand to lose most from the collapse of the Doha talks much hyped by wealthy countries as a „development“ round. Although modest, the gains on offer at least offered the prospect of a fairer deal. However, the world is unlikely to stand still while the Doha round treads water. Some observers are worried that now governments no longer feel under pressure to negotiate, constraints on their trade policy actions will weaken. Some senior European Commission officials fear that France and some other EU governments will use the Cancun debacle as a pretext to try to reverse June’s farm subsidy reforms. Failure to extend beyond the end of this year the „peace clause“ sheltering US and EU agricultural regimes from legal challenge could also unleash a torrent of WTO disputes cases. There is also a risk that some governments will find it harder to resist domestic protectionist pressures.</p>

<p><b>Neue Zürcher Zeitung</b> (Switzerland) also notes that poor countries are likely to lose most from the WTO breakdown. With their stubborn attitude, following the lead by Brazil and India, poor countries are going back home with empty hands. Still, in some way, developed countries are losers too. On the one hand, the Singapore issues are now on hold. On the other hand, coming up with a compromise on agriculture would have accelerated the badly needed reform of the sector in industrialized countries too. Finally, the global economy is another loser. In the short-term, a successful outcome in Cancun could have given the global economy boost, both at the real and psychological level.</p>

<p>In another piece, the <b>FT</b> reports that Brazil’s delegation may have been one of the few leaving the WTO meeting in Cancún yesterday with some sense of achievement. The South American country, which led the Group of 21 developing nations at Cancún, insisted the agricultural issues it defended did not cause talks to collapse. In fact, Roberto Rodrigues, minister for agriculture, said there had been some progress in forging common ground towards a draft proposal on reducing agricultural subsidies at Cancún.</p>

<p><b>Handelsblatt</b> (Germany) writes that the breakdown of the talks is particularly bad for German industry, which invested about $24.5 billion abroad last year. With 126 bilateral agreements, Germany is tied to multiple industrial locations around the world. The now failed attempt to replace this bilateral jungle with one single agreement could have substantially reduced the information costs of companies. In addition to increased transparency, the Federal Association of the German Industry BDI also hoped that the an international, legal agreement could have improved the legal security for investors.</p>

<p>Meanwhile, the <b>Guardian</b> (UK) reports that the EU yesterday urged a radical overhaul of the WTO after the embarrassing collapse of trade liberalization talks for the second time in four years. With Washington threatening to extend its „go it alone“ strategy in global politics to trade deals, Lamy said that although the break down in Cancun, Mexico, did not mean the negotiating round was dead, it was in need of „intensive care“.</p>

<p><b>IL SOLE 24ORE</b> (Italy) notes that Adolfo Urso, Italian Vice Minister for Foreign Trade, announced Monday that the Italian Government will propose to the EU a review of WTO mechanisms with the aim of rendering these simpler. According to Urso, an intermediate body could be the solution, a structure „where delegations from geographic regions are represented on the model of the restricted ministerial meetings which showed their effectiveness in the Doha-to-Cancun leg.? The point is that „the G21 is now aware of its power, so those developing countries will remain together“, said Gianni Alemanno, Italian Minister for Agriculture.</p>

<p>The <b>South China Morning Post</b> notes that Hong Kong is set to host the next WTO ministerial meeting but may have to wait three months just to find out when it will be held. The city was confirmed as the only candidate during the talks in Mexico. But their collapse now means that fresh meetings are needed to forge a new path to negotiations?and fix the date for talks. Those meetings must be held by mid-December.</p>